v. 15. November 2024
Info / alle Details: Konzept "Anbieterwechsel zu LIBRA"
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Information über Anbieterwechsel
Lektüre des Folgenden ist nicht nötig. Ist nur empfehlenswert, sofern Neigung zu komplexen Analyse-Texten.
Alles für eigenen Antrag ist hier und nur hier:
(1) ich kündige Abo: "ARD-STOPP!!" (Anbieterwechsel)
https://infos7.org/pde/ppe-abc-de.htm
(2) Ich bin darüber hinaus streitwillig (+ spendenwillig):
https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
D. Information: Was bedeuten die Formular-Einzelpunkte?
- im Formular "STOP-ARD" (Abmeldung ARD, ZDF usw.)
- im Schriftsatz "NEIN-BRIEF" (detaillierte Rechtsgründe).
▼ D1. "ich spende für Vielfalt "LIBRA Bestenauslese" statt ARD-Einfalt." ▼
Im Briefbeispiel "STOP-ARD" steht dies in Abschnitt ► H1.
In der Anlage "NEIN-BRIEF:": (dort nicht nötig ?_?)
Deshalb die Wahl von LIBRA - statt ARD, ZDF usw., der teuerste "Staatsfunk" des Planeten?
Deshalb sofortige Aufkündigung der Rundfunkabgabe-Pflicht (Artikel 5 Grundgesetz). Denn eine Bürgerpflicht, Qualitätsmedien zu fördern, besteht laut Entscheid BVerfG 2018-07-18. Ob wirklich rechtens, bleibe ungeklärt.
▼ D2. Nichtzuschauer: Keine Zahlungspflicht. ▼
im Briefbeispiel "STOP-ARD" steht dies in Abschnitt ► E.
im Beispiel "NEIN-BRIEF:": Dort in Abschnitt ► E.
Dies Freistellungsrecht ist belegbar nach neuem rechtswissenschaftlichen Stand seit Ende 2022.
▼ D3. Absolut nie Pflicht, falls "Wenigverdiener": ▼
im Briefbeispiel "STOP-ARD": Dort ankreuzbar am Textende: Bin "Wenigverdiener".
In der Anlage "NEIN-BRIEF:": Dort steht es in Abschnitt ► F. - und Abschnitt ► B.AGER: . ?_? (dort noch zu ergänzen)
Ausführliche rechtliche Begründung: des Wegfalls der Zahlungspflicht ist in der beizufügenden Anlage: Auszug "Metastudie LIBRA", dort Seiten 2 und 3.
(Beweis der Freistellung gemäß Bundesverfassungsgericht, BVerwG.) .
▼ D4. Gerichtsverfahrens-Pflicht verweigern: ▼
im Briefbeispiel "STOP-ARD": Dort Abschnitt ► A3. (Anmerkung intern. ?_? zu verifizieren).
In der Anlage "NEIN-BRIEF": Dort in Abschnitten ► C3. und ► D2. bis ► D5.
In dortiger Erklärung der Verweigerung
steht bereits: Ich, Bürger, habe weder Pflicht noch Recht zum gerichtlichen Klageverfahren, so lange die ARD-"Verwaltungsbehörde" nicht ordnungsgemäß bearbeitet hat.
(so gemäß einem VG-Entscheid Sommer 2022)
Da korrekte Bearbeitung bundesweit dafür noch nie feststellbar war: ist es im Prinzip vermeidbar, vor Gericht zu gehen? - Das ist leider rechtlich nicht ganz so einfach. In den detaillierten Anleitungen wird gezeigt, wie man damit umgehen könnte.
▼ D5.Vorab-Verwarnung gegen "Pseudo-Jura": ▼
im Briefbeispiel "STOP-ARD": Dort in Abschnitt ► H4.
In der Anlage "NEIN-BRIEF": Dort Abschnitt ► C3. und ► D2. bis ► D5.
Die ARD-Ablehnungen sind meist rechtlich irrige Textbaustein-Serien. Vorausschauend verweigern die Briefbeispiele bereits Anerkennung: Nichtiger "Scheinbescheide".
▼ D6. Bearbeiter-Unterschrift verlangen. ▼
im Briefbeispiel "STOP-ARD": Abschnitt ► ?_?. - dort noch nötg
In der Anlage "NEIN-BRIEF": Abschnitt ► ?_?. - dort noch nötig
Die ARD-Unterzeichner werden auf die Rechtslage
für ihre Person hingewiesen: Etwaiges Falschinkasso trotz Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit ist bei Unterzeichnung belangbar. Ob Straftat oder auch Beihilfe zu einer Straftat, so hart wollen wir nicht reden, aber wollen es andeuten.
Für alles Nichtunterzeichnete wird die Unterschrift
eines Verantwortlichen eingefordert. Das IT-Recht der Nichtunterzeichnung gilt nicht, sofern die "Datenverarbeitungsanlage" nur in einer Schreibmaschinen-Funktion diente. .- So lange keine Unterschrift, wird Unwirksamkeit eingewandt, also aufschiebender Effekt für alles.
▼ D7. Rückforder-Vorbehalt für Zahlung 2013++ ▼
im Briefbeispiel "STOP-ARD": Dort in Abschnitt ► H2.
In der Anlage "NEIN-BRIEF": Dort Abschnitt ► B.SNE.
Zunächst ist auf solche eigene Mitteilung keine Bestätigung zu erwarten, allenfalls eine ausdrückliche Ablehnung. Diese Erklärung des Vorbehalts erfolgt dennoch. Denn anhängige Musterverfahren könnten geeignete Erfolge haben.
Dann könnten bundesweit auch alle anderen derartigen Erklärungen des Vorbehalts vielleicht eine Rückzahlung genießen: Entweder alle Zahlungen ab 2013 oder mindestens für alle Zahlungen seit Abgabe dieser Erklärung.
▼ D8. An wen? Intendanten: ´ Rechtsaufseher ▼
Im Hinblick auf deine Meinung des jahrelangen nachweisbaren Falschinkassos ist es wegen der Grundsatz-Bedeutung als ausgewogen anzusehen, dass du adressierst:
(1) An die Intendanten / -innen mit dem Antrag,
in oberster Chef-Verantwortung eine zutreffende Bearbeitung einzuorganisieren und anzuordnen. Denn du belegst ein Organisationsversagen.
(2) Mit Kopie auch an die Rechtsaufsichtsstelle
kannst du deinem Anliegen zusätzlich Gewicht verleihen. Das ist bei deinem ARD-Sender in der Regel das Medienreferat deiner Landesregierung. Beim Referatsleiter (/in) kannst dur den Antrag stellen, die Rechtsaufsicht wahrzunehmen, dass deinem Anliegen effizient Rechnung getragen wird.
(3) Bei Mehrländeranstalten,
also 1 ARD-Sender für mehrere Bundesländer, kannst du zuvor in Erfahrung bringen, welche Landesregierung im aktuellen Jahr die Rechtsaufsicht führt.
Alternativ kannst du es einfach an alle betreffenden Landesregierungen adressieren. Denn obgleich sie für die Rechtsaufsicht turnusmäßig wechseln, sind die Medienreferate aller 16 Bundesländer ständig aktiv.
(4) Dank an das Recherchenteam von gez-boykott.de
für das gemeinsame Erarbeiten dieser Adressen.
Deutschlands großes Medien-Forum.
Es gibt kein anderes. Rundfunkabgabe, Medienrecht DE & EU, Medienpolitik.
gez-boykott.de/Forum
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F. Information: Wie viel Spende hilft wie viel?
(Nach Spende mit Zweckangabe wie "STOP ARD". Das ist Anbieterwechsel (sinngemäß wie beim Telefon-Vertrag): Du kündigst beim bisherigen Medien-Anbieter ARD wegen Wechsel zum Medienanbieter LIBRA - zur Bestenauslese des gesamten Internets, also viel mehr.)
▼ F1. Im Fall von etwa 20 € Monatsspende ▼
- also konform zur "Finanzier-Bürgerpflicht" für Medien,
eine absurde Erfindung von Politik & ARD, absurderweise als legal bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht.
BVerfG 1 BvR 1675/16 u.a. (2018-07-18)
Du zahlst also weiterhin diese 20 "Pflicht-€",
nur eben ab jetzt für Bildungs- und Demokratiemedien, die es wirklich sind: Die entsprechende Bestenauslese aus dem gesamten Internet.
▼ F2. Oder 5 ... 10 € Monatsspende? ▼
Wer sein Geld mit Sorgfalt behandeln will / muss,
zahlt weniger. Es darf für Medienzugang keine Unterschiede geben. Nur sollten es mindestens 5 € monatlich sein: Das bleibt dem Gerichtsentscheid nahe (und ist buchhalterisch praktikabel administrierbar).
F2.a) Die offizielle faktische Mediensteuer von heutzutage fast 20 Euro pro Haushalt rechnet zu den geächteten "Kopfsteuern".
anti-sozial und hier für den unausweichlichen Existenzbedarf einer Wohnung: Verstoß gegen das elementare Sozialprinzip und Sozialstaats-Prinzip: Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 28 Grundgesetz.
F2.b) Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht
gilt hier Wahlfreiheit des Betrages. Wie Bürger untereinander respektieren also das Grundgesetz, die EU-Charta, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Landesverfassungen.
F2.c) Klarstellung eines Skandals: Nie hätte das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2018 durchwinken dürfen:
- so jedenfalls hier die Rechtsmeinung - :
(1) Monatlich rund 20 Euro zahlen die 8 Villenbewohner der Familie Großreich, 400 Quadratmeter Wohnfläche, 3000 qm Garten, Autos, 8 Fernseher und 10 Radiogeräte, Dienstboten und Millionenvermögen.
(2) Monatlich rund 20 Euro zahlt zwangsweise Mütterchen Müh, Rente vom Niveau Existenzminimum, kein Fernseher, 35 Quadratmeter 1-Zimmer-Wohnung.
