v. 15. Dezember 2024
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*Grundrechte
- RATIO Bürgerrechtler Koop - Verfassungsbeschwerden und Petitionen - oft strategisch effizient, obgleich meist Abweisung.
Das Bild: Was ist "gerecht"?
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(Info über:) politisch effiziente strategische Prozessführung
ist gegen gesetzgeberische aktuelle Politikfehler koordinierbar, sofern eine maßvolle finanzielle Förderung für das jeweilige Thema es ermöglicht. (Nachstehendes soll noch straffend überarbeitet werden.)
*Gerichtswahl:
▼ Verwaltungsgericht ▼
Jeder Bürger kann die Klage selber einreichen. Ein gut über sein Thema informierter Bürger ist durchaus wettbewerbsfähig mit einem Hausanwalt, der als Allrounder von allem etwas weiß und von der Sache meist nicht genug.
Das Wie der Formulierung seitens der Bürger ist allerdings, was meistens den Richtern nicht optimalen Durchblick erleichtert.
Das Entscheidende für den Erfolg ist also, wie man seine Klage strukturiert mit nummerierten Anträgen und übersichtlichem Layout.
Zu liefern sind in der Regel Anträge, Kostenantrag, Begründung, Anlagen, zuweilen auch Gutachten.
▼ Bundesverfassungsgericht ▼
Sinkendes Vertrauen der Bürger? Lösungen...
Die Zahl der Beschwerden ist in den letzten Jahren im Rückgang. Wenn Bürger für ihre beispielsweise zwei Wochen Arbeitszeit dann lapidar ohne Grundangabe mit wenigen Zeilen mitgeteilt bekommen, dass die Beschwerde nicht zum Entscheid angenommen wird, das spricht sich herum.
Es gibt kein Wunderrezept, dies zu verhindern.
Man kann nur auf die am meisten verletzten Regeln hinweisen. Diese Regeln stehen zwar im Merkblatt des Gerichts. Aber man kann die Eckpunkte noch klarer heraus arbeiten. Das ähnelt teils den Regeln für Klagen beim Verwaltungsgericht.
Besonders häufige Ablehnungsgründe: (1) Der Bürger muss für die meisten Anliegen zuvor den fachgerichtlichen Rechtsweg erschöpfen, unter anderem durch eine Nichtanhörungsrüge.
(2) Der Bürger muss belegen, wieso er persönlich beschwerdeberechtigt ist, nämlich selber belastet ist.
(3) Der Bürger muss klar strukturiert darlegen. Das ist wie vorstehend für das Verwaltungsgericht angegeben.
Die Beschwerde muss "substanziiert" sein. Ist sie aber zu sehr substanziiert, nämlich zu umfangreich, so sinkt wiederum die Erfolgsaussicht. Auch Richter wollen möglichst viele Vorgänge mit möglichst wenig Zeit erledigen...
▼ Landesverfassungsgerichte ▼
Individual-Beschwerde bei Landesverfassungsgerichten ist viel interessanter als beim Bundesverfassungsgericht. Im Prinzip müssen fast alle diese Gerichte jede Beschwerde bescheiden, also abweichend vom Bundesverfassungsgericht.
Länder mit ohne ein solches Beschwerderecht sind die 4 nordwestlichen Landesverfassungsgerichte. Die Bürger dieser Bundesländer müssen dann immer sofort beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Hinzu kommt das Saarland im Hinblick auf die nur dort bestehende Anwaltspflicht.
Besonderheit ist in Bayern: Popularklage oder Beschwerde, für letztere besondere Vorverfahren. Auf diese Details wird hier nicht eingegangen.
Die Landesverfassungsgerichte funktionieren ehrenamtlich mit im bundesweiten Mittel 200 Euro pro Beschwerde.
Wer eine Superarbeit von 1000 Seiten Beschwerde einreicht, sollte seine Aussichten auf Null setzen? Welcher Richter möchte für 1 Euro pro Stunde 1000 Seiten detailliert analysieren?
Auch bei Landesverfassungsgericht wird in aller Regel abschlägig entschieden.
Das könnte aber auch daran liegen, dass viele Einreicher das Landesverfassungsgericht mit einem Petitionsausschuss oder einem Schlichtungsausschuss verwechseln?
▼ Europ. Gerichtshof für Menschenrechte: (Beschw..) ▼
Das kann oft taktisch hilfreich sein, um in einer Streitsache einen Akzent zu setzen. Die Erfolgsaussicht ist allerdings nahe null. Schon die Hürde des Annahmeverfahrens wird durch fast alle Beschwerden nicht geschafft.
Kann ein Rechtsanwalt das besser? Welche durchschnittliche Rechtsanwalt kennt das besondere System der Rechtsgrundlagen, Verfahrensregeln und der zu sichtenden Rechtsprechung? Und wer es kennt, ist ein solcher Rechtsanwalt zu erschwinglichen Kosten verfügbar?
Das Gericht ist sehr überlastet. Die Abweisung ganz oder fast ohne Erklärung zur Sache trifft nahezu 100 Prozent der Einreicher.
▼ EuG EuGH: Teuer? Scheidet aus? Oder? ▼
´ Empfohlen wird zuweilen, bei der EU-Kommission geeignet zu bewirken, dass diese das Verfahren auslöst, und zwar kostenfrei, auch ohne eigene Anwaltskosten. Näheres über diese Vorgehensweise liegt bisher nicht vor.
Verfassungs- Beschwerden:
Weitere speziellere Information:
▼ Landes- oder Bundesverfassungsgericht? ▼
Für Verfassungsbeschwerden muss man entscheiden:
An das Landesverfassungsgericht oder an das Bundesverfassungsgericht?
In den Bundesländern meist benannt: "Verfassungsgerichtshof ..." oder auch "Staatsgerichtshof". Auf die teils historisch bedingten Feinheiten der Namenswahl soll hier nicht eingegangen werden.
Die Landesverfassungsgericht sind meist die bessere Wahl, sofern man wählen kann. Denn sie sind weniger überlastet als das Bundesverfassungsgericht. Hauptvorteil ist etwas anderes: Sie müssen einen abweisenden Entscheid immer begründen.
Bei baulichen Aspekten ist meist auch Landesrecht involviert.
Bei doppelter Zuständigkeit kann davon ausgegangen werden, dass die Festlegung des Kerns der Aufgabe Bundesrecht ist und dass die Bundesländer nur wenig Gestaltungsspielraum behalten. Mehr Spielraum haben dann aber möglicherweise die Kommunen: Zuständig für Bebauungspläne, örtliche Straßen und Versorgungsleitungen, Schulen und soziale Fürsorge.
Insoweit sind Petitionen und Landesverfassungsbeschwerden möglicherweise das Effizienteste.
Man muss also immer die optimale Angriffsstelle strategisch
strategisch auswählen durch Überdenken aller Optionen für die Durchsetzung eines konkreten Zwecles.
Ausgerechnet das oberste Gericht - das Bundesverfassungsgericht - muss eine Abweisung nicht begründen.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist es ähnlich und noch aussichtsloser.
Ähnlich ist es vielleicht nur beim Staatsgerichtshof Hessen. Dort darf die Nichtannahme durch den (ehrenamtlich tätigen) Präsidenten offenkundig mitgeteilt werden, also ohne Vorlage im Richterkollegium. Wenn ein Bürger eine fundierte Verfassungsbeschwerde drei Wochen lang erarbeitete und so eine Mitteilung erhält, die 200 Seiten seien ohne Entscheid weg archiviert worden ("AR" - Allgemein Register), so haben Hessens regierende Parteien an diesem Tag vermutlich einen Wähler verloren.
An das Bundesverfassungsgericht letzteres muss man sich wenden,
sofern geltendes Bundesrecht angefochten wird. Landesverfassungsgerichte können Beschwerden, gerichtet auf Behebung eines Rechtsnormenfehlers des Bundesrechts, nicht sinnvoll bearbeiten. Insoweit hat nur das Bundesverfassungsgericht das gerichtliche Verwerfungsrecht (Verwerfungs-Monopol).
Das Bundesverfassungsgericht ist ferner zuständig, sofern das eigene Bundesland
nicht eine effiziente kostenfreie anwaltsfreie Individualbeschwerde ermöglicht. Nicht möglich ist es (Angabe aus Erinnerung, also unzuverlässig:) in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein.
Wegen Anwaltspflicht scheidet auch das Landesverfassungsgericht des Saarlands aus.
Zuweilen sind Bundesrecht wie auch Landesrecht betroffen.
Anzufechten sind dann die Rahmenregeln des Bundesrechts oder alternativ die jeweilige Handhabung von Ermessensspielräumen auf Landesebene oder beides.
▼ Gutachten und Politikarbeit. (Beschwerden) ▼
Verfassungsbeschwerden können Sie ohne Anwalt selber einreichen. Beschwerderecht nachweisen. Klare Anträge. Dafür gibt es Mustertexte. 1 Seite kann genügen.
Da endet Ihre ganz kleine Briefarbeit. Gutachten regeln alles weitere. Umfangreiche fachkundige Darlegung Punkt für Punkt, wie Ihre grundrechtlich geschützte Realität durch das neue Gesetz unzulässig beschädigt wird.
die Politik dürfte auf Richter Druck ausüben, Ihre berechtigte Beschwerde mit hochtrabenden juristischen Deduktionen abzuwimmeln. Fast alle Beschwerden und Petitionen gegen Gesetze scheitern so.
Es ist hiergegen Politik- und Medienarbeit nötig. Damit steht oder fällt der Erfolg der juristischen Angriffs. Das für diesen "Flurfunk" Nötige ist für Diverses in ständiger Anwendung. an 2000 kritische Abgeordnete und 200++ persönliche E-Mail-Adressen von zuständigen Journalisten.
▼ Beispiel: gegen Rundfunkabgabe-Zwang ▼
Das ist eine analoge Aufgabe und ist anhängig.
► Aktion: "Frei vom Zwang" https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
► Wie? Spalte 3: https://infos7.org/pde/ppe-inf-de.htm
▼ Verfassungsbeschw.: Teilnehmer; Spenden. ▼
Möglichst viele müssen daran teilnehmen. Hunderttausende dürfen es nie werden. Aber möglichst viele. Menge ist Wirkungsverstärker.
Die Finanzierung verteilt sich dann auf viele Schultern. Niemand muss alleine viel beitragen zu der vielen Arbeit.
Man kann es Immer gleichzeitig in Kopie senden an: - An die zuständige Behörden, sofern Widerspruch erfolgte.
- An das zuständige Fachgericht, sofern klage erfolgte.
- und in Kopie an die Landes- und Bundesregierung.
"Es ist besser, ein Licht zu entzünden, als auf die Dunkelheit zu schimpfen.“ (Konfuzius 551-479 v.Chr) " ()
▼ Ihre ganz spezielle Verfassungsbeschwerde? ▼
Unverbindliche Interesse-Mitteilung: E-Mail an ok @ vox7.com
1 Zeile genügt. "Verfassungsbeschwerde über ... ."
Durch E-Mails werden Sie über den Fortgang informiert. Start ist, sobald gesichert erscheint, dass etwa 3 Jahre lang das monatliche Mindestbudget erreichbar ist, ausgehend von 20 € monatlicher Spende pro Teilnehmer, oder mehr im Fall von gewollter intensiver Förderung.
Nach Beschwerde-Start zu einem Thema X erhalten Sie alles zum eigenverantwortlichen Selbermachen. Die Beschwerede ist 1 Seite. Der Kern ist das Gutachten. Dies wird mit zunehmender Teilnehmerzahl laufend erweitert.
Spätere Verfahrensfortsetzung Je nach Ergebnis der Verfahren sind für die Teilnehmer weitere Schritte aufzubereiten. Deshalb sollten monatliche Spenden erfolgen und dies bis zum Abschluss der Verfahren.
▼ Synopsis der Grundrechte ▼
Verschiedene Standard-Anlagen sollen allen Förderern dieser Arbeit und Website zugänglich gemacht werden. Hier gehört:
- Auszug aus "Rechtsrahmen Medienfreiheit" Abschnitt ► AD4.
Es handelt sich um eine Liste der Artikel-Nummern der Grundrechte in den verschiedenen Kodifizierungen:
Grundgesetz, EU-Grundrechte-Charta, Landesverfassungen, Europäische Menschenrechtskonvention.
Alles hier ist recht neu und noch ist nicht alles eingerichtet und verfügbar. Deshalb ist in den aktuellen Beschwerden einstweilen die Formulierung, dass Beifügung nicht zwingend ist. Das stimmt. Aber Beifügung ist jedenfalls zweckmäßig.
*Petitionen
▼ Anklick-Petitionen: Nichtig? ▼
Jedenfalls in der Regel. Deshalb werden Sie hier zur voll wirksamen Eigen-Petition angeregt. - Die Rechtslage:
"Erreicht eine Petition mindestens 50.000 Unterstützer, ist das Quorum erreicht. Ob sich dann das Parlament mit der Petition auseinandersetzt, hängt davon ab, ob es sich um eine offizielle Petition handelt. Das ist etwa beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages der Fall. Hier ist die Laufzeit der Petitionen jedoch auf 28 Tage begrenzt."
