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***** Verfassungsbeschwerde gegen die Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Hauptwohnung. Ähnlich auch als Petition verwendbar. (2023-12-26) ► REB-TAY-GREST j
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Verfassungsbeschwerde gegen die Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Hauptwohnung. Ähnlich auch als Petition verwendbar.
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:



► 2023-12-00 (ABOx) H


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   Vernunftdenker Don Pedro:     

Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Dies ist hier angelegt als Verfassungsbeschwerde.
Diese kann gegen des Bundesrecht gerichtet werden, kann aber auch gegen die Ermessensregeln der Bundesländer gerichtet werden.

Mit ähnlichen Gründen könnte es zudem als Petition beim Bundestag wie auch bei Landesparlamenten eingereicht werden.



An das Landesverfassungsgericht
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................

.....................................................................

....................................................................




Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................



A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....


D.
E.


A3. Anlagen:
Anlage "2024-01-17": Kopie meines aktuellen Ausweises.

Anlage "2024-01-18": . Etwa 3 Seiten als Nachweis, betroffen zu sein.

A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.




A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
ich bin von den gerügten Rechtsmängeln persönlich betroffen. Etwa 3 Seiten als Nachweis. Weiterer Nachweis auf Anforderung.

Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:

...................................................................

Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:

..................................................................

..................................................................

Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.



B. Anträge:

B1. Grunderwerbsteuer ist Diskriminierung von Nicht-Erben.
Die Benachteiligung der Nachkommen von nicht-reichen Eltern ist ein bis heute ungelöstes Problem, unter üblichen Rahmenbedingungen nicht lösbar. Es ist Unrecht, aber ohne erkennbaren Lösungsweg.

Dies Unrecht wird staatlich verstärkt durch die Grunderwerbsteuer. Erben müssen diese in der Regel nicht bezahlen. Das stimmt so einfach zwar nicht, stimmt aber im Prinzip.

Der Staat verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Die Erben-Privilegierung ist mindestens insoweit staatlich geschaffen durch Gesetzgebung.

B2. Die zunehmende Ausschöpfung der Bundesländer in Richtung auf den Maximalsteuersatz korreliert mit dem zunehmenden Bedarf für Grenzen-Übertreter.
Es werden damit die indigenen Eingeborenen beeinträchtigt durch die Verwendung von deren Abgabenfleiß auf abgabenfrei oder abgabenarm lebende Grenzen-Übertreter.

Das Problem ist, dass die Bundesländer durh die hohen Abgabensätze nun in Abhängigkeit von diesen Einnahmen gelangt sind.
Die Grunderwerbsteuer ist aktuell die wichtigste Finanzierungsquelle aus eigener Befugnis der Bundesländer. Ohne die könnten die Lasten für die Grenzen-Übertreter nicht gemeistert werden.

B3. Der Staat privilegiert Großkapital gegenüber Familienvermögen.

Tricks gegen Grunderwerbsteuer: Nur für Kundige anwendbar.

*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---

C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---

C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]

C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.

Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."

"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."

C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.


*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---

C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"


*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---

C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."


*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---

C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "

C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.


*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---

C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."




D. Verfahrensaspekte:



D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung".
Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert,
(5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt,
(8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.

Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit,
sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.

Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik,
mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.



E. Weitere Begründung und Nachweise:




E-LIB.

E-LIB.a) Die gängigen Irrtümer sind belegt auf der LIBRA-Plattform für "Vernunftdenker".
Geeignet erscheinende Textauszüge sind dieser Petition beigefügt.

Interne Info - bitte im Text löschen - :
Diese Nachweise sollen demnächst in diesen Text integriert werden.




F. Weitere Begründung und Nachweise:




F-GLE. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Sozialpflicht sind verletzt.

F-GLE.a) Investoren in zahlreiche Immobilien praktizieren Grunderwerbsteuerfreiheit
über bestimmte Regeln der Anteilsverteilung und der Anteilsveräußerung. Auch Steuerfreiheit der thesaurierten Wertsteigerung rechnet zum Instrumentarium. Des weiteren können ausländische Gesellschaften auftreten, um die Besteuerung der laufenden Erträge zu vermeiden.

Einzeleigentümer können dies nicht sinnvoll gestalten. Sie sind infolgedessen gleichheitswidrig benachteiligt.

F-GLE.b) Bei Stiftungen führt die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre zu einer hohen Besteuerung.
Ausführliche Information: - Aufruf 2024-01 - Text von 2023-10-23

Dies kann jedoch durch eine zweite Stiftung umgangen werden, heißt es animierend auf:
- Aufruf 2025-01 - Text von 2023-10-12 :

Einzeleigentümer können dies nicht sinnvoll gestalten. Sie sind infolgedessen gleichheitswidrig benachteiligt.




Unterschrift:

........................................................................

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► REB-TAY-GREST j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2023-12-26)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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dies sofort in 50 anderen Sprachen







***** Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechteverstoß durch das neue aktuelle Grundsteuerrecht. (2023-12-26) ► REB-ZZVBW-VBS-GRUNDENT j
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Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechteverstoß durch das neue aktuelle Grundsteuerrecht.
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:



► 2023-12-00 (ABOx) H

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Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm

   Vernunftdenker Don Pedro:     
Verfassungsbeschwerde "Grundsteuer": Fristen verstrichen?
                         v mehr! v       

Sofern sofortige Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsnormen in Sachen Grundsteuer nicht mehr ohne weiteres möglich sind:
Dann sind fachgerichtliche Verfahren zu unterstützen und andere parallele Beschwerdewege zu konzipieren.

Listige Unterwanderung der 12-Monate-Frist:
Regelungen werden gerne so gemacht, dass sie erst nach der nächsten Bundestagswahl viele Bürger in bittere Existenznot treiben könnten - also erst nach Verstreichen der 12-monatigen Fristen für die besonders effizienten Verfassungsbeschwerden gegen neue Gesetze.

Für die Grundsteuer könnte es sein, dass die Frist der 12 Monate
trotz des langen Vorlaufes noch nicht verstrichen ist. Denn die Frage des Termins des Inkrafttretens erfordert eine vertiefte Analyse. die noch nicht erfolgt ist. .

Nachstehend ist nur Denkmodell und ist noch nicht so hilfreich wie an sich wünschenswert.
Bei jeder finanziellem Förderbeitrag für dies Thema soll es intensiver ausgestattet werden.

Der Inhalt zur Sache der Verfassungsbeschwerde fehlt noch.
Man kann zurückgreifen für den Text in Sachen "Grundsteuer / Petition". Allerdings genügt das nicht den elementaren Regeln von Verfassungsbeschwerden. Immerhin kann der Bürger bereits erkennen,
etwa wie andere das beispielsweise für ähnliche Anliegen bereits machten.
An welches Gericht adressieren?
Allgemeine Information? Suche (inklusive * ): *Gerichtswahl    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm

Die Gesichtspunkte von Zuständigkeit und Fristen sind für das neue Grundsteuerrecht noch nicht voll geklärt. Die Beschwerde ist einstweilen an das Landesverfassungsgericht adressiert, um erst einmal ein Denkmodell formulieren zu können.




An das Landesverfassungsgericht
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................

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Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................



A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....


D.
E.


A3. Anlagen:
Anlage "2024-01-17": Kopie meines aktuellen Ausweises.

Anlage "2024-01-18": . Etwa 3 Seiten als Nachweis, betroffen zu sein.

A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.




A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
ich bin von den gerügten Rechtsmängeln persönlich betroffen. Etwa 3 Seiten als Nachweis. Weiterer Nachweis auf Anforderung.

Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:

...................................................................

Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:

..................................................................

..................................................................

Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.



B. Anträge:

B1. Beantragt wird, dem Gesetzgeber aufzugeben,
die nachstehend belegten Grundrechte-Verletzungen von Rechtsnormen zu beheben:

B2. Antrag auf eine Übergangsregelung:
So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, muss dem Beschwerdeanliegen durch eine Übergangsregelung entsprochen werden.

Die Ausgestaltung muss der Beschwerdeführer dem Gericht anheimstellen, da sie Kohärenz zum noch nicht bekannten Entscheid zu B1. haben muss.

B3. Antrag auf Einholung von Vorschlägen:
Ausführungen über Vorschläge zu B1. ("de lege ferenda") und B2. unterbleiben. Sofern das Gericht die Meinungen des informierten Beschwerdeführers für seine Abwägung beiziehen möchte, werden geeignet erscheinende Optionen auf Anforderung beigetragen.



*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4 (Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com


*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---

C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---

C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "

C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.




D. Verfahrensaspekte:

D-INT.a) Interims-Antrag:

D-INT.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:


D-INT.b) Interimsregelung: Gegen Grundrechte darf auch temporär nicht verstoßen werden,
sofern es dafür keinen übergeordneten Notstand gibt.

D-INT.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.

Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.

D-INT.b2) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung
des Rundrechteschutzes, ohne dass ein Eilbedarf erkennbar ist.



E. Weitere Begründung und Nachweise:


E1. Mieter: Bis hin zur Verdoppelung der Miethöhe.
Die meisten Bestandsmieten
würden möglicherweise um 10 bis 30 % steigen, unter ungünstigen Umständen sogar noch mehr. Und zwar rechtlich zwangsweise durch politik-gemachte Gesetze.

E2. Neuvermietung:
Das Hauptproblem ist allerdings, dass die bereits extrem gestiegenen Neuvermietungs-Mieten noch mehr steigen werden. Schon jetzt liegen sie in vielen Regionen beim Doppelten der Bestandsmieten.




Unterschrift:

........................................................................

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► REB-ZZVBW-VBS-GRUNDENT j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2023-12-26)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.

***** Petition gegen Enteignung und Willkür durch das neue aktuelle Grundsteuerrecht. (2023-12-26) ► REB-ZZVBW-PET-ENTEIG j
                         v mehr! v       
Petition gegen Enteignung und Willkür durch das neue aktuelle Grundsteuerrecht.
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► REB-ZZVBW-PET-ENTEIG j

► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert







Zur Volltext-Fassung?
(statt Auszug):- Nachstehenden Link anklicken. Dann suchen ganz oben bei einer der 3 Spalten. Dort anklicken: "v mehr v"
https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#XXX






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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:

   LIBRA Vernunftdenker:
Vorbemerkungen:
                         v mehr! v       
Dieser Text ist eine erste nicht vollwertige Kurzfassung.
Erstfassung "2023-11-10", etwas erweitert "2023-12-26, seither laufend etwas Fortentwicklung
Die Thematik ist voll verzahnt. Sobald etwas Förderung dafür ist, soll erweitert werden, vorzugsweise in Forma eines Standard-Gutachtens, Arbeitsbezeichnung "METASTUDIE REAL".
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist für die aktuelle Kurzfassung sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar.



An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................

.....................................................................

....................................................................




Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................



A1. Der Antragskern lautet: Petition, das neue Grundsteuerrecht von wesentlichen Rechtsmängeln zu befreien.

A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....


A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.

Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) Nachweis, dass ich Eigentümer bin.
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) - oder alternativ, dass ich Mieter bin.

A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.




A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:

A5-GRUST. Persönliche Legitimation für Heizung, Dämmung, Grundsteuer:
Bezüglich der von mir bewohnten Räume unter vorstehendes Adresse bin ich betroffen:

A5-GRUST.a) An sich ist kein Bedarf der individuellen Legitimierung.
Denn alle Bürger sind den gerügten Rechtsmängeln persönlich betroffen, nämlich:

(1) Eigentümer mit Eigennutzung:
Eine übersetzte Grundsteuerforderung würde den Veräußerungswert des Eigentums wesentlich abmindern und mein verfügbares Einkommen vermindern. Insoweit sind alle Eigentümer betroffen.

(2) Mieter:
: Betroffen durch die Umlegung der Modernisierungsksoten für das Steigen der Summe von Kaltmiete und Heizkosten, für die Grundsteuer betroffen durch die Umlage in der Betriebskostenabrechnung.

(3) Vermieter sind für vermietete Wohnungen
durchaus ebenfalls betroffen. Der Vermietungsmarkt funktioniert nach den Regeln der Bruttomiete. Im Fall von unangebracht hoher Grundsteuer geht dies deshalb zu Lasten der erzielbaren und fair verlangbaren Kaltmiete.

A5-GRUST^.b) Bezüglich der von mir bewohnten Räume unter vorstehendes Adresse bin ich wie nachstehend angekreuzt (alleinig oder Teil von):

......... Eigentümerhaushalt (nicht Mieter)
..…… oder Mieterhaushalt (nicht Eigentümer)
......... oder Bewohnerhaushalt einer Genossenschaftswohnung.

Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:

...................................................................

Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:

..................................................................

..................................................................

Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.




B. Anträge:

B-EIGEN.a1) Beantragt wird, zu betreiben, die Grundsteuergesetzgebung enteignungsfrei zu gestalten, was die Hebesätze anbetrifft.
(1) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:

B-EIGEN.a2 (2) Der Hebesatz-Spielraum ist zu ausgedehnt. Er wird von den Kommunen zu sehr ausgeschöpft, dies überwiegend für Quersubventionierung der Finanzierung der Kosten von staatlich geduldeten illegalen Formen des Eintritts Dritter in das deutsche Staatsgebiet. Dies rechnet nicht zu den legitimen Zwecken von Grundsteuern, nämlich Finanzbeitrag zur kommunalen Infrastruktur zu Gunsten der dort legitim ansässigen und wertschöpfend leistenden Bürger.



*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4 (Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com


*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---

C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


C-HAND.b1) Die Frage, ob etwas als Bauland hoch zu bewerten ist,
darf sich nicht schematisch danach richten, in welcher Weise es als solches ausgewiesen ist, zumal es eine breite Palette von Ausweisungsformen, von Verwertbarkeit und Wertbildung gibt.

C-HAND-b2) Die Grundsteuer darf nicht als Hebel eingesetzt werden, einen Veräußerungszwang auszulösen.
also eine solche Handlung vom Bürger über einen Umweg zu erzwingen. Auch kann vom Schreibtisch aus nicht bewertet werden, ob eine Bebaubarkeit überhaupt nach den örtlichen Umständen in Betracht kommt und ob sie städtebaulich und ökologisch zu befürworten ist.

*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---

C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "

C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.


C-EIGEN.b1) Schleichende Enteignung der "Indigenen" für den Zweck der schenkungsweisen Finanzierung
von nicht ermächtigten Eindringlingen, dies ist weder durch das Grundgesetz noch durch die Landesverfassungen gedeckt, ebenso wenig durch die EU-Charta und die Europäische Menschenrechtskonvention.

C-EIGEN.b2) Es ist durch den Mengenaspekt nun faktisch ein "umgekehrter Kolonialismus".
Die angegebenen Kodifizierungen des Grundrechteschutzes untersagen Kolonialismus. Damit untersagen sie ebenfalls einen "umgekehrten Kolonialismus" gegen die deutschen "indigenen Eingeborenen".



D. Verfahrensaspekte:

D-INT.a) Interims-Antrag:

D-INT.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:


D-INT.b) Interimsregelung: Gegen Grundrechte darf auch temporär nicht verstoßen werden,
sofern es dafür keinen übergeordneten Notstand gibt.

D-INT.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.

Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.

D-INT.b2) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung
des Rundrechteschutzes, ohne dass ein Eilbedarf erkennbar ist.

B4.d) Ferner ist für Erbschaften eine Interimsregelung nötig.
Bei rund 1 Million Todesfällen pro Jahr und rund einer Quote von familiären Immobilieneigentum von etwa 40 Prozent gibt es pro Jahr über 300.000 potentiell betroffene Fälle.

Probleme ergeben sich beim Überschreiten der Freigrenzen des Erbschaftssteuerrechts.
Das könnte über 100.000 Erben pro Jahr betreffen. Die finanzbehördliche Entscheidung der Bewertung ist aktuell erschwert. Sollte verfassungsrichterlich eine Änderung des neuen Grundsteuerrechts erzwungen werden, so ist bis zur neuen Rechtssicherheit eine Interimsregelung nötig bezüglich der finanzbehördlichen Bewertung von vererbten Immobilien.

Jeder private Immobilieneigentümer und jeder potentielle Erbe
hat Aktivlegitimation für diesen Beschwerdeteil.



E. Weitere Begründung und Nachweise:





Unterschrift:

........................................................................

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► REB-ZZVBW-PET-ENTEIG j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2023-12-26)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.

***** Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Immobilien-Kreditverträge! Je mehr Protokollpflichten, desto schlechter werden Kunden beraten und Kredite werden nicht optimiert. (2023-12-30) ► VAE-BUR-ZZEBR-CRED j
                         v mehr! v       
Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Immobilien-Kreditverträge! Je mehr Protokollpflichten, desto schlechter werden Kunden beraten und Kredite werden nicht optimiert.
► 2023-12-30 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► VAE-BUR-ZZEBR-CRED j








Zur Volltext-Fassung?
(statt Auszug):- Nachstehenden Link anklicken. Dann suchen ganz oben bei einer der 3 Spalten. Dort anklicken: "v mehr v"
https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#XXX






______________________________________________________________________________________________

- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:
► 2023-12-30 =aktuelle Fassung




► 2023-12-00 (ABOx) H

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   LIBRA Vernunftdenker:
Vorbemerkungen:
                         v mehr! v       
Dieser Text kommt in 2 Rubriken vor... 100.00 % identisch.

Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar.
Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die wegfallenden Bürokratie-Kontrolleure werden ihre Einkommen heftig verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm

Adressaten?
Dies ist beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundesministerien. Inwieweit andere Stellen involviert sind, wurde einstweilen außer Acht gelassen.



An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).



Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................



A1. Der Antragskern lautet:
A1.a) Zur Zeit verliert das Beratungsgespräch für Immobilienfinanzierung und Vertragsabschluss wesentlich an inhaltlicher Qualität durch das Überladen mit unsinnigen bürokratischen formalen Pflichten. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

A1.b) Vorlesepflichten mit Tonaufnahme sind aufzuheben und dies ist zu untersagen
Es ist eine den Laien vom Kern der Vertraglslektüre ablenkende Unsinnigkeit, zudem unvereinbar mit den Rechten der Würde und Privatheit beider Seiten. Die nötige Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes bei echter Beratung wird beschädigt.

Die Laien lassen es genervt an sich vorbeirauschen, fühlen sich durch die hochtrabende Prozedur optimal geschützt - und nach dem Ende der nervenden Vorlesestunde unterschreiben sie ohne viel Rückfrage "blind", um es hinter sich zu bringen. Sogar das eigene Todesurteil käme so zur sofortigen Unterschrift.

Die entsprechende Notarpflicht ist anders gelagert, weil der Notar eine neutrale Warnpflicht hat.
Volle Beweiskraft von Tonaufnahmen ist im AI-Zeitalter nicht mehr gegeben, da Protokolle nun echt wirkend mit Stimmen-Identität manipuliert werden können.

A1.c) Nach Durchsetzen der Interimsregelung:
Sodann sind die ursächlichen Rechtsgrundlagen durch den üblichen Gesetzgebungsprozess aufzuheben.

A1.d) Für 1 Informationsblatt von 1 Seite kann im Gesetz eine Liste von Mndestinformationen
fixiert werden, beispielsweise Laufzeit, Kündigungsfrist, Fortsetzungsrecht, Kostenrisiken bei vorzeitiger Kündigung, gesamtschuldnerische Haftung, Vollstreckungsregeln.

A1.e) Insbesondere sind beim gemeinsamen Erwerb durch Lebenspartner
wichtige Hinweise über einen zugleich nötigen Auseinandersetzungsvertrag geboten, ferner Zweckmäßigkeit eines Testaments, zum Schutz der Familie, der Kinder, des Erbes, des Eigentums. Wichtig ist dies insbesondere beim inzwischen häufiger werdenden Ableben im Ausland eines Miteigentümers.
Alles Erdenkliche wird juristen-bürokratisch vorgegeben, nur nicht das Allerwichtigste, beispielsweise dieses.

Allgemeine Regel ist, je mehr Bürokratie, Formalien und Papier
einen Abschluss begleiten, desto weniger kann der Laie begreifen, worauf es im Kern ankommt.

A1.f) Die Vorteile für Darlehnsnehmer sind erheblich.
Durch übersichtliche Reduzierung auf das Wesentliche können Laien mitdenken, sich darüber im Internet informieren und den besten Anbieter suchen und wählen. Der Kreditnehmer wird vom Objekt der bank-herrschaftlichen Jura-Prozedur zum Entscheider über seine ökonomischen und Zukunftsinteressen, zum Vertrags-"Partner".

Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.



Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................



A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....


A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.

Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.




A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren: Jeder Bürger, der Immobilieneigentum hat oder erwerben möchte, ist geeignet legitimiert für diese Petition (und auch für eine eventuelle Verfassungsbeschwerde).

Ein fachgerichtlicher Rechtsweg existiert vermutlich nicht. Das Gesetz ist staatliches Recht, die Verträge sind privat.

Geignet legitimiert sind für Petitionen ferner Kredtinstitute, Bankmitarbeiter, Berufstätige der Immobilien- und Finanzbranche.

Nachweis bezüglich meiner Person: Siehe die in der Anlage beigefügte Kopie.

Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:

...................................................................

Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:

..................................................................

..................................................................

Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.



B. Anträge:

B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.



*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4 (Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com


*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---

C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."


*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---

C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---

C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"


*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---

C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."


*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---

C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."


*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---

C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "

C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.


*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)

(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta

(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."

(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---


C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."


*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1 --- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---

C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"




D. Verfahrensaspekte:
D-INT. Zur Zeit verlieren Pflegekräfte fast die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.



D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung".
Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert,
(5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt,
(8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.

Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit,
sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.

Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik,
mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.

A1.c) Nach Durchsetzen der Interimsregelung: Sodann sind die ursächlichen Rechtsgrundlagen durch den üblichen Gesetzgebungsprozess aufzuheben.



E. Weitere Begründung und Nachweise:


E-VOR. VORTEILE:
- hierher kopiert von A1.d) und A1.e) :
A1.d) Für 1 Informationsblatt von 1 Seite kann im Gesetz eine Liste von Mndestinformationen
fixiert werden, beispielsweise Laufzeit, Kündigungsfrist, Fortsetzungsrecht, Kostenrisiken bei vorzeitiger Kündigung, gesamtschuldnerische Haftung, Vollstreckungsregeln.