▼ F3. Einmal-Spenden werden auf 5 € monatlich ▼
umgebucht (maximal 12 Monate). Eine Einzelspende von 20 € bringt also die Mustertexte und 4 Monate Aktualisierung.
▼ F4. Einstweilen: Spender20 € sehr wichtig. ▼
Nach dem jungen Start Juni, Juli 2023 ist selbst die minimalst nötige Finanzgrundlage noch nicht ausreichend gegeben.
Sobald später die Finanzgrundlage ausreichend werden dürfte, mag 5 € generell sinnvoll werden.
(20 € dann Premium-Abonnement für Zusätzliches.)
▼ F5. Spenden oberhalb 20 €? ▼
Besonders hilfreich ist, wenn dieser oder jener vielleicht einmalig etwas mehr beiträgt, sofern dies gerade in die Disposition passt.
Mitteilungen oder Rückfragen vorab über Spenden oberhalb 20 € bitte an ok @ uno7.com
LIBRA VERNUNFTDENKER könnte auf die Dauer zu einem wirtschaftlichen Unternehmen werden. Vielleicht wird dann allen Einzahlern von insgesamt mehr als 100 Euro die Umwandlung in Anteile angeboten. (Unverbindlich, weil nicht planbar.)
▼ F6. Wie lange Spenden senden? ▼
Eigentlich dauerhaft. Denn:
Die Medien-Plattform LIBRA VERNUNFTDENKER soll dauerhaft immer mehr leisten: Bildungsmedien und staatsbürgerliches Engagement.
Ferner: Das Imperium wird nicht freiwillig verzichten
auf die gewaltigen finanziellen Privilegien der Milliarden, die vom Himmel fallen. Ständig sind weitere Musterverfahren und Arbeitshilfen nötig, bis dieser Politik- und Justizskandal nach einem Jahrzehnt endlich endet. Zurück zum "Auge um Auge, Zahn um Zahn", bis die Informationsfreiheit wiederhergestellt ist.
Wer es nicht dauerhaft möchte, wie ist es mit einer Begrenzung auf 4 Monate?
Nachdem du deine Austrittsmitteilung an den ARD-Intendanten verschicktest, würde es mindestens 1 Quartal überdecken, die Abrechnungsfrist der Rundfunkabgabe. Deine Erklärung "STOP-ARD" wäre dann jedenfalls für 1 Abrechnungszeitraum durch ein Alternativ-Abonnement gedeckt.
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Ohne Abonnement. Aber
bitte spenden,
damit diese Plattform viele weitere Denkhilfen für Vernunftdenker gestalten kann.
Monatsspende ab 5 € (ist häufigste Wahl). Oft aber 20 € zwecks Verweigerung der Rundfunkabgabe gemäß
► LIBRA! ► https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
Oder Einmalspende: 20 € (darf auch mehr sein).
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Information über Anbieterwechsel
Lektüre des Folgenden ist nicht nötig. Ist nur empfehlenswert, sofern Neigung zu komplexen Analyse-Texten.
Alles für eigenen Antrag ist hier und nur hier:
(1) ich kündige Abo: "ARD-STOPP!!" (Anbieterwechsel)
https://infos7.org/pde/ppe-abc-de.htm
(2) Ich bin darüber hinaus streitwillig (+ spendenwillig):
https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
G. Information: Glückliche Wenig-Verdiener: Zahlungs-Zwang ist illegal.
Seit Anfang 2017 wird im LIBRA-Umfeld intensivst gestritten, den "Geringverdienern" alle Rundfunkabgabe seit 2013 zu erstatten.
Anbieter-Wechsel zu LIBRA also kaum blockierbar. Vermutlich durchsetzbar - trotz Gegner-Übermacht.
▼ G1.Wort "Gering"-Verdiener ist verstörend. ▼
Die Bezeichnung "Geringverdiener" verankert im Unterbewusstsein "geringer-wertig".
Das ist sachlich unangebracht und zudem ein Verstoß gegen die Menschenwürde gemäß Artikel 1 Grundgesetz. "Weniger-Verdiener" ist wenigstens halbwegs besser.
"Würdeverdiener":
Es geht bezüglich der Rundfunkabgabe um die etwa 10 % im Land, die so wenig oder weniger verdienen wie/als ein Beihilfebezieher, aber es vermeiden, vom Geld ihrer Mitbürger ihr Bankkonto anzureichern. Sie sind also 4 Millionen "Würde-Verdiener". Darunter sind etwa 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter, unter den anderen 2.5 Millionen viele Rentnerinnen, die einst ihren Kindern zuliebe auf Maximierung des Arbeitseinkommens verzichteten.
▼ "Würdeverdiener": Rundfunkabgabe ist illegal. ▼
So ist die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Durch die Bereitstellung von Briefbeispielen müsste eigentlich die Freistellung erreichbar sein? "Eigentlich"...:
Die Beispielbriefe für Befreiung enthalten auf jeden Fall bereits diese Rechtsgrundlagen.
Die Bereitstellung von spezifischeren Briefbeispielen für die "Würdeverdiener"-Befreiung
beginnt erst, sobald mindestens 20 Dauerabonnenten mit "Geringverdiener-Sonderrecht" teilnehmen.
Es besteht ferner die Erwägung, dass man bei Geringverdienern nicht 20, sondern nur 5 Euro monatliche Spendet erbitten sollte (als Äquivalenz-Nachweis zur Rundfunkabgabe).
Das Bundesverfassungsgericht verletzte das Grundgesetz?
Es hatte mit seinem Rundfunkabgabe-Entscheid vom 18. Juli 2018 (BVerfG 1 BvR 1675/16 und andere)
für grundgesetz-konform erlaubt, dass Millionärsfamilien in Supervillen die gleichen 17,50 Euro im Monat zahlen sollen wie eine Rentnerin mit Existenzminimum. Die zornige Meinung des Verfassers dieser Zeilen ist unverwehrbar, dass das Bundesverfassungsgericht damit in Verbindung mit dem Zahlungszwang für alle das Grundgesetz verletzte: Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz, die Sozialstaatspflicht.
▼ G2. Bis zu welchem Einkommen legal befreit? ▼
Konsumgeld-Grenze:
Von der Rundfunkabgabe sind "Würdeverdiener" (sogenannte "Geringverdiener") zu befreien:, sofern Ihr monatlich verfügbares "Konsumgeld" unterhalb der "Vergleichsgrenze" ist. Sofern dies in Betracht kommt, muss die ARD-Anstalt zunächst eine Härtefallprüfung ermöglichen. Erst danach darf die ARD-Anstalt im Ablehnungsfall zur Klage auffordern.
Vor Härtefallprüfung darf die Rundfunkabgabe nicht zwangsweise kassiert werden und darf nicht vollstreckt werden.
Es darf ferner keine "Gerichtsklage-Pflicht" in Rechtsbelehrungen erfolgen. Für alles gilt: Zuvor muss die gesetzlich zwingende "Härtefallprüfung" erfolgen.
Diese aktuelle Rechtslage ist beispielsweise durch das Verwaltungsgericht G. im Sommer 2022 festgestellt worden: Ohne vorherige Härtefallprüfung darf die ARD-Anstalt nicht zur Klage zwingen. Tut sie es trotzdem, so muss sie dem Bürger sogar die von diesem vorausbezahlten Gerichtskosten erstatten.
▼ G3. ARD-Juristen erfinden "Bescheidpflicht" ▼
Eine ominöse "Bescheidpflicht" statt der gesetzlichen Härtefallprüfung "aus Einkommensgründen" steht nicht im Gesetz,
Dieses seltsame Konstrukt wird ARD-Juristen aber gewöhnlich gefordert. Vorgeworfen wird oft, dies sei eine unzulässige Erfindung von ARD-Juristen; denn Im Gesetz stehe keine derartige Pflicht für beihilfenfrei lebende "Würdeverdiener" (sogenannte "Geringverdiener"). Solch eine Pflicht sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit etwa 2012 und Ende 2019 und Anfang 2022 abgelehnt worden.
▼ G4. ARD-Pflicht, Härtefall-Prüfung anzubieten: ▼
Die Gegner-Analyse lautet demnach: Die ARD-Anstalt ist verpflichtet, proaktiv und immer zur Glaubhaftmachung von Härtefällen einzuladen.
Dies, so diese Meinung, ergibt sich aus dem Gesetz in Verbindung mit dem öffentlich.rechtlichen Status der jeweiligen ARD-Anstalt.
Da der Datenschutz des Massensystems "Rundfunkabgabe" niedrig ist und Callcenter und Nichtbeamte bearbeiten, kann der "Würdeverdiener" (sogenannter "Geringverdiener") zudem den Standpunkt vertreten, dass eine schweigepflichtige Prüfkommission einzurichten sei. In die nicht voll schützbare Verwaltungsakte dürfe nur eingehen: Das Prüfergebnis "bewilligt" oder "verweigert".
▼ G5. Die nötige Prüfkommission gibt es nicht. ▼
Für die nötigen vertraulichen Daten darf der Bürger eine derartige schweigepflichtige Prüfkommission aber verlangen.
Das Problem der ARD-Anstalten: Eine solche Kommission dürfte viel mehr kosten als die Erträge aus der geringen Quote "Härtefall verweigert". Es geht ja um die am wenigsten Wohlhabenden im Land. In den meisten Fällen folgen auf die hohen ARD-Kosten für eine Prüfungskommission also gar keine ARD-Einnahmen.
Folglich wäre der Antrag auf Härtefallprüfung plus Prüfkommission eine Patt-Situation? Die ARD-Anstalt könnte bei diesem Doppel-Einwand nur noch resignieren?
Es gibt noch diverse weitere Argumente.
Das dürften die ARD-Juristen nicht mögen.