"Wer eine Petition starten will, die auch über mehrere Monate läuft, muss bei freien, nichtoffiziellen Onlineportalen eine Petition starten. Zu diesen zählt etwa Change.org, Campact, oder openPetition. Nichtoffizielle Onlinepetitionen haben jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit oder Recht auf Beachtung."
Vernunftdenker Don Pedro:
Vorstehend ist eine taktvolle Umschreibung für "rechtlich nichtig".
Ein Identitätsnachweis ist in der Regel nicht erforderlich. Dies ermöglicht Aufblähen der Unterzeichner-Anzahl. Solche Petitionen haben aber eine politische Funktion, das "Wir-Gefühl" für Mobilisierung zu stärken. Ferner kann man so die Aussichten einer echten Petition ausloten.
Die Zahl von 50.000 bezieht sich auf Petitionen an den Bundestag. Weniger überlastet dürften die Petitionsausschüsse der Landesparlamente sein. Das offizielle Online-Petitionsverfahren beim Bundestag erfordert Identitätsnachweis. ´
▼ Perfekt optimiert? Unwichtig. ▼
Petitionen gegen Gesetzgebungsmängel führen ohnehin so gut wie nie zur ernsthaften Bearbeitung. Denn:
(1) Entweder waren die Mängel gewollt
(2) oder Nur-Juristen hatten zu viel Regie-Macht.
(3) Parlamentarier sind zeitlich sehr überlastet
(4) und wollen keine deprimierende Belehrung durch sachkundiger Bürger.
Es sind also eher taktische Erwägungen, wenn man eine Petition macht. - Beispiel: Aufschub in einer anhängigen Sache bewirken oder die Ungewissheit des Ergebnisses taktsich gegenüber Gegnern ausnutzen.
▼ Petition als Strategie` ▼
Das zusätzlicher Einreichen einer Petition ist meist vorteilhaft bei Widersprüchen und gerichtlichen Verfahren.
Eine solche "begleitende Petition" hat strategische Funktion, darauf verweisen zu können, sie gemacht zu haben.
Auf den Inhalt und den Erfolg kommt es nur begrenzt an. Weder Bedienstete der Verwaltung noch Richter haben die nötige Zeit, die beträchtlichen Textmengen zu sichten, die ihnen die Computer der heutzutage zahlreichen textlich gut gebildeten Bürger ins Haus liefern.
Also haben die eigentlichen Aktenbearbeiter nur einfach verschwommen im Sinn, dass sie von einer externen Petitions-Stelle überwachst und zurück geordert werden könnten. Dann überdenkt man den Vorgang möglicherweise etwas gründlicher, statt dass man den Bürger mit einer schlecht durchdachten Begründung abwimmelt.
▼ Verfassungsbeschwerde oder Petition? ▼
Für viele Themen kann man bei beiden Verfahrensformen gleichartig argumentieren. .
Also kann man das eine aus dem anderen ableiten und muss es nur ein wenig anders formulieren. Es könnte allerdings durchaus sein, dass Petitionen strategisch gesehen mehr Nutzen für viele Themen haben.
Der Grund für mögliche Petitions-Vorteile: Die Juristen-Schwachstellen.
Juristen - also auch Verfassungsrichter - haben für die vielen unterschiedlichen Sachthemen nur selten zureichend Kompetenz. Das führt dann zur Gefahr, in Ermangelung von echtem kompetentem Urteilsvermögen im Zweifelsfall zu Gunsten von Regierung und Verwaltung zu entscheiden: "Das kann ja so ganz falsch nicht sein."
Bei Bürgerrechtler-Eingaben geht es aber immer gerade um das Falschsein des Wollens der Machtbesitzenden.
Juristen haben durchaus die mittlere intellektuelle Kompetenz, dies zu begreifen. Ihre Folgsamkeit ist also eher eine persönliche Niederlage, nämlich das Verdecken der eigenen Fachproblem-Inkompetenz. Man deduziert und doziert bis ins Halsbrecherische hinein, um dass zum von der Macht gewollten Ergebnis zu gelangen.
Immerhin ist man dann als oberster Richter wenigstens politisch gedeckt gegenüber den politischen Parteien, die die Richterwahl wesentlich bestimmen und denen man als Verfassungsrichter die besondere Ehre des Amts verdankt. Dauerhafter Dank für Ehren rechnet zu den elementarsten Regeln des menschlichen Gruppenverhaltens.
Anekdotisch, aber voll aufklärend: Der einstige französische Präsident Mitterand legte Wert darauf, Beförderungen in hohe Ämter immer als erster den Beförderten zu übermitteln. Das ist die genetik-verankerte Clan-Logik von menschlichen Gruppen: "Du verdankst deine Bedeutung dem Clan-Chef, nun erweise dich seiner treu und würdig."
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Begriffe erläutert:
▼ *Denkmodell bedeutet: ▼
"Denkmodell" in den Beispieltexten: "nicht ausreichend durchdacht / komplettiert für Verwendung. Die Texte mit der Kennzeichnung "Denkmodell" haben den Wert, auifzuzeigen, "dass man etwas machen könnte - und in etwa, wie die Stoßrichtung sein könnte".
... noch nicht anwendungsreif ... Sinn der diversen "Denkmodelle" ist, dem Widerspruchswillen Wege zu liefern, mit denen man Wirkung erreichen könnte. Vollwertige umfangreiche Texte können im Rahmen dieser Website nicht geliefert werden.
"Denkmodell" ist insbesondere eher der Regelfall für die hier dargestellten Verfassungsbeschwerden. Diese müssen
(1) die Sachfragen systematisch klarstellen
(2) und in der bisheren Rechtsprechung verankern.
(3) Verfahrensregeln sind strikt einzuhalten.
Bei Petitionen ist die eventuelle Anmerkung "Denkmodell" weniger strikt. Sinn des Petitionsrechts ist, dass jeder es wahrnehmen kann, ohne Experte für ein Thema oder in Sachen Jura zu sein. Wenn ein Petitions-Briefbeispiel als "Denkmodell" gekennzeichnet ist, dann vor allem, um klarzustellen.
"Mehr Darstellung von Problem und Lösung ist nötig im Fall der realen Umsetzung."
▼ *Textbeispiel bedeutet:´ ▼
Dieser Text wurde so bereits von jemandem verwendet oder ist konkret zur Verwendung vorgesehen oder vorgesehen gewesen.
Die tatsächliche Verwendungsfassung weicht möglicherweise deutlich ab. Grund ist beispielsweise, wenn der eigentliche Anwender auf seinen Fall bezogen etwas anders formuliert hatte.
▼ *Fristenfrage überlagert ▼
. Wichtige Fristen:
14 Tage für Anhörungsrüge gegen fachgerichtlichen Entscheid.
- im Prinzip nicht bei Verfassungsgerichten, aber da gibt es Abers -
Diese Frist ist zu kurz für das Nötige und wird deshalb von Rechtslaien meist verpasst. Real bleiben für einen meist komplexen Schriftsatzbedarf nur 7 Tage. Das ist so kurz, weil das Gericht innerhalb von 1 Monat nach dem Urteil für Klarheit sorgen sollte.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt es als Voraussetzung für Beschwerdeannahme. Für Landesverfassungsgerichte liegt Erfahrung nicht vor, wie strikt darauf bestanden wird.
Die kurze Frist der Anhörungsrüge ist hilfreich - nicht für die Bürger, sondern für übergeordnete Gerichte, gar nicht erst bearbeiten zu müssen. Das hat alles seine Ordnung. Bestimmt!
Frist für Rechtsmittel gegen Nichtzulassung zum nächsthöheren Gericht.
Kluge Rundfunkabgabe-Streiter sammelten Ablehnungen von Anwälten, für derart niedrige Gegenstandswerte das zu machen, und beantragten dann bei Gericht Lösungshilfe. Beim betreffenden Gericht dauerte das rund 2 Jahre - und so lange gab es keine Vollstreckungsversuche der Rundfunkabgabe.
Frist für Verfassungsbeschwerde wegen "Richterliche Nichtanhörung"_
Meistens 1 Monat.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 4 Monte (aus Erinnerung, ist bei Bedarf zu verifizieren).
Auf bayerische Bedonderheiten sei hingewiesen - sowohl für die ganz anders gestaltete Verfassungsbeschwerde wie auch für die "Popularklage" (letztere für das meiste nicht empfehlenswert). Die Details sind erarbeitet im Fachgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit".
die 12-Monatsfrist seit Inkrafttreten einer Rechtsnorm verstrichen ist oder nicht.
Ist sie verstrichen, so muss vorab bei Behörden bestritten und sodann fachgerichtlich geklagt werden. Bei diesen Vorverfahren müssen die spätere Verfassungsbeschwerde-Gründe bereits vorgetragen werden. Das dauert gewöhnlich derart lange, dass man von vornherein nach anderen Lösungswegen suchen müsste.
. Ganz so klar wie hier vereinfachend dargestellt ist es allerdings ohnehin nicht.
Auch kennen überraschenderweise die Landesverfassungsrichter teils nicht das sie selbst betreffende Gesetz und es geht zuweilen recht willkürlich und erratisch zu. Wegen der damit ohnehin fehlenden Planungssicherheit soll hier auf weitergehende Gesichtspunkte nicht eingegangen werden.
. Man halte fest: Es kann vorkommen, dass man gegen ein Bundesgesetz
nicht mehr Rechtsnorm-Beschwerde "innerhalb von 12 Monaten" führen kann (neues Gesetz), jedoch gegen die Umsetzungs-Rechtsnormen auf Landesebene. Das hat nicht die gleiche Wrkung, kann aber für den verfolgten Zweck genügen.
. Bei internationalen Vertragen kann man bereits gegen das Zustimmungsgesetz Beschwerde erheben,
weil es anderenfalls für vieles kein nationales Beschwerderecht geben würde.
Interessant wird die Problematik, wenn auf EU-Ebene durch Mehrheitsbeschluss oder einstimmig etwas EU-weit Verbindliches entsteht, weil das Mehrheitsverfahren dafür vor weit mehr als 12 Monaten von Deutschland mit beschlossen wurde, ohne dass möglicherweise interessierte Gegner rechtzeitig ausreichend intensiv etwas Böses ahnten.
Vieles an der Schnittstellen zwischen Jura und politischen Hintergedanken ist nicht ganz einfach. Nur so ist ein Jahrzehnt Dauerskandal des Falschinkassos von rund 10 Prozent der Rundfunkabgabe analysierbar: Ein komplex verknüpfter Politik- und Justizskandal, überlagert vom Talkshow-Interesse der politischen Parteien
▼ *Anwaltswahl? A.-Pflicht? ▼
Für Verfassungsbeschwerden und Petitionen besteht in der Regel keine Anwaltspflicht. Beauftragung "irgendeines" Anwalts ist gewöhnlich wenig hilfreich. Verfassungsbeschwerden zählen nicht zum Alltagsgeschäft der meisten Juristen. Viele mögen ein solches Mandat ablehnen.
Anwälte befürchten möglicherweise und oft zu Recht, sich zu blamieren, wenn sie es trotzdem als Nebenbei versuchen.
Die wenigen Rechtsanwälte, die sich auf Verfassungsbeschwerden spezialisiert haben, wünschen ein Honorar in Relation zur Bedeutung der Sache, also meist recht viel.Die Frage ist, ob man es finanzieren kann oder will und wie viel Zeit der Anwalt benötigt, sich in das Sachthema einzuarbeiten.
Das ist der Unterschied zum "kleinen" Prozess des zivilen Rechts: Die Sache steht im Vordergrund, nicht die Jura. Und von Technik-"Sachen" haben juristen meist wenig Ahnung, um es höflich zu formulieren. Wenn es um Naturwissenschaft und Technik geht, stimmt das leider erst recht.
Darum also mit Grund meist teuer: Weil der Rechtsanwalt meist viel Lernzeit zur Sache finanziert haben möchte. Jura aber muss nach Klärung der Sache hinzutreten. Der Anwalt ist alos nicht überflüssig für Rechtslaien. Nur eben meist zu teuer.
Die Optimierung des Vorgehens: Zahlreiche Anwälte möchten gerne zahlreiche Prozesse führen. Das ist ihr Auftrag und ist gut so. Zudem: Nur Anwälte haben das Privileg, hierbei möglicherweise durch einen Rechtsschutzversicherer finanziert zu werden.
Aber andererseits: Gegen Politik- und Rechtsskandale sind Anwälte und gerichtliche Streite
nicht die einzige Option und vielleicht nicht immer optimal. Es geht letztlich um Politik und nicht um Jura.
Es muss vorzugsweise mit anderen Mitteln gestritten werden,
sorgfältig dosiert in Kombination mit sonstigen Maßnahmen. Wie aber soll man dem Normalbürger die Komplexität verständlich machen, wie Politikstreit "hinter den Kulissen" geführt werden kann?
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Sie sind im Unter-Menü: Nur Petitionen usw..