A1.e) Insbesondere sind beim gemeinsamen Erwerb durch Lebenspartner
wichtige Hinweise über einen zugleich nötigen Auseinandersetzungsvertrag geboten, ferner Zweckmäßigkeit eines Testaments, zum Schutz der Familie, der Kinder, des Erbes, des Eigentums. Wichtig ist dies insbesondere beim inzwischen häufiger werdenden Ableben im Ausland eines Miteigentümers: Gegen unerwartete Ergebnisse des Auslands-Erbrechts für das Darlehn und die Immobilie und die Familie kann man und sollte man vorzubeugen.

Alles Erdenkliche wird juristen-bürokratisch vorgegeben, nur nicht das Allerwichtigste, beispielsweise dieses.

Allgemeine Regel ist, je mehr Bürokratie, Formalien und Papier
einen Abschluss begleiten, desto weniger kann der Laie begreifen, worauf es im Kern ankommt.

A1.f) Die Vorteile für Darlehnsnehmer sind erheblich.
Durch übersichtliche Reduzierung auf das Wesentliche können Laien mitdenken, sich darüber im Internet informieren und den besten Anbieter suchen und wählen. Der Kreditnehmer wird vom Objekt der bank-herrschaftlichen Jura-Prozedur zum Entscheider über seine ökonomischen und Zukunftsinteressen, zum Vertrags-"Partner".


E-BUR. Bürokratie- "Bürokratur!"

E-BUR.a) Inzwischen ist ein spürbarer Tell der Arbeitszeit in Kreditinstituten für Bürokratie.
Die Sinnhaftigkeit wird für zu vieles zu wenig überdacht.

Oft sind auch heuchlerische Motive involviert. Wer nach "Geldwäsche" sucht,
tut es offiziell gegen üble Gewerbe. Tatsächlich sind die Professionellen der Geldwäsche nie verlegen, alternative Lösungen zu finden.

Die Folgen treffen normale Bürger, die zuweilen viele Wochen warten müssen, bis eine Auslandsanweisung eintrifft. Unterdessen enden möglicherweise Fristen für Immobilienkaufverträge und Bankverträge und die Verkäufer-Forderung wird vollstreckbar. Manche finanzielle Katastrophe dürfte so ihren Ursprung haben.




Unterschrift:

........................................................................

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Petition für "artgerechte Kinderhaltung": Familien mit Kindern: Vorzugsförderung Eigenheim. Oder Großstädte: Für Eigentumswohnung, sofern Kinderspielplatz
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Dies ist nur Textbeispiel.
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Bereits konkret verwendbar.
Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Zuständigen werden die besondere Förderung für Familien mit Kindern und gesichertem Einkommen ablehnen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm

Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, besonders sinnvoll auch bei Kommunen.
Ferner im Fall des Einzelfalls nach Anpassung einzureichen bei jeweils zuständigen Behörden. Das kann je nach Sachlage gelegentlich genügen, um das Recht von unmittelbaren Verfassungsbeschwerden zu gewinnen.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.



An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).



Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................

´

A1. Der Antragskern lautet: #
Für "artgerechte Kinderhaltung":

A1.a1) Für Familien mit Kindern im Alter bis zu 15 Jahren ist Eigenheimförderung besonders wichtig,
damit medizinische wie auch mentale Gesundheit und Begreifen der Natur und der Entstehung von Obst und Gemüse erlernt werden können. Dies schützt gegen ideologische Übertreibungen und verankert freiheitliches Denken lebenslang.

A1.a2) Die Förderung soll der Allgemeinheit keine Lasten oder Subventionspflichten erzeugen.
Die ganz wichtige Finanzierungsförderung soll Darlehn oberhalb 60 % der Verkehrswerte gegen eine niedrige Bürgschaftsgebühr verbürgen. Vollfinanzierung soll im Fall eines ausreichenden Familieneinkommens möglich sein. Bankgebühren sind zeitverteilt umzulegen.

Maklermitwirkung ist meistens nicht erforderlich, da Förderprogramme es koordinieren. - Maklerkosten sind auf maximal 1 Prozent zu begrenzen. Sie werden mitfinanziert. Makler, die dies trotz der hohen Gegenstandswerte ablehnen, können diesen Markt nicht bedienen.

A1.a3) Eine Risikoregelung muss die Familie vor Zahlungsausfall-Problemen schützen.
Dies selten zu erwartende Risiko bei ausreichendem Einkommen ist aus den Bürgschaftsgebühr-Einnahmen zu decken. Zu standardisieren sind Lösungsmodelle für den Fall der Partner-Trennung.

A1.b1) Grunderwerbsteuer muss entfallen.
Notarkosten sind auf einen niedrigen Betrag abzumindern, da die Verträge wegen Standardisierung keine Besonderheiten aufweisen und die Gegenstandswerte in der Regel hoch sind.

A1.b2) Baulandbereitstellung ist zu fördern.
Es ist genügend viel Land verfügbar. Es muss nur die Bereitstellung gewollt sein und koordiniert werden. Die Baulandpreise sind auszurichten nach landwirtschaftlichem Bodenpreis zuzüglich Erschließungskosten, also ohne Verkäufer- und Bauträger-Sondergewinne.

Die irrige Berechnung, wodurch Eigenheime die Versiegelung der meisten Fläche erzeugen würden, ist durch exakte Berechnung widerlegt. Der Anteil bleibt verschwindend, verglichen mit der Summe der versiegelten Flächen, beispielsweise durch Verkehrswege und gewerbliche Nutzung.

A1.c1) Eine Staffelung der Förderung nach Zahl der Kinder ist anzuwenden.
Oberste Förderstufe beginnt ab 3 Kindern - immer aber auch gebunden an ausreichendes Familieneinkommen mit erkennbarer Arbeitsplatz-Treue.

A1.c2) Sofern Kinder später studieren, sind Entlastungen der Eltern
bezüglich der Finanzierungsdauer vorzusehen, so dass ihr Einkommen in dieser aufwendigen Phase vorwiegend der Studienzeit-Finanzierung dient.

A1.d1) In Ballungsgebieten oberhalb von etwa 500.000 Einwohnern
kann die mögliche Verfügbarkeit von Eigenheim-Bauland begrenzt sein. In diesem Fall müsste die Förderung von Eigentumswohnungen hinzutreten, sofern verbunden mit Spielplätzen für Kinder oder in der Nähe von Grünflächen.

A1.d2) Zur Entlastung der Zentren müssen die Verkehrswege für Pendler ausgebaut werden.
Dies gilt unabhängig von Fördergebieten auch für den Bestand. Die irgendwann kommende Automatisierung des Pkw-Fahrens kann für diese Strecken technisch mitgedacht werden. Sofern die Straßen Kraftfahrzeugen vorbehalten werden können, könnte dies den sehr teuren klassischen Personennahverkehr überflüssig machen und die Vorstadt-Nachteile weitgehend aufheben.

A1.e) Die einzelnen Elemente dieser Petiton sind als Denkanstöße zu verstehen.
Sie können als Gesamtpaket vollzogen werden, aber auch einzeln zur Anwendung gelanden.

Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++



Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................



A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....


A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.

Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.




A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:

Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:

...................................................................

Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:

..................................................................

..................................................................

Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.



B. Anträge:

B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.



*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4 (Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com


*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---

C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---

C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]

C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.

Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."

"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."

C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.


*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---

C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"


*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---

C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."


*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---

C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "

C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.


*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)

(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta

(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."

(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---


C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."


*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---

C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."




D. Verfahrensaspekte:



D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung".
Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert,
(5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt,
(8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.

Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit,
sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.

Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik,
mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.



E. Weitere Begründung und Nachweise:




E-LIB. Begründende Nachweise

E-LIB. In der Anlage beigefügt: Auszüge aus LIBRA VERNUNFTDENKER
für die verschiedenen in diese Petition enthaltenen Argumente.



F. Weitere Begründung und Nachweise:




F-VER. - vorgesehen: -

F-VER. Einfügung von Textauszügen in diese Petition:
Dies ist noch nicht verfügbar, dürfte aber später nachreichbar sein.




Unterschrift:

........................................................................

______________________________________________________________________________________________


► WWF-ZZREB-EIGENT j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-01-11)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.

***** Verfassungsbeschwerde gegen die Erbschaftsteuer für die eigengenutzte Hauptwohnung. Ähnlich auch als Petition verwendbar. . (2023-12-26) ► REB-TAX-HERIT j
                         v mehr! v       
Verfassungsbeschwerde gegen die Erbschaftsteuer für die eigengenutzte Hauptwohnung. Ähnlich auch als Petition verwendbar. .
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► REB-TAX-HERIT j








Zur Volltext-Fassung?
(statt Auszug):- Nachstehenden Link anklicken. Dann suchen ganz oben bei einer der 3 Spalten. Dort anklicken: "v mehr v"
https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#XXX






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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:



► 2023-12-00 (ABOx) H


_ _
-->

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
                         v mehr! v       
Dies ist hier angelegt als Verfassungsbeschwerde.
Diese muss gegen des Bundesrecht gerichtet werden, obgleich die Bundesländer diese Steuer voll vereinnahmen.

Mit ähnlichen Gründen könnte es als Petition beim Bundestag eingereicht werden.

Mit ähnlichen Gründen könnte es zudem als Petition beim Bundestag wie auch bei Landesparlamenten eingereicht werden.




An das Landesverfassungsgericht
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................

.....................................................................

....................................................................




Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................



A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....


A3. Anlagen:
Anlage "2024-01-17": Kopie meines aktuellen Ausweises.

Anlage "2024-01-18": . Etwa 3 Seiten als Nachweis, betroffen zu sein.

A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.




A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
ich bin von den gerügten Rechtsmängeln persönlich betroffen. Etwa 3 Seiten als Nachweis. Weiterer Nachweis auf Anforderung.

Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:

...................................................................

Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:

..................................................................

..................................................................

Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.



B. Anträge:

B1. Erbschaftsteuer auf die eigengenutzte Wohnimmobilie der Verstorbenen ist Diskriminierung von Familienerbe.
Die Benachteiligung von nicht-reichen Nachkommen ist Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

B2. Die zunehmende Abhängigkeit der Bundesländer korreliert mit dem zunehmenden Bedarf für Grenzen-Übertreter.
Durch die steigenden Immobilienpreise - deutlich oberhalb der allgemeinen Geldentwertung - decken die Bundesländer ihren wachsenden Bedarf: Eine implizite beträctliche Steuererhöhung.
Zunehmend erzeugt es für Erbschaften schwer lösbare Probleme.

Der Staat privilegiert Großkapital gegenüber Familienvermögen.
'Ausgenommen bei Familienstiftungen:
Warum nicht bei Kapitalgesellschaften? Diskriminierung der Familie - Grundgesetz-Verstoß.


Wer teure Antwälte einkauft, kauft sich frei von dieser noch viel teuereren Steuer.

Das Problem ist, dass die Bundesländer durfh die hohen Abgabensätze nun in Abhängigkeit von diesen Einnahmen gelangt sind.
Die Erbschafsteuer ist aktuell unter den wichtigste Finanzierungsquelle aus eigener Befugnis der Bundesländer. Ohne die könnten die Lasten für die Grenzen-Übertreter nicht gemeistert werden.



*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4 (Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com


*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---

C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---

C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "

C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.




D. Verfahrensaspekte:



E. Weitere Begründung und Nachweise:


D-INT.a) Interims-Antrag:

D-INT.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:


D-INT.b) Interimsregelung: Gegen Grundrechte darf auch temporär nicht verstoßen werden,
sofern es dafür keinen übergeordneten Notstand gibt.

D-INT.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.

Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.

D-INT.b2) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung
des Rundrechteschutzes, ohne dass ein Eilbedarf erkennbar ist.




Unterschrift:

........................................................................

______________________________________________________________________________________________


► REB-TAX-HERIT j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2023-12-26)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.

***** Petition: Für Erbschaften: *Senkung der Anwalts- und Notarkosten, ferner der Gerichtskosten, soweit sehr hoch. (2024-01-10) ► REB-HERit-ADVOCA j
                         v mehr! v       
Petition: Für Erbschaften: *Senkung der Anwalts- und Notarkosten, ferner der Gerichtskosten, soweit sehr hoch.
► 2024-01-10 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► REB-HERit-ADVOCA j

´
► 2024-01-10 =zuletzt aktualisiert







Zur Volltext-Fassung?
(statt Auszug):- Nachstehenden Link anklicken. Dann suchen ganz oben bei einer der 3 Spalten. Dort anklicken: "v mehr v"
https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#XXX






______________________________________________________________________________________________

- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:

   LIBRA Vernunftdenker:
Vorbemerkungen:
                         v mehr! v       
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar.
Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm

Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien,
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.



An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).

An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................

.....................................................................

....................................................................


An das Landesverfassungsgericht
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................

.....................................................................

....................................................................


An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe



Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................

´

A1. Der Antragskern lautet:

A1.a1) Die Rechtsanwaltskosten für Erbschaftsverfahren
sind Herstellung von Gleichheit und Gerechtigkeit und sozialer Ausgewogenheit auf einen Bruchteil zu senken im Fall der häufig sehr hohen Gegenstandswerte, insbesondere beim Vererben von Immobilien.
Die anwaltliche Kostenordnung mal gelten für Gegenstandswerte bis zu 5.000 Euro, weil in dieser Größenordnung ein eventuelles Unrecht in Kauf genommen werden könnte.

Übersteigende Gegenstandswerte könnten mit nur beispielsweise 5 Prozent anrechenbar gemacht werden, Beträge oberhalb 105.000 Euro mit nur beispielsweise 1 Prozent.

Beispiel: Eigenheim 705.000 Euro: 5.000 + 5.000 + 6.000 = 11.000 Bemessungs-Gegenstandswert.
Dies Ergebnis ist immer noch ein reichlich hohes Anwaltshonorar für den relativ maßvollen Arbeitsbedarf bei Erbsachen für Fachanwälte.

A1.a2) Sinngemäß sollten Notarkosten abgesenkt werden.
Aber statt oben 5 Prozent auf beispielsweise 50 Prozent, statt oben 1 Prozent auf beispielsweise 5 Prozent.

Beispiel: Eigenheim 705.000 Euro: 5.000 + 50.000 + 30.000 Bemessungs-Gegenstandswert.
Resultat: 85.000 Euro. - Diese Absenkung ist zu rechtfertigen unter dem Gesichtspunkt, dass es bei Erbsachen in der Regel nur darum begeht, den Übergang des Eigentums zu begleiten.

Zwar können kundige Erben die Umschreibung beim Nachlassgericht viel günstiger bewirken. Aber dies geht nicht unter beliebigen realen Rahmenbedingungen. Ferner, die Notarfunktion ist immer nützlich, sofern mehrere Erben beteiligt sind und das ist der Regelfall.

Zugleich sollten die Notargebühren für andere Aufgaben in Erbschaftssachen auf ein Vielfaches angehoben werden, beispielsweise für umfangreiche notarielle Nachlassverzeichnisse. Für manche notarielle Leistungen in Erbsachen ist nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn erreichbar.

A1.b1) Alle Betragsregeln sollten angepasst werden, sobald die Geldentwertung
seit der letzten Anpassung 10 % übersteigt. Diese Anpassung sollte automatisiert werden auf den Ersten eines Kalenderjahres. Die Automatisierung soll durch das Parlament aussetzbar sein. Dies kann in Zeiten der Bekämpfung von Geldentwertung wünschenswert sein.

A1.b2) Bei den Gerichtskosten ist die Absenkung
bereits gegeben bei den Nachlassgerichten und beim Beschwerdeverfahren und Mediationsverfahren. Man erkennt, dass derartiges grundsätzlich möglich ist.

Das Problem der Gerichtskosten beginnt, sobald das Landgericht angerufen wird. Auch diesbezüglich muss auf beträchtliche Kostensenkung hingewirkt werden. Denn der Streit über die hohen Summen beruht nicht auf wirtschaftlicher Leistungfähigkeit aller Beteiligten. Ein Erbschaftsstreit ist wider Willen durch die Umstände aufgezwungen, meist wegen mangelnder Testament-Gestaltung, also unabänderlich.

Die Gerichtskosten der Fachgerichte könnten nach den gleichen umgerechneten Bemessungsgrundlagen bestimmt werden wie bei den Notargebühren.

A1.c1) Das Ziel: Mögliche Kostentragung durch Normalverdiener beim Erbschaftsverfahren und bei Erbschaftsstreiten.
Das Ziel wäre in etwa wie folgt: Ein Pflichtteilsberechtigter mit einem mittleren Normaleinkommen sollte den gesamten Erbrechtsstreit mit etwa drei Monaten Arbetseinkommen finanzieren können, bezogen auf einen typischen Wert von privatem Immobilieneigentum zwischen 0,4 und 1,2 Millionen Euro. Das wären zeitverteilt insgesamt etwa 10.000 Euro nach Stand Anfang 2024 in leicht willkürlicher Rundung.

A1.c2) Einkommensteuer: Als weitere Erleichterung sollten Kosten
für Erbschaftsverfahren freigestellt werden von der Einkommensteuer. Wünschenswert wäre auch ein Abzug beim Arbeitnehmer-Anteil der Sozialversicherung. Der Arbeitgeberanteil sei nicht berücksichtigt, weil unter buchhalterischen Gesichtspunkten nicht ohne Weiteres ermittelbar und weil kein Mehrnutzen für den Arbeitnehmer entstünde.

Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++



Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................



A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....


A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.

Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.




A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:



Anlage "2024-mm-dd" (...S.) Nachweis, dass ein Erbfall zu Meinen Gunsten vorliegt oder zukünftig irgendwann eintreten wird.

Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:

...................................................................

Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:

..................................................................

..................................................................

Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.



B. Anträge:

B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.



*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4 (Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com


*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---

C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---

C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]

C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.

Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."

"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."

C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.


*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---

C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"


*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---

C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "

C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.


*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1 --- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---

C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"


*C-RES. Grundrecht "effektiver Rechtsschutz"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-RES.a1) Synopse: "effektiver Rechtsschutz" --- GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ ?_= --- _BW_ Art.?_? --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 38 (wortgleich mit Art. 19 Abs.4 Satz 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---

C-RES.a2) Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz:
"(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt."


*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---

C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."




D. Verfahrensaspekte:



D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung".
Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert,
(5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt,
(8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.

Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit,
sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.

Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik,
mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.



E. Weitere Begründung und Nachweise:




E-ANW. Anwaltskosten für Erbschaften senken

E-ANW.a1) Anwaltskosten für Erbschaften für erstmalige Herstellung von Gleichheit und Gerechtigkeit sen
Erbrechtler-Seminare bewirken, dass die relativ wenigen Fachanwälte für Erbrecht relativ viel Gelegenheit haben, einander persönllich kennenzulernen. Wegen der hohen Kosten gibt es nur wenig Mandatierung, also nur wenige Fachanwälte hierfür. Außerdem begegnen diese wenigen sich öfter beim Gericht.

E-ANW.a2) Die Mandanten können nie wissen,
die Anwälte untereinander einen der angeblichen gelegentlichen Anrufe tätigen: "Herr Kollege, wir haben da einen gemeinsamen Fall. Wie sehen Sie das, wie das ausgehen könnte..."
Und plötzlich erhalten möglicherweise beide Streitparteien einen etwa gleichlautenden Vorschlag? Nämlich, was die richtige Erbaufteilung sein würde - und sie wäre "dank anwaltlicher kriegerischer Kompetenz voraussichtlich gegen den ganz scharfen Gegner durchsetzbar".

Mediationsverträge über hohe Streitwerte, dies ohne Schriftsatzbedarf und ohne Gerichtstermine, damit ist Anwälten oft gut gedient, oft aber nicht der Gerechtigkeitsfindung.

E-ANW.a3) Die Anwaltskosten für hohe Gegenstandswerte sind vertretbar im Fall
im Fall von wirklich umfangreichen komplexen Rechtsstreiten des Geschäftslebens mit entsprechender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit beider Seiten und von verworrenen Sachverhalten, weil Streitvermeidung immer ein Ziel ist im Geschäftsleben.

E-ANW.b1) Hohe Anwaltskosten sind ein Ausschlusskriterium für Gerechtigkeit im Fall von Erbschaften.
Nur finanziell ohnehin Begünstigte können dann ein nur scheinbares Recht auf "noch mehr Geld" durchsetzen. Personen mit Normaleinkommen oder mit weniger können ihre Rechte nicht durchsetzen. Sie könnten durch geeignete Strategie zum weitgehenden oder vollständigen Verzicht ihrer Recht gedrängt werden. Strategisch gesehen könnte eine geringe Abfindung das Mittel der Wahl sein, weil dann eine dauerhaft bindende Zustimmungserklärung bewirkt wird. Der Verzicht kann dann später kaum oder gar nicht mehr angefochten werden.

E-ANW.b2) Prozesskostenhilfe: Es versagt die im System vorgesehenen L'ösung:
Prozesskostenhilfe wird im Hinblick auf die hohen Kosten kaum gewährt.
Geht es bis zum BGH, so könnten die Kostenrisiken auf über 100.000 Euro anwachsen. Ein Normalverdiener hat keiner Chance, dies durchzuhalten. Die Rechtsprechung wird ziemlich bemüht sein, den eigenen Arbeitgeber - und damit die Justizkasse - von Prozesskostenhilfe freizuhalten.
Gericht werden also zögern, die aussichtsreiche Zukunft von Verfahren zu bestätigen.



E-RSV. Rechtsschutzversicherung hilft nur selten.

E-RSV.a) Man könnte bei erkennbarem Ableben eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Das geht meistens ausreichend lange vor einem krankheitsbedingten Ableben. - Beispiel: 6 Monate Wartezeit.

E-RSV.b) Jedoch: Rechtsschutzversicherer: Erbschaft ist gewöhnlich ausgeklammert.
Aufruf 2024-01-10 https://www.transparent-beraten.de/rechtsschutzversicherung/arten/erbrecht/#:~:text=Für das Erbrecht existiert keine,beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten.

"Für das Erbrecht existiert keine gesonderte Rechtsschutzversicherung. Erbrechtsschutz ist in der Regel der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten. Einige Rechtsschutzversicherer versichern aber allein eine Erstberatung beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten."

E-RSV.c) (noch Zitat:) "Wer einen Rechtsstreit um ein Erbe befürchtet,
sichert sich mit einer Erb­­rechtsschutz­­versicherung ab. Wichtig: Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein. Eine Erb­­rechtsschutz­­versicherung kostet je nach Anbieter ab 19 € im Monat. Eine Erb­rechtsschutz­versicherung kann nicht separat abgeschlossen werden – sie ist immer Teil einer privaten Rechtsschutz­versicherung."