Denn bisher hatten sie stolz derartiges Inkasso durchgesetzt dank der Richter, die die - nirgends im Gesetz stehende - Bescheidpflicht den ARD-Juristen regelmäßig glaubten. Dass die höchstrichterliche Rechtsprechung dies aber vielleicht untersage - welcher Richter nimmt sich gerne die Zeit, das zu wissen, wenn niemand es im Schriftsatz sagte?
Bei nur rund 400 Euro des mittleren Streitwerts mögen Richter es verständlicherweise nicht, mit 4.000 Euro Richterkosten ihr Wissen und die Rechtswissenschaft fortzuentwickeln.
▼ G6. Was ist eigenes Monats-Konsumgeld? ▼
Das ist die erste Rechenaufgabe, bevor man eventuell einen Härtefallantrag stellen könnte. Das Rechenschema lautet:
► plus ... € ist der monatlicher Geldeingang
► minus ... € Eigenzahlung für Miete + Heizung.
► minus ... € Sozialversicherung, soweit eigene Zahlung.
► minus ... € Sonderlasten. (Beispiel: für Kind aus früherer Ehe)
_ ► Rechenergebnis. Das monatliches "Konsumgeld".
▼ G7. Vergleichsgrenze der Beihilfenempfänger: ▼
▼ mehr! ▼
ist der "Beihilfesatz plus 30%". Die 30 % sind pauschaler Ausgleich für die diversen Nebenvorteile von Beihilfeempfängern. Bis 2005 gab für die Härtefallbefreiung ein Gesetz und darin war dieser Zulage, wird berichtet.
► Beispiel Single: "Vergleichsgrenze" rund 650 ?_?
► 2 Erwachsene im Haushalt: 1200 ?_?
► 2 Erwachsene, 1 Kind unter 16: 1700 _?_?
Anmerkung: Die hier eingetragenen Beträge ?_? sind willkürliche Anhaltspunkte. Genaueres ergibt sich aus "Metastudie LIBRA" Abschnitte ► BBA. bis ► BBU.
▼ G8. Härtefall selbst bei 1800 € im Monat? ja! ▼
Auch dann kann noch glaubwürdig Antrag auf Härtefallprüfung gestellt werden.
Daten: Laut JUNGE FREIHEIT 2023-08-18 S. 11:
Kernziffer: 1.250 € : Nämlich Bürgergeld / Single 502 €, Mietzahlung bis 500++ €, Sozialversicherung Wert ~250 €
Plus 30 Prozent Zulage: So letztmalig gesetzlich definiert bis 2005: Pauschale für sonstige Vorteile.
Demnach: Befreiungsrecht von der Rundfunkabgabe kommt in Betracht für beihilfefreies Netto-Einkommen bis hier rechnerisch 1625 Euro.
Bruttoeinkommen wäre dann in der Größenordnung von 1800 €. Nicht eindeutig definierbar. Nur als Leitlinie interpretierbar, wie hoch das in Betracht kommt.
Bei mehr Personen statt Single entsprechend mehr.
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H. Info: Anbieterwechsel: Nie mehr Rundfunkabgabe?
"Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht?" - Ist ganz einfach: Ermöglicht wird eine Alternative zur Rundfunkabgabe. Spalte 1 genügt: "Was ist zu tun?"
Wen der rechtliche Hintergrund interessiert: Hier ausführlich:
▼ H1. "Anbieterwechsel"? ▼
Man kündigt (sinngemäß wie bei einem Telefonvertrag) beim bisherigen Medien-Anbieter ARD wegen Wechsel zum Medienanbieter LIBRA - zur Bestenauslese des gesamten Internets, also viel mehr.
Für den neuen Anbieter: Eine monatliche wahlweise Spende von 5 bis 20 Euro: Für Medien-"Bestenauslese im Internet" - also viel besser als ARD, ZDF usw. - Das "viel besser" ist der Hebel zur Befreiung.
Man erklärt im höflichen Muster-Abschiedsbrief an den ARD-Intendanten
"Verweigerung dieser Belehrungssender links-grün", weil unvereinbar mit der Senderauflage der Neutralität, eine zwingende Bedingung laut Bundesverfassungsgericht für den Zwang zum sogenannten "Rundfunk"-"Beitrag".
(Anmerkung: Vorsätzliche doppelte Falschbezeichnung.)
▼ H2. ARD, ZDF: Bildungs-Ideal verloren. ▼
H2.a) Der Gesichtspunkt, dass mancher Nichtzuschauer vielleicht politisch ähnlich denkt
wie der links-grüne Meinungsschwerpunkt der Journalisten bei ARD, ZDF usw., ist rechtlich unerheblich.
Rechtlich maßgeblich ist, dass die Sender damit die (absurde) Rechtfertigung des Rundfunkabgabe-Zwangs nicht erfüllen.
Wegen dieser Verfehlung kann das Recht zum Zwangsinkasso bestritten werden: Die Berufung auf den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ist für die Sender nicht mehr zulässig:
H2.b) "Wandel der Rahmenbedingung": Real erloschen ist
die vom Gericht als real vermeinde und als zwingend erklärte Rahmenbedingung des mindestens redlichen und in etwa erfolgreichen Bemühens um "Neutralität", "Demokratie", "Bildung".
Mit dem Erlöschen einer entscheidungs-bestimmenden Rahmenbedingung erlischt die Fortwirkung von gerichtlichen Entscheiden. Es kann nur nur noch um die Frage gehen, wie die Justiz-Institutionen und die Betroffenen mit diesem Erlöschen umgehen können.
H2.c) Deshalb wählt der Betroffene - der Bürger also - durch "Anbieterwechsel" zweckmäßig einen "Bildungskonsum"
"Anbieterwechsel"?
Man kündigt (sinngemäß wie bei einem Telefonvertrag) beim bisherigen Medien-Anbieter ARD wegen Wechsel zum Medienanbieter LIBRA - zur Bestenauslese des gesamten Internets, also viel mehr.
Beim neuen Anbieter ist es endlich konform zum Ideal laut Bundesverfassungsgericht - definiert in mehreren Entscheiden seit etwa 1960 und bis Juli 2021:
Nämlich politisch neutrale "Vernunftdenker-Medien" - plurale Vielfalt - nun allen möglich dank Internet:
Konform zum Grundgesetz-Ideal: Achtung von Demokratie, Ethik, Familie. Sozial, liberal, nachhaltig, konservativ.
Zugleich innovativ. zukunftsorientiert und wissenschaftsnah für Klima, Energie, Artenschutz.
H2.d) ... und zwar durch den "Anbieterwechsel" des Bürgers zum Medienanbieter "LIBRA Vernunftdenker".
- der einzigen aktuell bestehenden Bündelung "Bestenauslese" nach vorstehenden Kriterien.
Auf keinen Fall muss der Bürger mit allem einverstanden sein, was auf dieser ganz neuen Plattform verfügbar gemacht wird. Genau das ist das Prinzip der Informationsfreiheit des Artikel 5 Grundgesetz: Aus dem gewaltigen Angebot der verlinkten "neutralen Bestenauslese" von über 10.000 Textseiten im Internet wählt der Bürger über da zentrales LIBRA--Menü seinen Medienkonsum in Sachen Bildung, Politik, Demokratie.
Die unstrittig vielfach nachgewiesene Einseitigkeit "links-grün" beim Medienanbieter ARD, ZDF usw. wird durch diesen "Anbieterwechsel" legitim abwählbar.
▼ H3. Seltsame Zahlungspflicht: ▼
H3.a) Eine Zahlungspflicht des Bürgers für Bildungskonsum ist 2018 erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte auferlegt worden
durch "Richterrecht" des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 (1 BvR 1675/16 und andere).
Derartiges gab es in den 2500 Jahren der Europäischen Rechtsgeschichte wohl noch nie und gibt es vielleicht nirgends weltweit? (Doch, in Österreich seit 2023 als Kopie des bundesdeutschen Originalprodukts.)
H3.b) Als "faktische Kopfsteuer" - richtiger "Einheitsbetrags-Familiensteuer" ist diese Zahlungspflicht sicherlich verfassungswidrig konzipiert.
Dass eine achtköpfige Millionärsfamilie monatlich nur ebenso viel zahlen muss wie eine Altersrentnerin mit dem Existenzminimum, dies ist sicherlich "eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz", gegen die EU-Charta und gegen die Europäische Menschenrechts-Konvention.
H3.c) Dies "verfassungswidrige Richterrecht" ist aber bindend
und damit muss man sich einstweilen abfinden: Die Bindung entsteht über den § 31 des Bundesverfassungsgerichts-Gesetzes. Dies bindet alle Gerichte und alle staatlichen Stellen. Also ist jede Familie (Haushalt) seit dem 18. Juli 2018 verpflichtet, für politisch neutrale Bildungs- und Demokratie-Medien einen identischen monatlichen Betrag von knapp 20 Euro. auszugeben.
Über die gesetzliche Härtefallklausel des § 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsgesetz könnte die Verfassungswidrigkeit abgemildert werden. So steht es zwar im Gesetz. Aber jeder Versuch in diesem Sinn wird real immer abgewimmelt. Der Bürger und Rechtslaie und der Normal-Rechtsanwalt - alle sind chancenlos gegen dies ARD-Juristen-Kartell mit unbegrenzter Finanzmacht im Rücken.
Der Juristenstolz, bundesweit rund 200 gutgläubige gutwillige Richter in diese Falle der Nichtanwendung verführt zu haben, rächt sich nun. Schätzungsweise 8 Milliarden Euro akkumuliertes Falschinkasso - rund 1 Jahresumsatz aller Sender - wird vorgeworfen und Rückzahlung wird gefordert. Das wäre dann der Anfang vom Ende des jetzigen Systems und also auch der Zwangsabgabe.
Hätte man 2017 bei Beginn der von hier unablässig bis 2023 immer neu geführten Auseinandersetzung
den Anträgen statt gegeben, so hätte die staatliche Festlegungsstelle für die Rundfunkabgabe (die KEF) die Rundfunkabgabe für die realen Zuschauer entsprechend erhöht. Für die nun akkumulierte gewaltige Rückzahlpflicht ist dies nicht mehr machbar.