LIBRA Gesamtmenü? HIER!
https://infos7.org/eede/
***** _!_ Petition: Gegen die staatliche Schädigung der östlichen Bundesländer - Wirtschaft, Arbeitsplätze, Achtung. *sb! ■ (2024-02-17) ► VAE-REG-OSTB _x_
▼ mehr! ▼
Petition: Gegen die staatliche Schädigung der östlichen Bundesländer - Wirtschaft, Arbeitsplätze, Achtung. ► 2024-02-17 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vae-aaa-de.htm#VAE-REG-OSTB
► 2024-01-06 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Besitzenden der aktuellen Privilegien werden diese heftig verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Die staatlichen Ausgaben für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten sind neutral auf das gesamte Bundesgebiet zu verteilen.
Einzubeziehen in den Vergleich: Pensionen, Renten und Ausgaben für Investitionen und Dienstleister.
Dies wurde seit 1990 versprochen und das Gegenteil wurde gemacht. Das aktuelle Wohlstandsgefälle ist die Folgewirkung, je mehr der Staatsanteil ausweitet.
A1.a2) Also soll eine Frist von nur 12 Monaten gelten,
es durch verschiedene Verfahrensweisen zu erreichen, weil es anderenfalls weiterhin bei falschen Versprechen bleibt.
A1.b1) Branchenspezifische Steuerprivilegien: Inländische "Steueroase".
Für alle produzierenden Branchen, die in den östlichen Bundesländern unterrepräsentiert sind, soll die Einrichtung von Betriebsstätten mit sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten zu beträchtlichen anteiligen Steuervorteilen für das Gesamtunternehmen führen.
Die Einzelheiten wären abzuwägen. In Betracht käme Halbierung der Steuerlast für mindestens 10 Jahre. Sofern dies zur Motivierung nicht reicht, so ist mehr Vorteil durch Verminderung von Staatseinnahmen anzubieten.
A1.b2) Diese Vorteile sollen auch für ausländische Unternehmen gelten.
Der Staat fördert also nicht durch Zuschüsse, sondern durch Einnahmenverminderung. Die daraus resultierende Verminderung der Sozialausgaben und Erhöhung aus Arbeitnehmer-Abgaben, dies liegt oberhalb des Einnahmen-Ausfalls.
Durch die Internationalisierung wird wettbewerblich auf inländische Unternehmen eingewirkt, davon Gebrauch zu machen als Vorbeugung gegen Ausländer-Markteintritt.
A1.c1) Die gleichen Konzepte sollen nur Regionen mit vermindertem Wohlstand gelten,
auch für einige in den wesentlichen Bundesländern.
A1.c2) Die Vorteils-Regionen sollen regional definiert sein, nicht nach Bundesländergrenzen.
Brandenburg wie auch Sachsen-Anhalt haben Regionen, die ökonomisch in nahe gelegene Ballungszentren eingebunden sind und infolgedessen nicht benachteiligt sind.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Jeder Bürger der östlichen Bundesländer (außer Berlin) ist durch Betroffensein legitimiert.
Jeder Bürger von wirtschaftsschwachen Regionen der westlichen Bundesländer ist im gleichen Sinn legitimiert.
Alle anderen Bürger sind ebenfalls legitimiert: Über ihre Abgabenlast teilen sie bei zu einem Almosen-Transfer an die betroffenen Regionen statt dorthin Arbeit zu transferieren.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
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C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
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C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
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*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
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C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
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*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
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C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
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C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
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C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
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*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
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C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
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*C-DMD. Gebot "Demokratiegebot / Länder"
Im Kontext dieses Gebots liegt Verstoß vor.
Als "Ewigkeitsgarantie" könnte man interpretieren:
Unten Art. 79 Abs.3 (Bundesstaat) und Art. 20 GG (Demokratie-Gebot) und Art. 1 GG (Menschenwürde).
Allerdings: "Nichts Menschliches ist ewug" - sagen nicht nur "Reichsbürger", sondern auch Philosophen.
C-DMD.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Länder" --- GG Art. 28
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
"Demokratiegebot / Bundesländer" --- GG Art. 28
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. Art. 2, 22, 25, 97, 98 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 ; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. ?-? --- _ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
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C-DMD.a2) Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz:
"Art. 28 (1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. [...]
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [...] 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
C-DMB.a2) Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz:
"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
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D. Verfahrensaspekte:
Die Interimsregelung soll sein, dass alles innerhalb von 12 Monaten gesetzlich zu bewirken ist.
Die privatwirtschaftlichen Investitionen werden mehr Zeit erfordern, weil nicht anordenbar. Zu erwägen ist ein zusätzliche Bonus auf die Abgabenvorteile, sofern innerhalb von 12 oder 24 Monaten begonnen wird.
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-SUB. Analyse: Subvention?
E-SUB.a) Bundesländer möchten Subventionen,
weil es das einzige ist, was sie intensiv beeinflussen können und wie Politiker denken. Tatsächlich benötigen die östlichen Bundesländer vor allem, dass ihnen weniger Geld entzogen wird im Transfer-Saldo: In Wahrheit subventioniert der Osten den Wesen. Nur wird dies haushalts-buchhalterisch nicht abgebildet.
E-SUB.b) Zweck dieser Petition ist:
(1) Die Dauerheuchelei der Subventionierung des Ostens klarzustellen.
(2) Möglichkeiten zu zeigen, wie dies rasch zu beheben ist.
E-SUB.c) Jahrzehnte waren nötig, um Bonner Ministerien personell nach Berlin zu verlagern.
Dies zeigt, wie sehr die Bediensteten - im Prinzip zu Recht - ihren angestammten Standort verteidigen.
Das darf sich trotzdem so nicht wiederholen. Entweder man schafft es in einem Jahr neu auszurichten, oder man schafft es auch in 100 Jahren nicht.
Darum erfolgt der Antrag: Etwa 1 Jahr für die Festlegung von raschem Wandel und mit Vollendung der Ausgaben-Gleichgewichtigkeit innerhalb von etwa 3 Jahren.
Ein Auszug aus der Bürgerrechtler-Plattform INFOS VERNUNFTDENKER:
- (hier neueste Fassung aus zeitnahem Abruf:)
Wirtschaftsförderung: Ost-Regierungschefs warnen vor Kürzung
Pläne des Finanzministeriums, bei der regionalen Wirtschaftsförderung den Rotstift anzusetzen, haben die Ost-Regierungschefs aufgeschreckt. Bei einem Treffen in Chemnitz beschwichtigt Bundeskanzler Scholz: Es sei noch keine Entscheidung gefallen.
die Ost-Regierungschefs haben den Bund nachdrücklich vor Kürzungen bei der regionalen Wirtschaftsförderung gewarnt.
«Da darf es keine Abstriche geben», sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Ähnlich äußerte sich Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Donnerstag nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen in Chemnitz: "Berlin und die anderen ostdeutschen Länder stehen seit vielen Jahren gemeinsam für den Ausbau und die Weiterentwicklung einer Region voller Chancen und Wachstum."
Vernunftdenker Don Pedro: Der Osten subventioniert den Westen. Steuern werden bundesweit vereinnahmt.Aber die Ausgabenseite ist überwiegend im Westen: Die Kosten der meisten staatlichen Stellen außerhalb von Berlin erzeugen Einnahmen in Bundesländern im Westen, aber alimentiert aus dem Gesamtbudget des Staates. Sie sind also teil-finanziert im Sinn von verdeckten Transfers von Ost nach Werst.
Hier ist nichts davon bekannt, dass dies je rechnerisch erfasst wurde zwecks Erstellung einer Gesamtbilanz der Transfers. Es geht nicht um Bagatellen. Durch die Rundfunkabgabe zahlen die östlichen Länder alljährlich möglicherweise rund 300 Millionen Euro als verdeckten Transfer an die westlichen Bundesländer. Nur eine detaillierte Analyse könnte zu einer präzisen Bezifferung führen.
Das ZDF hat ein Budget von etwa 2 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung aller Aspekte käme allein für das ZDF ein verdeckter Transfer von 200 Millionen Euro von Ost nach West in Betracht.
Ferner ist verdeckter Transfer, wenn ein Teil der in östlichen Ländern ausgebildeten nächsten Generation sodann in den Westen übersiedelt für den lebenslangen Arbeitsplatz. Tansfer-Volumen pro Person könnte mit 200.000 Euro angesetzt werden? (schwer wertbar)
Generell gilt: Fast alle Bundesstellen bestanden schon vor der Wiedervereinigung und blieben, wo sie waren, nämlich im Westen. Das hat einen einfachen Grund: Die Stamm-Mitarbeiter verweigern aus verständlichen Motiven eine Verlagerung in den Osten. Ferner besteht eine passende optimierte örtliche Infrastruktur für Gebäude und Dienstleister.
Für diese Probleme gibt es keine einfachen Lösungen. Also unterbleiben Lösungen, obgleich viele Standortverlagerungen unbedingt nötig wären, wenn man die östlichen Bundesländern als gleichwertig respektieren wollte. Das will man nicht. Der Rest ist Heuchelei.
Gesamtaussage: Bei richtiger Rechnung subventionieren die östlichen Bundesländern laufend die westlichen. Dies wäre eine schleichende Enteignung. Enteignung geht nur so lange, so lange noch etwas zu enteignen ist. Die Endstation ist in etwa erreicht?
Folgewirkung ist das Erstarken der AfD als endgültige Abkopplung vom System der maßgeblichen anderen Parteien, da diese den östlichen Bundesländern nie einen Respekt "auf Augenhöhe" entgegengebracht hatten. Das Ignorieren der anderen Parteien ist eine wichtige Form der Vergeltung, die den Bürgern bleibt, und davon machen viele von ihnen Gebrauch.
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E-BON. Bonn-Umzug: 30 Jahre.
E-BON.a) Bundesländer möchten Subventionen,
Ossi-Benachteiligung / Erfahrung: 30 Jahre genügen nicht, Behörden umzuquartieren,
wenn man es nicht sofort geeignet regelt. Nur ganz am Rand geht es um die nachstehend skandalisierten Reisekosten:
„Reisezirkus“ CDU-Politiker fordern Schließung aller Behörden des Bundes in Bonn"
"Die Verteilung der Regierungsarbeit auf zwei Standorte kostet jährlich mehr als neun Millionen Euro.
Drei CDU-Politiker fordern nun, sämtliche Bundeseinrichtungen in Berlin zu konzentrieren und den Standort Bonn zu schließen.
_ _ 30 Jahre nach Verabschiedung des Bonn-Berlin-Gesetzes 1994"
"CDU-Präsidiumsmitglied Ronja Kemmer pflichtete Redmann bei.
Während Verbraucher und Bauern „zur Kasse gebeten“ würden, gingen die Planungen für den Anbau am Kanzleramt und „der Bonn-Berlin-Reisezirkus munter weiter“. _ _ Sechs Ministerien haben ihren Erstsitz weiterhin in Bonn"
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-DIE. Analyse / öffentlicher Dienst
Klarzustellen ist: Der Zuwachs des öffentlichen Dienstes und die mittelbare Stellenfinanzierung im staatsnahen Umfeld beträgt ein Vielfaches der Vergütung nach Beamtenrecht. Das Ziel einer regionengerechten Verteilung der öffentlichen Ausgaben erfordert also nicht einen Massenumzug von erfahrenen Beamten in wirtschaftsschwache Regionen.
Nahziel muss sein, innerhalb von 1 bis 3 Jahren eine gleichmäßige regionale Streuung
der Einkommenserzeugung durch staatliche und staatlich finanzierte Aktivitäten zu erreichen. Die Gesamtsumme fließt überproportional in die westlichen Bundesländer, gemessen an der Bevölkerungszahl.
Die Regionen im Umfeld von Berlin und im Raum Leipzig-Dresden
sind wohl nicht in diesem Sinn benachteiligt. Statistisch verifiziert wurde diese Aussage allerdings nicht.
Folgende Statistik und kurze Analyse ist dahingegen verfügbar:
Ein Auszug aus der Bürgerrechtler-Plattform INFOS VERNUNFTDENKER:
- (hier neueste Fassung aus zeitnahem Abruf:)
Wirtschaftsförderung: Ost-Regierungschefs warnen vor Kürzung
Pläne des Finanzministeriums, bei der regionalen Wirtschaftsförderung den Rotstift anzusetzen, haben die Ost-Regierungschefs aufgeschreckt. Bei einem Treffen in Chemnitz beschwichtigt Bundeskanzler Scholz: Es sei noch keine Entscheidung gefallen.
die Ost-Regierungschefs haben den Bund nachdrücklich vor Kürzungen bei der regionalen Wirtschaftsförderung gewarnt.
«Da darf es keine Abstriche geben», sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Ähnlich äußerte sich Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Donnerstag nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen in Chemnitz: "Berlin und die anderen ostdeutschen Länder stehen seit vielen Jahren gemeinsam für den Ausbau und die Weiterentwicklung einer Region voller Chancen und Wachstum."