E-RSV.d1) (Weitere Fundstelle.) "Einige Rechtsschutzversicherungen decken Erbrecht umfangreich ab."
Auruf 2024-01-10: https://www.tarif-testsieger.de/rechtsschutzversicherung/erbrecht/

"Auch wenn die meisten Rechtsschutz-Anbieter im Erbrecht nur Erstberatungen abdecken, gibt es durchaus private Rechtsschutzversicherungen, die den üblichen Leistungsumfang des Rechtsschutzes auch bei Erbangelegenheiten bieten. Damit profitieren Sie von deutlich umfangreicheren Leistungen, die Sie z. B. auch vor den Kosten langwieriger Gerichtsprozesse schützen."

E-RSV.d2) (noch Zitat:) "Mögliche Rechtsschutzleistungen bei Erbangelegenheiten:
Anwalts- und Gerichtskosten: Wird der Erbstreit vor Gericht geführt, fallen Anwalts- und für den Verlierer auch Gerichtskosten an. Ein guter Erbrechtsschutztarif übernimmt diese Kosten für Sie. Achten Sie allerdings darauf, ob und ab welchem Betrag jährliche Kostenerstattungen gedeckelt sind."

E-RSV.d3) Sind die jährlichen Kosten "gedeckelt",
dann ziemllch sicher weit unterhalb der 50.000 oder 100.000 oder mehr Euro, auf die es hinauslaufen kann.

E-RSV.d4) Die Finanzierung von Erstberatung ist ein völlig untauglich
für Aufweisen von Lösungen. Allein die Information über Sachverhalt und Beteiligte und die Konfliktlinien ist in einer einzigen Beratungsstunde nicht bewirkbar. Es handelt sich im besten Fall um ein Anbahnungsgespräch zwecks Anwaltsauswahl Das kann man in der Regel aber bei den meisten Rechtsanwälten kostenlos erhalten, sofern man dem Anwalt beispielsweise eine kurz gefasste übersichtliche Seite vorab liefert, worum es geht, und geeignet anfragt.

Die rund 300 Euro vom Rechtsschutzversicherer helfen wenig im Vergleich mit 10.000 bis 30.000 Euro eines wie so oft verbissenen Erbschaftsstreit für ein Eigenheim von vielleicht 800.000 Euro mit den üblichen diversen Komplikationen,



F. Weitere Begründung und Nachweise:




F-RES. Resultat: Ziemlich hoffnungslos...


F-RES.a) Endergebnis: Der Miterbe mit dem größten Vermögen bekommt alles,
also noch mehr Geld dank Geldvermögen, was er/sie durchsetzen möchte, wenn die Verhältnisse nicht ganz einfachst gelagert sind. Das sind sie bei Erbschaften selten:

Oft ist das Testament anfechtbar, weil schlecht konzipiert und weil oft mehrere Testamente auftauchen, manche möglicherweise später, und dann beginnt alles von Neuem.

Oft sind Bankkonten und Wertpapierkonten im Spiel und den Zugriff hat möglicherweise nur die Witwe - im klassischen Fall, dass der Ehemann zuerst verstirbt. Die Bank ist nicht berechtigt, den Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Saldo zu geben, noch nicht einmal andeutungsweise, ob rund 500 Euro oder rund 2 Millionen Euro auf dem Aktienkonto lagern.

Besonders schwierig wird es, wenn der Verstorbene im Ausland verstorben ist, selbst wenn alle erbrechtlich Beteiligten im Inland sind. Dann kommt hinzu, dass das ausländische Erbrecht zu berücksichtigen ist. Die Anwälte, die dies können, lassen sich dies am liebsten sogar durch eine Verdoppelung oder mehr der sowieso schon hohen Honorare vergüten.

F-RES.b) Die Pflichtteilsberechtigten haben wenig Aussichten,
weil Immobilienversteigerung alles nur noch viel teurer macht und sich jahrelang hinzieht, wenn mehrere Termine nötig sind und wenn darüber prozessiert wird.



F-STE. Steuerliche Absetzbarkeit:

F-STE.a) Aktuelle Regeln der Absetzbarkeit im Todesfall:

Aufruf 2024-01-10 - von 2021-10-06 https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Erben-beim-Finanzamt-absetzen-duerfen-article21618123.html
Neben Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal und für die übliche Grabpflege sind auch Kosten absetzbar, die dem Erben unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses entstehen. Der Fiskus erkennt pauschal - also ohne Nachweis - insgesamt 10.300 Euro an.

F-STE.b) Das geht jedoch nicht für hohe Rechtsstreitkosten:
Aufruf 2024-01-10 - von 2022-12-16 - : https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/p/prozesskosten/

"Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 33 Abs. 2 EStG um einen Satz 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt: »Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren [...]"

F-STE.c) Wie ist der verschwommene Begriff "Existenzgrundlage" zu deuten?
Wie meist, wenn der Gesetzgeber mit verschwommenen Begriffen arbeitet, wird die Verwaltung sie maximal dehnen, wenn es um hohe Steuerbeträge geht. Man erwarte keine Wunder, sondern beantrage eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass nun einmal plötzlich aufgezwungene beträchtliche Erbstreitkosten immer abziehbar sind. Das ist in Abschnitt A1. erfolgt. ¸




Unterschrift:

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***** _!!!_ *Grundschulden: Eine kurze Einführung für Verständnis, was Banken und Notare insoweit machen. (2024-04-07) ► REB-GRB-SCHULDEN j _x_
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*Grundschulden: Eine kurze Einführung für Verständnis, was Banken und Notare insoweit machen.
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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:

Grundschuld: Einführung
Dieser Text ist ohne juristischen und qualitativen Anspruch. Es ist eine Erstinformation für jedermann. Der Autor behauptet nicht Notarkompetenz - etwas Irrtum also vorbehalten.

Zur späteren Vertiefung der nachstehenden Einführung sei hingewiesen auf:

A1. Wieso will die Bank eine Grundschuld?
Vertraglich ist nur bindend, was im Kreditvertrag steht. Die Grundschuld ist nur die Absicherung der Bank für den Konfliktfall der Nichtzahlung: Dann kann sie das Geld über eine Zwangsvollstreckung erreichten.

Das ist analog zum Teilzahlungsvertrag für den Autokauf: Das Auto dient als Sicherheit für den Kredit, bis er abgezahlt ist.

A2. Die Bank erhält maximal das, was sich aus dem Kreditvertrag ergibt.
Meist ist durch Tilgung nach einigen Jahren die Rückzahlpflicht niedriger als der Betrag der Grundschuld. Die Bank darf in der Zwangsvollstreckung nur den vertraglich vereinbarten Betrag beim Vollstreckungsgericht geltend machen.

Bei privater Absicherung durch Grundschulden sind die Verträge oft weniger klar. Besonders bei Erbschaften kann das zu Problemen führen - siehe am Ende dieses Textes.

Banken könnten nur begrenzt mit nachrangigen Grundschulden abgesichert werden, sofern die vorrangigen Rechte die üblichen hochverzinslichen Grundschulden sind. Bei der Immobilienfinanzierung strebt der Hauptfinanzierer - beispielsweise eine Volksbank - eine erstrangige Sicherheit an und kann ein Gesamtpaket mit einer Bausparkasse schnüren. Dann funktioniert das Paket durch die Vertragsklauseln gegen das Aufblähen des vorrangigen Grundrechts durch jahrelang sich kumulierende fiktive Zinsansprüche.

B1. Es gibt 2 sehr verschiedene Arten: Die Buch- oder die Briefgrundschuld.
Das, was Laien immer etwas Hineindenken abfordert, ist dieser Unterschied.

Eine "Buch"-Grundschuld heißt so, weil das "Grundbuch"
einst wirklich ein Buch war. Deshalb heißt die entsprechende Abteilung des Amtsgerichts Grund-"buch"-amt. "Buchgrundschuld" bedeutet, dass die Eintragungen in diesem amtlichen Verzeichnis ausweisen, für wen die Grundschuld bestellt wurde und an wen sie möglicherweise später abgetreten wurde.
(Besonderheiten werden hier fortgelassen.)

B2. Eine "Brief"-Grundschuld ist deutlich anders:
Im Grundbuch steht in der Regel nur, dass diese Grundschuld existiert. Die Kernangaben sind durchaus ersichtlich, insbesondere der Zinssatz. Das ist aber nur eine Rahmeninformation. Die eigentliche Darlehnsbeziehung ist daraus nicht ersichtlich.

B3. Das Grundbuchamt fertigt bei Eintragung einen Grundschuld-"Brief",
was wörtlich interpretiert heutzutage sprachlich keinen Sinn abgibt. Es ist eine Urkunde in gelber Druckfarbe, die von der Bundesdruckerei für das Amtsgericht geliefert wird und durch dieses an den Notar oder unmittelbar an den Berechtigten weitergegeben wird.

B4. Ausschlaggebend ist: Aus dem Grundbuch ist nicht zuverlässig ersichtlich,
wer aus der Briefgrundschuld berechtigt ist. Berechtigt ist,
- wer den "Grundschuldbrief" - also diese Urkunde - besitzt
- und eine Vereinbarung hat, wodurch ihm eine Forderung zusteht
- und zwar noch zusteht, also nicht im Rahmen von Rückzahlung gegenstandslos wurde.

C1. Realer Ablauf bei Grundschuld-Verwendung:
Auf die zahlreichen denkbaren Konflikt-Konstellationen, dies insbesondere im Erbfall, soll hier zunächst einmal nicht eingegangen werden. Der friedliche Normalfall ist:
(1) Darlehnsvertrag oder Ähnliches.
(2) Übergabe des Grundschuldbriefes an den Gläubiger
(3) - inklusive beglaubigter Abtretungserklärung.
(4) Auszahlung eines Darlehns (sofern dies der Zweck ist).

C2. Abtretung:
Beide Grundschuld-Formen können abgetreten werden - also der Sicherungsanspruch gegen die Immobilie. Aber nur bei der Buchgrundschuld ist die Abtretung (jedenfalls im Prinzip) zwingend aus dem Grundbucheintrag ersichtlich.

C3. Die "Eigentümer-Grundschuld" ist ein mächtiges Instrument.
Der Eigentümer kann sich durch Abtretung und Aushändigung jederzeit bei Banken oder privaten Geldgebern Finanzierung gewähren lassen. Ist der Vorgang abgeschlossen, so erhält der Eigentümer den Grundschuldbrief zurück und kann ihn mit den ganz geringen Beglaubigungskosten an einen anderen abtreten.

Ob die aktuellen Politiktendenzen diese unkontrollierte Privatheit dauerhaft dulden werden? Bei Dispositionen berücksichtige man, dass diese Möglichkeiten durch Gesetze kontrollierbar gemacht werden könnten.

D1. Wofür ist ein Notar nötig? Überhaupt nicht. Im Prinzip.
In der Regel werden Rechtslaien den Notar für alles beauftragen: Erstbestellung und Abtretung und Einreichung beim Grundbuchamt.

Alternativ kann man den Notar auf die sehr kostengünstige Beglaubigung der Unterschriften begrenzen. Das macht Notaren Arbeit, Terminblockierung und wenig Einnahmen. Die Begeisterung hält sich dafür in Grenzen. Macht man davon Gebrauch, so muss man sich auskennen.
: Kann man beim Grundbuchamt selber einreichen? - Dies wird hier informativ angemerkt. Es ist nicht der Normalfall.

D2. Der Notar ist zwingend nötig, sofern eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthalten ist. Da Banken dies möchten, ist der Notar dann nötig. Auf Details soll auch hier nicht nähere eingegangen werden.

Eine gleichartige Unterwerfung gegenüber Privatpersonen ist generell problematisch im Hinblick auf die hohe Missbrauchsgefahr. Juristen denken über die Konsequenzen wenig nach und man hat dies in der Regel nur zu oft bei Immoblien-Kaufverträgen. Das kann man anders handhaben, benötigt dann aber einen Berater, der dies gegenüber den Beteiligten verständlich macht und durchsetzt. Das ist ein immer neuer Konfliktpunkt bei Immobilien-Kaufverträgen.

D3. Beglaubigung
Für die Abtretung einer Grundschuld genügt Beglaubigung beim Notar. Es gibt auch andere Beglaubigungsmöglichkeiten. Aber Regelfall ist die seitens des Notars.

Man beachte, dass die hohe Stellung des Notars des deutschen Rechts nicht ohne Weiteres im Ausland gegeben ist. Bei Beteiligung von Notaren im Ausland kläre man die Anerkennungsregeln. Deutsche Konsulate im Ausland können darüber Auskunft geben und erforderlichenfalls mitwirken.

E1. Grundschuld oder Hypothek? Geschichtlich betrachtet:


Vorab: International ist vermutlich vorherrschend: Eine Analogie zur deutschen Hypothek, beispielsweise die angelsächsische "mortgage". Das führt leicht zu allerlei Komplikationen im Fall von internationalen Erbschafts-Vorgängen. Hierauf soll hier nicht näher eingegangen werden. Auch in Deutschland gab es die besondere Flexibilität der Grundschuld früher kaum.

Obwohl das Wort Hypothek noch häufig vorkommt,
funktionieren Bankfinanzierungen und private Finanzierungen heutzutage so gut wie immer mit Absicherung durch Grundschuld, nicht durch Hypothek. Der Wandel erfolgte um 1970 und zwar, weil allgemeine Geschäftsbanken damals die frühere Funktion der reinen Immobilienfinanzierung übernahmen. So konnten sie die zunehmende Ersparnisbildung breiter Bevölkerungskreise auf normalen Bankkonten eigenständig und regional in Anlageformen kanalisieren.

Das setzt einen geeigneten gesetzlichen Rechtsnahmen voraus. Dieser ist international nicht einheitlich.

E2. Durch die vorherigen reinen Hypothekenbanken
wurde bis zu rund 60 % des Verkehrswertes beliehen - "mündelsicher" zum Weiterverkauf als "Pfandbrief". Mit der Rückzahlung nach beispielsweise 30 Jahren war die erste und meist einzige Kundenverbindung zur Hypothekenbank abgeschlossen und es wurde das Recht im Grundbuch gelöscht.

Damals resultierte daraus die Bedeutung der Bausparkassen, darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf zu decken.

E3. Die Geschäftsbanken können bis zu 80 Prozent beleihen,
bei Bausparkassenmitwirkung und hoher Bonität bis zu nahezu 100 Prozent. Sie unterhalten meist eine allgemeine Kreditverbindung, beispielsweise auch für Pkw-Finanzierung und Umbau-Finanzierung. Diese Finanzierungsvariante hat nun im Lauf von einem halben Jahrhundert die Dominanz übernommen.

Für Finanzierung durch Geschäftsbanken ist die Grundschuld geeignet,
weil sie nicht den Kreditvertrag darstellt, sondern die gesamt Vertragsbeziehung absichert.

Kurz gesagt: Die einst vorherrschende Hypothek von Hypothekenbanken erlischt mit der Rückzahlung.
Die Grundschuld kann für neue Kreditaufnahme erneut zur Absicherung herangezogen werden.

F1. Die unübersichtlichen Effekte der üblichen hohen Zinssatz-Einträge von Grundschulden
können in der Realität aber dennoch durchaus bedeutsam werden, beispielsweise bei Erbschaften. Denn bei Grundschulden wird normalerweise ein an sich zu zu hoher Zinssatz registriert, damit alle zukünftig nötigen Vertragsklauseln und Marktentwicklungen abgedeckt sind.

Nach längerem Zeitraum erreichen Grundschulden durch die hohen Zinssätze einen mehrfachen theoretischen Maximalwert. Beispielsweise das 8-fache des eingetragenen Grundschuldbetrages ist für Klarheit in manchen Erbschaftssachen nicht optimal.

F2. Wer uner den Erben die die Grundschuldbriefe hat, kann die hohen Zinsen hinzurechnen
und versuchen, eine ausgewogene Regelung zu verhindern, indem entsprechende Forderungen gegen den Verstorbenen behauptet werfen.

Werden die Grundschuldbriefe als verschwunden erklärt, so ergibt sich bei der Erbschaft die Frage, ob ein unbekannter Gläubiger plötzlich auftreten kann - möglicherweise "ein:e Strohmann:frau" eines der Erben. Das Aufgebotsverfahren hiergegen hat seine Tücken. Wer es vor seinem Tod einrichten kann, sollte für alle eventuellen Grundschulden für klare Verhältnisse sorgen.

G. Dieser Kurzeinblick entstand
2024 in Gesprächen über Elementares von Absicherungsformen, um das Konzept mit wenigen Sätzen verständlich zu machen. Es waren die Antworten auf gestellte Fragen - zugleich bemüht um Freiheit von Fehlern. Juristische Tiefe wird nicht behauptet. Dafür gibt es kompetentere Autoren. Jeder Notar ist kompetenter.
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► REB-GRB-SCHULDEN j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-04-07)

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***** Petition / *Sammelvorlage gegen Altersdiskriminierung: Erbschaftssteuer, Heizung + Dämmung, Kfz-Versicherung, Führerschein-Erneuerung, Impfmanipulation, Gesundheitsdienste,... (in mehreren Rubikf (2023-12-24) ► YYF-DISKR j
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Petition / *Sammelvorlage gegen Altersdiskriminierung: Erbschaftssteuer, Heizung + Dämmung, Kfz-Versicherung, Führerschein-Erneuerung, Impfmanipulation, Gesundheitsdienste,... (in mehreren Rubikf
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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:

   LIBRA Vernunftdenker:
Vorbemerkungen:
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Petition "mehrere Themen"
ist dieser Sonderfall. Diese Vorlage ist deshalb in verschiedenen Rubriken der Websote gelistet. Der Inhalt ist immer total identisch.

Altersdiskriminierung kommt in vielen Formen vor. Mehrere davon sind in diesem Text behandelt. Es gibt davon noch viele weitere.

Eine Petition soll normalerweise nur ein einziges Angriffsziel haben.

Dieser Text ist also nicht für eine einfache Anwendung gedacht. Es ist eine Sammelvorlage, aus der Sie alle Themen bis auf eines streichen sollten in den Abschnitten E. und F.

Oder Sie streichen alles in den Abschnitten E. und F. und wählen stattdessen einen beliebigen eigenen ganz anderen Angriffspunkt.
Diese Vorlage ist bereits konkret verwendbar.
- Erstfassung "2023-12-26", sodann Erweiterung bei geeigneter Gelegenheit mit weiteren Textabschnitten. Zukünftige Erweiterungen müssen nicht abgewartet werden.

Jeder Versand durch sie fördert ein wenig die Reduzierung der betroffenen Missstände. Auf totale wissenschaftliche Perfektion kommt es bei Petitionen nicht an. Hauptsache, man macht sie und wartet mit Interesse auf die Reaktion des Imperiums. Das sind meist die üblichen diplomatischen Abwimmel-Textbausteine. Aber wie immer sei betont, im Hintergrund bewirken Sie mit jeder fundierten Petition ein Einwirken in Richtung von verbessernder Änderung.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen    im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm

Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, sinnvoll auch bei Kommunal-Parlamenten und bei Behörden - je nachdem, was Sie gerade angreifen wollen in Sachen Altersdiskriminierung.



An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................

.....................................................................

....................................................................




Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................

.....................................................................

.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)

Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)

Datum: ........................................................

´

A1.a) . Der Antragskern lautet: Die Gesetze für Alter X als Beginn oder Ende von Vorteilen oder Nachteilen sind verfassungswidrige Diskriminierung.
Es darf nur nach altersunabhängigen objektiven Kriterien eingestuft werden.

A1.b) Beispiele von nicht risiko-konformen Altersgrenzen:
(1) Die Corona-Impfempfehlung des PEI "ab Alter 60".
(2) Vorschlag "Führerschein-Neuprüfung ab Alter 70".

A1.c) Vertretbar und sinnvoll sind Altersgrenzen für das Alter von 0 bis 20 Jahren.
Bis dahin ist die Entwicklung ganz ungefähr im Gleichschritt, zumal das Ausbildungssystem den Gleichschritt verstärkt.

A1.d) Verfassungswidrig ist insbesondere die meiste altersbasierte gesetzliche Ankopplung an Jahrgänge oberhalb Alter 50,.
weil insoweit die Schere der biologischen, gesundheitlichen, kognitiven und intellektuellen Alterung weit aufgefächert ist. Der Gesundheitszustand, die Rest-Lebenserwartung und die berufliche Kompetenz haben eine Bandbreite von etwa 30 Jahren.

Wichtiges Indiz: Wenn immer das Wort "Senioren" fällt, ist Diskriminierung meist nicht fern.

Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt ► C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt ► D.
Wichtige Fallgruppen: Siehe Abschnitte ► E. ► F.

A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....


A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.

Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............

A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden, ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.




B. Anträge:

B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung und Fallgruppen_ Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt ► D.



*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4 (Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com


*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---

C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."


*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---

C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."


*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---

C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]

C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.

Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."

"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."

C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.


*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---

C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"


*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---

C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."


*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---

C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."


*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---

C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "

C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.


*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1 --- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---

C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"


*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.

C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---

C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."




D. Verfahrensaspekte:



D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung".
Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert,
(5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt,
(8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.

Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit,
sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.

Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik,
mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.



E. Weitere Begründung und Nachweise:


E-IMPF. Impfempfehlungen müssten risikoorientiert sein.

E-IMPF.a) Es geht bei Altersgrenzen um die Optimierung von Vorteilen gegenüber Nebenwirkungen.
Die erforderliche Abwägung hängt regelmäßig fast nur ab von Vorerkrankungen, Lebensstil, Ernährungsweise, Aktivität.
Man kann diese Abwägung nicht einfach auf den Hausarzt auslagern. Die nötige Vorgehensweise ist subtiler.

E-IMPF.b) Es kann nicht Aufgabe dieser Eingabe sein, die alternativen Verfahrensweisen zu entwickeln.
Wenn die kostspieligen kundigen Mediziner des Bundesgesundheitsministeriums sich außerstande fühlen, dies geeignet zu regeln, so wird der Unterzeichner dieser Eingabe gerne versuchen, ein beratended Bürgerrechtler-Team vorzuschlagen. Die Vergütung muss analog zu den zuständigen Ministeriumsbeamten sein, die ja dann ersetzt werden durch externen Beirat.

E-FUH. Deutschland muss auch weiterhin Führerschein-Nachprüfung ablehnen.