▼ H4. Problem-Lösung: LIBRA. ▼
H4.a) Durch Spenden für LIBRA BESTENAUSLESE
erfüllt der Bürger seine Zahlungspflicht laut Richterrecht Bundesverfassungsgericht
- und zwar viel hochwertiger als für ARD, ZDF usw.
Es sind politisch nicht-neutrale Sender geworden, dies zurückreichend mindestens bis zum Stichtag des 1. Januar 2013, aber extrem verstärkt seit der ²Corona-Krise" ab 2020. ARD, ZDF usw. sind nicht mehr konform mit den Qualitäts-Unterstellung des Bundesverfassungsgerichts.
Durch die Wählbarkeit von monatlich 5 bis 20 Euro bei LIBRA wird die klassische Verfassungswidrigkeit einer "Familien-Einheitssteuer" ausreichend aufgehoben.
H4.b) Durch den Anbieterwechsel zu LIBRA
stellt der Bürger die durch die Sender verletzte Rechtslage gemäß Bundesverfassungsgericht wieder her. Monatliche Zahlung für Bildung, Demokratie, staatsbürgerliche Verantwortung.
"Anbieterwechsel"?
Man kündigt (sinngemäß wie bei einem Telefonvertrag) beim bisherigen Medien-Anbieter ARD wegen Wechsel zum Medienanbieter LIBRA - zur Bestenauslese des gesamten Internets, also viel mehr.
die Mitteilung des Anbieterwechsels an die Intendanten listet die Rechtsgrundlagen im vorstehenden Sinn: Siehe Abschnitt ► A. "Was ist zu tun? ... A. Anbieterwechsel."
H4.c) Ferner kann man durch Ankreuzen im Briefbeispiel kenntlich machen.
Stellen eines Härtefallantrags, weil "Wenig-Verdiener".
Diese "Würdeverdiener" (nämlich beihilfenfrei lebende "Geringverdiener" sind allein deshalb von der Rundfunkabgabe zu befreien, dies rückwirkend ab 2013.
Siehe Abschnitt ► G. "Glückliche Wenigverdiener".
▼ H5. Staatliche Aufsicht: ▼
H5.a) Wer es mag, informiert zusätzlich die Aufseher der Sender.
Diese sind bei der Landesregierung angesiedelt. Siehe die Liste in Abschnitt ► M2. Es könnte ja sein, dass man dort ganz ganz vielleicht ein wenig wissen möchte, was das Volk möchte. Derartiger Optimismus wird jedenfalls zuweilen gerüchteweise kolportiert. :-)
H5.b) Unbenommen bleibt es, auch Abgeordnete von Parteien und Rundfunkräte und Verwaltungsräte
durch Kopien zu informieren. Auch diesen wird zuweilen in verwegenem Optimismus nachgesagt, ihr Anliegen sei es, dem Volk zu dienen. :-)
H5.c) Fast ohne Aussicht gegen das Imperium ARD, ZDF usw. ist alle derartige Bemühung.
Allenfalls erhält man eine diplomatische höfliche nichtssagende Abwimmel-Mitteilung aus Textbausteinen der dafür eingeteilten "Abwimmel-Praktikantin"?
Denn: Wer der wirklich Verantwortlichen wollte Karriere, Image und ruhiges Leben damit belasten, gegen Rechtsfehler dieser privilegierten Mächtigen ARD, ZDF usw. auf Augenhöhe einzuschreiten? - Dennoch sind derartige Eingaben wichtig. Sie gewinnen Gewicht, sobald sie sich häufen: Das ist der Barometer-Effekt der Stimmung im Volk.
▼ H6. Erfolgsaussicht? ▼
H6.a) Wie zuverlässig gelingt das gegen die Rundfunkabgabe? - Fall "Wenigverdiener":
Das Befreiungsrecht ist höchstrichterliche Rechtsprechung. Siehe Abschnitt ► G.
Es wird zudem im Mustertext eine schweigepflichtige Prüfkommission beantragt. Das darf man. Diese gibt es nicht und wird es vermutlich nie geben.
Wir werden sehen, wie das ARD-"Imperium" damit umgehen wird. Eigentlich müsste dann erst einmal "Sendepause" sein.
Sollte das ARD-"Imperium" mit üblichen Abwimmeltexten - Textbausteine - reagieren, so werden geeignete Antworten zur Verfügung gestellt.
H6.b) Auch bei "Wenigverdienern" ist Erfolg nicht garantierbar.
Die Rechtslage ist zu Gunsten der "Wenigverdiener" geklärt. Bisher hat das ARD-Imperium es aber seit 2013 geschafft, trotzdem zu kassieren. Es hat hiergegen allerdings nie massive Gegenwehr erhalten. Das geschieht nun also zum allerersten Mal.
Eigentlich müsste das Unrecht hierdurch endlich enden für schätzungsweise 10 Prozent der Bürger. Aber es geht um viel und sehr viel Geld. Ob der Rechtsstaat dann trotzdem über Unrecht siegen wird, das kann niemand garantieren.
▼ H7. Wie zuverlässig für "Nichtzuschauer": ▼
H7.a) Musterverfahren sind seit Januar 2023 anhängig
- nach neuem Stand der Rechtswissenschaft seit Juli....Dezember 2022. Das Befreiungsrecht wird nun rechtlich als ausreichend abgesichert angesehen.
H7.b) Ebenso sicher ist, dass das mächtige ARD-ZDF-Imperium sich mit der Freistellung der Nichtzuschauer nicht kampflos abfinden wird.
Damit muss dann geeignet umgegangen werden, möglicherweise durch weitere Briefbeispiele.
Durch den Anbieterwechsel sind die teilnehmenden Bürger alle über ihre E-Mail-Adressen erreichbar. Sie würden weitere Mustertexte zugeschickt erhalten.
H7..c) "Anbieterwechsel"?
Man kündigt (sinngemäß wie bei einem Telefonvertrag) beim bisherigen Medien-Anbieter ARD wegen Wechsel zum Medienanbieter LIBRA - zur Bestenauslese des gesamten Internets, also viel mehr.
H7.c) Das Volk erstreitet sein Recht: Teilnehmende "Nichtzuschauern" haben die Ehre,
an dieser erstmaligen massiven Auseinandersetzung für das Zwangsende und also für Grundrechte der Informationsfreiheit teilzunehmen. Diese Ehre der Bürgerrechtler hat einen Preis: Der monatliche Förderbeitrag.
H7.d) Diese Förderbeiträge bewirken eine allenfalls minimale Finanzierung
der damit verknüpften Hintergrund-Arbeit. Es muss aber klar informiert werden: Es gibt keine Erfolgsgarantie. Die monatlichen Beiträgen finanzieren die Arbeit für alle und alles. Es gibt im Fall des Misserfolges keine Rückzahlung. Auch Rechtsanwälte arbeiten nicht mit Erfolgshonorar.
Das ist der Preis eines jeden Widerstands des Volkes, wenn der Staat punktuell in Unrecht abgerutscht ist. - Man sichte über Google das Klassiker-Buch über diese Problematik:
1964 Niklas Luhmann brauchbare Illegalität
H7.e) Diesen Preis der kleinen finanziellen Unterstützung zu leisten
muss man seiner Würde und Ehre zuliebe beschließen. Streit gegen staatliches Unrecht ist kein "business model", sondern diese moralische Bürgerpflicht erfordert Opfer - hier glücklicherweise nur maßvolle eines monatlichen Förderbeitrags. Wenn die Schlacht erfolgreich endet, so können alle Teilnehmenden sagen: "ich war dabei gewesen!"
H7.f) Im besten Fall gibt es darüber hinaus die durchaus geforderte Rückzahlung von allem seit 2013 für alle Teilnehmer. Aber niemand sollte dies als feste Erwartung planen.
Im ungünstigsten Fall wird mit Vollstreckungsmacht das Unrecht dennoch stärker als der Widerstand des Volkes. Dann muss man letztlich weichen und bezahlen. Es wird aber alles in Betracht kommende versucht werden, dass es nie dazu kommt. Schließlich hat die Aktion eine Art Schutzengel in Magdeburg:
H7.e) "Wenn ein Großteil der Bevölkerung aussteigen würde, dann kriegen Sie das nicht mehr eingetrieben."
- so im Jahr 2023 Ministerpräsident Haseloff von Sachsen-Anhalt "warnt vor Boykott":
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P. Sonstige Briefbeispiele:
▼ Viele verfügbar. Es fehlen Anwender. ▼
P1. In der Vergangenheit wurden viele verbreitet.
Sie sind teils verwendungsfertig in früheren E-Büchern. Nötig ist für derartiges allerdings ständige Aufbereitung und Anpassung je nach Reaktionsweise des "ARD-Imperiums".
Wegen zu geringer Wirkungsbreite und infolgedessen zu geringer finanzieller Förderung ist dies nicht effizient machbar.
P2. Beispiel 1: Rücksendung der Mahnungen
über die je knapp 60 Euro Rundfunkabgabe aus 3 Monaten mit einem listigen Vordruck, dass diese Mahnungen wegen Rechtsmängeln nichtig sind.
Für Bearbeitung ist im Vordruck sogleich eine Rechnung enthalten von 60 Euro für "Geschäftsführung ohne Auftrag", gerichtet an den Intendanten
Bitte dem "Beitrags"-Konto gutschreiben, wodurch Ihre Forderung aufgehoben ist.
Die wenigen Anwender hatten bisher keine einzige Widerlegung erhalten. Sie behaupten Anerkenntnis durch Nicht-Ablehnung. Nach über 3 Jahren sei dies endgültig wegen Verjährung.
Das ist juristisch auf ebenso zerbrechlichen Füßen wie die Falschbehauptung, die reale "Mediensteuer" sei ein "Beitrag". Also, auch wir dürfen mit zerbrechlicher Justiz agieren. Gleiches Fragwürdig-Recht für alle.