Vernunftdenker Don Pedro: Der Osten subventioniert den Westen. Steuern werden bundesweit vereinnahmt.Aber die Ausgabenseite ist überwiegend im Westen: Die Kosten der meisten staatlichen Stellen außerhalb von Berlin erzeugen Einnahmen in Bundesländern im Westen, aber alimentiert aus dem Gesamtbudget des Staates. Sie sind also teil-finanziert im Sinn von verdeckten Transfers von Ost nach Werst.
Hier ist nichts davon bekannt, dass dies je rechnerisch erfasst wurde zwecks Erstellung einer Gesamtbilanz der Transfers. Es geht nicht um Bagatellen. Durch die Rundfunkabgabe zahlen die östlichen Länder alljährlich möglicherweise rund 300 Millionen Euro als verdeckten Transfer an die westlichen Bundesländer. Nur eine detaillierte Analyse könnte zu einer präzisen Bezifferung führen.
Das ZDF hat ein Budget von etwa 2 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung aller Aspekte käme allein für das ZDF ein verdeckter Transfer von 200 Millionen Euro von Ost nach West in Betracht.
Ferner ist verdeckter Transfer, wenn ein Teil der in östlichen Ländern ausgebildeten nächsten Generation sodann in den Westen übersiedelt für den lebenslangen Arbeitsplatz. Tansfer-Volumen pro Person könnte mit 200.000 Euro angesetzt werden? (schwer wertbar)
Generell gilt: Fast alle Bundesstellen bestanden schon vor der Wiedervereinigung und blieben, wo sie waren, nämlich im Westen. Das hat einen einfachen Grund: Die Stamm-Mitarbeiter verweigern aus verständlichen Motiven eine Verlagerung in den Osten. Ferner besteht eine passende optimierte örtliche Infrastruktur für Gebäude und Dienstleister.
Für diese Probleme gibt es keine einfachen Lösungen. Also unterbleiben Lösungen, obgleich viele Standortverlagerungen unbedingt nötig wären, wenn man die östlichen Bundesländern als gleichwertig respektieren wollte. Das will man nicht. Der Rest ist Heuchelei.
Gesamtaussage: Bei richtiger Rechnung subventionieren die östlichen Bundesländern laufend die westlichen. Dies wäre eine schleichende Enteignung. Enteignung geht nur so lange, so lange noch etwas zu enteignen ist. Die Endstation ist in etwa erreicht?
Folgewirkung ist das Erstarken der AfD als endgültige Abkopplung vom System der maßgeblichen anderen Parteien, da diese den östlichen Bundesländern nie einen Respekt "auf Augenhöhe" entgegengebracht hatten. Das Ignorieren der anderen Parteien ist eine wichtige Form der Vergeltung, die den Bürgern bleibt, und davon machen viele von ihnen Gebrauch.
1,7 Millionen Stellen - Deutschlands heikles Beamten-Wachstum.
Die Zahl der Beamten wächst seit 2016 ununterbrochen
– und erreicht mittlerweile das höchste Niveau seit 1994. Vor allem in Ministerien und bei der Polizei wird aufgestockt. Die Ausnahme bilden ausgerechnet die Stellen, wo der Staat besonders bürgernah ist.
Fast 1,75 Millionen Beamte gab es zum Stichtag 30. Juni 2022. Einschließlich Richter – und ohne Berücksichtigung von Berufs- und Zeitsoldaten – erreichte sie im vergangenen Jahr ein 28-Jahres-Hoch:
Höher war die Zahl in der Bundesrepublik zuletzt 1994.
die Beamtenschar in Deutschland wächst seit 2016 stetig – eine Entwicklung, die der deutsche Beamtenbund (dbb) begrüßt. "Angesichts der Krisen der vergangenen Jahre, der Aufgabenvermehrung und Arbeitsverdichtung im öffentlichen Dienst – ich nenne nur die Stichworte Transformation, Migration, Demografie – ist es richtig und höchste Zeit, dass wieder mehr Stellen geschaffen werden, sowohl im Beamten- als auch im Tarifbereich", sagte der dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach. _ -
der Cottbuser Ökonomieprofessor Jan Schnellenbach dagegen sieht "auf den ersten Blick keinen triftigen Grund für die extreme Trendwende am aktuellen Rand“. Der größte Teil werde durch Stellenzuwachs in Bundes- und Landesministerien zu erklären sein, wo es in den letzten Jahren sehr viele neue Stellen gab“, so Schnellenbach. „Das bedeutet dann aber auch, dass hier nur wenige Stellen in der bürgernahen Verwaltung geschaffen wurden.“
Vernunftdenker Don Pedro:
Immer mehr Beamte, immer weniger Verantwortung? Wenn Ministerien Verantwortung zeigen müssen, was geschieht dann? Man beauftragt Gutachter zur Sache, lässt sich durch Lobbys die Regelungen entwerfen und wartet auf den Aufstieg? Denn wer nichts macht, kann auch keine Fehler machen?
So wächst die Zahl, aber die Leistung sinkt? Dienstbeflissen - was eine Tugend ist - dienen sie bis zur Rente und mit dem ständigen Bewusstsein, nicht durch überlegene praktizierte Kompetenz den Neid von Kollegen auszulösen?
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Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition: Staatliche nicht-minimale Beihilfe nur gegen Leistung: Statt "Bürgergeld" ein "Ehren-Bürgergeld": Nur, falls Ehrenamt-Leistung. ---- Arbeitslose: Freie Eigenwahl aus breiter Job-Palette für Sofortarbeit. --- Grenzen-Übertreter müssen für ihr Geld begrenzt arbeiten. *sb! ■ (2024-01-12) ► VAE-XXJOB-WAHL _x_
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Petition: Staatliche nicht-minimale Beihilfe nur gegen Leistung: Statt "Bürgergeld" ein "Ehren-Bürgergeld": Nur, falls Ehrenamt-Leistung. ---- Arbeitslose: Freie Eigenwahl aus breiter Job-Palette für Sofortarbeit. --- Grenzen-Übertreter müssen für ihr Geld begrenzt arbeiten. ► 2024-01-12 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vae-aaa-de.htm#VAE-XXJOB-WAHL
► 2024-01-12 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
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Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
An welches Gericht adressieren?
Allgemeine Information? Suche (inklusive * ): *Gerichtswahl
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
Ferner im Fall des Einzelfalls nach Anpassung einzureichen bei jeweils zuständigen Behörden. Das kann je nach Sachlage gelegentlich genügen, um das Recht von unmittelbaren Verfassungsbeschwerden zu gewinnen.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Zwangsarbeit ist mit der menschlichen Würde unvereinbar.
So gemäß Grundgesetz. Geld der Arbeitenden an arbeitsfähige Nichtarbeitende ist aber ebenfalls verfassungswidrig. Für Beihilfen eine zumutbare Gegenleistung zu verlangen, dies ist verfassungsrechtliche Pflicht der Regierenden.
Die nachstehenden Vorschläge sind als Machbarkeits-Nachweise zu diesen Themen. Außerdem stellen sie die grundlegenden verfassungsrechtlichen Irrtümer der Versorgungspflicht und Zwangsarbeits-Verbot richtig. Die gängige Falschinterpretation ist politisch gewollt. Versorgung abhängig zu machen von Arbeitsgegenwert mit mittlerer übliche Vergütung, das ist nicht "Zwangsarbeit" im Sinn der Grundrechte und der Menschenrechtskonvention.
Sondern Zwangsarbeit ist durchaus, andere - die vielen arbeitenden Arbeitnehmer im Land - zu zwingen, Geschenke an Dritte mit einem Teil ihrer Arbeitsleistung zu finanzieren, also ganz ohne ihnen belassene Vergütung für diesen Arbeitsanteil zu erarbeiten
A1.a2) Arbeitslose: Soweit das Versicherungsprinzip greift. ist es von dieser Petition ausgeklammert.
Wer jahrelang oder jahrzehntelang einzahlte, muss eine zeitliche befristete Sonderstellung erhalten in Korrelation zur Einzahlungsdauer.
A1.b1) Für Bürgergeld-Empfänger sind Formen der ehrenamtlichen Tätigkeit zu konzipieren.
Regelmäßig soll es sich nicht um irgendwie überflüssige Aufgaben handeln, sondern um das Ersetzen von zu bezahlender Arbeitnehmer-Tätigkeit. Ein möglichst breites Spektrum von geeigneten ehrenamtlich ausführbaren Aufgaben muss aufbereitet werden. Die anzuwendende übliche Vergütung führt mit maßvoll wenigen Arbeitsstunden zum Betrag des Bürgergelds. Es wird zum Ehren-Bürgergeld statt eines Lebens vom Geld anderer Leute.
Wer dies nicht möchte, dem möchten
die anderen normal arbeitenden Bürger auch kein Bürgergeld zahlen. Es trotzdem politisch zu gestalten, dies verletzt verschiedene Grundrechte. Im geltenden Recht fehl es dafür am deshalb nötigen "Gesetzesvorbehalt"
Altersgrenzen sind kaum sinnvoll. Im Alter häufige Gesundheitsgrenzen erfordern dahingegen ein gut durchdacess Konzept dies Konzept erschweren.
A1.c1) Für Langzeit-Arbeitslose ist eine Angebotsliste von Arbeitgeber-Angeboten
zu gestalten, aus denen dar Langzeit-Arbeitslose wählen kann. Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich. Aus geeigneten Budgets wird dem Arbeitnehmer die Differenz zum Mindestlohn gezahlt.
Derartige Instrumente existieren bereits in verschiedenen Varianten. Nur muss der Bürger aus einer Vielzahl von Angeboten selber wählen können. Die die Würde wahrende freie Wahl ist nicht durch Beratung und Betreuung ersetzbar.
Diese Thematik müsste vertieft werden. Diese Ausweitung wird jedoch nicht zur Aufgabe der Petition gewählt.
A1.d) Für Grenzen-Übertreter
hat das vorherrschende anfängliche Arbeitsverbot vernünftige Gründe, führt aber zur bekannten Fehlentwicklung. Es muss bewirkt werden, dass niemand Geld erhält ohne angemessene Gegenleistung. Dann dürfte die Fallzahl sich durch viel Fortzug rasch verringern. Diese Auflage ist nicht Zwangsarbeit, sondern grundrechtlich verankert. Das Leben von anderer Leute Geld, dies durch den Staat in großem Maß zu organisieren und Arbeit (und Lohn im Rahmen des Existenzminimums) für Neuankömmlinge zu unterbinden, dies ist verfassungswidrig.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
|
C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-LIB. Argumente-Nachweis:
E-LIB.a) Durch LIBRA VERNUNFTDENKER
sind viele der berührten Fragen näher analysiert worden. Entsprechende Auszüge sind in der Anlage beigefügt.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-VER. - vorgesehen: -
F-VER. Einfügung von Textauszügen in diese Petition:
Dies ist noch nicht verfügbar, dürfte aber später nachreichbar sein.
"Was der Mensch mit großer Arbeit erstreiten muss, das wird ihm eine Herzensfreude." ( “ (Meister Eckhart 1260-1327)
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
|
***** _!_ Petition: Einkommensteuer halbieren durch ein wesentliches Reformprogramm. Einkommensteuer-Erklärung auf 1 Seite per Post. *sb! ■ (2023-12-30) ► VAE-TAX-HALF _x_
▼ mehr! ▼
Petition: Einkommensteuer halbieren durch ein wesentliches Reformprogramm. Einkommensteuer-Erklärung auf 1 Seite per Post. ► 2023-12-30 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vae-aaa-de.htm#VAE-TAX-HALF
► 2023-12-30 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon nach jetziger Vorlage möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die wegfallenden Bürokratie-Administratoren werden ihre Einkommen und ihre Macht heftig verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar. Die ausschlaggebende Befugnis liegt beim Bundestag.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a) Halbierung der Einkommensteuer durch ein Maßnahmenbündel.
A1.b) Wegen Halbierung entfallen die meisten Abzugsmöglichkeiten.
A1.c) Wegen Informationsfreiheit entfällt auch Zwang der Rundfunkabgabe.
A1.d) Ein mehrjähriger Reformprozess ist dafür nötig. Vorschläge:
A2.a) Formular (Einkommensteuer):
1 Seite, sofern keine wesentlichen Besonderheiten.
A2.b) - In Papierform zulässig, sofern OCR-geeigneter Standardtext
mit Anschriftfeld, das maschinelle Öffnung mit angekoppeltem Einscannen ermöglicht.
(Erprobte Technik in Anwendung: "GEZ", Köln.)
A3. Folglich Steuerberater nicht nötig,
sofern Einzelperson oder weniger als 10 Arbeitnehmer. Den steuerlichen Beratern sind alternative geeignete gleichwertig einträgliche Berufsfelder zu ermöglichen.
A4. Sparkonzept für Halbierung der Einkommensteuer:
A4.a) Halbierung der staatlichen Verwaltung durch Entbürokratisierung.
A4.b) Kündigungsfrei: Übernahme der öffentlichen Bediensteten in die Wertschöpfungskette der Wirtschaft mit Schutzregeln für alle Beteiligten.
A4.b) Abschaffung von fast allen Förderprogrammen, ausgenommen Kreditbürgschaften, deren Gebühren die Ausfallrisiken decken.