E-FUH.a) "Wissing gegen 'Zwangsuntersuchungen' für ältere Autofahrer." "Bundesverkehrsminister Volker Wissing lehnt Pläne der EU-Kommission für ältere Autofahrer deutlich ab. Diese sollen sich ab Jahren einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen, um weiterhin fahren zu dürfen. _ _ Der Entwurf einer neuen europäischen Verkehrsrichtlinie sieht vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre den Führerschein auffrischen müssen. Dabei soll auch ihr Gesundheitszustand durch eine verpflichtende ärztliche Untersuchung oder durch eine Selbsteinschätzung abgefragt werden – die EU-Mitgliedsstaaten sollen selbst entscheiden können, welche der beiden Varianten bei ihnen gelten sollen. "

Ja, es geht um "Zwangs"-Untersuchungen. Der Neo-Totalitarismus bestimmter politischer Kreise mit Macht-Hybris kennt keine Grenzen mehr. Nach der "Zwangs"-Impfung, wer Soldat der Bundeswehr bleiben will, nun die "Zwangs"-Prüfung, wer weiterhin sein Auto fahren möchte.

E-FUH.b) Die Bemühungen auf EU-Ebene, beispielsweise Nachprüfung alle 5 Jahre vorzuschreiben ab Alter X,
sind in mehrfacher Hinsicht sachfremd. Dies Thema wird immer neu erörtert werden. Darum sei es trotz aktueller Nichtanwendung in Deutschland hier behandelt. Denn die Gefahr bleibt latent.

Die Prüfer, die das untersuchen sollen, und deren Berufslobby freuen sich über die Mehreinnahmen, können derartiges aber nicht sinnvoll prüfen. Was sollen sie feststellen bei einer Prüffahrt mit einem jahrzehntelangen Autofahrer? Den Alkohol hat er einen Tag pausiert und Fehler macht mancher unter Aufsicht öfter als ohne - und sei es einfach aus Empörung über derartige staatliche sinnwidrige Übergriffigkeit.

E-FUH.c1) Ältere Autofahrer sind im statistischen Mittel unfall-ärmer,
ausgenommen wegen Alkohol und Demenz. Demenz ist nicht gut prüfbar, weil es von ersten nicht prüfbaren Anzeichen bis zur starken Auswirkung meistens nur 1 bis 2 Jahre dauert, also weit weniger als die Prüfungsintervalle.

E_FUH.c2) "Ältere Autofahrer im Straßenverkehr: Seltener in Verkehrsunfälle verwickelt als jüngere
((so das Statistische Bundesamt))

E-FUH.c3) Die erforderliche Abwägung hängt regelmäßig fast nur ab von Vorerkrankungen, Lebensstil, Ernährungsweise, Aktivität, zukünftiger Lebenserwartung
des einzelnen. Das kann man weder prüfen noch berechnen. Abhelfen kann nur ein Maßnahmenbündel auf der Empfehlungsebene.

Wenn die kostspieligen kundigen Beamten sich außerstande fühlen, dies geeignet zu regeln, so wird der Unterzeichner dieser Eingabe gerne versuchen, ein beratendes Bürgerrechtler-Team vorzuschlagen. Die Vergütung muss analog zu der der zuständigen Ministeriumsbeamten sein, die ja dann ersetzt werden durch externen Beirat, also von mindestens gleicher Qualifikation dafür.

"In Deutschland leiden rund 1,6 Millionen Menschen an einer Demenz, wobei Alzheimer mit einem Anteil von 65 Prozent die häufigste Form darstellt."
Ohne auf Berechnungdetails einzugehen, sei angenommen, dass etwa 0,5 Millionen Menschen noch ihr Auto fahren, obgleich sie bereits zu den schwerwiegenden Unfällen tendieren, beispielsweise als Geisterfahrer auf der Autobahn. Speziell dafür sind sie unfall-statistisch erheblich überrepräsentiert.

Der FAZ-Bericht zeigt Möglichkeiten, diese Personen in ihrem Übergangsstadum zur kognitiven Überforderung zu ermitteln. Dann können die Informierten im Umfeld ihren Einfluss geltend machen, das Autofahren aufzugeben. Es wird zugleich offenkundig, wieso Prüfverfahren alle 5 Jahre für das gleiche Ziel ungeeignet sind: Das wäre dann nur ein weiteres Beschäftigungsprogramm für überzählige Kontroll-Passionierte. Es wäre reich an Konflikten und Gerichtsprozessen ohne Ende, statt dass diese Kontrolleure in der Wertschöpfungskette mit ihrer Arbeitszeit etwas Produktives zu erzeugen.

E.c) Die Versicherer-Tarife für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind alters-diskriminierend.

Die demenz. und alkoholbedingten größeren Unfälle verzerren die Statistik.
Außerdem wechseln Jahrgänge ab Alter 50 selten den Versicherer. Die Versicherer lassen diese Unwilligen für online-Änderungs-Bürokratie dann durch sukzessive jährliche Tarifsteigerung quer-subventionieren, dass sie Vorzugstarife für die Wechsler der jüngeren Jahrgänge anbieten. .

Dies ist ein komplexes Statistikthema, zumal ältere Autofahrer mehr Innenstadtverkehr-Anteil haben. Da die Versicherer privatwirtschaftlich sind, kann man ihnen nicht ohne Weiteres sachgerechtere Lösungen nahelegen. Aber es sollten Rahmenregeln eintreten, dass bei 10 oder mehr unfallfreien Jahren die Alters-Aufschläge der Tarife beispielsweise maximal 30 Prozent betragen dürfen. Dies könnte gesetzlich geregelt werden. Man dürfte sehr rasch feststellen, dass die Versicherer damit ausgezeichnet klarkommen, wenn sie Tarife nicht mehr alters-diskriminierend fixieren dürfen. Denn wer schwere Unfälle erzeugt, erzeugte in der Regel in den Vorjahren bereits leichte.

Es zählt durchaus zu den Staatspflichten, privatrechtlich erfolgende Diskriminierung auf Maßvolles einzuschränken.

Man vergleiche: Zur Zeit dürfte der Aufschlag etwa 100 Prozent betragen. (Nicht vergleichend verifiziert, aber über Vergleichsrechner leicht ermittelbar, indem man das Alter zwischen 40 und 95 Jahren variiert.)

Es würde bedeuten, dass die SF-Klassen nicht nur eine schematisch prozentuale Tarifabminderung erzeugen, sondern eine altersspezifische Überlagerung im vorstehenden Sinn erhalten.

Es gibt andere Lösungen, die aber gewöhnungsbedürftig wären, also hier zu weit führen würden Ein deutscher Versicherer praktiziert beispielsweise geschickte Zusatzfragen für die versicherungsmathematische Bewertung und ist deshalb für Personen ab etwa Alter 60 der deutlich Preiswerteste.

E-REN. Die Festlegung des Rentenalters ist nicht sachgerecht.

E-REN.a) Dies Problem kann durch die politische Diskussion nicht gelöst werden.
Das staatliche Rentensystem ist weit entfernt von einer versicherungsmathematischen Richtigkeit. Die Herstellung könnte rasch erfolgen, sofern sie in vielen kleinen Schritten vollzogen wird. Von dieser Möglichkeit ist der politische Wille gegenwärtig nicht geprägt.

Also kann nur auch von hier vorgetragen werden, dass die Fixierung der festen Rentenaltersgrenze noch weitergehend aufgeweicht wird. Außerdem muss die Mutterrolle ausgewogener gewürdigt werden. Das wegen Kindern verminderte Einkommen ist für diejenigen, die heute die Rentenversicherung finanzieren.

E-SEN. Wenn immer das Wort "Senioren" fällt, ist Diskriminierung...

E-SEN.a) ... meist nicht fern. Wenn Empfehlungen von etwas Gutem "für" Senioren erfolgen.
so ist es in Wahrheit oft verbal verdeckte Diskriminierung: Verfassungswidrig ist insbesondere meist eine altersbasierte gesetzliche Ankoppelung von Vorteilen und Nachteilen an Jahrgänge oberhalb Alter 50.

Es ist die Schere der Alterung weit aufgefächert ist. Der Gesundheitszustand, die Rest-Lebenserwartung und die berufliche Kompetenz haben eine Bandbreite von etwa 30 Jahren.
Was erscheint problematisch? - Beispiele:

E-SEN.b1) Senioren sollen Fahrrad fahren für mehr Gesundheit?
Oder damit sie nicht mehr so viele Parkplätze den Nicht-Senioren nehmen?
Solche Empfehlungen sollten unterbleiben. Im Gegenteil sollte PKW-Nutzung empfohlen werden.

Fahrradfahren hat ziemlich die höchste Unfallquote und hohe Folgerisiken, zumal dann, wenn die Knochen leichter brechen. Wie sehr das vom Alter oder von der Ernährung abhängt, vielleicht zusätzlich von genetischer Komponente, soll hier nicht behandelt werden. Die Risiken sind ein Faktum.

E-SEN.b2) Senioren sollen Erfüllung im Ehrenamt erhalten? Dankeschön statt Arbeitslohn?
Ehrenamts-Empfehlungen sollten für echte Arbeit unterbleiben. Es ist je nach Sachverhalt oft bereits eine verdeckte Beleidigung, dass Senioren nicht mehr Vollwertmenschen sind, indem sie nur noch für Halbwertiges taugen.

Nur zu oft ist es eine ganz besonders perfide Heuchelei: Nämlich, sofern die Koordinatoren aus der unterbezahlten Arbeit der "ehrenamtlichen Senioren" mächtige Business-Gewinne abschöpfen können. Wieso sollen Senioren die Rolle von unterbezahlten Arbeitnehmern spielen?

Was ist denn dann der Unterschied zum "strafbaren Lohnwucher durch Unterbezahlung"?
► 2023-12-26 =Abruf (ABO-frei) https://de.wikipedia.org/wiki/Lohnwucher

"Der Begriff Lohnwucher ist im juristischen Sprachgebrauch ein Synonym für die rechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern. Lohnwucher liegt dann vor, wenn in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis die Höhe der Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht und dieses Missverhältnis durch Ausnutzung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Arbeitnehmers zustande gekommen ist."

Da würde es lange Gesichter geben bei der kommunalen Verwaltung, wenn alle ins Ehrenamt möglicherweise unterbezahlt hinein geköderten Senioren plötzlich rückwirkend 50 Euro pro Stunde in Rechnung stellen und für den Fall der Auszahlung ("tätige Reue") auf eine Strafanzeige verzichten. Rund 50 Euro kostet die Arbeitnehmerstunde, wenn alles umfassend, siehe übliche Autowerkstatt-Tarife. Denn bei Wucher erfolgt nicht eine zaghafte Anpassung an noch so gerade eben Erlaubtes, sondern ein Ersetzen des "sittenwidrigen nichtigen Vertrags" durch den Marktpreis-Mittelwert.



E-SEN.b3) Senioren erhalten Räume und Vereinshilfen?
Solche Empfehlungen sollten unterbleiben. Die sich treffen wollen, nutzen die Gastronomie und das ist gut so.
Subventionen, weil das nötig ist? Oder weil eine politische Partei sie mit Geschenken vom Geld anderer Leute zu ihren Wählern machen will?

E-SEN.b4) ARD-ZDF-Zwangsabgabe durch alle - trotz Zuschaueralter "rund 65"?
Richtig, damit die einseitige politische Ausrichtung der Sender die Senioren nur weit unter Kosten belastet, um bestimmte Parteien bei dieser Klientel zu fördern.

Der Zwang der Rundfunkabgabe sollte entfallen. Die Rundfunkabgabe würde auf rund 30 Euro steigen für die Noch-Zuschauer, mittleres Alter 65. Diese haben sicherlich fast alle dies Geld verfügbar für das häufige Vollzeit-Heimkino, was man im Fall von zuvor 40 Arbeitsjahren zu Recht genießen sollte.

Wem 30 Euro zu viel ist, der darf durchaus kostenfrei alles nutzen, außer Sport und Krimis und die kostspieligen großen Spektakel.



F. Weitere Begründung und Nachweise:
- hier einiges, was ältere Jahrgänge wirklich gut brauchen könnten -

F-ERB Die Erbschaftsteuer-Belastung...

... ist (auch) für eigengenutztes Eigentum erheblich gestiegen

und erschwert für Senioren die Übergabe des Eigenheims an die Nachkommen. Immobilen-Preisentwicklung und allgemeine Geldentwertung machen das Nach-Leben schwer. Wie in vielen Ländern sollte das eigengenutzte Eigentum auch in Deutschland frei von Erbschaftssteuer übertragbar sein.

Dies sollte ohne 10 Jahre Wartefrist sein und nicht beschränkt sein auf bestimmte Personen. Die 10-jährige Frist blockiert viele Objekte durch rein steuerlich bedingte Minimalnutzung statt Veräußerung an Familien. Die Bindungsfrist - real vermutlich eher 12 Jahre - trägt in Fernwirkung bei zur extremen Miethöhensteigerung.

F-ERA. Senkung der Verfahrenskosten für Erbschaftsstreite,

F-ERA.a) insbesondere auch bezüglich der Anwaltskosten.
Meist sind ältere Jahrgänge beteiligt - Ehegatten, Geschwister, oft auch bereits ältere Kinder. Rechtsstreite sind häufig und durch die Anwaltskosten derart teuer, dass sich eine spezialisierte Branche der Großverdiener herausgebildet hat. Gewiss sind bei hohen Gegenstandswerten etwas höhere Anwaltsgebühren angebracht, aber nicht bis zur Teilzerstörung des Erbschaftsvermögens.
Gerechtigkeit ist nicht erreichbar, weil weniger begüterte Erben die Anwaltskosten nicht gragen können. Erbrecht ist kompliziert und durch Laien nicht gut meisterbar.

F-ERA.b) Die hohe Streitintensität unter den Erben ist abzumindern durch bessere Testamenthilfen.
Über 90 Prozent der Streite dürften überflüssig sein und auf unbedachten Regelungen der Testamente beruhen, insbesondere im Fall des sogenannten "Berliner Testaments". Hier muss Änderung durch geeignete Gesetzgebung erfolgen, die die Testamentgestaltung und die Hinterlegung laienfest ermöglicht.

Immer häufiger ist ein Ableben im Ausland.
Hier muss die durchaus schon seit diversen Jahren bestehende Regelung berücksichtigt werden, durch die oft ausländisches Recht anzuwenden ist - mit noch höheren Kosten, wenn die Testamente unglücklich gemacht sind, und teils mit unberechenbaren Ergebnissen.

F-UMB. Aussetzung der Umbaupflichten

F-UMB.a) ... für Heizung und Wärmedämmung.
Wenn ein alleinstehender 85-Jähriger nur noch einen Teil seines großen Hauses heizt mit einer ziemlich alten Heizung, wieso soll er das Haus modernisieren für das nächste halbe Jahrhundert? Zumal es damit mehr Risiko von hoher Erbschaftssteuer erzeugt. Die Bank wird das auch nicht unbedingt einsehen mit einem Blick auf die Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft.

Die früher vorherrschende dingliche Orientierung der Immobiliensicherheit ist den Banken in den letzten 2 Jahrzehnten zunehmend erschwert oder auch untersagt worden. Die angestrebte Rückzahl-Gewähr bis zum Erreichen des Rentenalters ist bei Alter 85 keine besonders überzeugende Forderung.

F-UMB.b) Die Gesetzgebung soll den Wegfall von Baukosten-Zwang nicht mit X Sonderregeln ansteuern.
Das Land benötigt keine unausgegorenen Gesetze für unausgegorene Ziele durch unausgegorene Vordenker. Wenn diese Politikziele derart großartig sind, wieso dann der Zwang mit festen Verschrottungsregeln nach Heizanlagen-Alter und mit bezifferten Wärmedämmzielen unabhängig von den Einzelfallumständen?

F-FIN. Immobilienbeleihung ohne Altersgrenzen

F-UMB.a) Fehler der Regel "Immobilien-Beleihung soll abbezahlt sein bis Beginn des Rentenalters".
Es wird nicht ausreichend unterschieden zwischen
(1) "Sichere" Darlehn mit erstrangiger Sicherung im fast risikofreien Bereich bis 50 % des Verkehrswertes.
(2) "Bonitäts"-Darlehn im risikogefährdeten Bereich: Nachranging und Auslauf nahe dem Immbilienwert.

Es gibt viele vernünftige Gründe, wieso Personen der älteren Jahrgänge
eine Finanzierung gemäß (1) haben möchten. Wen dies in Maßen erfolgt, so gibt es kaum vernünftige Gründe, es zu hemmen. Beispiele:

(1) Verwendung als Schenkung, um Erbschaftssteuer den Nachkommen zu ersparen.

(2) Verwendung für Konsum vor dem Ableben, sofern kein Grund besteht, viel zu vererben.

(3) Finanzierung von Modernisierung für Heizung und Wärmedämmung.

(4) Finanzierung von gesundheitsdienlicher Behandlung.

(2) Finanzielle Hilfe für das Studium und Kindern und Enkeln.

Oder auch, Kinderlose könnten ihre Immobilie beleihen,
um mit Förderung von LIBRA die Förderung von besserer Politik zu fördern. Das hat dann Vermächtniswert, wobei man schon zu Lebzeiten die Wirkung sehen kann.




Unterschrift:

........................................................................

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► YYF-DISKR j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2023-12-24)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.








Medien-Bestenauslese:






***** _!!_ Warum blindroter Grünenhass auf Eigenheime im Grünen? Ökologischer Segen. *Flächenbedarf unerheblich. (LIBRA teil-exklusiv) (2024-03-17) ► REB-EIG-SURF j _x_
                         v mehr! v       
Warum blindroter Grünenhass auf Eigenheime im Grünen? Ökologischer Segen. *Flächenbedarf unerheblich. (LIBRA teil-exklusiv)
► 2024-03-17 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► REB-EIG-SURF j

► 2024-03-17 =zuletzt aktualisiert







Zur Volltext-Fassung?
(statt Auszug):- Nachstehenden Link anklicken. Dann suchen ganz oben bei einer der 3 Spalten. Dort anklicken: "v mehr v"
https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-EIG-SURF






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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:

   Vernunftdenker Don Pedro:     

(Obendrein Fassedenbegrünung?)
Ideologie statt Grundschule-Mathematik? Pubertokraite? Und: Auch die meiste Versiegelung ist aufhebbar.

"Jeder Mensch kann irren! Unsinnige nur verharren im Irrtum," (Marcus Tullius Cicero 106-43 v. Chr.) ccc





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Durch ihren modularen Systemansatz und datengetriebene Steuerung
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   Vernunftdenker Don Pedro:     

Schön, das nun sehr viel Technik schafft,
was unsere Urgroßeltern mit der linken Setzling-Hand schafften? - Das stimmt so einfach nicht. Denn:

_ _ ohne dass die Wurzeln die Wände angreifen...
Aber möglicherweise umso mehr den Geldbeutel? Vom Steuerzahler finanzierte Kommunen sind vermutlich dankbare Kunden, wenn die Politiker sich auf diese Weise "green-waschen" können ("Green-Washing") für die Wahl mit dem Geld der Wähler. Nährlösung und künstliche Bewässerung zählen allerdings nicht zu den Lösungen zum Nulltarif.

Man kann nicht beurteilen,
ohne es zur Analyse zu vertiefen und ohne Meinung und Gegenmeinung abzugleichen. Das soll hier nicht erfolgen. Jedenfalls belegt der Ansatz eine Möglichkeit, die man kennen sollte. Dass der Zeitgeist es nützlich macht, CO2-Effekte zu erwähnen, der Zeitgeist ist, wie er ist.






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https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-EIG-SURF






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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:




   Vernunftdenker Don Pedro:     

Eigenheime ganz ohne Flächenversiegelung? Auf den spitzen Kopf gestellte kleine Pyramiden!
Mit einer Stahl- oder Stahlbetonkonstrukten schafft man das. Der breitflächige Pyramidenfuß ist dann oben und dort kann man einen Garten einrichten und somit sogar die entsiegelte Fläche mehren.

Alternativ oben auf dem Flachdach die Solarenergie sammeln.
Mit einer kleinen Windenergie-Anlage nach oben in den Himmel ist es vielleicht auch im Winter genug für die Hausversorgung. Die überschüssige Energie speichert man im Erdreich und ruft sie bei Bedarf wieder ab.

"Alles ganz einfach"? - Allerdings teuer? Nein.
Mehr kosten wird es nicht, weil die Regierung die Mehrkosten als Subvention zuschießt. Schließlich fällt das Geld ja irgendwo vom Himmel und kommt nicht aus den Zwangssteuern anderer Leute....



Flächenverbrauch _ : Das Einfamilienhaus im Faktencheck

Eigenheim. 60 Prozent würden am liebsten darin leben, _ 2018. Vor zehn Jahren träumten laut einer Umfrage _ sogar 96 Prozent aller Mieter von Eigentum, _ am liebsten ein Landhaus oder eine Villa im Grünen beziehen. 15,9 Millionen Einfamilienhäuser stehen _ im Land, seit 2001 steigt die Zahl.

Am Wochenende aber hatte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter erklärt: "Einparteienhäuser verbrauchen viel Fläche, viele Baustoffe, viel Energie, sie sorgen für Zersiedlung und damit auch für noch mehr Verkehr“ _ Siedlungs- und Verkehrsflächen 51489 Quadratkilometer _ _

"Das Unglück derer, die nichts begreifen, ist, dass sie sich selbst für klug halten, so dass sie wahre Weisheit sicher nicht begreifen." (Lü Bu We (Lü Buwei) - um 300-235 v.Chr.) ccc

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Diese Berechnung stimmt so nicht.
"Tue nichts, was du nicht verstehst." (Pythagoras von Samos 570-500 v.Chr.) ccc

Deutsche Eigenheimer im Grünen, ihr wählt zu wenig Grüne?
Die Mehrheit der Grünenwähler lebt in Wohnsilos? Liebe vernünftige Eigenheimer, mit eurer Liebe zum Grünen, zur "artgerechten Menschenhaltung", mit eurer ökologisch optimalen Wohnweise, seid ihr Verräter der Grünen-Ideologie?

Ihr Träger der Erbsünde am Planeten, ihr Häretiker und Ketzer, ihr verweigert für Familien mit Kindern die "nicht artgerechte Käfighaltung in Wohnsilos"?

Eigenheim abreißen lassen? Umziehen in eine Großstadt-Mietkaserne? Endlich wieder edler Mensch sein? Der Grüngott wird dich segnen - später wirst du im Paradies wohnen von Ewigkeit zu Ewigkeit? Wo Haferflocken-Milch und veganer Süßśtoff-Honig fließen?