P3. Beispiel 2: Rechnung von 3.500 Euro für "Geschäftsführung ohne Auftrag"
wegen Bedarf von Widersprüchen, Stärkung des Widerstands durch Mitarbeit im Forum gez-boykott.de und sonstige Arbeit je nach bisherigem Engagement.
Mit dem Antrag an den Intendanten, den Betrag streitfrei und ohne Auszahlungsbedarf einfach im "Beitragskonto" gegenzubuchen: Also für rund 15 Jahre ab 2013 nichts mehr zu zahlen und keine Mahnungen mehr.
Auch hiergegen dürfte des "ARD-Imperium" mit Schweigen antworten. Es gilt in Sachen rechtlicher Zerbrechlichkeit des zuvor Gesagten. Es erfüllt jedenfalls den Zweck, die Akte und die Rechtslage zunehmend mit abnehmender Übersichtlichkeit zu versorgen.
P4. Sinnvoll ist derartiges nur bei ausreichender Breitenwirkung
und mit etwas finanzieller Förderung, damit auf Folgewirkungen geeignet reagiert werden kann. Daran ist gemeinsam zu arbeiten.
P5. Beispiel 3: Rechnung von 3.500 Euro für "Schmerzensgeld"
Wenn beispielsweise die eigene Weltanschauung ständig durch den statistisch belegbare "links-grünen" Belehrungs-Nicht-Journalismus diffamiert wird.
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Was vielleicht tun?
C. Nur Für kundige Streiter: "Grundrechte-Paket":
Lektüre überflüssig - nur Für kundige Streiter.
Nicht empfohlen für die Mehrheit der Bürger.
... erfordert etwas Verwaltungs-Kompetenz und Vertiefung. Insbesondere geeignet, falls Gerichtsverfahren beabsichtigt sind.
▼ Wird überlassen bei Bedarf. Beispiel: für: ▼
Musterklagen. Gemeinsame Verfassungsbeschwerden.
C1. Alles wie unter B. "Verweigerer-Paket"
Details wie dort zu lesen.
C2. "NEIN-BRIEF": ppp-nein-(Datum).odt -30 S.
Ein umfassendes Schriftsatzbeispiel, universell verwendbar, um die Rundfunkabgabe endlich für alle Zukunft loszuwerden, sofern man
- den Sender ohne Klage durch einen schwer widerlegbaren Widerspruch zum Pausieren motivieren möchte
- oder bei bereits anhängiger Klage als Nachreichung
- oder bei neuer Klage als Klageschrift.
Dieses Schriftsatz-Beispiel wird fortentwickelt
und ausgeweitet bei jeder neuen Verwendung in den gelegentlichen Musterverfahren. Start war Januar 2023.
Nur nützlich für engagierte Streiter
Alle roten Stellen ausfüllen - insbesondere auf Seite 1 die Adressen + Unterschrift). Versand per Einschreiben an den Intendanten.
Bei Verwendung abspeichern mit Versionsdatum, ferner Versanddatum- - Beispiel:
ppp-nein-23b24-versand2024-01-15.odt
Zwingend nötige Anlagen zum "NEIN-BRIEF":
Versand: Fei wählbar als Ausdruck oder per E-Mail. Für den E-Mail-Versand ist Kurzanleitung im Kapitel B. Zu senden:
- oben C3. "Schriftsatz 2023-05-15" ~70 Seiten
- und aus "B. Welche Vorlagen kommne".
- --- gemäß B4. "Meta-Studie LIBRA" / nur Auszug ~70 S.
C3. Schriftsatz "2023-05-15": ppe-aaa-a23515-nr9-...pdf
Schriftsatz „Verstöße beenden". - Dies setzte in Verzug: 9 ARD-Intendanten und 2x16 Zuständige der Landesregierungen. ~70 Seiten
Bei vorstehend "NEIN-BRIEF" ist dies immer als Anlage beizufügen.
C4. VG-Klage / Sonderfall: "NUN-BRIEF": ppe-nun-(Datum).odt -4 S.
Hierfür ist selten Bedarf: Beispiel einer neuen VG-Klage; Begründung für später ankündigen.
ersand: Die roten Stellen ausfüllen (Adressen + Unterschrift). Dann per Einschreiben.
C5. "Meta-Studie LIBRA": pm-lib-aa23x .pdf
Komplettfassung dieses Sammelgutachtens. Monatlich aktualisiert. ~1100 Seiten. Ausdruckbar sind beliebige Auszüge je nach Streitbedarf, also ideal als Anlage zu Schriftsätzen.
Großes Sammelgutachten über Medienrecht, Medienpolitik, ARD-Rechtsverstöße, Zensur und anderes. - Seit 2019. - In ständiger allmählicher Fortentwicklung
Auszüge, unvollständig und veraltet, sind übrigens hier:
- (demnächst dort vermutlich Aktualisierung)
Sehr gerne an jeden Spender der letzten 12 Monate.
Einfach anfordern! Nur nach Anforderung wegen Volumen ~10 MB.
Sobald das niedrige nötige monatliche Finanzvolumen gedeckt ist, erfolgt Versand gerne auch an andere engagierte Streiter.
C6. "Rechtsrahmen Medienfreiheit." pm-rec-21....pf
War 2021 Anlage zu Landesverfassungsbeschwerden in etwa 12 Bundesändern. Kann auszugsweise oder komplett bei Widersprüchen und Klagen verwendet werden. - Enthält:
(1) Gutachten / Landesverfassungen usw. ~80 Seiten
(2) Berechtigung für 20 Einzelbeschwerden. ~80 S.
C8. Andere Dokumente seit 2016. Nur noch für
spezifische Aufgaben nützlich. Deshalb hier nicht gelistet.
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T. Anleitungen für Vorlagen
*T1. Anleitung für "NEIN-Brief"
Lektüre allgemein überflüssig - nur für kundige Streiter:
▼ Anleitung für die Datei: ppp-nein-(Datum).odt ▼
T1.a) Übersicht aller Dateien: https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
dort: „B. Welche Vorlagen kommen?“
dort: „C. Nur für kundige Streiter: Grundrechte-Paket“
______________________________________________________________________________________________
T1.a) Was muss man ändern vor Versand von “NEIN-BRIEF“?
T1.a1) Was bedeuten die roten Fragezeichen in Mustertexten?
?_? = Anleitung
??? = auszufüllen / anzupassen
Aller roter Text, soweit er Anleitungstext ist, muss vor Verwendung natürlich gelöscht werden.
T1.a1) Alles zu bearbeitende ist rot kenntlich gemacht. Auf Seite 1 ist ziemlich viel zu komplettieren. Alles ab etwa Seite 5 passt einigermaßen zutreffend auf jeden beliebigen Streitstatus
T1.a2) Alle XXR sind zu ersetzen durch den Sender-Namen, also eins von: BR HR MDR NDR Rb RBB SR SWR WDR
T1.a3.) Die Kopfzeile anpassen. Dies genügt auf Seite 1. Es ändert sich ja auf allen Seiten. .
Beispiel - aus bisher: „NEIN-BRIEF“ an Herrn/Frau ???, XXR --- Abs. xxxx --- VG ???– v.??? --- 2023-mm-dd 3 (16) s
wird vor Versand: „NEIN-BRIEF“ an Herrn Intendant Bourreau, WDR - Abs. Ma.Mu. - 2025-01-18 1 (59)
T1.a4) Auf den vielen Folgeseiten im "NEIN-BRIEF sind in rot einige wenige Stellen markiert, wo man entscheiden muss. Auf die Dauer sollte auch das in der Vorlage irgendwie über Seite 1+2 geregelt werden.
T1.a5) Rechtlich: Verwendung von "NEIN-BRIEF" ist voll eigenverantwortlich. Es erfolgt keine Empfehlung der Verwendung. Lieferform ist als .odt , also beliebig änderbar.
Der Anwender kann alles sichten und eigenverantwortlich entscheiden, was drin bleibt oder entfernt oder erweitert wird.
▼ T1.b) Die Abschnitt-"Labels": (statt Nummern) ▼
T1.b1) Abschnitte beginnen nicht mit Nummern, sondern mit dauerhaften Abschnittcodes, ("Referenz", "Label"). Dauerhaft sind Haupt-Abschnitt-Codes nur bis zum "."
- Beispiele: D2. oder UBEM. oder UBEM3.
... dauerhaft... man kann also in Schriftsätzen hierauf verweisen.
T1.b2) Nicht dauerhaft sind die Unterabschnitte nach dem Punkt. Beispiel: Aus D2.b) wird möglicherweise irgendwann: D2.f ) . Darum sollte man in Texten auf solche Unterabschnitte nach Möglichkeit nicht verweisen.
T1.b3) Löscht man als Anwender einen kompletten Hauptabschnitt - Beispiel: G1. oder H. so sollte man vermerkten: - ganz kleine Schriftgröße genügt - ;
(G1. nicht belegt.)
Auf diese Weise behalten alle dahinter folgenden Hauptabschnitte ihre Codes. - Beispiel: G3. blelbt G3.
T1.b3) Wieso ist das so wichtg? Weil ARD-Juristen die wirklich kritischen Anträge in der Regel einfach unbearbeitet lassen. Durch diese dauerhaften Referenzen können wir diesen gängigen Verstoß gegen öffentliches Recht gnadenlos aufdecken. Folglich müssen alle und alle Anträge wirklich bearbeitet werden. Möglicherweise führt allein dies zum Ende des Zahlungszwangs für Nichtzuschaueer.
▼ T1.c) Was ist auszudrucken? Hochzuladen? ▼
T1.c1) Was ist auszudrucken? Das Nötige ist ersichtlich aus "NEIN-BRIEF“ auf Seite (etwa:) 5, dort unter „Anlagen“.
(1) Man kann es wahlweise drucken (rund 500 Seiten....!)