A4. Zeigt die Analyse, dass A4. nicht genügt,
A4.a) Überprüfen der Subventionierung für Sozialtransfers.
A4.b) Entlastung von Finanzierung für Grenzen-Übertreter.
A4.c) Die Notwendigkeit von a) und b) wird nicht vermutet. Diese Aufgaben sollten besser autonom behandelt werden.
A5. Nötig ist auch eine Lösung wegen der Beihilfe-Problematik:
Für rund die Hälfte der Staatsausgaben stellt sich die Frage, ob Veruntreuung vorliegt. Hieraus kann nicht auf verfolgbare Strafbarkeit geschlossen werden: Es fehlt am subjektiven Tatbestand.
Aber die Behilfe-Problematik ist eine andere: Wenn der Bürger der Überzeugung ist, dass es sich um Veruntreuung jedenfalls im objektiven Sinn handele bei der Hälfte der Ausgaben, legitimiert und zwingt ihn das, wegen des Beihilfeverbots die Hälfte seiner Steuerzahlungen zu verweigern?
Diese Petition beantragt nicht für den Antragsteller-Einzelfall die ausnahmsweise Halbierung. Es sollte nur dargelegt werden, wie problematisch es ist, wenn Falschverwendung von Abgabengeldern als legitimes Staatsrecht interpretiert wird. Es ist wie es ist, aber es ist nicht legitim.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Jeder steuerpflichtige Inländer in Deutschland ist legitimiert.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
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C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
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C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
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*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
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*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
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C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
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C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
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C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
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*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
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C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
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D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-RUE. Es handelt sich um Rückkehr zur Normalität.
E-RUE.a) Maximal 25 % Einkommensteuer für Arbeitseinkommen,
das ist die Normalität der Jahrtausende und auch der jüngeren Neuzeit bis hin in die 60er Jahre in Deutschland.
Die Bürger haben nie in demokratischer Abstimmung für mehr entschieden. Sie haben nie ihre Volksvertreter damit betraut, derart unvorstellbar viel von ihnen zu verlangen.
Die übersetzte Einkommensteuer - in Verbindung mit der Mehrwertsteuer auf den Arbeits-Mehrwert in den Unternehmen - ist Hauptbestandteil eine Abgabenlast von rund 70 oder mehr Prozent. Dass die meisten Leute dies nicht wissen, liegt auch daran, dass sie etwas derart Schreckerregendes nicht wissen, sondern verdrängen möchten.
E-ABG.a) Analyse der wahren Abgabenlast:
Ein Auszug aus der Bürgerrechtler-Plattform INFOS VERNUNFTDENKER:
- (hier neueste Fassung aus zeitnahem Abruf:)
"Sozialbeiträge kratzen am Rekord. "
"So machen 53 Prozent des Strompreises Abgaben, Steuern und Umlagen auf Strom aus. "
Vernunftdenker Don Pedro: A. Berechnungsmethode: Diese weicht beträchtlich ab von der politisch manipulativ gewollten Irreführung durch sogenannte "Arbeitgeber"-Anteile der Sozialabgaben. Ferner ist die Mehrwertsteuer aufzuschlagen, aber auch vieles anderes. - Beispielrechnung:
A1. 5.000 € buchhalterisches Bruttoeinkommen
diene als Berechnungsbeispiel. - Alle Berechnung verwendet ganz grob gerundete Zahlen. So kann der Kopf der Logik der Sache leichter folgen.
A2. minus 2.500_? € buchhalterische Abzüge.
... alles ganz grob gerundet für Mitrechnen im Kopf
minus 1.500_? € für Einkommen- + Kirchensteuer.
minus 1.000_? € Sozialabgaben und event. Betriebsrente.
A3. minus 2.500_? € Arbeitgeber-Lasten.
minus 1.000_? € "Arbeitgeber"-Beiträge.
Das ist "fake"-Lügenbezeichnung. Der Arbeitnehmer "zahlt es". Einziger Unterschied, es ist ohne Einkommensteuer.
minus 1.500_? € Diverses: Urlaubsgeld, Prämien, Zulagen, Unfallversicherung, Ausbildung und Fortbildung, IHK, Betriebsstätten-Rundfunkabgabe, diverse Kassen, beträchtliche Bürokratielasten.
Die Frage, wie Krankheitskosten, Elternschaft, Mutterschaft zu berücksichtigen seien, bleibe einstweilen offen.
A4. minus 1.500_? € Mehrwertsteuer auf die Summe.
Rund 20 % auf die Ausgabensumme des Arbeitgebers, also auf 7.500_? € (nämlich 5000 + 2.500).
A5. minus 100_? € nachgelagert beim Arbeitnehmer: Nämlich, soweit bei Ausgaben mehr als die generellen rund 20 % Mehrwertsteuer anfallen:
- Treibstoff: 40_? % von 200_? € = monatl. minus 80_? €
- Elektrizität: 35_? % von 80_€ = mon. minus 20_? €
- Rundfunkabgabe mon. minus 10 € (pro Haushalt ~20)
Zu überdenken ist noch eventuelle Berücksichtigung.
Kfz-Steuer, Versicherungssteuer.
Monatsumlage 30_? € für hohe Einmal-Steuern: Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer:.
Summen: 2.500_? € netto von 10.500_? Arbeitnehmer-Kosten.
5.000 + 2.500 + 1.500 + 1500 = 10.500_? €.
B1. die wahre Abgabenlast,
nicht politisch verlogene Abgabenlast, wäre also rund 76 % in dieser Überschlagsrechnung:
Das ist die Projektbedeutung: Übliche Vorstellungen über die Abgabenlast werden Makulatur.
Ferner: Das eigentliche Bruttogehalt, täuschungsfrei definiert, wäre in dieser groben Beispielrechnung:
Etwa 7.000_€ statt des vertraglichen Monatsbetrages von 5.000 E.
B2. Stimmen die verwendeten Zahlen?
Nein. Die stark gerundeten Schätzwerte dienten nur der im Kopf nachrechenbaren Veranschaulichung der Ermittlungs-Logik.
Die Schätzwerte sollten gleichwohl demnächst etwas präziser gerundet werden.
Ferner sind Varianten wünschenswert für:
Nominale Einkommen von 2.000, 3.000, 7.000 €.
B3. Stimmt die Berechnungslogik?
Sobald die Linksammlung wesentlich breiteren Einblick bietet, erst dann kann die Logik der Berechnung abgesichert werden.
C. Es ist nicht "Diebstahl-Index", sondern "Unfreiheits-Index".
Also im Beispiel "76 % Unfreiheit".
C1. Nur vielleicht ein Drittel oder die Hälfte der Abgabenlast verbrennt durch staatliche Misswirtschaft.
Mindestens etwa die Hälfte wird den Bürgern durch Umverteilung oder sozialistische Staatswirtschaft zurückgegeben.
- Immerhin noch ein kleiner Teil dient der Finanzierung der unerlässlichen Staatsfunktionen: Polizei, Justiz, Regierung, Immerhin wesentlich finanziert es ferner die Verteidigungsarmee.
C2. Wäre Übergang zur Staatsquote von 100 % Abgabenlast denkbar?
Selbst in einem privatwirtschaftlichen Umfeld könnte der Staat theoretisch anweisen, dass alle Gehälter - im Beispiel 5.000 Euro - an den Staat auszuzahlen sind. Der Staat könnte den arbeitenden Bürgern dann den staatlich zuerkannten Konsumanteil gnädig als "erhöhtes Bürgergeld" weitergeben. Die Auszahlungshöhe könnte mit einem "social scoring" verknüpft werden.
Überraschenderweise unterscheidet sich das gar nicht erheblich von der aktuellen Situation. Für alle Unternehmen ab etwa 20 Arbeitnehmern ist Schwarzarbeit kaum noch machbar. Demnach bestimmt längst der Staat durch die Summe seiner Gesetze den zugelassenen kleinen Konsumrest der Arbeitnehmer von ihrer Wertschöpfung, im Beispielfall 24 %.
C3. Der Staat könnte also durchaus jederzeit gesetzlich anordnen, dass alle Gehaltszahlungen über staatliche Umweg-Bankkonten zu verwalten sind.
Erstaunlich: Fast nichts würde sich bei einem Unfreiheits-Faktor von 100 % ändern. (Im Beispielfall 76 %.)
Darin liegt die Gefahr einer daten-basierten staatlichen Durchdringung der Privatheit der Bürger:
"Social scoring" verknüpft mit einer staatlichen individuellen Netto-Einkommen-Anweisung wäre das Ende der Privatheit im heutigen Restsinn.
D. Die zentrale Bedeutung dieses Projekts ist damit belegt.
D1. In einer Medienaktivität wie hier ist nicht ausreichende Finanzgrundlage,
dies vollständig zu analysieren. Es wird aber zeitverteilt laufend nachgebessert. Wenn immer wesentlich erweitert werden wird, soll dies in der Überschrift erkennbar gemacht werden.
D2. Die Gefahr der Irreführung durch häufig verbreitete Berechnungen der Abgabenlast ist aber bereits gezeigt:
a) Die wahre Abgabenlast ist ein Vielfaches.
b) Die Abgabenlast ist nicht überwiegend "Verlust", sondern überwiegend "Umverteilung".
c) Es ist also nicht vorwiegend ein "Diebstahl"-Problem.
D3. Die hier gezeigte Berechnungsmethode liefert eine Kennziffer für den staatlichen Sabotage-Grad der Grundrechte, im Beispiel 76 %.
Ein relativ kleiner Teil der Abgaben dient immer noch ihrem Sinn: Vor allem Grundrechteschutz. Das meiste ist nun für Grundrechte-Sabotage durch eine mehrheitlich abgehobene Politiker-Kaste.
Um 1965 war der Sabotage-Anteil nahe null %. Heutzutage ist er rund 50 % der Bürger-Arbeitsleistung (im Beispiel das meiste der 76 %).
Nach dem 2. Weltkrieg Volk ohne Regierung. Nun Regierung ohne Volk?
("Übertreiben macht anschaulich.")´
"Das Schwierigste, was es in der Welt zu verstehen gilt, ist die Einkommensteuer." (Albert Einstein 1879-1955)
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F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-SPA. Das Sparpotential lässt sich belegen.
F-SPE.a) Der öffentliche Dienst ist aufgebläht wegen Bürokratie. Endstation Totalitarismus?
Statistik beweist es: Immer mehr IT ermöglicht, immer wenige zu arbeiten. Aber ganz im Gegenteil ist der öffentliche Dienst in ständiger Expansion seit vielen Jahren und absorbiert in wesentlichem Umfang das steigende Arbeitsangebot auf dem Arbeitsmarkt.
Nähere Analyse zeigt die Ursachen: Zu viel Bürokratie und zu viele Aufgaben für Soziales
mit kostspieliger Verwaltung durch immer neue Wählergeschenke, verteilt durch Politiker "aus dem Geld anderer Leute". Es gibt immer genügend Einfältige im Land, die solche Politiker dafür belohnen. Hier ist mehr Wähleraufklärung nötig.
F-SPE.b) Deutschland hat keine Rechtspflicht, Grenzen-Übertretern
das Arbeiten zu verbieten, sie aber zu Lasten der Abgabenzahler zu beköstigen. Es muss Selbstfinanzierung dieses separaten Teils der Ökonomie erreicht werden. Dies Thema ist komplex und soll nicht in diesen Text hinein getragen werden. Es sollte nur Sparpotential dargelegt werden.
Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition: Nur noch 4 Prozent Umsatzsteuer für Restaurants und persönliche Dienstieistungen. Die volle Mehrwertsteuer verstößt gegen das Doppelbesteuerungsverbot. *sb! ■ (2023-12-26) ► VEA-TAX-SERV _x_
▼ mehr! ▼
Petition: Nur noch 4 Prozent Umsatzsteuer für Restaurants und persönliche Dienstieistungen. Die volle Mehrwertsteuer verstößt gegen das Doppelbesteuerungsverbot. ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vae-aaa-de.htm#VEA-TAX-SERV
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Bereits konkret verwendbar. - Erstfassung "2023-12-26", sodann Erweiterung bei geeigneter Gelegenheit mit weiteren Nachweisen. . Zukünftige Erweiterungen müssen nicht abgewartet werden. Diese Diskussion sollte möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden mit ständiger Verstärkung der Argumente und der Teilnehmerschaft.
Dies Thema bleibt uns leider vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten. Gründe ergeben sich aus dem Text.
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................
.....................................................................
....................................................................
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet: Die Umsatzsteuer soll auf etwa 4 % abgesenkt werden für die Gastronomie und für persönlich erbrachte Dienste.
Wegen der fehlenden Automatisierbarkeit von persönlichen Diensten entsteht ein Effekt von unzulässiger Doppelbesteuerung mit einer Gesamt-Abgabenlast nicht von 80 bis 90 Prozent - also weit oberhalb der ohnehin falschen Statistik von etwa 50 Prozent Abgabenlast im Land.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
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C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
D. Verfahrensaspekte:
D-FINANZ. Zwar besteht Bundeszuständigkeit für die Gesetzgebung. Aber etwa 55 Prozent der Einnahmen gehen an die Bundesländer und damit auch an die Kommunen.