Nun wird versucht, exakter den Flächenbedarf nachzurechnen:

Deutschlands Fläche: 357.588 km²:
~15 % schon in Nutzung für Verkehrswege, Nutzflächen, Gebäude: umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/flaeche/struktur-der-flaechennutzung#die-wichtigsten-flachennutzungen

Aber Deutschlands Fläche wird nur verschwindend für Eigenheime genutzt.
Nachweis: 1 qkm ermöglicht 5.000 Parzellen von brutto 2000 qm, reales Bauland ~1200 qm.
Rechnerisch mögliche freistehende Eigenheime: 360.000 * 5.000 = 1,8 Milliarden. - Haushalte zur Zeit etwa 42 Millionen.

Demnach würden lappalienhafte nur 2 Prozent von Deutschlands Fläche rein hypothetisch genügen,
alle Haushalte, die es wünschen, mit einem Eigenheim zu versorgen mit ausreichender Gartengröße für Fast-Selbstversorger, Obst, Gemüse, Bio-Dünger statt Chemie, inklusive 5 Hühner für tägliche Frühstückseier, "Hähnchen-" und Kaninchenbraten für Nichtvegetarier und 2 Weihnachtsgänse.

" „Wenn Du das Unmögliche ausgeschlossen hast, dann ist das, was übrig bleibt, die Wahrheit, wie unwahrscheinlich sie auch klingen mag."“ (Arthur Conan Doyle, Unwahrheiten erfindender Autor des Wahrheiten-Finders Sherlock Holmes (1859-1930) ccc

Kinder-Paradiese, Solarenergie für Haus und Auto, Brauch- und Brunnenwasser-Kreislauf, vielleicht Winter-Wärmespeicher im Erdreich, ökologische Vielfalt-Paradiese.

Wieso sollen 2 Prozent von Deutschland für ein ökologisches Optimum "viel" sein? Weil alles, was Spaß macht, dem "niederen Volk" verboten werden muss?
Durch Politiker, die überwiegend ein Heim im Grünen besitzen neben ihrer Stadtwohnung und Ferien-Zweitwohnung?
"Alle sind gleich, aber manche sind gleicher als die anderen." - Sollte man nicht selber prüfen, was man als politischer Ökologie-Experte zum politischen Leitsatz erklärt?

Beispiele: Das Auto wird in der Garage mit Solarstrom
vom Dach geladen. Die Sommerenergie wird vielleicht im umliegenden Erdreich für Wärmeabruf im Winter gespeichert.
Haushalts-Bio-Abfälle und Pflanzenabfälle und Reste vom Hühnerauslauf statt Chemie-Dünger.
Regenwasser statt Leitungswasser für das meiste. Gefiltertes Brauchwasser in Mehrfachverwendung. Grundwasserentnahme (Brunnen) und Zuführung im Gleichschritt dank voller Versickerung.

Wirtschaftliche und ökologische und Lebenswert-Vorteile
von frei stehenden Eigenheimen mit Selbstversorger-Flächenbedarf kompensieren vermutlich in Gesamtschau die Nachteile. Es gibt vermutlich kein besseres ökologisches Projekt als "das freistehende Eigenheim mit Selbstversorger-Gartenfläche".

War in dieser Berechnung und Analyse irgendein Fehler?
Für eine Erstmeinung gilt immer in Bescheidenheit der Irrtumsvorbehalt. Gerne wird es mit Gegenmeinungen abgeglichen als gutachterliche Politikberatung
(kostenpflichtig) mit herzustellenden Grafikschaubildern für sofortiges Begreifen aller Gesichtspunkte.

"Deine Ratschläge sollen dem Freund nicht schmeicheln, sondern helfen." (Solon - um 640-560 v. Chr.) ccc ´



Hochwasserschutz : Schwamm drunter! Starkregen lässt sich nicht vermeiden. Das Ausmaß schon.

Massivhausbauer Viebrockhaus hat eine Schwamm-Siedlung gebaut.
So sollen Landhäuser trocken bleiben . _ _ "Aber anders als auf anderen Grundstücken ist das Wasser hier sofort versickert und hat nicht länger gestanden.“ In ihrer unmittelbaren Nachbarschaft ist es trotz des vielen Regens nicht ohne Grund deutlich trockener geblieben. Ihr Haus ist eines von achtzehn Einfamilienhäusern, die die in Harsefeld ansässige Viebrockhaus AG als Schwamm-Siedlung gebaut hat.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Die Kostenfrage ist im vorstehend zitierten Bericht nicht intensiv behandelt.
Grundsätzlich gilt, dass die kosten etwa gleichwertig bleiben, wenn man den jeweiligen Trends zur Künstlichkeit - Rasen, Schotter, versiegelte Flächen - durch teils naturnähere, teils intensiver technische Lösungen ersetzt.

"Nichts wissen ist keine Schande, aber, nichts lernen wollen." (Disticha Catonis) ccc
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► REB-EIG-SURF j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-03-17)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
Der Selbstversorger: Mein Gartenwissen: (22,00)
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22,00 EUR - von Wolf-Dieter Storl
2017-02 (~1200 Rating (3 Auflagen) bis 2024-04) 192S.
♥ Der Bestseller in überarbeiteter und aktualisierter Neuauflage (GU Selbstversorgung)


_ _ Selbstversorger _ - sich von dem zu ernähren, was im eigenen Garten wächst oder in freier Natur gesammelt werden kann.

Der bekannte Ethnobotaniker Wolf-Dieter Storl tut dies seit Jahrzehnten. In diesem ebenso spannenden wie hoch informativen Buch erzählt er seine eigene Selbstversorger-Geschichte...

.... und gibt zahlreiche fundierte Informationen, Tipps und Anleitungen für den Eigenanbau von Gemüse, die Wildsammlung von Kräutern, für natürliche Schädlingsbekämpfung, die Herstellung von hochwertigem Kompost und vieles andere mehr. - _ Ein prall gefüllter Schatz an Profi- und Geheim-Tipps für Einsteiger und Fortgeschrittene!
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*** Nachweise: "Grüne" gegen Eigenheime im Grünen. "Sache Mensch" in Plattenbau-Aufbewahr-Schachtel"? Menschenrechte unterhalb Tierrechte? Statt artgerechter Menschenhaltung: "Hochhaus-Legebatterien" (Familien+Kinder)? (2023-06-19) ► REB-EGH-GRUEN j
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Nachweise: "Grüne" gegen Eigenheime im Grünen. "Sache Mensch" in Plattenbau-Aufbewahr-Schachtel"? Menschenrechte unterhalb Tierrechte? Statt artgerechter Menschenhaltung: "Hochhaus-Legebatterien" (Familien+Kinder)?
► 2023-06-19 =zuletzt aktualisiert:
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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl: Quellenliste: "Grüne" gegen Eigenheime im Grünen. Pubertokratie? Rechtspflicht "Massenhaus-Kommune"? "Grün-Kommunismus"?





Gastbeitrag: Was die Politik riskiert, wenn sie den Menschen ihren Traum nimmt.
Städte wie Münster oder Wiesbaden schränken den Bau neuer Einfamilienhäuser ein, bald wird man auch im Bund über Verbote diskutieren.

Auf keinem anderen Feld weicht die Politik so sehr von dem ab, was die Mehrheit will.
Ideal der Deutschen: Rund 90 Prozent der 18- bis 29-Jährigen wünschen sich den Erwerb von Wohneigentum.

Angefangen hat alles in Hamburg-Nord. _ _ 2020 erklärte der zuständige Bezirksamtsleiter (Bündnis 90/Die Grünen),
dass in seinem Bezirk zukünftig keine Einfamilienhäuser mehr gebaut werden dürfen.

der damalige Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hob die Debatte über das Verbot von Einfamilienhäusern Anfang 2021 dann auf die Bundesebene. _ _
In einem Interview mit dem "Spiegel" bezeichnete Hofreiter Einfamilienhäuser als kontraproduktiv für die ökologische Entwicklung des Wohnsektors: "Einparteienhäuser verbrauchen viel Fläche, viele Baustoffe, viel Energie, sie sorgen für Zersiedelung und damit auch für noch mehr Verkehr."

Aktuell will man bis auf wenige Ausnahmen in der Stadt Münster
_ den Bau neuer Einfamilienhäuser untersagen. Auch in Wiesbaden hat ein aktueller Beschluss erhebliche Einschränkungen des Neubaus von Einfamilienhäusern zur Folge. Zweifellos werden auch andere Städte und Bezirke ähnliche Schritte gehen. _ _

_ was die Menschen in Deutschland wollen, ist relativ klar: Sie träumen vom Eigenheim – und ganz besonders vom Leben im Einfamilienhaus.
_ ergab eine Umfrage der Wüstenrot-Bausparkassen, dass sich rund 90 Prozent der 18- bis 29-Jährigen den Erwerb von Wohneigentum wünschen. _ ihre präferierte Wohnform: das Einfamilienhaus.

"Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist." (Hanlon’s Razor) ccc

Freie Info hierüber:
- Gemäß Suche 2023-06:     

► 2021-02-13 https://www.fr.de/politik/anton-hofreiter-die-gruenen-einfamilienhaeuser-verbieten-interview-hamburg-buendnis-90-90203193.html
► 2021-92-12 https://www.tagesspiegel.de/politik/hofreiter-kritisiert-neubau-von-einfamilienhausern-6860071.html
► 2021-02-12 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-anton-hofreiter-stoesst-mit-aussage-zu-eigenheimen-auf-scharfe-kritik-a-73666bfb-7118-47f6-813e-1aa2bb2dbf09

► 2021-02-14 "Alles Fake!"https://www.volksverpetzer.de/analyse/hofreiter-einfamilienhaeuser/
► 2021-02-16 https://www.focus.de/politik/deutschland/gruenen-peitsche-oder-echte-loesung-was-verbot-des-einfamilienhauses-bringen-wuerde_id_12983044.html

► 2021-02-17 https://www.merkur.de/bayern/muenchen-einfamilienhaeuser-gruene-immobilien-angebot-bayern-anton-hofreiter-90205140.html
► 2021-02-17 https://www.zeit.de/politik/2021-02/einfamilienhaeuser-anton-hofreiter-die-gruenen-neubau-klima-umwelt
► 2021-02-18 https://www.deutschlandfunk.de/debatte-ueber-einfamilienhaeuser-die-gruenen-und-der-100.html

► 2021-02-17 https://www.merkur.de/bayern/muenchen-einfamilienhaeuser-gruene-immobilien-angebot-bayern-anton-hofreiter-90205140.html
► 2021-02-19 Hofreiter _ Aufgewachsen im Haus mit Garten in Sauerlach https://www.merkur.de/politik/gruene-einfamilienhaus-anton-hofreiter-baden-wuerttemberg-wahlkampf-90205024.html
- vorstehend 2021 - nun 2023 -

► 2023-04-19 https://www.focus.de/immobilien/liebste-wohnform-der-deutschen-der-gruenen-traum-vom-ende-des-einfamilienhauses-hat-jetzt-gute-chancen_id_189046140.html
► 2023-04.27 https://www.derstandard.de/story/2000144558636/ein-nachruf-auf-das-einfamilienhaus

► 2023-05-05 Münster:Stimmt so nicht. https://gruene-muenster.de/2023/klimaschutz-ernst-nehmen-statt-aengste-schueren/
► 2023-05-16 https://www.marktundmittelstand.de/technologie/muenster-verbietet-einfamilienhaeuser

► 2023-05-19 https://weltwoche.ch/daily/achtung-eigenheimverbot-der-links-gruene-kampf-gegen-das-eigentum-geht-weiter/
► 2023-05-27 https://www.fr.de/wirtschaft/in-diesen-gemeinden-duerfen-keine-einfamilienhaeuser-mehr-gebaut-werden-klima-92302533.html

   Vernunftdenker Don Pedro:     
In den anderen Einträgen auf dieser Website in Sachen Eigenheim sind die Argumente "pro Einfamilienhaus im Grünen" ausführlich behandelt.
Wenn alle Gesichtspunkte einbezogen werden, dürften freistehende Eigenheime oder Doppelhaushälften ökologisch mit Geschosswohnungen gleichwertig sein.

Der Fehler von Ideologen war und bleibt immer: Die Vielfalt der Realität zu simplifizieren
durch Verengung auf einige primitiv begreifbare Gesichtspunkte. Dahinter steht also ein Intelligenzproblem.

Der erhebliche Sonderwert des Eigenheims im Grünen entsteht vorwiegend bei Familien mit Kindern:
Damit die Kinder in einer realen naturnahen Vielfalt das Leben und Freiheit erlernen statt innerhalb von rechteckigen ummauerten Räumen das Unfreisein in ihrem Weltbild zu verankern.

Flächenbedarf, Versiegelung, CO2, Betonverbrauch usw.: Alles auseiched widerlegt in anderem Beiträgen dieser Website zum Thema "Eigenheim".
Da wiederholt jeder blindlings den anderen ohne mal selber nachzurechnen.


"Den leeren Schlauch bläst der Wind auf; den leeren Kopf der Dünkel." (Matthias Claudius 1740-1815) ccc


"Mach Freundschaft mit eines Menschen Güte, nicht mit seinem Gut." (Tu Fu 712-770) ccc
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► REB-EGH-GRUEN j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2023-06-19)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
Garten-Projekte für Selbermacher (17,99)
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2022-08 (~1.200 Ratings für 2 Auflagen, bis 2024-04) 160S.
♥ Garten-Projekte für Selbermacher: Der Spiegel-Bestseller für DIY-Projekte im Garten – jetzt komplett aktualisiert mit 25 neuen Projekten.




Selbst bauen: Materialbeschaffung, Werkzeuge und Geräte, Sicherheit Ordnungshelfer: Werkzeugaufbewahrung, Regale, Gartensekretär…

Rund um die Pflanzen: Beeteinfassung, Hochbeete, Beet auf Rollen, Beton-Pflanzgefäße, Kräutertopfturm, Mini-Teich, Strohballenbeet…

Gärtnern in der Vertikalen: Rankgerüst, Rankhilfen, Kräuterwand, Setzkasten, Regenrinnen-Salatfarm, Insektenhotel…

Größere Projekte: Terrassen-Kräuterbeet, Trockenmauer, Wege und Beläge, Trittplatten in Blätterform, Sichtschutz…
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** _!!_ Anti-Eigentum: *Umwandlungsverbote - Eigentums- u. Ferienwohnungen. Wohnungsnot staats-maximiert, Bürgerwohlstand sabotiert: Wertsteigerung an ausländ. Investoren "verschleudert"? (L.teil-exkl.) (2024-03-17) ► RET-ETW-UMW j _x_
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Anti-Eigentum: *Umwandlungsverbote - Eigentums- u. Ferienwohnungen. Wohnungsnot staats-maximiert, Bürgerwohlstand sabotiert: Wertsteigerung an ausländ. Investoren "verschleudert"? (L.teil-exkl.)
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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:



Beliebte Nordseeinseln: Angst vor „massiver Vernichtung von Ferienwohnungen“
Es geht um Tausende Ferienwohnungen auf Sylt und in ganz Nordfriesland:

Jetzt suchen die Behörden nach nicht genehmigten Appartements
und Häusern, um sie stillzulegen. Dann sollen sie in Dauer-Wohnraum umgewandelt werden. _ die Tourismusbranche ist in Aufruhr.

   Für vertiefende Analyse vorgemerkt,     sobald mehr Spendeneingang für diesen Themenbereich ist. Dann mehr Verweise auf frei verfügbaren hochwertige Texte.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Zu erwartende Folgewirkungen:
Kaum Steigen des ohnehin hohen Preisniveaus. Tendenz zu mehr Nutzungsdauer und Auslastung im Jahr. Ausweitung von anderweitigen Urlaubsgebieten. Werteinbußen für rückgestufte Einheiten. Etwas Minderung der Umsätze bei Gastronomie und Einzelhandel.

Ist das Ergebnis immer ausgewogen und rechtskonform?
Oder drohen viele Rechtsirrtümer? Besteht Willkürgefahr?



Bayern ... Bayreuth ... Passau ... führt in 50 Städten Umwandlungsverbot fuer Mietwohnungen ein

   Mehr Info hierüber?     Umfangreich... abo-frei... durch Internet-Suche.

   Freie oder sonstige Info hierüber:  

- Gemäß Suche 2023-07 :      Umwandlungsverbot / Eigentumswohnungen

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Das Motiv sei anerkannt, nicht der Weg dorthin.
Das Bestreben, Mieter durch Fortdauer der Mietverträge vor Kündigung zu schützen, ist vertretbar. Zwar, dafür wäre im Prinzip meist die Alternative besser, den Mietern den Erwerb ihrer Wohnungen zu erleichtern, beispielsweise durch Kreditbürgschaften durch Förderbanken. In der Realität ist das weniger einfach. Nun die Nachteile:
Verletzung der Grundrechte der Handlungsfreiheit und des Eigentums: .
Miethauseigentümer können ihr Vermögen nur noch durch Verkauf an meistbietende Gesamtkäufer verwerten, wenn beispielsweise eine Aufteilung unter Erben den Verkauf erfordert

Zusatzproblem: Vermutlich ebenfalls verboten: Die Erbschafts-Alternative der Umwandlung in gesondert vererbbare Eigentumswohnungen statt Erbenstreit und Zwang zum juristen-gelenkten Zufalls-Lotteriespiel der Versteigerung.

Die preiswertesten Refinanzierungsmöglichkeiten haben Wohnungskonzerne, weil ihre Kapitalgeber weitgehend aus dem Ausland sind und sich an internationalen Märkten günstiger refinanzieren können. Dort herrscht Anlagenotstand wegen Überalterung der Bevölkerung in den Industrienationen: Der Rentenanlage-Bedarf. Ferner suchen Staatsfonds, Erdöl-Nationen und andere nach zuverlässigem Investment.

Also bedeutet dies Umwandlungsverbot eine fortschreitende Verschiebung von Inländer-Eigentum zu Ausländer-Eigentum. Die Altersvorsorge durch Wohnungseigentum wird gehemmt: Nur noch staatsorganisierte Rente und problematisches Riestersparen soll den Bürgern erlaubt bleiben?

Wertzuwachs der überwiegenden Nicht-Eigentumswohnungen geht hierdurch ins Ausland, beispielsweise an Blackrock und andere, statt inländischen individuellen Eigentümern von Wohnungen zuzuwachsen.
Weniger Wohnungen (für spätere Wohnungseigentümer) werden gebaut, weil das Verfügungsverbot für Interims-Investoren die Neubaumenge reduziert.

Obendrein herrscht Miethöhen-"Explosion" auf Grund der vom Steuerzahler finanzierten staatlichen Privilegierung von Immigranten auf dem Wohnungsmarkt.
Durch den Mieterstatus-Zwang erzwingt der Staat, das finanziell besonders Leistungsfähige den Mietenmarkt von geräumigen Wohnungen zusätzlich nach oben treiben statt etwas kleinere Eigentumswohnungen zu finanzieren.

Etwa das 10-Fache des Mietzuwachses dürfte der Kapitalgewinn sein
für die vermutlich überwiegenden ausländischen Großinvestoren. Diese jubilieren. Welches wesentliche Land erlaubt sich eine ähnliche Politik für dem Ausverkauf des Volksvermögen an ausländische Investoren?

Steigen die Mieten dauerhaft, so steigt der dauerhafte Gewinn. also steigt der Immobilienwert um etwa das Zehnfache oder mehr. Dies aber nicht für inländische Individual-Eigentümer, sondern als Transfer für Konzerne mit Dominanz von ausländischen Investoren.

Nicht Verbote `sind die Lösung, sondern mehr Erleichterung von Neubau und Rückbau von verfassungswidriger Immigration seit 2015.
Beides leistet der Stand nicht, weder auf Bundesebene noch auf Länderebene. Die dafür nötige fachliche Kompetenz und nötige Dynamik hat das Politik-System der aktuellen "Bürokratur" verloren.
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► RET-ETW-UMW j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-03-17)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.



* _!!!_ *Prototyp-Anleitung für alle: Ttotal autarkes Eigenheim. Energie-autark 365/365 inklusive E-Auto. Teil-autark Obst, Gemüse. Chemiefrei. Notzeit-Selbstversorger. (2024-04-21) ► REB-ZZTEE-AUTARK j _x_
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*Prototyp-Anleitung für alle: Ttotal autarkes Eigenheim. Energie-autark 365/365 inklusive E-Auto. Teil-autark Obst, Gemüse. Chemiefrei. Notzeit-Selbstversorger.
► 2024-04-21 =zuletzt aktualisiert:
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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:



Planung - unverbindlich - : Ab Mai, Juni 2024 hier Arbeitshilfen-Sammlung:

Fast voll-autarkes Eigenheim:

Energie-autark 24/24, 7/7, 365/365. Solar +Erdspeicher +Wärmepumpe +Dämmung.
Kostenlos-Tankstelle für das E-Auto.
Teil-Selbstversorgung Gemüse, Obst, Eier, Kleintiere.
- (Ausbaubar zur Vollversorgung in Notzeiten.)
Chemiefrei. Nur Biodünger. Natur-Gartenwasser.
Der Prototyp-Eigenheimer, Biologie- und Baufach-Wissenschaftler, ist Gastautor. Er zeigt aller Details. LIBRA-exklusiv.

"Den Weisen macht die Natur selbst reich." (Epikur von Samos (341-271 v.Chr.) ccc






Allgemeine Info:
Streifzug ohne Bezug zum vorstehenden Prototyp



Autarkes Haus: So machen Sie sich unabhängig
► 2024-04-21 nicht dateiert - Abruf 2024-04-21 (ABO-frei) 10++S. https://www.schwaebisch-hall.de/ratgeber/neubau-und-anbau/nachhaltig-bauen/autarkes-haus.html

So viel Autarkie ist möglich... Autark wohnen: Vorteile und Nachteile.... Was kostet ein autarkes Haus?

Autarke Wasserversorgung: Frischwasser und Abwasser.
Echte Autarkie ist nur gegeben, wenn ein Haus nicht an die Kanalisation angeschlossen ist und Hauseigentümer selbst für das Trinkwasser und die Entsorgung und Wiederaufbereitung des Abwassers sorgen. Theoretisch ist das möglich. Wenn es in der Region erlaubt ist, lässt sich im Garten ein Brunnen bohren und Regenwasser auffangen.