(2) oder on-line hochladen auf der Website von "Beitrags-Service"
(3) oder per E-Mail senden. Allerdings erlaubten manche E-Mail-Adressen nicht das Empfangen von Dateien.
Das Hochladen ist die Empfehlung seit November 2024. Siehe die Anleitung im nächsten Abschnitt T2.
T1.c2) Taktisch effizienter ist es aber gelegentlich als Ausdruck. Typische Beispiele dafür:
(1) Versendungen an die Rechtsaufsicht der Landesregierungen-
(2) Versendung an Intendanten, wenn man wirklich hohe Aufmerksamkeit erzeugen möchte.
(3) Verwaltungsgerichte, sofern deren Akten noch nicht digitalisiert sind.
(4) Verwaltungsgerichte, sofern digitalisierte Aktenführung, aber man selber kein DE-MAIL-Postfach hat.
Voraussetzung für Ausdruck statt Hochladen ist rein technisch:
Dass man einen ausreichend leistungsfähigen Laser-Drucker mit niedrigen Kosten pro Seite hat.
▼ T1.d) An wen und wie viele Exemplare? ▼
T1.d1) Alle Adressen der Leitenden mit 1 Klick:
T1.d2) Auf jeden Fall an den Intendanten des Senders. 1 Exemplar von allem.
Spalte 2, Abschnitt ► M1
Wenn man an den Intendanten adressiert: Von da an wird die eigene Akte meist nicht mehr von Callcenter-Mitarbeitern bearbeitet (angeheuert vom Kölner „Beitrags“-“Service“ – also einfach angelernte Personen)
sondern beim ARD-Sender vom hausinternen (ebenfalls:) „Beitrags-Service“.(So jedenfalls wohl laut Verwaltungs-Vereinbarung darüber.)
(im Schriftverkehr oft umschrieben mit „zuständige Fachabteilung“).
T1.d3) Sofern Klage beim Verwaltungsgericht anhängig ist: In diesem Fall am besten zusätzlich dort zur Akte geben.
Generell und immer sind „2 Exemplare von allem“ nötig von allem an Gerichte. Das gilt selbst dann, wenn man gleichzeitig das gleiche dem Sender schickt.
Der Sender erhält es zweimal? - Beim Sender muss alles, was kommt, eingescannt werden. Je mehr Durcheinander, desto mehr werden die Bearbeiter euch lieben und als Zeichen der Zuneigung eure Akten möglichst lange vertagen. Oder auch, sie bearbeiten es derart rasch und ohne Lektüre derart falsch, dass sodann Nichtbearbeitung moniert werden kann.
T1.d4) So man möchte, auch an den Leiter des Medienreferats der Landesregierung.
Spalte 2, Abschnitt ► M2
Es ist durchaus nützlich, dass diese erfahren: Das Karriere-Prinzip, niemals durch Einschreiten aufzufallen. gilt nicht mehr. Wer gegen viele 100 Millionen Euro Falschinkasso nicht einschreitet, provoziert Landeshaushalt-Haftung. 100 Mio. Euro unerwartet zu Laden des Landeshaushalts, das kann den Beamtenstatus beenden.
Versand: Als Ausdruck.
Denn Dateien, E-Mails und so weiter werden schnell weg versteckt von den Zuständigen. Nur was physisch sichtbar ist, wird im modernen bürokratie-überlasteten Staat noch ernst genommen, sofern ein gewichtiges Thema.
T1.d5) So man möchte, auch an dessen Vorgesetzten, meist tituliert als „Staatssekretär“
Spalte 2, Abschnitt ► M2
Das muss separat verschickt werden, am besten 1 Tag Abstand. Nur dann gibt die Poststelle das zuverlässig getrennt an den jeweiligen Adressaten.
▼ T1.e) Versandnachweis absichern: ▼
T1.e1) Versand-Nachweis / Fall "Hochladen": Sofern hochgeladen wird, erhält man eine Eingangsbestätigung mit Datumsabgabe. Diese muss abgespeichert werden. Sie entspricht der traditionellen Bestätigung bei Versand per Einschreiben
T1.e2) Versand-Nachweis / Fall "E-Mail": Nach Versand sollte man für die eigene E-Mail anklicken: "Weiterleitung". Das Ergebnis sollte man sodann als als Text abspeichern (Datei .txt oder .odt .doc oder was auch immer).
Hierdurch hat man das Datum und die Uhrzeit archiviert. Dies genügt als Nachweis für übliche reale Anforderungen.
Erhält man eine Eingangsbestätigung per E-Mail übersandt, so ist auch auch für diese die "Weiterleitung" zu simulieren und es ist sodann das Ergebnis als Text abzuspeichern.
T1.e3) Versand-Nachweis / Fall "Ausdrucke per Einschreiben", insbesondere an Intendanten und an die Rechtsaufsicht: Dafür kann es ein wichtiges Motiv geben: Die Vorgänge bleiben gewöhnlich ohne Antwort: Die Anträge sind zum Teil derart brisant, weil eine rechtskonforme Bearbeitung zum Ende des Zwangsinkassos führen könnte und wohl auch dürfte. Bearbeiter, die ihre Karriere nicht hierdurch gefährden wollen, retten sich in der Regel in die Nichtbearbeitung.
Diese Nichtbearbeitung ist bundesweit ziemlich generalisiert. Auch bleibt bei der Rechtsaufsicht die gängige Bitte um ein Aktenzeichen in aller Regel unbeantwortet: Das wäre ja Beweiskraft des Fehlers der Nichtbearbeitung. Alle diese Unlogik hat ihre Logik...
Als Zugangs-Nachweis benötigt man nicht mehr den einst üblichen Rückschein. Es genügt, die Sendungsnummer auf der Website der Post einige Tage später aufzurufen. Die Abbildung des Zugangsnachweises speichert man als .pdf ab - oder aber als Bildschirmfoto .jpg oder .png.
Gegenüber Gerichten kann man sich die Einschreiben-Umstände in der Regel sparen. Für Gerichte besteht kein Grund zum "Mogeln"; also wird nicht gemogelt. - Ausnahme: Wenn für Wichtiges die Fristwahrung nachzuweisen ist.
▼ T1.f) Wo und wie unterschreiben? ▼
T1.f1) Beim Einreichen von schriftlichen Dokumenten gilt das Übliche: Bei Schriftsätzen unterschreibt man auf Seite 1 und auf der letzten Seite. Anlagen und Gutachten muss nach deutschen Regeln nicht unbedingt der Einreicher selber unterschreiben. Dies ist übrigens nicht weltweit einheitlich. Jedenfalls kann zu viele Unterschrift nicht schaden.
T1.f2) Unterschreibt man Gutachten und sonstige fremde Texte, so sollte man das aber klarstellen. Beispiel: "Für die Einreichung: 31. Februar 2026 Frieda Streitmann."¸
T1.f3) Reicht man on-line ein, so ist die normale Funktion der Überschriften nicht ohne weiteres machbar. Es ist empfehlenswert, dann schon beim Hochladen anzumerken, dass die originalunterzeichneten Seiten nachgereicht werden.
Dann könnte man für "NEIN-BRIEF" die erste und die letzte Seite ausdrucken und übersenden. Normalpost sollte genügen.
▼ T1.f) Zu einzelnen Abschnitten im "NEIN-BRIEF": ▼
T1.f1) Zu Abschnitt A1.: Inhaltsverzeichnis … ist vorsorglich so getextet, dass es auch ohne Änderungen „irgendwie stimmig ist“. Folgende Änderungen sollten aber gegebenenfalls erfolgen:
Lässt man im Haupttext A4. fallen, dann auch hier zu löschen.
Bei B-.... sind im Inhaltsverzeichnis solche Anträge zu löschen, die man vielleicht im Haupttext gelöscht hat. Allerdings ist es in einer universellen Weise gestaltet, so dass inhaltliche Änderungen an sich nicht nötig sind,
T1.f2) zu Abschnitt A2 „Anlagen:“ Liegt die letzte Mitteilung der ARD-Anstalt mehr als 1 Monat zurück und umfasst sie Rechtsbelehrung mit 1 Monat Klagepflicht, so hat sich eingebürgert, das bei Einreichung nicht zu erwähnen. Man hat aber ein Interesse von Beifügung, sofern über einen Betrag von maximal 500 Euro, weil dann die unterste Stufe der Gerichtskosten meist gewährt werden dürfte.
T1.f3) Bei einer Klageerhebung sollte immer ersichtlich sein, dass man sich um Erlass bemühte und das dies abgelehnt wurde. Wenn etwas nie streitig war, ist es für den Richter an sich zu früh. Man kann also auf bisheriges Ausstreiten durch beigefügte Kopien hinweisen, um das Rechtsschutzinteresse zu belegen.
T1.f4. Zu Abschnitt A3.: Vorverfahren. Dies kann an die eigene Sache angepasst werden. . Dort sind also einstweilen nur Beispiele. Das könnte bei jedem ganz anders aussehen.
Zweckmäßig ist, den eigenen Namen überall ab Seite 2 abzukürzen, so auch hier, beipielsweise Ma. Mu.fpr Maxina Mustermann.
Nur auf Seite 1. muss natürlich die volle Absenderadresse sein. Auf diese Weise genügt zum Anonymisieren das Ändern auf Seite 1
▼ T1.g) Kostenantrag: Kosten reduzieren! ▼
T1.g1. Zu Abschnitt ► A4. Kostenantrag: Dieser Antrag „A4.“ ist der letzte von Ax. , damit man ihn einfach fortfallen lassen kann. Abschnitt A4. verbleibt nur, sofern dies Schreiben auch an das Verwaltungsgericht adressiert wird.
Anderenfalls einfach fortlassen. Ferner beispielsweise fortzulassen, sofern ein Antrag auf Änderung der Kostenhöhe schon erfolgte und bereits abgelehnt wurde.