Der Bund erhielt im Jahr 2021 45,1 Prozent des bundesweiten Aufkommens aus der Umsatzsteuer,
die Länder 51,2 Prozent und die Gemeinden 3,7 Prozent. Die Durchführung des Finanzkraftausgleichs zwischen den Ländern erfolgt durch Zu- und Abschläge zum beziehungsweise vom Anteil eines Landes an der Umsatzsteuer.
D-INTER. Interims-Antrag: So lange dem Anliegen noch nicht durch bundesgesetzliche Rechtsänderung entsprochen werden kann, so wären Interimsregelungen zu fördern. In Betracht käme:
(1) Bei der Gewerbesteuer gezielte Senkung durch Ausschöpfung der Ermessensspielräume.
(2) Zuweisungen aus Innenstadt-Belebungshilfen, bezogen auf die steuerlich ausgewiesene Anzahl der Arbeitnehmer mit persönlicher Dienste-Erbringung.
(3) Zuweisungen aus einer kommunalen Toiletten-Bereitstellungs-Pauschale für öffentlichen Zuitritt (durchaus vereinbar mit einer Niedrigst-Gebühr).
(4) Bevorzugte Park-Vignetten auch für den Arbeitsplatz, damit Innenstadt-Arbeitnehmer der Gastronomie nicht auf die teuren Tarife und die Zeitbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind. zumal im Fall von Spätschicht. Ausweitung des Parkplatz-Angebots: Anti-ideologische Politik für die alles finanzierenden Leistenden im Land - die Pkw-Anzahl der Leistenden wächst alljährlich..
(5) Nur noch Niedrigvergütung für Außenbereiche der Gastronomie.
(6) Entbürokratisierung durch Aufhebung der Arbeitszeit-Kontrollnachweise.
(7) Flexibilisierung der Mindestlohnregeln (Ausschöpfung der Ermessensspielräume). Wer sie umgehen will, der schafft es immer.
(8) Entbürokratisierung durch Aufhebung der Durchsetzung der Kassenbon-Pflicht. Wer sie umgehen will, schafft es immer. Sinnvoll nur die Anordnung, sofern bei Abgabenerklärungen wesentliche Abweichungen von Mittelwerten vorliegen.
(9) Anmerkung zu (6) bis (8): Besser ist, wenn Freiräume für Arbeit für alle bestehen statt Arbeit derart zu bürokratisieren, dass diese besonders wichtigen Arbeitsplätze einfach fortfallen.
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E. Analyse der wahren Abgabenlast:
Ein Auszug aus der Bürgerrechtler-Plattform INFOS VERNUNFTDENKER:-
- in der Fassung 2023-06-22 mit synchronisierter Aktualisierung zum Zeitpunkt der Verwendung als Beschwerde -
"Sozialbeiträge kratzen am Rekord. "
"So machen 53 Prozent des Strompreises Abgaben, Steuern und Umlagen auf Strom aus. "
Vernunftdenker Don Pedro: A. Berechnungsmethode: Diese weicht beträchtlich ab von der politisch manipulativ gewollten Irreführung durch sogenannte "Arbeitgeber"-Anteile der Sozialabgaben. Ferner ist die Mehrwertsteuer aufzuschlagen, aber auch vieles anderes. - Beispielrechnung:
A1. 5.000 € buchhalterisches Bruttoeinkommen
diene als Berechnungsbeispiel. - Alle Berechnung verwendet ganz grob gerundete Zahlen. So kann der Kopf der Logik der Sache leichter folgen.
A2. minus 2.500_? € buchhalterische Abzüge.
... alles ganz grob gerundet für Mitrechnen im Kopf
minus 1.500_? € für Einkommen- + Kirchensteuer.
minus 1.000_? € Sozialabgaben und event. Betriebsrente.
A3. minus 2.500_? € Arbeitgeber-Lasten.
minus 1.000_? € "Arbeitgeber"-Beiträge.
Das ist "fake"-Lügenbezeichnung. Der Arbeitnehmer "zahlt es". Einziger Unterschied, es ist ohne Einkommensteuer.
minus 1.500_? € Diverses: Urlaubsgeld, Prämien, Zulagen, Unfallversicherung, Ausbildung und Fortbildung, IHK, Betriebsstätten-Rundfunkabgabe, diverse Kassen, beträchtliche Bürokratielasten.
Die Frage, wie Krankheitskosten, Elternschaft, Mutterschaft zu berücksichtigen seien, bleibe einstweilen offen.
A4. minus 1.500_? € Mehrwertsteuer auf die Summe.
Rund 20 % auf die Ausgabensumme des Arbeitgebers, also auf 7.500_? € (nämlich 5000 + 2.500).
A5. minus 100_? € nachgelagert beim Arbeitnehmer: Nämlich, soweit bei Ausgaben mehr als die generellen rund 20 % Mehrwertsteuer anfallen:
- Treibstoff: 40_? % von 200_? € = monatl. minus 80_? €
- Elektrizität: 35_? % von 80_€ = mon. minus 20_? €
- Rundfunkabgabe mon. minus 10 € (pro Haushalt ~20)
Zu überdenken ist noch eventuelle Berücksichtigung.
Kfz-Steuer, Versicherungssteuer.
Monatsumlage 30_? € für hohe Einmal-Steuern: Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer:.
Summen: 2.500_? € netto von 10.500_? Arbeitnehmer-Kosten.
5.000 + 2.500 + 1.500 + 1500 = 10.500_? €.
B1. die wahre Abgabenlast,
nicht politisch verlogene Abgabenlast, wäre also rund 76 % in dieser Überschlagsrechnung:
Das ist die Projektbedeutung: Übliche Vorstellungen über die Abgabenlast werden Makulatur.
Ferner: Das eigentliche Bruttogehalt, täuschungsfrei definiert, wäre in dieser groben Beispielrechnung:
Etwa 7.000_€ statt des vertraglichen Monatsbetrages von 5.000 E.
B2. Stimmen die verwendeten Zahlen?
Nein. Die stark gerundeten Schätzwerte dienten nur der im Kopf nachrechenbaren Veranschaulichung der Ermittlungs-Logik.
Die Schätzwerte sollten gleichwohl demnächst etwas präziser gerundet werden.
Ferner sind Varianten wünschenswert für:
Nominale Einkommen von 2.000, 3.000, 7.000 €.
B3. Stimmt die Berechnungslogik?
Sobald die Linksammlung wesentlich breiteren Einblick bietet, erst dann kann die Logik der Berechnung abgesichert werden.
C. Es ist nicht "Diebstahl-Index", sondern "Unfreiheits-Index".
Also im Beispiel "76 % Unfreiheit".
C1. Nur vielleicht ein Drittel oder die Hälfte der Abgabenlast verbrennt durch staatliche Misswirtschaft.
Mindestens etwa die Hälfte wird den Bürgern durch Umverteilung oder sozialistische Staatswirtschaft zurückgegeben.
- Immerhin noch ein kleiner Teil dient der Finanzierung der unerlässlichen Staatsfunktionen: Polizei, Justiz, Regierung, Immerhin wesentlich finanziert es ferner die Verteidigungsarmee.
C2. Wäre Übergang zur Staatsquote von 100 % Abgabenlast denkbar?
Selbst in einem privatwirtschaftlichen Umfeld könnte der Staat theoretisch anweisen, dass alle Gehälter - im Beispiel 5.000 Euro - an den Staat auszuzahlen sind. Der Staat könnte den arbeitenden Bürgern dann den staatlich zuerkannten Konsumanteil gnädig als "erhöhtes Bürgergeld" weitergeben. Die Auszahlungshöhe könnte mit einem "social scoring" verknüpft werden.
Überraschenderweise unterscheidet sich das gar nicht erheblich von der aktuellen Situation. Für alle Unternehmen ab etwa 20 Arbeitnehmern ist Schwarzarbeit kaum noch machbar. Demnach bestimmt längst der Staat durch die Summe seiner Gesetze den zugelassenen kleinen Konsumrest der Arbeitnehmer von ihrer Wertschöpfung, im Beispielfall 24 %.
C3. Der Staat könnte also durchaus jederzeit gesetzlich anordnen, dass alle Gehaltszahlungen über staatliche Umweg-Bankkonten zu verwalten sind.
Erstaunlich: Fast nichts würde sich bei einem Unfreiheits-Faktor von 100 % ändern. (Im Beispielfall 76 %.)
Darin liegt die Gefahr einer daten-basierten staatlichen Durchdringung der Privatheit der Bürger:
"Social scoring" verknüpft mit einer staatlichen individuellen Netto-Einkommen-Anweisung wäre das Ende der Privatheit im heutigen Restsinn.
D. Die zentrale Bedeutung dieses Projekts ist damit belegt.
D1. In einer Medienaktivität wie hier ist nicht ausreichende Finanzgrundlage,
dies vollständig zu analysieren. Es wird aber zeitverteilt laufend nachgebessert. Wenn immer wesentlich erweitert werden wird, soll dies in der Überschrift erkennbar gemacht werden.
D2. Die Gefahr der Irreführung durch häufig verbreitete Berechnungen der Abgabenlast ist aber bereits gezeigt:
a) Die wahre Abgabenlast ist ein Vielfaches.
b) Die Abgabenlast ist nicht überwiegend "Verlust", sondern überwiegend "Umverteilung".
c) Es ist also nicht vorwiegend ein "Diebstahl"-Problem.
D3. Die hier gezeigte Berechnungsmethode liefert eine Kennziffer für den staatlichen Sabotage-Grad der Grundrechte, im Beispiel 76 %.
Ein relativ kleiner Teil der Abgaben dient immer noch ihrem Sinn: Vor allem Grundrechteschutz. Das meiste ist nun für Grundrechte-Sabotage durch eine mehrheitlich abgehobene Politiker-Kaste.
Um 1965 war der Sabotage-Anteil nahe null %. Heutzutage ist er rund 50 % der Bürger-Arbeitsleistung (im Beispiel das meiste der 76 %).
Nach dem 2. Weltkrieg Volk ohne Regierung. Nun Regierung ohne Volk?
("Übertreiben macht anschaulich.")´
"Das Schwierigste, was es in der Welt zu verstehen gilt, ist die Einkommensteuer." (Albert Einstein 1879-1955)
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F. Analyse der "verdeckten Doppelbesteuerung":
:
Bei automatisierter Industrie und Dienstleistung entfällt die Abgabenlast weitgehend,
nämlich für den Teil der automatisierten Wertschöpfung. Auf die humane Wertschöpfung entfällt ein Bruchteil, so dass dies auf die Marktpreise kaum durchschlägt,
Wir haben bei "persönlichen DIensten" zweimal hintereinander eine Abgabenlast von etwa 75 Prozent,
wobei diese voll auf den Nacherwerber durchschlägt. Der Anteil für die Arbeit sinkt auf (0,25 / 2), Folglich müssen die Preise für persönliche Dienste derart hoch werden, dass diese nur unterhalb des ökonomisch Sinnvollen angeboten werden.
Unter Berücksichtigung von einigen Korrekturfaktoren
ist es nicht ganz so schlimm, aber schlimm genug mit einer fiktiven Abgabenlast von etwa 80 Prozent. Man kann es drehen und deuten, wie man will, vielleicht auch etwas anders. Aber klar ist: Wer schon rund 75 Prozent Abgabenlast auf sein Einkommen erfuhr, der wird persönliche Diente vorwiegend einschränken, weil die noch einmal 75 Prozent des Diensteanbieters es zu sehr verteuern.
Man vergleiche es mit Ländern mit einer Abgabenlast von nur etwa 30 Prozent.
Länder, in denen man Kind und Familie nicht als anti-feministische Aktion" diffamierte, also mit einer normalen Alterspyramide und mit wenig "Urlaub dank Krankfeiern". Der Arbeitnehmer erhält 70 Prozent seiner Wertschöpfung und er kauft persönliche Dienstleistung analog gering belastet. Er erhält mit dem Ertrag von 1 Stunde Arbeitszeit etwa 4-mal so viel Dienstleistung.
Bei Industrieerzeugnissen bewirkt das kaum eine Preisänderung. Wer seinen Pkw reparieren lässt oder Gastronomie nutzt, zahlt für die Arbeit aber nur rund ein Viertel.
Unterschrift:
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition: Dynamische Steuer-Definition zur Eliminierung der nicht demokratische beschlossenen Steuererhöhungen auf Grund von Geldentwergung. *sb! ■ (2024-01-13) ► VAE-ZZSNE-TAX-DYNAM _x_
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Petition: Dynamische Steuer-Definition zur Eliminierung der nicht demokratische beschlossenen Steuererhöhungen auf Grund von Geldentwergung. ► 2024-01-13 =zuletzt aktualisiert:
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► 2024-01-13 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
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Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
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Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
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Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
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.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet: Unterbindung der indirekten Steuererhöhung als folgewirkung von Geldentwertung.
A1.a1) Festzustellen ist die Verfassungswidrigkeit der aktuellen formellen Rechtslage.