Dass es in Deutschland nur bei der Theorie bleibt,
liegt am sogenannten Anschlusszwang. Jedes Haus muss an die öffentliche Wasserver- und -entsorgung angeschlossen werden, selbst, wenn diese nicht genutzt werden soll.

Eine autarke Abwasserentsorgung wird heute nur noch in Ausnahmefällen genehmigt
– etwa an Orten, an denen es keine Kanalisation gibt. Dort ließe sich über den Einsatz einer Komposttoilette nachdenken. Auch der Einbau und Betrieb einer Kleinkläranlage ist möglich, allerdings ist das meist auch an hohe Auflagen gebunden.

   Für vertiefende Analyse vorgemerkt,     sobald mehr Spendeneingang für diesen Themenbereich ist. Dann mehr Verweise auf frei verfügbaren hochwertige Texte.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Dies ist hochwertige abstrakte Analyse aller wesentlichen Autarkie-Komponenten.
Das Zitat "Wasser" wurde nur deshalbl hier wiedergegeben, weil es die Grenzen der Autarkie aufzeigt für Eigenheime in Wohngebieten.

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Das autarke Haus – So werden Sie als Einfamilienhausbesitzer/in unabhängig
Wir erklären wie viel Autarkie im Einfamilienhaus sinnvoll ist und stellen beliebte Konzepte für ein autarkes Haus vor.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Gemeint ist nur: "energie-autark".
Es ist eine Samnlung und kurze Beschreibung einiger Varianten und Komponenten.
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► REB-ZZTEE-AUTARK j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-04-21)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
Produzieren Sie Strom: Eigene Solaranlage. (14,99)
*Passendes Buch: (Buchkauf bitte immer von hier starten)
14,99 EUR - von Christian Ehrlichmann
2023-05 (~170 Ratings bis 2024-04) 155S.
♥ Photovoltaik – Die Komplett-Anleitung für absolute Einsteiger: So produzieren Sie unabhängig Strom über eine eigene Solaranlage. Alles Wichtige zu Kosten, Förderung, Technik, Einrichtung und Betrieb


Wie weit sind Sie bereits mit Ihren Planungen?
Haben Sie schon im Internet recherchiert? _ _ unübersichtliche, teilweise widersprüchliche Informationen …
Fehlen Ihnen die technischen Grundlagen, _ damit Sie auf Augenhöhe mit Handwerkern reden können?
Wissen Sie _ , welche Kosten _ ?
Wie _ Sie verhindert, auf unseriöse Anbieter hereinzufallen _ __ sich unter der Vielzahl an Angeboten für das Beste entscheiden?

Das erwartet Sie in diesem Praxis-Ratgeber:
Kompakter Überblick für Einsteiger:
Nicht nur das Dach ist der perfekte Platz für eine Photovoltaik-Anlage: An diese 5 weiteren Orte für eine Solaranlage haben Sie vermutlich noch gar nicht gedacht!
Photovoltaik als _ Einkommensquelle?
Verstehen Sie _ Unterschied zwischen Gleichstrom und Wechselstrom ist – für PV-Anlagen wichtig
Leistung, Zelltechnologie, Wechselrichter: _ Qualitätskriterien _ entscheiden Sie sich für die beste Anlage!
Welche Genehmigung brauchen Sie für welche Solar-Anlage? _ zielsicher durch den Bürokratie-Dschungel
Sicherheit geht vor! Ab dieser Anlagengröße sollten Sie Profis mit der Installation Ihrer Anlage betrauen
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***** _!_ Politik gegen Eigenheim / " *Alten Weißen Mann", gegen staatsfreies Glück, Familie, Frau, Kind, ökol. Selbstversorger statt "Hochhaus-Käfighaltung". *L..exklus. (2024-02-20) ► REB-EIG-MANN j _x_
                         v mehr! v       
Politik gegen Eigenheim / " *Alten Weißen Mann", gegen staatsfreies Glück, Familie, Frau, Kind, ökol. Selbstversorger statt "Hochhaus-Käfighaltung". *L..exklus.
► 2024-02-20 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► REB-EIG-MANN j








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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl: (LIBRA teil-exklusiv.)

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Politik gegen Eigenheime:
Sondern für Hochhaus- *Käfighaltung.

Eigenheim + Selbstversorger-Garten ist ökologisches ökonomisches Lebenswert- und Rentenvorsorge-Optimum. Deutschland ist insoweit europaweit im Rückstand.

"Grüne" streiten für "artgerechte Rinderhaltung" - aber gegen "artgerechte Kinderhaltung"?

Siehe unten: Staatliche Finanzier-Lappalien
für Wohneigentumsförderung. Unbegrenzt Geld für Grenzen-Übertreter - es wird grenzenlos Nagelneues staats-finanziert. Total irr?





Welcome to Town Place_ A Private Garden in Sussex England
► 2024-02-20 (ABO-frei) https://www.townplacegarden.org.uk/

No teas but you are welcome to bring your own and have it in the garden.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

"Der schönste Garten weltweit"?
Schönheit ist relativ. Einfach anschauen:
Google:    Town Place Garden Sussex
und dann oben für Google klicken auf "Bilder".
Auf rund 30.000 qm - rund 200 x 150m. Die privaten Gartenkunst-Schöpfer sind Anthony und Maggie McGrath. Finanzbeitrag aus kleinem Eintrittsgeld von Erwachsenen - für Kinder kostenlos.

   Mehr Info hierüber?     Umfangreich... abo-frei... durch Internet-Suche.



Mein Haus, mein Internet, meine Autobahn: Nicht mehr lange?
_ Kommt bald ein Hausverbot? _ Hat das deutsche Einfamilienhaus eine Zukunft? In der Klimakrise wächst der Streit darüber, wie man die Emissionen reduziert.

Viele fordern jetzt, Deutschlands heiligste Kuh zu opfern: das Einfamilienhaus.
_ _ viel radikalere Forderungen, um den Klimawandel zu stoppen. Werner Sobek, Nachhaltigkeits-Pionier und einer der angesehensten Ingenieure der Welt, fordert, den Neubau von Einfamilienhäusern zu verbieten.

Im Bezirk Hamburg-Nord werden schon heute keine neuen Einfamilienhäuser mehr genehmigt,
und zwar mit dem Argument, dass der Bausektor vierzig Prozent aller klimaschädlichen Gase verursacht, allein die Betonherstellung trägt sieben Prozent bei, mehr als der gesamte Flugverkehr der Welt; beim Bau eines Einfamilienhauses werden bis zu 200 Tonnen Sand und Kies verwendet.

Ein freistehendes Haus verliert mehr Wärme
als ein Mehrfamilienhaus, die Landschaft wird noch weiter zersiedelt, was einen stärkeren Pendelverkehr mit sich bringt. Wenn die Menschen kompakter wohnen, müssen sie auch weniger Auto fahren.

Empörung über das Hausverbot
Wenn man seine Folgeeffekte einrechnet, ist das Einfamilienhaus in den Augen vieler Kritiker der Klimakiller Nummer eins.

Die Argumente, die die Bausparkasse "Schwäbisch Hall" und das deutsche Baugeldzentrum dagegen
vor ein paar Tagen ins Feld geführt haben, sind eher emotional-kulturelle: Gerade nach der Coronakrise "sehnen sich viele nach mehr Platz", ein Haus "mit großem Garten ist immer noch der Traum vieler Deutscher" und ein "fester Bestandteil der gelebten Kultur".

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350 Millionen Euro gibt es für die Wohneigentumsförderung für Familien mit geringem Einkommen.
Vorschläge, mit denen Geywitz für mehr Bautätigkeit sorgen möchte, werden in der Branche als unrealistisch _ empfunden.



Design-Wohnhäuser für Flüchtlinge, Wohnungsnot für Einheimische
► 2023-08-18 (ABOx)

Während Einheimische zusehen müssen, wo sie bleiben, werden (zumeist illegale) Migranten entweder in Hotels einquartiert – oder gleich in frisch errichteten Reihenhäusern _
Für beides ist das linksgrüne Hamburg (dessen grünregierter Bezirk Nord vor über einem Jahr den Bau neuer Einfamilienhäuser verboten hatte) eifriger Vorreiter: Im Stadtteil Billstedt entstehen aktuell über 100 Designer-Reihenhäuser mit Grünanlagen und großzügigen Gärten.

Deutsche brauchen sich jedoch keine Hoffnung zu machen, darin wohnen zu dürfen:
"Diese Wohnungen sind nicht zu vermieten!" ist auf einem Schild zu lesen, das entsprechende Illusionen gleich im Keim erstickt. Hier werden nämlich bald "Geflüchtete" einziehen.

_ _ werden auch sämtliche früheren Prinzipien der Grünen bedenkenlos über Bord geworfen, wenn es um die tatkräftige Beschleunigung des “nachhaltigen” faktischen Bevölkerungsaustauschs geht.

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   Vernunftdenker Don Pedro:     
Geplante 200.000 mal Eigentum kosten rund 80 Milliarden Euro.
350 Millionen Euro ist 0,4 Prozent davon - Familien mit ausreichend bank-kompatiblem "geringen" Einkommen, das ist ein Widerspruch in sich, oder auch, das sind die meisten.

Fördereffekt ist null, weil der aktuelle Bankzinsanstieg pro Jahr rund 2++ Prozent beträgt- Das ist als Mittelwert schon im ersten Jahr ein Mehrfaches der "Förderung"... und das dann 25 Jahre lang.

Es gäbe denkbare kompetente Lösungen, jedoch keine primitivem.
Die Erfahrung der komplexen Förderinstrumente der früheren Generationen ist verloren gegangen. Die Entscheidungen liegen überwiegend nicht mehr bei Kennern, sondern vorwiegend bei gut verdienenden Beamten - überwiegend Juristen - und bei gut verdienenden Abgeordneten, meist ebenfalls ohne reale wirtschaftsnahe Berufserfahrung.

Der Hamburger Eigenheim-Vorgang ist besonders verstörend.
Man sichte auch die weiteren Details im Artikel. Wie viel Glück haben die Regierenden mit einem Volk, dass sich derartiges ohne Revolte gefallen lässt.

"Der größte Reichtum ist die Selbstgenügsamkeit." (Epikur von Samos 341-271 v. Chr.) ccc

   Vernunftdenker Don Pedro:     
In den meisten entwickelten Ländern ist das Eigenheim der Normalfall für Familien.
Diser Wunsch hat mit Deutschland also nichts zu tun, sondern ist in Deutschland in vielen Regionen unterentwickelt.

"Werner Sobek, Nachhaltigkeits-Pionier und einer der angesehensten Ingenieure der Welt"?
Jedenfalls hochwertige Leistung: https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_Sobek

Er ist gegen Einfamilienhäuser? Und er selber?
"Eines dieser Gebäude ist R128, das private Wohnhaus der Familie Sobek in Stuttgart. Das würfelförmige, viergeschossige, auf allen Seiten vollständig verglaste Gebäude ist nahezu komplett recycelbar und emissionsfrei. R128 ist modular aufgebaut. Der für Heizung und Regelungstechnik benötigte elektrische Strom wird photovoltaisch erzeugt.
Weitere Referenzbauten im Einfamilienhausbereich sind H16, D10, F87 (Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität) und B10."
Wie hoch waren die Baukosten und die ökologische Bauphase-Bilanz?

"Bis zu 200 Kubikmeter Beton pro Eigenheim"?
Könnte das stimmen? Rechnen wir: 130 qm überbaute Fläche, 3x Beton je 20 cm, macht 130 * 0,60 , also rund 80 Kubikmeter. Zuzüglich der Wände, der Garage und der Außenflächen könnte das rund 100 Kubikmeter erreichen. "Bis zu 200 Kubikmeter" ist also nicht unbedingt übertrieben.
(Es sei denn, wir sprechen von Fertighäusern in nicht-massiver Bauweise.)

Der Betonbedarf dürfte für die gleiche Wohn- und Nutzfläche im Mehrfamilienhaus etwa ebenso hoch
oder möglicherweise sogar hoher sein, nämlich gleichwertige Abstell- und Fitnessräume, Tiefgarage, Minigarten-Balkone. Und wegen der geringeren Dachfläche pro Wohnfläche ist die solare Dach-Energiebilanz ein Fiasko?

Zudem, die rein rechnerische Ermittlung des Energiebedarfes von Eigenheimen kann irreführend sein,
sofern vollständige Beheizung unterstellt wird. Extremes Beispiel zur Veranschaulichung: Wenn ein finanzknapp gewordener Rentner nur 25 qm Wohnraum von 300 qm Wohnfläche beheizt, das ändert durchaus viel. Dies Thema der nur teilweisen Beheizung wird vielleicht einmal gesondert auf dieser Website behandelt werden. Diese Realität würde mehr Steuerung über den Markt privilegieren: Energieträger-Preise und Landesbank-Bürgschaften statt Verbote und Anordnungen für den Gebäudebestand.

Im Mehrfamilienhaus bewirkt Nichtbeheizung wenig, weil dann die Wohnungen darüber und darunter die unbeheizten Räume weitgehend mit beheizen.

Vorschlag zur Güte: Der Ideologenflügel der Partei der sogenannten "Grünen" bezahlt neben Soziologen und Philosophen
auch einmal einige neutrale wie auch bereits voll erwachsen gewordene Ingenieure und Naturwissenschaftler vor Stellungnahmen.

Das Verstörende ist, dass der Mensch in dieser Erörterung nicht mehr Mensch ist, sondern nur noch Planungskalkül-Sklave von sektenartig auftretenden Umweltpriester.
Die Familie mit Kindern und Wünschen und Gedanken und mit Naturbedarf kommt bei Ökologie-Priestern des naturkonformen Seins schon gar nicht mehr vor? Menschen werden nur noch nach als animalische Umweltschädlinge gewertet? Optimierte Käfighaltung in Wohnhochhäusern samt "Kind und Kegel" als Rache am Nicht-Veganer?

Sinn der Wirtschaft ist menschlicher Wohlstand und Menschenwürde und "artgerechte Menschenhaltung",
nicht Zwangsverarmung und Rückbau zur "artfremden Käfighaltung". Die meisten Menschen haben Abneigung gegen esoterische Sekten. Auf die Dauer lassen sie sich Sekten-Priesterherrschaft nicht gefallen.
Wohlstand des Menschen, den alle weltweit nun einmal wollen, wird immer Natur beeinträchtigen,
Möglichst wenig bitte, aber immer und unvermeidlich. Zum Problem für den Planeten wird es nur durch dessen Überbevölkerung.
Wenn wohlstandsverwahrloste Lebenslang-Pubertäre der entwickelten Länder dozieren, die Menschen der armen Länder seien ja glücklich dank und mit ihrer Armut, dann haben die Wohlstandsverwahrlosten versäumt, die Armen dieser anderen Länder um ihre Meinung zu fragen.

"Ein Staatsoberhaupt, welches sein Volk nicht liebt, für selbiges nicht kämpft und sein Wohl nicht im Sinn hat ist weniger wert als ein Pferdeapfel." (Friedrich der Große 1712-1786) ccc

die Ursachen für schleichende Enteignung der Leistenden im Land: Der Bankrott beginnt wegen langer Dauer-Misswirtschaft des Staates:

Gegen alle Fehlentwicklungen gab es Gegenkräfte im Sinn von publizierendem "Stellvertreterkrieg".
Ein wenig Spende genügte. - Nach fast einem Vierteljahrhundert "Kassandra-Service" ohne Spenden dafür ... gab es zunehmende Spendenbereitschaft gegen zerstörerisch dilettantische Politik erstmals ab 2022. Durch die totalitarismus-artigen staatlichen Corona-Übertreibungen hat sich ein Drittel der Bürger vom abgeirrten Staat losgesagt.

Die Folgen des jahrzehntelang akkumulierte Politiker-Hybris-Wahns muss nun das Volk finanzieren. Es wird noch schlimmer werden.
Es trifft keine Unschuldigen. Die Menschen spendeten für die Blut- und Tränen-Bedürfnisse der Wohltäter am Jahresende, was das Volk ehrt. Aber ein Vierteljahrhundert lang so gut wie nie für den Stellvertreterkrieg gegen dümmliche Politik. Es ist nie zu spät für besser machen. Aber nun kann man leider nur noch für Minderung des Scherbenhaufens streiten.

" Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht. Ich kann nicht mehr die Augen schließen, Und meine heißen Tränen fließen." (Heinrich Heine(1797-1856) ccc
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***** Eigene Petitionen, Verfassungsbeschwerden?
Vorstehende Begriffe *... dort suchen im Browserfenster:
https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm

***** _!!!_ *GR1. - Grundsteuer-Gesetze: Mögliche Verfassungsbeschw.? .Teil-enteignen Kommunen indigene Deutsche zwecks Schenkung an Grenzen-Übertreter? (2024-04-20) ► REB-TAX-PROP1 j _x_
                         v mehr! v       
*GR1. - Grundsteuer-Gesetze: Mögliche Verfassungsbeschw.? .Teil-enteignen Kommunen indigene Deutsche zwecks Schenkung an Grenzen-Übertreter?
► 2024-04-20 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► REB-TAX-PROP1 j

► 2024-04-20 =zuletzt aktualisiert


   Vernunftdenker Don Pedro:     
Hier ist Vorbereitung für Petitionen und Verfassungsbeschwerden.
Beschwerden müssen nicht auf Details beschränkt bleiben. Vielmehr könnten sie beispielsweise einen völligen Wegfall der Grundsteuer vorschlagen, weil in der komplexen Immobilienwelt von heute nicht mehr gleichheitskonform auszugestalten.

Es gibt besser automatisierbare Alternativen,
kommunale Einnahmen an bereits verfügbare Daten anzukoppeln. - Welche? Das ist komplex und kann nur näher analysiert werden, sofern finanziell vergütet.






Ihr Beschwerderecht
für Verfassungsbeschwerden:




*BUN =Bundesmodell: 12 Monate nach Inkrafttreten: Vereinfachte Sofortbeschwerde war möglich bis 21. November 2020.


((2019-10-18 + 2019-11-08: Grundsteuergesetz verabschiedet.
2019-11-21 Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes ))

"Grundsteuer-Reform: Die 'neuen' Grundsteuer-Regeln"

"Der Bundestag hat nach langem Ringen mit den Ländern am 18.10.2019 den von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuerreformgesetz -GrStRefG) in modifizierter Fassung angenommen".

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Die unmittelbare Verfassungsbeschwerde - ohne mehrere Jahre bis zum Bundesfinanzhof - war demnach nur möglich bis 21. November 2020.
Es wäre kaum möglich gewesen, damals Förderbeiträge von Bürgern für Musterverfahren zu erhalten:
"Die Menschen erregen sich immer erst über einen drohenden Flächenbrand, wenn die eigene Haustür zu brennen beginnt".

Zuständigkeit: Bundesverfassungsgericht.
Ferner sei festgehalten: Weil es Bundesrecht ist, wäre nur das Bundesverfassungsgericht adressierbar. Dies gilt dauerhaft und also auch in Zukunft.
Inwieweit dennoch Landesverfassungsgerichte adressierbar sein könnten: Siehe weiter unten.

Nicht zuständig wären beim "Bundesmodell":

Die Landesverfassungsgerichte - diese aber anrufbar im Fall von Landesrecht - 5 Bundesländer.
Nicht adressierbar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Staatliche Abgaben sind von dessen Zuständigkeit ausgeklammer.

Wohl kaum sinnvoll adressierbar ist der EuGH. Dort dürfte man bemüht sein, sich in nationales Abgabenrecht für Immobilien nicht einzumischen. Grenzüberschreitende wettbewerblich einschränkende Auswirkung kann dafür schwerlich vorgetragen werden.

Anmerkung: Ein weiteres eher beiläufiges Gesetz wird hier nicht näher betrachtet:
"Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG)"

Wenn der Bürger von Gesetze machenden Juristen wie vor getextet sieht "erleichtert", soll das Symptom von Schnappatmung verbreitet zu beobachten sein. Das erinnert in Realsatire an das "Gute Kita-Gesetz". Es animiert den Bürger, zu sinnieren über eine Petition für ein "Gute Gesetze-Gesetz".

Halten wir also fest:
(1) Das ideale Beschwerderecht der 12 Monate ist unwiderbringlich erloschen.

Nur "fast unwiderbringlich"; das Verfahrensrecht für "Beschwerde später" ist aber nicht ganz einfach nutzbar und selbst dann ist es ohne Erfolgsgewähr.

   Für vertiefende Analyse vorgemerkt,     sobald mehr Spendeneingang für diesen Themenbereich ist. Dann mehr Verweise auf frei verfügbaren hochwertige Texte.

(2) Nun also ist der Weg durch die fachgerichtlichen Instanzen nötig - meist ab Finanzgericht aufsteigend.

Ausreichend vertretene Musterverfahren sind anhängig, begleitet unter anderem durch vollwertige Fachkunde des Verbandswesens, auch in ausreichender Anzahl, so dass Wegfall von Beschwerdeführern (Gesundheit, Unfall,...) das Ausstreiten nicht gefährdet.

(3) Also muss versucht werden, beim Finanzamt eine Ruhigstellung
der eigenen Sache zu erreichen, bis über die Musterverfahren endgültig entschieden ist. Diese Endgültigkeit dürfte nicht schon beim obersten Fachgericht eintreten, sondern erst beim Bundesverfassungsgericht.
(4) Aber auch, sofern das Verfahren beim Finanzamt zu besonders abwegigen Ergebnissen führt,
zu absurd hohen Grundsteuerbeträgen, dann sollte man doch bereits aktuell auf Rückbau durch Vernunft streiten. Behördenmitarbeiter haben ungern komplexe Akten. Wer sich bemerkbar macht, diplomatisch und ohne Bearbeiter persönlich anzugreifen, hat erfahrungsgemäß Aussicht auf mehr Behördenvernunft. "Aussicht", nicht Gewissheit.
(5) Hinweis auf: BVerfG- 1 BvR 2290/23

"RN.24 - [...] Auf den fachgerichtlichen Rechtsweg _ dürfen Beschwerdeführer _ nicht verwiesen werden, wenn _ unzumutbar _ _ und auch im Übrigen die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann"

(6) Auf jeden Fall aber muss Widerstand
erfolgt sein und nachgewiesen werden.