Einen Antrag bezüglich der Kosten setzt man zweckmäßigerweise ziemlich an den Anfang, damit der Richter es unbedingt sieht und auch später beim Entscheid berücksichtigt. Denn dann und nur dann wird entschieden, was es wirklich kostet.
T1.g2) Der Betrag sollte nach Möglichkeit unterhalb von 500 Euro sein. (1) So hat man Aussicht, in der untersten Kostenstufe zu landen:
- Anfänglicher Kostenvorschuss rund 110 Euro
– Gesamtkosten später ~140 Euro.
- Bei Gegenstandswert 501 bis 1000€ wären es stattdessen ~210_? Euro.
Zieht man die Klage kurz vor dem Urteilsspruch zurück, so reduzieren die Kosten sich auf etwa ein Drittel.
T1.g3) Man kann die Kosten senken, indem man Klage nur gegen einen Teilbetrag erhebt. Dann muss dann aber die Vollstreckbarkeit der übrigen Beträge abwenden. Real stellt diese Frage sich kaum. Die Mitarbeiter der ARD-Anstalten haben ein berufliches Eigeninteresse. keinerlei Vollstreckung zu betreiben selbst, wenn die Klage nur ein Teilbetrag ist. Vielleicht erlaubt die Software nur ein Entweder/Oder. Is allerdings Vollstreckung bereits beauftragt, so ist diese selbst im Fall der Klage beim Verwaltungsgericht nicht ganz einfach zu bremsen.
T1.g4) Manches bezüglich Kosten und Vollstreckbarkeit ist nicht ganz klar zu prognostizieren. Es bleiben Unwägbarkeiten. Jedenfalls aber muss bei Klageerhebung ein Kostenantrag bereits erfolgen. Anderenfalls besteht Gefahr, dass das Gericht den Gegenstandswert mit dem allgemeinen Vermutungsbetrag lat Gesetz von 5.000 Euro festsetzt. Richter sind etwas unwirsch, wenn sie dann die Kosten auf unter 500 ändern sollen.
T1.g5) Der Gegenstandswert ist immer null im Fall eines Härtefallantrags nach § 4 Absatz 6 Rundfunkstaatsvertrag, sofern "sozialer" Härtefall - Antasten des Existenzminimums. Man kann eine Klage in dieser Weise beginnen, sofern es je nach Einkommen in Betracht kommt. Sofern man dann später viele andere Anträge nachreicht, verbleibt es im besten Fall dennoch bei den Null-Gerichtskosten. Denn auch die Gerichtskosten-Belastung ist an die Regeln der Nicht-Belastung des Existenzminimums gebunden.
Das Ergebnis ist nicht voll prognostizierbar. Man versuche und hoffe. Denn an sich sieht das System vor, dass das Verfahren der Prozesskostenhilfe zu wählen ist, was zusätzliche Arbeit für Gerichte erzeugt. Da man bei den Verwaltungsgerichten keinen Rechtsanwalt finanzieren muss, ist es vielleicht im Interesse der Gerichte, dass einfach über die Sozial-Regel die Gerichtskosten entfallen.
*T2. Anleitung für Hochladen von größeren Dateien
▼ ... ("NIEN-BRIEF", "Metastudie LIBRA" u.a.m.) - beim Kölner "Beitrags"-"Service": ▼
Vorab ein Hinweis auf die Schwachstelle: Die Unterschrift im Fall von Anträgen sollte als Ausdruckseite nachgereicht werden. - Nun die Anleitung:
T2.a) Einer lädt hoch für alle:
T2.a1) Der Auszug aus der "Metastudie LIBRA" - (umfassendes Sammelgutachten): Diese rund 450 Seiten müsste man an sich mit jedem Widerspruch und jeder Klage bei Gericht als Anhang beilegen. Ebenso nötig ist der Hauptschriftsatz "NEIN-BRIEF" - etwa 70 Seiten.
Das mühselige Ausdrucken kann man aber vermeiden. Es genügt, dass einige Mitstreiter unserer Bürgerrechtler-Kooperation dies zentral mit Wirkung für alle anderen machen. Das ist dann obendrein ohne Drucker-Arbeit. Es geht ganz einfach durch Hochladen beim "Beitrags"-"Service".
T2.a2) Sofort danach erhält man eine perfekte Empfangs-Bestätigung mit Datum und Uhrzeit als Beweis des Hochladens.
Jetzt aufpassen! Diese sogenannte "Kontaktbestätigung" sofort in eine PDF-Datei drucken. Das ist ein kostbares Gut: Ab jetzt können alle Mitstreiter unserer Bürgerrechtler-Kooperation auf diese Einreichung verweisen statt selber auszudrucken und einzureichen.
T2.a3) Sodann die Aufbereitung: Für die Verwendung durch jedermann/frau sollte anonymisiert werden. Persönlichen Daten und E-Mail-Adresse sind abzudecken. Sichtbar bleiben muss nur:
● die "Beitrags"-Nummer.
● Postleitzahl (wichtig nur die ersten 4 Stellen).
● Vom Namen nur Anfangsbuchstaben.
- Beispiel: Ma. Mu. für Maxima Mustermann.
● Datum + Uhrzeit, auch die Sekunden,
Man sollte an Koordinatoren zusätzlich die Vollfassung überlassen. Das ist dann zur vertraulichen Behandlung. falls der ARD-Sender später nach etwas fragt.
T2.b1) Konkret: Das Hochladen:
.. also das Kontaktformular des "Beitrags"-"Service".
● (2) Dort gleich hinter den grünen Hauptfeldern ist eine unauffällige Option „weitere Anliegen anzeigen“.
... anklicken! ... Die Auswahl erweitert sich um die Option „eine Frage zum Rundfunkbeitrag allgemein stellen“. Das wählt man.
● (3) Es öffnet sich eine neue Seite mit dem Kontaktformular.
● (4) Die Formularfelder werden ausgefüllt.
T2.b2) Im Textfeld "Ihre Nachricht":
Beitragsnummer:
[wichtig! hier die 9-stellige Nummer eintragen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
In meinen Widersprüchen gegen Festsetzungsbescheide nehme ich Bezug auf Kapitel aus dem angehängten bzw. hochgeladenen
(1( Rechtsgutachten "Metastudie LIBRA" (etwa 450 Seiten)
und im Sinn von Gutachten ein Schriftsatz-Text "NEIN-BRIEF" (etwa 70 S.).
Ich bitte darum, diese Dokumente zu meiner Akte zu nehmen. Auf die vielen Textkapitel wird in meinen Schriftsätzen intensiv verwiesen.
Mit freundlichem Gruß, [hier Vorname und Nachname eintragen]
|
T2.b3) Unter der Rubrik „Datei anhängen“ ruft man nun nacheinander die 2 Dateien auf und wartet jeweils etwas ab,
(1) "Metastudie LIBRA":
ppp-pm-lib-24b01-fuer_neinb.pdf
(jeden Monat Neufassung - nur 1 Buchstabe variiert)
(2) "NEIN-BRIEF": ppp-nein-24b06.pdf
(aktuelle Fassung nehmen, siehe das verkürzte Datum).
Dies ist die Standardfassung ohne Einträge.
|
T2.c) Zum Abschluss wird eine „Kontakt-Bestätigung“ angezeigt. Jetzt aufpassen! Diese sofort in eine PDF-Datei drucken. Das ist ein kostbares Gut: Ab jetzt können alle Mitstreiter unserer Bürgerrechtler-Kooperation auf diese Einreichung verweisen statt selber auszudrucken und einzureichen: Der Quellen-Nachweis in ihren Widersprüchen und Klageschriften.
Die Streitgemeinschaft dr Bürgerrechtler-Kooperation dankt für deine Unterstützung!
T2.c) "NEIN-BRIEF" als eigener Antrag:
T2.c1) Hochgeladen wurde NEIN-BRIEF als leeres Formular, weil das ja für alle zugrifffähig gemacht wird.
T2.c2 Man will aber gewöhnlich "NEIN-BRIEF" zugleich selber als eigenen Schriftsatz einreichen: Deshalb: Die ersten etwa 5 Seiten druckt man aus, füllt sie aus, unterschreibt und sendet sie an den Intendanten der eigenen ARD-Anstalt.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
▼ T2.d) Varianten für das Hochladen ▼
Dies ist eine beginnende interne Aufzeichnung von allen Möglichkeiten des Hochladens, die uns zukünftig vielleicht noch begegnen.
Test: Bei "GEZ Köln" Eine Anfragen wurde als PDF über das Kontaktformular als Anlage hochgeladen:
". Will heißen ich krieg einen Brief, und kann dann probieren, was sich mit dem Code anstellen lässt."
Allgemeine Varianten-Übersicht sowie Anleitung mit Bildschirm-Fotos:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
>hr/>
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V. Info: Wie sinnvoll sind Verfassungsbeschwerdenl?
Gegen Zwangsbeitrag, Medienzensur; ARD, ZDF usw.,
teuerster "Staatsfunk" der Zivilisationsgeschichte.
▼ V1. Aktuell ist hier fast nichts geplant, denn: ▼
V1.a) ... denn es muss Sinn und Aussicht haben.
Das effiziente besondere Beschwerderecht nach neuen Gesetzen gilt nur 12 Monate lang. Zur Zeit ist nichts Wichtiges aktuell.
Für sonstige Beschwerden:
V1.b) Beim Bundesverfassungsgericht folgt auf die viele
Arbeit des Bürgers meist ein lapidarer Entscheid der Nichtannahme zum Entscheid: Der vermutlich einzige, der gegen Artikel 17 Grundgesetz verstoßen darf, ist ausgerichtet die oberste Instanz des Grundgesetz-Schutzes?
V1.c) Landesverfassungsgerichte haben dies Privileg
überwiegend nicht. Aber die parteienproporz-geprägte Ernennung zu ehrenamtlichen Richtern, überwiegend niedrig bezahlt, führt zu andersartigen Formen der Nichtbearbeitung.
V1.d) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
ist "hoffnungslos überlastet". Da herrscht noch mehr Problem analog zum Bundesverfassungsgericht.