Indirekte Steuererhöhrung durch die Zufälle von Geldentwertung ist verfassungswidrig:
(1) Es wird für den Erhöhunganteil der Gesetzesvorbehalt für das Eigentums-Grundrecht verletzt-
(2) Es wird das Budgetrecht des Parlaments verletzt,
Die jahrzehntelange Gewöhnung an diesen Rechtsfehler ist nicht Beweis der Zulässigkeit. Gegen Grundrechte-Verletzung von dieser Bedeutung kann es kein Gewohnheitsrecht geben.
A1.a2) Eine Möglichkeit, diese Verfassungswidrigkeit zu beheben, wäre ein Jahresabgabengesetz.
Ein solches Gesetz könnte sämtliche Steuertarife mit Abhängigkeit von der Geldentwertung neu fixieren. Dies wird nicht vorgeschlagen; denn es wäre ein Störfaktor der Parlamentsarbeit durch die politische ideologische Nutzbarkeit der jährlichen Erörterung.
A1.b1) Die automatische jährliche Anpassung ist eine geeignete Lösung.
Die Regelung könnte sein: alle Steuerarten mit Progression, insbesondere die Einkommensteuer, sind mit einem Korrekturfaktor auszustatten so dass die reale Steuerlast bei Geldentwertung nicht steigt.
Steuern dürfen dann nur durch ausdrückliche Gesetzgebung in ihrer finanziell realen Wirkung erhöht werden.
A1.b2) Anzuwenden ist es auch auf Stufentarife.
Beispiel: Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer.
Die Stufenbeträge wären jährlich neu festzusetzen sein, dies wiederum auf abgerundete Beträge.
- Beispiel: Rundung der Grenzen für Erbschaftssteuer-Sätze (Stufengrenzen) auf Vielfache von 10.000-Euro.
A1.c1) Konstant während eines jeden Kalenderjahrs:
Während eines Kalenderjahres muss Einheitlichkeit und Klarheit der Besteuerungsregeln bestehen. Es sollten die neuen Festsetzungen für die Zeit ab dem nächsten ersten Januar erfolgen
A1.c2) Kein Mitwirkungsbedarf des Parlaments:
Es Es handelt sich nur um Aufrechterhaltung der bisherigen Besteuerung im finanziell realen Sinn. Man könnte es als "kaufkraftbereinigt" betrachten, sofern die allgemeine Geldentwertung als Maßstab gewählt wird.
Für "reales Gleichbleiben" wird eine parlamentarische Beschlussfassung als überflüssig angesehen. Es genügt, durch das Parlament in einem einmaligen Vorgang für als Zukunft gesetzlich zu fixieren, zu welchem Zeitpunkt und nach welchen Regeln der Umrechnung auf dem Verordnungsweg die neue Besteuerungsgrundlage stattfindet.
A1.d1) Alle hier von betroffenen Steuerarten könnten eine gemeinsamen Regelung unterworfen werden.
Eine parlamentarische Kontrolle besteht durch die jederzeitigen Eingriffsrechte des Parlaments bezüglich der zugrunde liegenden Steuergesetzgebung.
A1.d2) Die Zuständigkeit für die jährliche Festsetzung
könnte beim bundesfinanzministerium oder beim Bundeswirtschaftsministerium vorgesehen werden
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
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Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
|
C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
|
*C-DMD. Gebot "Demokratiegebot / Länder"
Im Kontext dieses Gebots liegt Verstoß vor.
Als "Ewigkeitsgarantie" könnte man interpretieren:
Unten Art. 79 Abs.3 (Bundesstaat) und Art. 20 GG (Demokratie-Gebot) und Art. 1 GG (Menschenwürde).
Allerdings: "Nichts Menschliches ist ewug" - sagen nicht nur "Reichsbürger", sondern auch Philosophen.
C-DMD.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Länder" --- GG Art. 28
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
"Demokratiegebot / Bundesländer" --- GG Art. 28
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. Art. 2, 22, 25, 97, 98 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 ; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. ?-? --- _ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-DMD.a2) Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz:
"Art. 28 (1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. [...]
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [...] 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
C-DMB.a2) Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz:
"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-XXX. ?_?
E-XXX.a) ?_?
?_?
F-SUB.
E-SUB.a) Die gängigen Mängel sind belegt auf der LIBRA-Plattform für "Vernunftdenker".
Geeignet erscheinende Textauszüge sind dieser Petition beigefügt.
E-SUF.b) In Arbeit ist eine Fassung dieses Textes, bei der Auszüge daraus hier eingefügt werden.
´
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
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***** _!_ Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Pflegekräfte! - zur Zeit fast die Hälfte der Arbeitszeit. Sofortige Tarifsenkung der Pflegeversicherung! Sofortige Entlastung von Angehörigen! *sb! ■ (2023-12-30) ► VAE-BUR-ZZYBB-PFLEG _x_
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Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Pflegekräfte! - zur Zeit fast die Hälfte der Arbeitszeit. Sofortige Tarifsenkung der Pflegeversicherung! Sofortige Entlastung von Angehörigen! ► 2023-12-30 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/ybb-aaa-de.htm#VAE-BUR-ZZYBB-PFLEG
► 2023-12-30 =aktuelle Fassung
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
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Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die wegfallenden Bürokratie-Kontrolleure werden ihre Einkommen heftig verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
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Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
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A1. Der Antragskern lautet:
A1.a) Zur Zeit verlieren Pflegekräfte fast die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
A1.b) Sodann sind die ursächlichen Rechtsgrundlagen durch den üblichen Gesetzgebungsprozess aufzuheben.
A1.c) Die zu erwartende Ersparnis ist als Schätzwert zu ermitteln. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind ab dem Monatsersten des nächsten Kalenderquartals entsprechend zu senken.
A1.d) Die Pflegedienst-Anbieter sind verpflichtet, bei Beginn der Konkretisierung der Ersparnisse die vereinbarten Vergütungen abzusenken. Eine Beeinträchtigung der Ertragslage darf hierdurch nicht erfolgen. Die Details regelt eine Verordnung.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Jeder Bürger, der die Pflegeversicherung zahlen muss, ist durch die unsinnigen Bürokratiekosten belastet. Dies betrifft Versicherte der GKV und de PKV.
Nachweis einer meiner Zahlungen für Pflegeversicherung: Siehe die in der Anlage beigefügte Kopie.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
|
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-INT. Zur Zeit verlieren Pflegekräfte fast die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-BUR. Bürokratie- "Bürokratur!"
E-BUR.a) Inzwischen geht fast die Hälfte der Arbeitszeit in der Pflege in die Bürokratie.
Diese Petition kann nur den offenkundigen Missstand anfechten. Es seit aber angemerkt: Der Missstand ist nur Symptom. Die Ursachenlage ist komplex und zeitlich weiträumig:
(1) Die Zahl der beruflichen Arbeitsstunden pro Kopf hat sich gegenüber 1950 fast halbiert.
(2) Kinderhaben und die Elternrolle und die Mutterrolle, dies wurde durch einflussreiche politische Gruppen abgewertet. Der Anteil der Pflegebedürftigen ist hierdurch zu hoch: Die Nachhaltigkeit der Demographie ist verletzt.
(3) Der Krankenstand des Pflegepersonals ist hoch, dies nicht zuletzt wegen der Bürokratie.
(4) Der widersinnige Impfzwang der Corona-Zeit hat viele verantwortungsbewusste und erfahrene und medizinkundige Pflegekräfte veranlasst, den Beruf zu wechseln.
Nun konkret zur Problematik:
E-BUR.b) Arbeitskräftemangel : Deutschland ist völlig überarbeitet.
_ _ . „Die Dokumentationspflichten in der Pflege haben enorm zugenommen“,
sagt sie. Die Zeit, die Mitarbeiter mit dem Ausfüllen von Formularen verbringen, ist Zeit, die anderswo fehlt. „Aber im Pflegebereich kann man nichts ausfallen lassen.“ Inzwischen geht fast die Hälfte der Arbeitszeit in der Pflege in die Bürokratie, wie Marktforscher im Auftrag der Krankenhauskette Asklepios ermittelt haben.
In den deutschen Pflegeheimen wird deutlich, was die warnenden Worte der Ökonomen in der Wirklichkeit bedeuten.
Susanne Brockmann ist Pflegedirektorin der Bremer Heimstiftung.
Sie arbeitet seit dreißig Jahren in der Branche und steht vor der Aufgabe, den Betrieb mit 3500 Senioren zu organisieren – und für qualifizierten Mitarbeiternachwuchs zu sorgen. Ihr Ansatz: „Ausbilden, ausbilden, ausbilden.“
Pro Jahr beginnen etwa 60 junge Menschen ihre Ausbildung im Betrieb. Am Ende bleiben 30 bis 40
– mit den Arbeitsbedingungen kommt eben nicht jeder zurecht, sagt Brockmann. Mit einem Springerteam von 30 Vollzeitkräften, das Krankheitsfälle und offene Stellen kompensieren soll, versucht Brockmann, ihre Mitarbeiter zu entlasten.
Es gibt Arbeitszeitkonten und feste Regeln, an welchen Wochenenden die Mitarbeiter frei haben müssen. Trotzdem:
„Es gibt zunehmend psychische Erkrankungen in der Belegschaft, zusätzlich zu den Muskel- und Skeletterkrankungen.“
Arbeitszeitfresser Bürokratie
Wenn sie die heutigen Zeiten mit früheren vergleiche, sei der Personalschlüssel gar nicht viel anders, sagt Brockmann. Mit der alternden Gesellschaft wurden auch Stellen in der Pflege aufgebaut, die Löhne sind seit 2010 rund 40 Prozent gestiegen, bereits im ersten Ausbildungsjahr verdient man über 1000 Euro. Aber die Arbeit selbst sei anspruchsvoller geworden, die Anforderungen hätten sich gewandelt.
„Die Dokumentationspflichten in der Pflege haben enorm zugenommen“,
sagt sie. Die Zeit, die Mitarbeiter mit dem Ausfüllen von Formularen verbringen, ist Zeit, die anderswo fehlt. „Aber im Pflegebereich kann man nichts ausfallen lassen.“ Inzwischen geht fast die Hälfte der Arbeitszeit in der Pflege in die Bürokratie, wie Marktforscher im Auftrag der Krankenhauskette Asklepios ermittelt haben.
|
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-BUD. Wirkung auf staatliche Haushalte?
Eine unmittelbare Auswirkung auf die staatlichen Haushalte hat diese Petition nicht.
"Als Sparbeitrag zur Haushaltssanierung fällt ein erst 2022 eingeführter Zuschuss für die Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro weg."
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Es ist aber zu vermuten, dass es für einige Haushaltsansätze für andere Sozialbudgets sinkend wirkt.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
|
***** _!_ Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Immobilien-Kreditverträge! Je mehr Protokollpflichten, desto schlechter werden Kunden beraten und Kredite werden nicht optimiert. *sb! ■ (2023-12-30) ► VAE-BUR-ZZEBR-CRED _x_
▼ mehr! ▼
Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Immobilien-Kreditverträge! Je mehr Protokollpflichten, desto schlechter werden Kunden beraten und Kredite werden nicht optimiert. ► 2023-12-30 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/ybb-aaa-de.htm#VAE-BUR-ZZEBR-CRED
► 2023-12-30 =aktuelle Fassung
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dieser Text kommt in 2 Rubriken vor... 100.00 % identisch.
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die wegfallenden Bürokratie-Kontrolleure werden ihre Einkommen heftig verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundesministerien. Inwieweit andere Stellen involviert sind, wurde einstweilen außer Acht gelassen.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
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(Name, Ort, Str. Nr.)
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Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a) Zur Zeit verliert das Beratungsgespräch für Immobilienfinanzierung und Vertragsabschluss wesentlich an inhaltlicher Qualität durch das Überladen mit unsinnigen bürokratischen formalen Pflichten. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
A1.b) Vorlesepflichten mit Tonaufnahme sind aufzuheben und dies ist zu untersagen
Es ist eine den Laien vom Kern der Vertraglslektüre ablenkende Unsinnigkeit, zudem unvereinbar mit den Rechten der Würde und Privatheit beider Seiten. Die nötige Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes bei echter Beratung wird beschädigt.
Die Laien lassen es genervt an sich vorbeirauschen, fühlen sich durch die hochtrabende Prozedur optimal geschützt - und nach dem Ende der nervenden Vorlesestunde unterschreiben sie ohne viel Rückfrage "blind", um es hinter sich zu bringen. Sogar das eigene Todesurteil käme so zur sofortigen Unterschrift.
Die entsprechende Notarpflicht ist anders gelagert, weil der Notar eine neutrale Warnpflicht hat.
Volle Beweiskraft von Tonaufnahmen ist im AI-Zeitalter nicht mehr gegeben, da Protokolle nun echt wirkend mit Stimmen-Identität manipuliert werden können.
A1.c) Nach Durchsetzen der Interimsregelung:
Sodann sind die ursächlichen Rechtsgrundlagen durch den üblichen Gesetzgebungsprozess aufzuheben.