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Abweichendes Landesrecht ("Länderöffnungsklausel") erst für Veranlagungszeiträume ab 1.1.2025 anwendbar,
_ _ wird sichergestellt, dass zu einem einheitlichen Zeitpunkt (1.1.2025) in allen Ländern die Grundsteuer nach neuem Recht – bundes- oder landesgesetzlich geregelt – erhoben wird.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Halten wir fest: Ab 1. Januar 2025 gilt bundesweit die neue Zahlungshöhe.
Die neue Zahlungspflicht ist gegebenenfalls teurer wie ja leider üblich. Eine abschlleßende Klärung, ob das neue Recht überhaupt wirksam ist, ist wohl erst später zu erwarten, vermutlich etwa 2026, sofern es nicht bis 2027 dauern wird.

Manche Kommunen haben den Hebesatz bereits ab 2023 oder 2024 erhöht,
damit Ihnen unfreundliche Erhöhung ab 2025 nicht vorgeworfen werden kann. Die gesetzliche Änderung sollte ja das Gesamtaufkommen ab 2025-01-01 nicht ändern. Man sieht, wie gegen uns Bürger listig "gestaltet" wird. Das macht die Beschwerdeaspekte nicht einfacher, kann aber gerügt werden.

Die Umlegung von Erhöhung oder Ermäßigung auf Mieter verkompliziert für alle wieder einmal bürokratisch das Leben.
Zuviel Gezahltes müssten Vermieter später den Mietern erstatten (und selbst, wenn diese bereits ausgezogen sind?). Gab es Ermäßigung und wird sie hinfällig, so müssten die Vermieter die Nachzahlung auf die Mieter umlegen. Das dürfte für zwischenzeitlich ausgezogene Mieter nicht besonders gut gelingen.

Sofern des Bundesverfassungsgericht ein Gesetz verwirft oder Änderungspflicht feststellt,
schafft es gewöhnlich "mit göttlicher Kraft" ("ex cathedra") Übergangsregelungen, die solche Probleme beheben.

Halten wir fest: Verfassungsbeschwerden sollten umfassen,
solche Übergangsregelungen zu beantragen und den Richtern geeignete Optionen dafür zu unterbreiten. Die Auswahl erfolgt dann im richterlichen Ermessen.

Ferner: Eine Hebesatzerhöhung schon für 2023 und/oder 2024 muss bei Beschwerden mit bedacht werden: Das Beschwerderecht erfordert, durch ein Gesetz "beschwert" zu sein. Das ist man möglicherweise nur, wenn mit Vergleich zur Steuerlast aus 2022 argumentiert wird. Inwieweit dies Richter überzeugen kann, soll hier nicht erörtert werden.

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"Finanzsituation Jede achte Kommune hat 2022 die Grundsteuer erhöht."
"Grundsteuererklärung - Experten sehen einen Trend zu immer höheren Grundsteuer-Hebesätzen."

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Ihre Landesrecht-Beschwerde
in Form von Landes-Verfassungsbeschwerden:

   Vernunftdenker Don Pedro:     



Ihr Beschwerderecht beim Landesverfassungsgericht / Grundsteuergesetz:

Eigene Grundsteuergesetze haben:
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen.

Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden:
In Niedersachen und Hamburg sind Individualbeschwerden zum Landesverfassungsgericht im Gesetz nicht vorgesehen. Also ist dort das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Optional Landesverfassungsgericht oder Bundesverfassungsgericht:
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen. Insoweit 2 bundesweite Ausnahmen:

Beim Staatsgerichtshof Hessen ist begründungsfreie Nichtannahme zulässig.
Je umfassender Beschwerden sind, desto mehr Arbeit für die in bundesweiter Regel ehrenamtlichen Landesverfassungs-Richter:

Macht man die Begründung zu kurz, dann zu Recht Abweisung wegen in der Tat fehlender Substanziierung.

Macht man die Beschwerde umfassend ausführlich und umfangreich, wird es für ehrenamtliche Richter eine Zumutung, zum Wucherlohn arbeiten zu müssen. Muss ein Richter auch nicht. Was wird er vielleicht tun? Wenn das Gericht einen Beschluss übersendet, die Verfassungsbeschwerde von 200 Seiten mit 1.000 Seiten Gutachten werde abgewiesen, weil nicht substanziiert, so wird der Bürger sinnieren:
Ist das ein "Totschlagargument" oder echt gemeint?

In Bayern besteht die Besonderheit der Popularklage
(nicht empfehlenswert) und eine unübliche konzipierte Regelung der Verfassungsbeschwerde: Komplexer, aber von besonderem Interesse im Hinblick auf einige Details zur Fristenfrage.

Falls Landesverfassungsbeschwerde, sollte ganz allgemein
keine gleichlautende Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig sein. Vor allem aber sollte der Beschwerdeführer zum gleichen Thema keine Beschwerde auch beim Bundesverfassungsgericht vornehmen. Die Verfahrensgesetze sehen regelmäßig vor, dass dann das Landesverfassungsgericht auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht verweisen kann.

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Überblick / Info + Quellen



Die Berechnung der neuen Grundsteuer nach den Ländermodellen

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Ein hervorragender straff formulierter Überblick der Rechtslage in den 5 bis 7 Bundesländern,
in denen Landerecht die Grundsteuer regelt.



Grundsteuer-Unlogik
erbringt Erfolgsaussicht von Beschwerden:

Unbedingt die nun folgenden zwei Wikipedia-Links sichten
Der zweite Artikel zeigt: Ein steuerlicher Einheitswert ist immer Willkür. Daraus resultiert ein Himmelfahrtskommando des Gesetzgebers, eine "unmögliche Mission."

Anderen Staaten geht es nicht besser. Man sichte über das Internet die für USA-Immobilien einsehbaren Werte und Steuerlasten.



Grundsteuer (Deutschland) ((Wiki))

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Eine vollwertige Einführung,
Dies ist unbedingt lesenswert.






Zur Volltext-Fassung?
(statt Auszug):- Nachstehenden Link anklicken. Dann suchen ganz oben bei einer der 3 Spalten. Dort anklicken: "v mehr v"
https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-TAX-PROP1






______________________________________________________________________________________________

- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:



Der Einheitswert (EW) ist ein Wert
► 2024-04-19 Abruf (ABO.frei) xS. https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitswert
für unbebaute und bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,

der auf einen bestimmten Stichtag
in einem gesetzlich geregelten, standardisierten Verfahren festgestellt wird und für Steuern, Gebühren und Beiträge (z. B. Vermögensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) als Bemessungsgrundlage dient oder diente.[

Das ursprüngliche Ziel der in den 1920er Jahren
in der Weimarer Republik erstmals eingeführten Einheitsbewertung – für verschiedene Steuern einen einheitlichen Wert zu verwenden, um Verwaltungsaufwand zu verringern – hat sich inzwischen als unpraktikabel erwiesen.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Dort bei Wikipedia ist ablesbar: Über 100 Jahre und immer neu "ein hoffnungsloser Fall":
Es geht um die natürlich "unmögliche" Staatsmission, den "richtigen Wert" von Immobilien zu ermitteln. Für Einzelaufgaben ersetzte man es zunehmend durch den "Verkehrswert", beispielsweise für die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Aber auch diese fiktive Marktpreis ist nicht zuverlässig. Die Schwankungsbreite ist plus minus 30 Prozent je nach Gutachter und strategischer Kompetenz der Beteiligten und zufälliger Marktlage. Da es immer nur Einzelfälle betrifft, arrangiert man sich dann besser mit der Unmöglichkeit von klarer Gerechtigkeit.

Da Juristen und meist wenig bewanderte Politiker die Gesetze machen,
ist bei Wirtschaftsthemen oft, dass man die Gesetze der Ökonomie ignoriert und irgend etwas wie "richtige" Bewertung und "angemessener Preise" für machbar hält: Traumtänzer.

Lösbar ist es nur über klare rechnerische Ansätze
mit Stufen und Staffelung anstelle der übergangslosen Realität der Realwerte. Das enthält zwangsläufig eingebautes Unrecht, wie man es von den Stufen der Einkommensteuer her kennt. Für dies Problem hilft das Konzept der "Typisierung": Etwas Gerechtiigkeitsmangel ist vom Abgabenpflichtigen zu dulden. - Man erkennt das Problem: Wie viel Gerechtigkeitsmangel ist zulässig, bevor ein Zuviel den Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt?

Um Die Unrechtsgrenzen aus Typisierung zu wissen,
müsste man die "richtigen" Werte wissen. Dann könnte man beispielsweise die maximal erlaubte prozenturle Abweichung definieren. Das Problem ist aber, dass es "absolut richtigen" Werte nicht gibt.

Ein listiger Trick der Politik war, die Einheits-"Werte" deutlich unterhalb der Verkehrswerte
zu belassen. Dann fühlten sich alle Eigentümer durch den sehr offenkundig verkehrten Wert privilegiert. Befriedigen konnte dies auf die Dauer nicht.

Damit zeigt sich die verfassungsrechtliche Anfechtbarkeit eines jeden generellen neuen Bewertungsverfahrens:
Da Gesetze immer neu fast nur von Nur-Juristen und kompetenzarmen Politikern gemacht werden, sind sie gewöhnlich nicht ausreichend subtil, auf die ökonomischen Realitäten angewandt zu werden.

Das Nur-Juristen-Kartell benötigt immer rund 5 bis 10 Jahre,
bis die teilweise Unzulässigkeit des nächsten Anlaufes durch Gerichtsverfahren über alle Instanzen gezeigt ist. Dann erzwingen die Konzeptfehler einen weiteren neuen Anlauf. So geht das nun schon über ein halbes Jahrhundert. So dürfte die Grundsteuer-Festlegung auch nun wieder mit Reformbedarf enden und vermutlich mindestens teilweise neu anfangen.

Widerstände aushebeln könnte man, darf man aber nicht.
Man könnte zwar in einer Weise neu ordnen, dass die meisten weniger zahlen. Für die wenigen, die mehr zahlen sollen, könnte man lang zeitverteilte jährliche Steigerungsstufen vorsehen. Dann aber kommt ein anderer Faktor, die Zwangszuweisungen von Grenzen-Übertretern an die Kommunen. Viel höhere Grundsteuer wäre oft oder sogar vorherrschend die einzige Lösung. Wir kommen damit in die Enteignungsproblematik.

   Für vertiefende Analyse vorgemerkt,     sobald mehr Spendeneingang für diesen Themenbereich ist. Dann mehr Verweise auf frei verfügbaren hochwertige Texte.



Musterklagen zur Grundsteuer kommen: Das Bundesmodell ist verfassungswidrig!
Presseinformation: Prof. Dr. Gregor Kirchhof präsentiert Gutachten für Bund der Steuerzahler und Haus & Grund / Verbände konkretisieren ihre gemeinsamen Musterprozesse.

Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig!
Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt hat. Das 73-seitige Papier des Jura-Professors von der Universität Augsburg dient nun als Grundlage für die anvisierten Musterklagen der beiden Verbände gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt.

5 entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit: Auszüge aus dem Gutachten zum Bundesmodell:
- 1. Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer.
. 2. Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar.
- 3. Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz.
- 4. Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt.
- 5. Steuerlast steht noch gar nicht fest.

Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden,
Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet. Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Dieser Text ist eine hochwertig ausführliche
Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte. Man beachte, es betrifft das Bundesmodell. Dies gilt für 9 Bundesländer, ferner ähnlich für: Sachsen, Saarland.

Vom Recht eigener Gesetzgebung machen Gebrauch:
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen.

   Für vertiefende Analyse vorgemerkt,     sobald mehr Spendeneingang für diesen Themenbereich ist. Dann mehr Verweise auf frei verfügbaren hochwertige Texte.

((Auch Politiker haben Immobilien...))
"Schickt man vormittags dem Nächsten Leid zu, rückt es nachmittags vors eigne Haus." (Tiruvalluvar um 200 v. Chr.)

______________________________________________________________________________________________


► REB-TAX-PROP1 j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-04-20)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.

***** _!!!_ *GR2. - Grundsteuer / konkrete Hilfe durch das Verbandswesen, ferner Bundesländer-Info, Dort Kompetenz und Budget. Link-Sammlung: Ausgewählte Fundstellen: (2024-04-19) ► REB-TAX-PROP2 j _x_
                         v mehr! v       
*GR2. - Grundsteuer / konkrete Hilfe durch das Verbandswesen, ferner Bundesländer-Info, Dort Kompetenz und Budget. Link-Sammlung: Ausgewählte Fundstellen:
► 2024-04-19 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► REB-TAX-PROP2 j

► 2024-04-19 =zuletzt aktualisiert




BUND / Info für alle Bundesländer



Kritikpunkte an Grundsteuerreform:
Der Bund der Steuerzahler NRW unterstützt mehrere Klagen gegen die Grundsteuer, die bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Köln eingereicht wurden. _ _ Kritikpunkte_ :

_ _ verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Bundesmodell
wegen der pauschalen Miet- und Bodenrichtwerte, die nicht durch den Gegenbeweis eines niedrigeren gemeinen Werts korrigiert werden können.

_ _ unklar, ob die Grundsteuer 2025 verfassungskonform erhoben wird;
die Musterverfahren werden bis dahin nicht rechtskräftig entschieden sein.

_ _ „Aufkommensneutrale Steuerreform“ wird zur Farce,
_ zahlreiche Kommunen heben bereits ein Jahr vorher die Hebesätze stark an.

_ _ Belastungsverschiebung weg von gewerblich
genutzten Grundstücken _ _ zum Nachteil von Wohngrundstücken.

Die verkorkste Grundsteuerreform werde aber auch durch korrigierende Eingriffe nicht _ überzeugend _
_ _ „Die Grundsteuerreform nach dem Scholz-Modell ist von Grund auf murks. _ Die Grundsteuer gehört abgeschafft! Bessere, unbürokratische Alternativen für die Finanzierung unserer Städte müssen her.“



Die neue Grundsteuer kommt - für jeden,
► 2024-04-19 (ABO-frei) 3S. https://www.hausundgrund.de/grundsteuer


   Vernunftdenker Don Pedro:     

Eine allgemeine Einführung und Hilfen-Offerte für Mitglieder.
Kurz und nützlich als erste Orientierung.






Zur Volltext-Fassung?
(statt Auszug):- Nachstehenden Link anklicken. Dann suchen ganz oben bei einer der 3 Spalten. Dort anklicken: "v mehr v"
https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-TAX-PROP2






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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:



Pressemitteilung _ Bund der Steuerzahler : Erste Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung eingereicht
Bund der Steuerzahler und Haus & Grund: Aktenzeichen für Verfahren in Berlin und Rheinland-Pfalz liegen jetzt vor,

Mit ihren Musterklagen lassen beide Verbände prüfen,
ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklagen berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen.

Einen allgemeinen Mustereinspruch finden Sie auf www.steuerzahler.de
Einen detaillierten Einspruch mit Verweis auf das Gutachten von Professor Dr. Kirchhof können BdSt-Mitglieder unter der E-Mail-Adresse info(at)steuerzahler.de anfordern.

   Für vertiefende Analyse vorgemerkt,     sobald mehr Spendeneingang für diesen Themenbereich ist. Dann mehr Verweise auf frei verfügbaren hochwertige Texte.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Dies ist von Dezember 2023.. Soweit ohne Vertiefung erkennbar erscheint,
soll zunächst das fachgerichtliche Verfahren bei den Finanzgerichten erfolgen. Erst danach soll Verfassungsbeschwerde erfolgen, diese offenkundig beim Bundesverfassungsgericht. Das ist in der Tat der normale Ablauf nach den Regeln der Subsidiarität.

Es würde, soweit erkennbar, um die Anfechtung von Bundesrecht gehen.
Ferner sollt es anscheinend nicht als Rechtsnormen-Beschwerde "innerhalb von 12 Monaten" nach Inkrafttreten erfolgen, was vermutlich seit langem nicht mehr möglich ist.

Näher zu analysieren wäre dennoch noch:
Wann trat oder tritt das bundesrechtliche Rahmengesetz in Kraft in Anbetracht der zeitlich gestaffelten Stufen der Umsetzung? Ist das Inkrafttreten zeitlich gestaffelt unterschiedlich für die Rechtsnormen?

Des weiteren ist noch abzusichern, ob die Anfechtung von Bundesrecht
der einzige mögliche Beschwerde-Angriffspunkt ist-. Ferner, wie die Frist der 12 Monate nach Landesrecht jeweils anzusetzen ist. Zu analysieren ist ferner, inwieweit durch die Festsetzungsschritte der Länder und der Kommunen Grundrechte verletzt werden und ob die 12-Monatsfrist auch für diese Festsetzungen anwendbar ist.

Um von Vermutungen zu Gewissheiten zu gelangen,
ist einige Analyse noch nötig. Möglicherweise müssten einfach Verfahren gemacht werden, um je nach Ergebnis die geeigneten weiteren Schritte werten zu können.

   Für vertiefende Analyse vorgemerkt,     sobald mehr Spendeneingang für diesen Themenbereich ist. Dann mehr Verweise auf frei verfügbaren hochwertige Texte.



Neue Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler erheben erste Musterklagen
► 2034-12-12 Datum geschätzt - Bericht war nicht datiert - (ABO-frei) 4S. https://www.hausundgrund.de/neue-grundsteuer-haus-grund-und-bund-der-steuerzahler-erheben-erste-musterklagen

Bewertung der Grundstücke im Bundesmodell auf dem Prüfstand

_ _ Berlin und Rheinland-Pfalz: Das Problem mit dem Bodenrichtwert.
In allen Klagen, die die beiden Verbände noch einreichen werden, wird regelmäßig die Anwendung des Bodenrichtwertes kritisiert. Fakt ist: Beim Bundesmodell richtet sich die Grundsteuer insgesamt nach den Bodenrichtwerten.

Das Steuerrecht nutzt diese Werte für unterschiedliche Abgaben.
Dennoch ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten zuweilen ungenau – vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlen, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichen, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden ist und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen sind oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstehen.

Insgesamt weisen die Bodenrichtwerte laut Gutachten „systematische Bewertungslücken“ auf.
Teilweise werden Flächen als bebaubar ausgewiesen, obwohl diese Grundstücke nicht erschlossen sind oder keine Baugenehmigung für sie erteilt werden kann.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Halten wir fest: Die Bodenwerte
sind wichtiger Problempunkt. Das Reihenhaus mit 300 qm Grundstück, das Eigenheim mit gleicher Wohnfläche, aber 5.000 qm Grundstück: Wie kann man da Gerechtigkeit konzipieren? Da gibt es eine denkbare Überlagerung von allen erdenklichen Komplikationen, insbesondere bedingt durch die Frage der zulässigen Bebaubarkeit und der Erschließung.



Grundsteuer-Reform: Modelle der Bundesländer
Die Grundsteuer muss reformiert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.

_ _ Bundesweit acht verschiedene Modelle.
Wie unterschiedlich Bund und Länder damit umgehen, zeigt sich in der Vielzahl der Reformmodelle.

Neun Länder haben sich für das Bundesmodell, dem „Scholz-Modell“, entschieden.
Die übrigen sieben Bundesländer gehen eigene Wege. Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle stellt der BdSt vor.

Die Grundsteuer muss reformiert werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Für eine Musterimmobilie _ _ ergeben sich ((bisher)) beispielsweise folgende Einheitswerte:

_ _ (Berechnungsbeispiel für zweigeschossiges Einfamilienhaus, 120 m² Wohnfläche, 300 m² Grundstück, Garage, städtische Randlage, Baujahr 2016; eigene Berechnungen.)

- Berlin (Ost): 8.912 Euro
- Magdeburg: 9.970 Euro
- Mainz: 24.040 Euro
- München: 26.743 Euro
- Berlin (West): 36.717 Euro
- Wiesbaden: 37.534 Euro

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Dies ist hochwertige ausführliche Information.
Das vorstehende Beispiel ist nur ein kleiner Einzelabschnitt daraus. Obgleich ziemlich alt von Dezember 2021, ist es unverändert ein sehr geeigneter Text, die eigenen Aufgaben insgesamt zu erfahren und zu überblicken. Die immer uns belastende staatliche Bürokratie hat immerhin einen Lernnutzen für die juristische Bürgerbildung.

Der Staat ist in diesem Fall halbwegs entschuldigt. Die Ermittlung von Immobilienwerten zu standardisieren, das ist nicht einfach. Es überlagern sich viele Aspekte. Mit einfachen Formeln kommt man nicht zum Ziel einer in etwa ausgewogenen Gleichbehandlung der Objekte, also der Bürger. Letztere wird vom Grundgesetz gefordert.




Bundesländer
Noch unvollständig. Vermutlich unterhalten alle Bundesländer einen Hilfen-Service,
wie nun gleich für Bayern dargestellt. Dies müsste aus den erhaltenen Formularen ersichtlich sein.

Das einheitliche Bundesmodell
gilt für 9 Bundesländer, ferner ähnlich für: Sachsen, Saarland.

Vom Recht eigener Gesetzgebung machen Gebrauch:
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen.



BE / Info Berlin (Bundesmodell)



470 statt 810 Prozent : Grundsteuer: Berlin senkt Hebesatz deutlich
Berlin. Die Grundsteuerreform verunsichert viele Menschen. Sie fürchten steigende Kosten. Der Finanzsenator tritt dem mit Maßnahmen entgegen.

Der Berliner Senat will eine starke Verteuerung der Wohnkosten im Zuge der 2025 anstehenden Grundsteuerreform
möglichst verhindern. _ _ mehrere Änderungen _ _ Hebesatz ab 2025 stark von 810 auf 470 Prozent gesenkt.

_ _ wird die sogenannte Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert, um eine höhere Belastung im Vergleich zu gewerblich genutzten oder unbebauten Grundstücken zu vermeiden. Für Wohngrundstücke _ 0,31 Promille _ , für andere Grundstücke 0,45 _

_ _ Hebesatz und Messzahl nach der Forme
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Also: Grundsteuerwert x 0,00031 x 4,7

Grundstücks- und Immobilieneigentümer - in Berlin rund 870 000 -
wurden verpflichtet, _ Erklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben. _ _ ´ Erste Bescheide sorgten für Verunsicherung _ _ Grundsteuerwerte _ oft um ein Vielfaches höher als _ bisher _ _ Nicht wenige Menschen befürchteten _ Explosion der Kosten. _ _ auch Mieter, auf die Vermieter die Steuer umlegen können und das in der Regel auch tun.

_ _ reichten in der Hauptstadt - nach einigen Fristverlängerungen - rund 99 Prozent der Grundsteuerpflichtigen
ihre _ Unterlagen ein. Die Steuerverwaltung erteilte bislang 845.000 Grundsteuerwertbescheide. Dagegen habe es 254 000 Einsprüche gegeben, 13 Klagen gegen bisherige Bescheide seien anhängig.