▼ V2. Eine Landesverfassungsbeschwerde ▼
V2.a) für das Ende der Missstände von ARD, ZDF usw.
ist allerdings nach der spezifischen Rechtslage in einem einzelnen Bundesland möglich. Das ist in Arbeit. Näheres darüber kommt frühestens nach Einreichung. Aus Verfahrensgründen kommt das nicht ganz rasch.
V2.b) Bis etwa 2025 könnte es dauern bis zum Erfolg.
Ob das Konzept ARD, ZDF usw. bis dahin politisch noch hält, ist nicht gesichert. Könnte aber noch am Leben sein.
Für letzteren Fall kommt dann vielleicht das faktische Ende über die Fernwirkungen der neuen Beschwerde.
Viel größer ist die Bedeutung dieser Beschwerde, weil sie schon in den Vorstufen politische Fernwirkung auslösen könnte mit Zwang zur Neuordnung.
V2.c) Finanzierungsbedarf für diese neue viele Arbeit
liegt vor. Da bereits eine überaus großzügige Anschubfinanzierung dafür erfolgte, wird es auf jeden Fall gemacht.
▼ V3. Gegen die Rundfunkabgabe: Zu befreien, weil "Nichtzuschauer" oder "Weniger-Wohlhabend". ▼
V3.a) Natürlich kann jeder in Eigeninitiative neue Verfassungsbeschwerden einreichen.
Vor Einreichen einer Verfassungsbeschwerde muss allerdings mit der Rechtsabteilung des Senders gestritten werden. Insoweit kann das Musterverfahren mit dem "NEIN-Brief" die Vorstufe herbeiführen.
An sich müsste dann zuvor über das Verwaltungsgericht bis hin zum Bundesverwaltungsgericht ausgestritten werden. Endergebnis spät - wohl frühstens 2026. Derart viel Geduld haben die Bürger nicht mehr mit den Missständen der Sender. Derart viel Vertrauen in den Rechtsstaat haben die Streitbereiten der Bürger zudem ohnehin überwiegend nicht mehr, soweit es Politiknahes anbetrifft.
V3.b) Deshalb: Für eine derartige Verfassungsbeschwerde muss nicht zwingend beim Verwaltungsgericht geklagt werden.
Die Begründung dafür ist allerdings nicht einfach zu formulieren. Zudem benötigt der Erfolg dann Verfassungsrichter, die diese Ausnahme-Begründung akzeptieren. Bei politiknahen Anliegen sind die entsprechenden Aussichten gering.
▼ V4. Rechtsfragen-Vertiefung ▼
Fundstellen für Versionskontrolle:
Fundstelle "Meta LIBRA": beim aktuellen Monat versuchen, anderenfalls frühere Monat
Fundstelle Retour / .pdf beim aktuellen Monat versuchen, anderenfalls frühere Monat (oder auch ...h.htm)
Fundstelle "NEIN": beim aktuellen Datum versuchen, anderenfalls früheres Datum
Fundstelle "STOP": beim aktuellen Datum versuchen, anderenfalls früheres Datum
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__________________________________________________
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this instantly in 50 other languages dies sofort in 50 anderen Sprachen
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Hauptmenü LIBRA VERNUNFTDENKER
Bestenauslese: Analysen über ~230 aktuelle Politik-Konflikte
https://infos7.org/eede/
v. 15. November 2024
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bitte, bitte!
Bürgerrechtler-Schatzkiste:
Ihre Petitionen, Widersprüche, Verfassungsbeschwerden! (Rente, Miete, Heizung, Dämmung, Grundsteuer, Auto, Gesundheit, "GEZ" und...und...)
► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
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- sinngemäß für Österreich, Schweiz, andere Länder -
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RR-HE RR-HH RR-MV RR-NI RR-NW
RR-RP RR-SH RR-SL RR-SN RR-ST RR-TH
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- Bundesland: Oft ist Landesrecht betroffen.
Bis zu 3 eintragbar: PLZ, Land. (Schweiz: Kanton.)
Privatheit:
^ Voll anonym. Daten selber verwalten.
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... wird per E-Mail mitgeteilt inklusive Zugangsdaten.
Sodann alles selber änderbar... löschbar.
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durch neue Einsendung solch einer E-Mail: Sie überschreibt die vorherige.
Cookies auf infos7.org usw.: nerwünscht.
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(Medien-Bestenauslese)
(POL-2) " LIBRA Bürgerrechtler-Schatzkiste":
Mustertexte: Widersprüche, Beschwerden, einklagen
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Oder Einmalspende: 20 € (darf auch mehr sein).
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Wir alle gemeinsam! Auch dein
Antrag gegen Zwangs-Inkasso "ARD, ZDF etc.": Ja auch du, falls Nichtzuschauer? Geringverdiener? Betriebsstätte?
ANTI-GEZ
uno7.org/ppf
Musterverfahren seit 2016. Einblick:
▼ 2021, 2022++ : Bundesweit Beschwerden bei Verfassungsgerichten der Bundesländer. ▼
Bitte fördern Sie mit einer kleinen Spende
die Kosten und die Arbeit einer kleinen Gruppe von Bürgern, die den Streit für alle und auch für Sie führen in ihren jeweiligen Bundesländern:
Mit über 1000 Seiten Fachgutachten und Musterbeschwerden
in jeder einzelnen Beschwerde wird gestritten gegen die folgenden Fehlentwickliungen:
(1) Gegen Gesetz "Zensur und Staats-Internet":
Gegen den Medienstaatsvertrag 2020. Der Vorwurf: Gesetzlicher Türöffner für Zensur und Staatsinternet.
(2) Für Freistellung der Nichtzuschauer
von der Rundfunkabgabe. Vorwurf: In mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig.
(3) Gegen ein Zentralregister aller Bürger
und ihrer Betriebsstätten durch den Meldedatenabgleich alle 4 Jahre.
▼ 2022++: Pilotverfahren für rückwirkende Aufhebung von Falschrechtsprechung ▼
(4) Bereits gewonnen: Geringverdiener-Befreiung:
Nach einem halben Jahrzehnt der geführten Streite sind seit Januar 2022 endgültig einige Millionen Geringverdiener befreibar, so der Entscheid des obersten Gerichts.
Bitte fördern Sie mit einer kleinen Spende
die Kosten und die Arbeit einer kleinen Gruppe von Bürgern, die gesetzliche Befreiung der Geringverdiener durchzusetzen.
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Hier ein paar Fotos:
▼ Rund 20 Meter Aktenstapel liegt inzwischen bei Gerichten, Landesregierungen,
Landesrundfunkanstalten und anderen befassten Stellen. ▼
Und Sie? Das ist ein Streit von einigen wenigen für alle... zu komplex für Massenmitwirkung. Bitte fördern Sie mit einer kleinen Spende
die Kosten und die Arbeit einer kleinen Gruppe von Bürgern, die den Streit für alle und auch für Sie führen. Lasst Bilder sprechen:
Für Gerechtigkeit ist mächtig Druck zu machen:
Dafür ist ein Laserdrucker eine feine Sache.
Für ein Gericht braucht man Sachen von Gewicht!
Erst Aktenordner schaffen Vorgänge, die man auf einem deutschen Schreibtisch nicht mehr einfach so "beiseite schieben kann".
Rund 1000 Seiten Gutachten für das Verfassungsgericht eines Bundeslandes.
Landesverfassungsgerichte brauchen es teils 4-fach.
Aber gern! Ein Streiter für den Rechtsstaat scheut kein Gefecht! Auch wenn dafür 10 Bäume als Kollateralschaden der strategischen Kriegsführung ihr Leben lassen müssen.
Beispiel 2021: dreifach weitere ~1000 Seiten Gutachten.
Bei Verwaltungsgerichten auf Gutachten verweisen
an 30++ Stellen der Klageschrift? Na klar. Dann muss man natürlich die Richte rmit den 1300 Seiten der Verfassungsbeschwerden vertraut machen.
- Hier auf dem Posteingangstisch eines Verwaltungsgerichts:
Beispiel 2021: ~1300 Seiten Gutachten und Schriftsätze - Pilotverfahren - in Gericht
Die Landesrundfunkanstalt braucht das Duplikat.
Gerichte versenden ungern "Aktenkoffer" für Kleinbetrags-Klagen. Liefert man es selber bei der "Anstalt" ein, dann sollte man für das Gericht ein beweisendes Foto machen. Hier vor dem Hauoteingang der "Anstalt":
Beispiel 2021: ~1300 Seiten Gutachten - vor Landesrundfunkanstalt - für Pilotverfahren
"German Angst" bei der Landesrundfunkanstalt?
Wenn die Pförtner (externer Sicherheitsservice!) die gefährliche Großladung nicht annehmen möchten, denn gibt es ja noch die Warenannahme für Lieferanten. Beispiel:
Beispiel 2021: ~1300 Seiten Gutachten und Schriftsätze - Pilotverfahren - in Landesrundfunkanstalt
Oder Postversand mit beweisenden Fotos.... auch das ist nicht immer das Wahre. Ganz wahrhaftig
hat ein ARD Sender das Bombenkommando der Polizei gerufen, um die Unbedenklichkeit vor Öffnung
des verdächtigen Bürger-Pakets zu überprüfen. Und was tat brave Polizei? Anruf bei Angehörigen, ob Person X zufällig als Terr...ist bekannt sein. - Nein, das war keine Story des Freiherrn von Münchhausen:
Wahre Fakten, keine Fabeln, "so wahr uns Gott helfe".
"Wer ein Auto mit Dachreling hat, ist klar im Vorteil",
wenn die Aktenpakete von 2 Beschwerdeführern dekorativ durch die Stadt zum Gericht reisen.
Beispiel Frühjahr 2022
Rechts und links 2 stützende Ordner aus Landesparlament-Kontext (leer). Na, wer erkennt am Wappen das Bundesland?
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