_ _ in Berlin: Härtefallregelung und Verbesserungen für Kleingärtner
Evers kündigte außerdem eine Härtefallregelung für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke an. Diese ermögliche im Einzelfall eine Stundung oder Senkung der Grundsteuer, wenn diese Menschen in ihrer Existenz bedrohe.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Rund 30 Prozent Einsprüche. Das ist einmalig.
Das ist blockierend für die Finanzverwaltung. Wer sich erst einmal die Mühe eines Einspruches machte, der wird nicht ohne Weiteres zurückziehen, weil der Hebesatz auf 60 Prozent des bisherigen Wertes gesenkt wurde. Diese Senkung kam zu spät. Immerhin ist die aktuell CDU-geführte Regierung ausreichend verständig, für mehr Grundrechte-Wahrung gegenzusteuern.

In ideologie-geprägten Regierungen ist nicht gesichert,
dass die Relikte von Mathematikkompetenz zur Erkenntnis genügen: Grundsteuererhöhung belastet keineswegs vor allem "Kapitalisten", sondern alle Mieter und Eigenheimer und Bewohner ihrer Eigentumswohnungen,

also praktisch alle Wähler.
Denen aber ist klar, ihr ständiges Mehr der Abgabenlst dient nicht für ein Mehr der Schulen und Straßen, sondern für mehr Wohnung und Unterhalt von Grenzen-Übertretern und Job-Unlustigen.

Dass die "einfachen Leute das sowieso nicht begreifen", so eingebildet können nur bestimmte abgehobene Politiker-Kategorien denken.

Die Berliner Härtefallregelung hat Analogie-Wert für eventuelle Verfassungsbeschwerden
in anderen Bundesländern ohne eine solche Härtefallregelung. Härtefall-Regelungen sind oft, meistens oder immer grundrechte-assoziiert und insoweit bundesweit rechtlich relativ analog zu gestalten - erforderlichenfalls durch Richter-Recht.

Auch die Berliner Vernunft war kein Selbstläufer.
Sondern Folgewirkung von:
► 2024-01-19 "Grundstücksnutzer aus Berlin haben mehr als 12.000 Unterschriften gesammelt. Jetzt kündigt der Senat Kompromissbereitschaft an."
https://www.morgenpost.de/berlin/article241453134/Petition-fuer-eine-gerechte-Grundsteuer-an-Wegner-uebergeben.html

Die nötige Mindestzahl von 12.000 war überschritten. Die Politiker waren zur Analyse verpflichtet: "Volkes Mund tut Wahrheit kund."

Anhaltspunkt für bundesweite Verfassungsbeschwerden:
Für Aufkommensneutralität der Kommungen könnte eine Absenkung der Hebesätze auf 60 Prozent der früheren als Forderung in Betracht gezogen werden. Allerdings



Berlin & Brandenburg Grundsteuer-Hebesätze in Brandenburg nur wenig gestiegen
Von steigenden Grundsteuern können demnach auch Mieterinnen und Mieter betroffen sein,
denn die Steuern können Immobilienbesitzer auf sie umlegen.



BW / Info Baden-Württemberg (Landesgesetz)



Grundsteuer B - aden-Württemberg
Wichtiges zum Einspruch.

_ _ erhalten Eigentümer in Baden-Württemberg bereits die ersten Bescheide.
Doch die Unsicherheit ist weiterhin groß. Der Bescheid muss umgehend überprüft werden, denn die Frist für einen möglichen Einspruch beträgt nur einen Monat nach Eingang des Bescheids beim Empfänger.

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   Vernunftdenker Don Pedro:     

Hervorragende Arbeit.
Hilfreich für beginnende Rechtslaien wie auch für fortgeschrittene Streiter.



BY / Info Bayern (Landesgesetz)



Die Grundsteuerreform – Wie machen wir das in Bayern?
► 2024-04-24 =Aufruf (ABO-frei) xS. https://www.grundsteuer.bayern.de/

Ausfüllen der Grundsteuererklärung – Wir helfen Ihnen dabei!

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   Vernunftdenker Don Pedro:     

Sehr ausführliche anleitende Information. Unbedingt hilfreich, nicht nur für Leser aus Bayern.
Es sei allerdings an eine Regel für Konsumenten-Ware erinnert: "Ein Produkt, das eine Anleitung benötigt, ist eine Fehlkonstruktion."

Das gilt auch für Gesetze. Demnach, unser Leben ist eingekäfigt in Fehlkonstruktionen. Zu erbringende Nachweise für die neue Grundsteuer sind ein Beispiel..



HE / Info Hessen (Landesgesetz)



Fast jeder zehnte Wohnungseigentümer wehrt sich gegen die neu berechnete Grundsteuer in Hessen.
Hausbesitzer in Hessen : 184.000 Einsprüche gegen neue Grundsteuer
Zehntausende halten sie nicht für verfassungsgemäß. Dabei steht noch gar nicht fest, wie viel tatsächlich gezahlt werden muss.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

So lange die tatsächliche Erhöhung noch nicht rechenbar ist, könnten dann viele die Fristen für Einsprüche versäumen?
Aber nein, das hat alles seine Ordnung. Dein Staat will nie Böses. Er will nur dein Geld. Davon brauchen die Kommunen immer mehr, weil immer mehr für Neubürger ausgegeben werden muss. So lange diese mit Sprachkursen beschäftigt sind,
darf die Statistik sie als "erfolgreich Beschäftigte" ausweisen? Immerhin profitiert der Arbeitsmarkt durch Sprachlehrer und Sozialhelfer.

Bei welcher Grundsteuerhöhe wird die Grenzlinie von Besteuerung zu Enteignung
überschritten bei den selber zahlenden Eigentümern? Und bei Umlage auf Mieter - was unterscheidet das von einer "verdeckten Einkommensteuer-Zulage"? Denn für die anteilige Nutzung des Immobilienkapitals zahlen sie ja bereits über die Kaltmiete.



NW / Info NRW (Bundesmodell)
NRW-Info ist besonders detailliert. Auch von bundesweitem Interesse ist die umfangreiche Einführung

- gleich hier an erster Stelle. Da in NRW das Bundesmodell gilt, ist für alle Länder mit dem Bundesmodell hier weiteres Hilfreiches verfügbar.



Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Ihr Bund der Steuerzahler informiert
► 2024-04-19 Abruf (ABO-frei) 15S. https://www.steuerzahler.de/nrw/Grundsteuer/


   Vernunftdenker Don Pedro:     

Auch bundesweit hilfreich:
Dies ist eine hochwertige umfassende Information über Grundsteuer:

allgemein seit 2022, Schwergewicht ab 2023 - Erläuterung des neuen Grundsteuerrechts.



Gesetzentwurf der Fraktion der FDP: Grundsteuergesetz Nordrhein-Westfalen (GrStG NW)
_ _ Einen dauerhaften Ausweg aus dieser Steuererhöhungsspirale bietet nur ein landeseigenes flächenbasiertes Grundsteuermodell, bei dem sich der Grund- steuerwert hauptsächlich über konstante Grund- und Gebäudeflächen und nicht über fortlau- fend steigende Boden- und Verkehrswerte bestimmt.

Lösung: _ Nordrhein-Westfahlen _ führt ein flächenbasiertes Grundsteuermodell
mit korrigierenden Lagefaktoren in Anlehnung an das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren des hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) ein.
((Anmerkung: Ja, buchstäbliches Zitat: "fahlen",))

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   Vernunftdenker Don Pedro:     

Der FDP-Text ist bedeutsam, weil er die Mängel des Bundesmodells ausführlich auflistet.
Diese können in fachgerichtlichen Gerichtsverfahren und letztlich in Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesmodell vorgetragen werden.
Zuständigkeit: Bundesverfassungsgericht.

Der erstaunliche Steuerrabatt für genossenschaftliche Wohnungen
des Bundesmodells dürfte keinen Bestand haben, vermutlich ebenso wenig die Funktionsweise der Ankopplung der Grundsteuer an die Zufälligkeiten der Immobilienmarkt-Preisentwicklung.

Bezüglich der Genossenschaftswohnungen darf man wohl Lobbyarbeit
der kommunalen Wohnungswirtschaft vermuten, um zusätzliche Geschenke zu erlangen ausgerechnet, weil edel "öffentlich-rechtlich", also ja bereits vom Steuerzahler schenkend subventioniert? (Um fair zu bleiben: Die kommunale Wohnungswirtschaft schneidet in der Verhaltenswertung für Eigentümer im Mittel recht gut ab.)



Grundsteuer: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Sie haben Ihre Grundsteuerbescheide erhalten und überlegen, Einspruch einzulegen? Der BdSt NRW erklärt, wann dieser sinnvoll ist und in welchem Fall kaum Aussicht auf Erfolg besteht:

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Hervorragendes Schaubild
und Verweis auf umfassende Quellen für NW.



Viele NRW-Kommunen erhöhten 2022 Grundsteuer
_ _ Unter den zehn Kommunen mit den 2022 bundesweit höchsten Hebesätzen
belegten Städte und Gemeinden aus NRW die Plätze 5 bis 10: Hürtgenwald (950), Bönen (940), Altena (910), Nörvenich (910) und Witten (910).



Grundsteuer: Lastenverschiebung angehen - Unwucht beheben
Bei der Grundsteuerreform nach dem in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommenden Bundesmodell findet eine Belastungsverschiebung von Gewerbe- hin zu Wohnimmobilien satt, die in diesem Ausmaß nicht gewollt gewesen sein kann.

Durch die zwei verschiedenen Berechnungsmethoden
(Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken, Sachwertverfahren bei Gewerbegrundstücken), die beim Bundesmodell zur Anwendung kommen,und schlechtere Lagen von Gewerbegrundstücken ergeben sich höhere Werte insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum. Das führt zu höheren Grundsteuerabgaben bei Ersteren und niedrigeren Abgaben bei Letzteren.

_ _ systematische Belastungsverschiebung zu Lasten der privaten Wohneigentümer. _ _ Eine _ Möglichkeit ist die Öffnung für Kommunen, gesplittete Hebesätze zu veranschlagen.



((Kurznachricht:)) Kamen ist Spitzenreiter bei Grundsteuerhebesätzen
► 2024-03-17 (ABO-frei) 1S. H

In der Stadt Kamen hat der Rat eine starke Grundsteuererhöhung von 250 Punkten auf 940 beschlossen. Damit gehört die dem Kreis Unna angehörige Stadt nun zu den Spitzenreitern bei den Grundsteuerhebesätzen. Trotz der Steuererhöhung wird die Verschuldung, sowohl der Investitions- als auch der Kassenkredite, am Ende des Planungszeitraums im Jahr 2027 ein Rekordniveau erreichen. Positiv ist dennoch: Es wird eine Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung gebildet, um einen freiwilligen Haushaltskonsolidierungsplan zu erstellen.



Teures Wohnen : In diesem Jahr wird das Finanzministerium ((NRW)) _ die steuerneutralen Hebesätze veröffentlichen, die der Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 dienen.
Dieser Wert soll den Kommunen einen Hinweis darauf geben, welcher Hebesatz zu einem gleichbleibenden Aufkommen aus der Grundsteuer bei ihnen führt. Bis heute ist jedoch nicht klar, welches Bezugsjahr für den steuerneutralen Hebesatz herangezogen wird.

Erstes Aktenzeichen für einen NRW-Musterprozess:
Vor dem Finanzgericht Köln führt der Bund der Steuerzahler ein erstes Musterverfahren für Nordrhein-Westfalen. Es betrifft die Ermittlung des Bodenrichtwertes. Das Aktenzeichen lautet 4 K 2189/23. Mehr dazu hier _ _



Rat sollte Grundsteuer-Erhöhung in Lindlar ablehnen
Der Rat der Stadt Lindlar plant, die Grundsteuer B von 665 v. H. auf 925 v. H. zu erhöhen. Das führt zu einer Mehrbelastung von Bürgern und Wirtschaft. Der Bund der Steuerzahler NRW appelliert in einem offenen Brief an den Stadtrat, die Erhöhung abzulehnen:



Grundsteuer B in NRW: Hebesätze, Entwicklung, Reform
Jährlich erfasst der Bund der Steuerzahler NRW die Steuersätze in den Städten und Gemeinden.

Besonders im Fokus steht die Grundsteuer B.
Diese Steuer, die für bebaute oder unbebaute Grundstücke erhoben wird, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer direkt wie auch Mieterinnen und Mieter über die Nebenkosten bezahlen. Vor allem mit Blick auf die Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025 ist das Thema aktueller denn je. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die Entwicklung der Grundsteuer B der vergangenen Jahren in NRW und einige Informationen zur Grundsteuer B und der Reform.

   Für vertiefende Analyse vorgemerkt,     sobald mehr Spendeneingang für diesen Themenbereich ist. Dann mehr Verweise auf frei verfügbaren hochwertige Texte.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Ausführliche Analyse, hochwertig, etwa 8 Seiten.




((Grundsteur - NRW-Modell : Die Hebesätze sind zu wählen, bei denen eine Gemeine nicht mehr Steuern hat als bisher))

Bei der Grundsteuer wächst das Misstrauen
Nordrhein-Westfalen will kontrollieren, ob die Kommunen bei steigenden Immobilienpreisen die Hebesätze absenken.
In Nordrhein-Westfalen wächst offenbar die Sorge, dass Immobilieneigentümer von einer unverhältnismäßigen Grundsteuererhöhung betroffen sein könnten.

Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) will deshalb nun sichtbar machen,
ob die Kommunen in dem Bundesland ihre Einnahmen erhöhen, senken oder gleich lassen. Sämtliche Kommunen sollen am Ende des Prozesses öffentlich _ über den jeweiligen Hebesatz informiert werden, mit dem sie gleichbleibende Einnahmen hätten, _ _ So würde der Druck auf die Gemeinden wachsen, diesen Hebesatz auch tatsächlich anzuwenden.

   Mehr Info hierüber?     Umfangreich... abo-frei... durch Internet-Suche.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Aus Bequemlichkeitsgründen wurden vorwiegend Artikel einer einzigen Zeitung gelistet.
Andere über die publizierte EY-Studie findet man durch Internetsuche nach:
       EY Grundsteuer Eigentümer



RP / Info Rheinland-Pfalz (Bundesmodell)



Grundsteuer: Gericht bemängelt Unklarheit bei Wertermittlung
Reform könnte ins Wanken geraten Zwei Gerichtsentscheidungen
zur Neuberechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz äußern Bedenken über die Angemessenheit des Verfahrens zur Wertermittlung. Am Ende könnte die Reform, die ab 2025 greifen soll, insgesamt infrage stehen.

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Petitionen und Verfassungsbeschwerden auf INFOS7 VERNUNFTDENKER:
► 2023-12-19 =Einfügungsdatum https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
´
______________________________________________________________________________________________


► REB-TAX-PROP2 j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-04-19)

Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.

*** _!!!_ *GR3. - Grundsteuer - punktuelle Schlachtfeld-Info. Medien allgemein / bundesweit. - Teil-Enteignung - Eigentümer und Mieter -: Info '"Widersprüche u. Proteste"¸. (2024-04-19) ► REB-ZZSNE-EXPROPR j _x_
                         v mehr! v       
*GR3. - Grundsteuer - punktuelle Schlachtfeld-Info. Medien allgemein / bundesweit. - Teil-Enteignung - Eigentümer und Mieter -: Info '"Widersprüche u. Proteste"¸.
► 2024-04-19 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► REB-ZZSNE-EXPROPR j

► 2024-04-19 =zuletzt aktualisiert




Ein Jahr nach Fristende : Noch immer fehlen mehr als eine Million Grundsteuererklärungen

Von rund 36 Millionen abzugebenden fehlen noch etwa eine Million Grundsteuererklärungen.
Auf der anderen Seite stehen aber auch die Hebesätze für die neue Steuerberechnung noch nicht überall fest.

Wenn die Angaben _ nicht vorliegen, werden diese _ mancherorts geschätzt.
_ _ dass die Zahl der fehlenden Erklärungen noch größer sein könnte, da manche mehrfach eingingen. Eigentümer müssten mit Verspätungszuschlägen rechnen, sofern sie ihre Angaben nicht einreichten.

Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten.
Bundesweit wurden bislang Millionen neue Grundsteuermessbescheide von den Finanzämtern an die Eigentümer und Kommunen verschickt.

Ob die Grundsteuer steigt, _ _
wenn die Städte und Gemeinden die _ Hebesätze festgelegt haben, mit denen die Steuer berechnet wird._ in Niedersachsen erst im Herbst ((2024) _

   Vernunftdenker Don Pedro:     

Es wird noch ziemlich viel Arbeit für Gerichte geben.
Ob die Belastung in etwa konstant bleibt? Oder werden die Gemeinden faktischen "Lastenausgleich" praktizieren mit hohn Hebesätzen, eine Teilenteignung der indigenen Eingeboren, um die finanziellen Lasten für Grenzen-Übertreter meistern uu können?

Ausreichend Konfliktstoff bleibt
selbst im Fall, dass weder das Gesetz noch die Ausführungsregeln der 16 Bundesländer zu ändern sind. An Verfassungsbeschwerden dürfte es am Ende nicht fehlen. Möglich sind diese für Regeln, die vor mehr als 12 Monaten in Kraft getreten sind, nur noch nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsweges.

Etwa 5 Jahre bis zur Rechtssicherheit?
Die Gesamtdauer bis zur Rechtssicherheit der aktuellen Regeln reicht damit bis etwa 2028.






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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:



Millionenfache Einsprüche : Die Deutschen gegen die Grundsteuer.
Millionen Hausbesitzer legen Einspruch gegen die Grundsteuer ein. Das könnten sie sich sparen. Ganz davon abraten wollen Fachleute aber trotzdem nicht.



Neue Grundsteuer-Hebesätze "Hiobsbotschaft für Eigentümer"
Auch die Kommunen in Deutschland sind von Dauerkrise und Inflation betroffen.
Eine neue Analyse zeigt, wie viele Städte und Gemeinden das nun die Bürger ausgleichen lassen, indem sie die Hebesätze für die Grundsteuer anheben.



Bürokratiemonster Grundsteuer
Millionen Hausbesitzer in Deutschland haben sich abgerackert, um Dokumente zu bekommen
und Daten in schwer verständliche Formulare einzugeben. Und im Zweifel entscheidet das Amt ohnehin nach Gutdünken. Dabei ginge es auch ganz einfach.



_ der Gesetzgeber hat Bürger und Behörden mit der.
_ ist _ eingetreten, wovor Experten vor Jahren gewarnt haben.
die Grundsteuer und deren Reform entwickeln sich gerade zu einer weiteren Bruchstelle im Vertrauen zwischen Bürger und Staat.

Zum einen haben die Städte und Gemeinden im vergangenen Jahr die Hebesätze
so stark angehoben wie seit 2016 nicht mehr. Der Anstieg betrug fast fünf Prozentpunkte im bundesweiten Durchschnitt, wie die Beratungsgesellschaft EY ermittelt hat.



Finanzsituation Jede achte Kommune hat 2022 die Grundsteuer erhöht.
Grundsteuererklärung - Experten sehen einen Trend zu immer höheren Grundsteuer-Hebesätzen.
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► REB-ZZSNE-EXPROPR j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-04-19)

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Familien-Immobilien finanzieren
Hilfen insbesonders für system-diskiminierte Gruppen:

» Wie ohne *Bargeld Immobilien kaufen? Diverse Möglichkeiten: Vollfinanzierung, Mietkauf, Rentenbasis, Vollfinanzierung, Restkaufgeld, Bürgschaften. Kurze Analyse der Vor- und Nachteile. (4 S.)
» REALZERO - Immobilienkauf ohne Bargeld
(MC:) REB-REALZERO-DE          DE    

» Immobilienfinanzierung: Probleme lösen für Selbständige, Freiberufler, Kleinunternehmer. Diskriminierung. Generalisierte Neidrache der Angestellten an den Freien? Die Immobilienfinanzierung geht dann am besten durch Suche enes kundigen Beraters. Hier Hilfe zum Wie. (2 1/2 S.)
» Immobilienkauf durch Selbständige.
(MC:) REB-INDEP-DE          DE    

» Alter "50 plus": Immobilien finanzieren - unmöglich? Doch, geht. Ein klarer Fall von gesetzgeberischer Diskriminierung. Her ist Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten, trotzdem oberhab Alter 50...55 eine eigene Wohnimmobilie zu finanzieren. (2 S.)
» Immobilienfinanzierung ab Alter 50
(MC:) REB-INSU-DE          DE    

***** _!!_ Test 2024-03 : Neue Funktionsweise hier importieren. (2024-02-29) ► REB-REST-AA j _x_
                         v mehr! v       
Test 2024-03 : Neue Funktionsweise hier importieren.
► 2024-02-29 =zuletzt aktualisiert:
zum Volltext: ► REB-REST-AA j

► 2024-02-29 =zuletzt aktualisiert




► 2024-02-00 (ABOx) xS. H






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ccc " " ()






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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl: *tttttttttttttttttttttttttttttttttttttt



Dies ist ein Testbeispiel
► 2024-02-00 (ABOx) xS. H

für Übereinstimmung mit neuen Datenformaten.

Der Inhalt ist belanglos.


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Hier wird die Kommentarfunkton getestet.
TODO: Nach Umstellung aller Einträge wäre alles zu exportieren als Anhang in der Archivsei

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Hier Test der Auslager-Information:






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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:
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► REB-REST-AA j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-02-29)

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* _!!_ NOCH TEST: *Finanzierung optimieren ((neu, noch fast kein Inhalt)) (2024-03-02) ► REB-ZZERA-OPTIMUM j _x_
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NOCH TEST: *Finanzierung optimieren ((neu, noch fast kein Inhalt))
► 2024-03-02 =zuletzt aktualisiert:
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- und hier ist er ja schon, der Volltext - zeigt ALLESl:



Mehrere Tausend Euro sparen : Geld lieber anlegen als *Kredit tilgen
Wer derzeit noch einen günstigen Immobilienkredit bedient, kann sparen, indem er weniger abbezahlt und das Geld stattdessen auf die hohe Kante legt. Doch ein paar Dinge sollten dabei beachtet werden.

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► REB-ZZERA-OPTIMUM j (zuletzt LIBRA-aktualisiert: 2024-03-02)

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