A1.d) Für 1 Informationsblatt von 1 Seite kann im Gesetz eine Liste von Mndestinformationen
fixiert werden, beispielsweise Laufzeit, Kündigungsfrist, Fortsetzungsrecht, Kostenrisiken bei vorzeitiger Kündigung, gesamtschuldnerische Haftung, Vollstreckungsregeln.
A1.e) Insbesondere sind beim gemeinsamen Erwerb durch Lebenspartner
wichtige Hinweise über einen zugleich nötigen Auseinandersetzungsvertrag geboten, ferner Zweckmäßigkeit eines Testaments, zum Schutz der Familie, der Kinder, des Erbes, des Eigentums. Wichtig ist dies insbesondere beim inzwischen häufiger werdenden Ableben im Ausland eines Miteigentümers.
Alles Erdenkliche wird juristen-bürokratisch vorgegeben, nur nicht das Allerwichtigste, beispielsweise dieses.
Allgemeine Regel ist, je mehr Bürokratie, Formalien und Papier
einen Abschluss begleiten, desto weniger kann der Laie begreifen, worauf es im Kern ankommt.
A1.f) Die Vorteile für Darlehnsnehmer sind erheblich.
Durch übersichtliche Reduzierung auf das Wesentliche können Laien mitdenken, sich darüber im Internet informieren und den besten Anbieter suchen und wählen. Der Kreditnehmer wird vom Objekt der bank-herrschaftlichen Jura-Prozedur zum Entscheider über seine ökonomischen und Zukunftsinteressen, zum Vertrags-"Partner".
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.
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(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
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Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Jeder Bürger, der Immobilieneigentum hat oder erwerben möchte, ist geeignet legitimiert für diese Petition (und auch für eine eventuelle Verfassungsbeschwerde).
Ein fachgerichtlicher Rechtsweg existiert vermutlich nicht. Das Gesetz ist staatliches Recht, die Verträge sind privat.
Geignet legitimiert sind für Petitionen ferner Kredtinstitute, Bankmitarbeiter, Berufstätige der Immobilien- und Finanzbranche.
Nachweis bezüglich meiner Person: Siehe die in der Anlage beigefügte Kopie.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
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*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
|
C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
D. Verfahrensaspekte:
D-INT. Zur Zeit verlieren Pflegekräfte fast die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
A1.c) Nach Durchsetzen der Interimsregelung: Sodann sind die ursächlichen Rechtsgrundlagen durch den üblichen Gesetzgebungsprozess aufzuheben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-VOR. VORTEILE:
- hierher kopiert von A1.d) und A1.e) :
A1.d) Für 1 Informationsblatt von 1 Seite kann im Gesetz eine Liste von Mndestinformationen
fixiert werden, beispielsweise Laufzeit, Kündigungsfrist, Fortsetzungsrecht, Kostenrisiken bei vorzeitiger Kündigung, gesamtschuldnerische Haftung, Vollstreckungsregeln.
A1.e) Insbesondere sind beim gemeinsamen Erwerb durch Lebenspartner
wichtige Hinweise über einen zugleich nötigen Auseinandersetzungsvertrag geboten, ferner Zweckmäßigkeit eines Testaments, zum Schutz der Familie, der Kinder, des Erbes, des Eigentums. Wichtig ist dies insbesondere beim inzwischen häufiger werdenden Ableben im Ausland eines Miteigentümers: Gegen unerwartete Ergebnisse des Auslands-Erbrechts für das Darlehn und die Immobilie und die Familie kann man und sollte man vorzubeugen.
Alles Erdenkliche wird juristen-bürokratisch vorgegeben, nur nicht das Allerwichtigste, beispielsweise dieses.
Allgemeine Regel ist, je mehr Bürokratie, Formalien und Papier
einen Abschluss begleiten, desto weniger kann der Laie begreifen, worauf es im Kern ankommt.
A1.f) Die Vorteile für Darlehnsnehmer sind erheblich.
Durch übersichtliche Reduzierung auf das Wesentliche können Laien mitdenken, sich darüber im Internet informieren und den besten Anbieter suchen und wählen. Der Kreditnehmer wird vom Objekt der bank-herrschaftlichen Jura-Prozedur zum Entscheider über seine ökonomischen und Zukunftsinteressen, zum Vertrags-"Partner".
|
E-BUR. Bürokratie- "Bürokratur!"
E-BUR.a) Inzwischen ist ein spürbarer Tell der Arbeitszeit in Kreditinstituten für Bürokratie.
Die Sinnhaftigkeit wird für zu vieles zu wenig überdacht.
Oft sind auch heuchlerische Motive involviert. Wer nach "Geldwäsche" sucht,
tut es offiziell gegen üble Gewerbe. Tatsächlich sind die Professionellen der Geldwäsche nie verlegen, alternative Lösungen zu finden.
Die Folgen treffen normale Bürger, die zuweilen viele Wochen warten müssen, bis eine Auslandsanweisung eintrifft. Unterdessen enden möglicherweise Fristen für Immobilienkaufverträge und Bankverträge und die Verkäufer-Forderung wird vollstreckbar. Manche finanzielle Katastrophe dürfte so ihren Ursprung haben.
Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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Sie sind im Unter-Menü: Nur Petitionen usw..
LIBRA Gesamtmenü? HIER!
https://infos7.org/eede/
***** _!_ Petition: Es muss mindestens so viele Hochschul-Lehrstühle für Nuklearenergie (8) geben wie für Gendering (zur Zeit: 177). Neue risikoarme und abfallarme Konzepte sind zu priorisieren. *sb! ■ (2024-01-18) ► TEE-XXNUC-UNIVE _x_
▼ mehr! ▼
Petition: Es muss mindestens so viele Hochschul-Lehrstühle für Nuklearenergie (8) geben wie für Gendering (zur Zeit: 177). Neue risikoarme und abfallarme Konzepte sind zu priorisieren. ► 2024-01-18 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/tey-aaa-de.htm#TEE-XXNUC-UNIVE
► 2024-01-18 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................
.....................................................................
....................................................................
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Antrag: Es muss mindestens so viele Hochschul-Lehrstühle für Nuklearenergie geben wie für Gendering.
Dies ist vermutlich in keinem einzigen Bundesland der Fall. Aktueller Stand / Bundesgebiet: „Es gibt acht Lehrstühle für Kernforschung, aber 173 Lehrstühle für Genderforschung“. - Quelle:
A1.a2) Antrag: Schwerpunkt sollte sein: Kernreaktoren ohne hohes Risiko und fast ohne Abfall-Problem.
Wegen der hohen Besiedlungsdichte in Deutschland sollte der Forschungsschwerpunkt sein: Kleinreaktoren mit überschaubaren vorzugsweise nur regionalen standortnahen Risiken.
Wegen der Abfallproblematik sollten Technologien privilegiert werden, bei denen die Ausbeute so hoch ist, dass die Abfallfrage sich wenig oder gar nicht stellt.
Die neue Nutzung der aktuellen Abfälle ohne Endlager sollte wichtiger Forschungsgegenstand sein.
A1.b) Antrag: Es ist das hohe Wissen in Deutschland über Kernenergie vor Verfall zu schützen
und die Wissenskontinuität und Forschungs-Kontinuität ist zu gewährleisten. Deutschland muss wieder auf dem vordersten Stand der Forschung sein. Nach jetzigem Stand ist Kernenergie die einzige Technologie, das Energieproblem der Erde in überschaubarer Zeit zu lösen trotz weiter wachsender Erdbevölkerung.
A1.c) Antrag: Sofern der Gleichstand gemäß A1.a) nicht erreichbar ist,
so ist die Zahl der Gender-Lehrstühle entsprechend zu senken. Das Verwaltungspersonal dürfte problemfrei wechseln können. Dem wissenschaftlichen Personal könnten Starthilfen gewährt werden, Kleinbetriebe ihrer Wahl mit Teilnahme an der wirtschaftlichen Wertschöpfung zu bilden.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
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C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-INF. Informationsfreiheit, Zensurverbot:
Gegen diese Grundrechte wird verstoßen.
C-INF.a1) Synopse: "Informationsfreiheit, Zensurverbot:" --- GG Art. 5
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta - Art. 11 Info-Freiheit - Empfänger, Anbieter ; EGrCh Art. 14 Bildungsrecht - frei wählbar --- EMRK Art.11 Abs. 1 ; Art.10 Abs.1 Wahlfreiheit / Informationsquelle ; EMRK 1.ZP Art. 2 Recht auf Bildung
--_BE_ Art.14 für Verbreitung und Zugang; Zensurverbot - Art. 21 Kunst- und Wissenschaftsfreiheit --- _BR_ Art. Artikel 19 Informationsfreiheit (möglicherweise teil-nichtig wegen Kollision mit Bundesrecht); Art. 31 Wissenschaftsfreiheit ; Art. 34 Abs. 1 Wissenschaftsfreiheit --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.9 Meinungs- und Verbreitungsfreiheit - Art. 13 Info-Erlangungsfreiheit - Art.10 Wissenschaft, Kunst - Art.18 Aberkennungsmonopol: StGH --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 20 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 5 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.11 - Art.20=Bildungsrecht --- Art.29=Erwachsenenbildung
|
C-INF.a2) Artikel 5 Grundgesetz:
"(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
3Eine Zensur findet nicht statt. [---]
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. [...]"
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C-INF.a3) Die einzigen, für die die volle Rundfunkfreiheit nicht besteht, sind ausgerechnet ARD, ZDF usw.
obgleich sie es sind, die sich am häufigsten darauf berufen. Sie sind durch ihr jeweiliges Gründungsgesetz tzr Neutralität verpflichtet. Nur Privatsender dürfen "links-grün" werden. ARD, ZDF usw. verlieren hierdurch ihren Rundfunkabgabe-Zwangsanspruch.
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
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C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
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D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-PRT. Projektbeispiele.
E-PRT.a) Es bestehen zahlreiche Forschungsprojekte
und konkrete Reaktorprojekte in mehreren Ländern. Inwieweit bestimmte nicht-staatliche Projekte in Deutschland Aussicht haben, wäre zu analysieren. Wie die Satellitenplatzierung lehrt, sind private Projekte für Innovatives oft für einen Bruchteil der nur staatsnahen Forschung und Realisierung machbar. Dann wäre deren Subventionierung einzubeziehen.
E-PRT.b) Eine Realisierung von deutscher privater Entwicklungsarbeit
nur für Anwendung in anderen Ländern.wäre nicht wünschenswert.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition: Für Gleichbehandlung von Verpackungsmüll der Gastronomie mit dem vom Supermarkt. Der meiste Konsum-Müll kommt von Verpackung. Wegwerf-Geschirr ist Randerscheinung. *sb! ■ (2024-01-06) ► TEY-PACK-EGA _x_
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Petition: Für Gleichbehandlung von Verpackungsmüll der Gastronomie mit dem vom Supermarkt. Der meiste Konsum-Müll kommt von Verpackung. Wegwerf-Geschirr ist Randerscheinung. ► 2024-01-06 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/tey-aaa-de.htm#TEY-PACK-EGA
► 2024-01-06 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
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Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Besitzenden der aktuellen Privilegien werden diese heftig verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
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An welches Gericht adressieren?
Allgemeine Information? Suche (inklusive * ): *Gerichtswahl
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Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Wegwerf-Verpackung soll zukünftig der Gleichbehandlung unterliegen.
gleichgültig, ob vom Biokost-Discounter mit den vielen teuren Mini-Packungen oder vom Imbiss nebenan der Einmal-Untersatz für volle Mahlzeit zum Mitnehmen.
A1.a2) Die Auflagen sind neu zu definieren,
indem sie gleichartig werden für alle Formen von Lebensmittelvertrieb. - Die Belastung des öffentlichen Haushalts durch Müllabfuhr-Kosten durch Wegwerfgeschirr kann umgelegt werden, sofern merklich.
A1.b) Der Verpackungsanteil pro Lebensmittel-Gewicht muss eine entscheidende Rolle erhalten.
Auf diese Weise soll den Kleinpackungen für Impulskäufe - gemacht für hohe Gewinnspannen - eine indirekte Besteuerung der Gewinnspannen entgegengehalten werden.
A1.c1) Die Bevorzugung von gut verwertbarem Verpackungsmüll
muss durch Freistellung von den finanziellen Lasten bewirkt werden.
A1.c2) Für gut verwertbare Verpackungsarten
aus sich erneuernden Quellen sind Forschung, Herstellung und Verwendung zu fördern.
A1.d) Automatisierte Mülltrennsysteme
sind als Lösung zu privilegieren, abgestimmt auf gut verwertbare Verpackungsarten. Die Möglichkeiten der Material-Standardisierung mit genormten maschinenlesbaren Codes auf Verpackungsmaterial sind durch Forschungsaufträge zu klären, gegebenenfalls zu nutzen. Denkbar wären nur mit UV-Licht sichtbare Codes. Diese Petition wird aber nicht auf spezifische Lösungsformen eingeengt.
Nachweise und Erläuterungen:
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
^
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-PLA. Übertreibungen.
E-PLA.a) Übertreibung: Gegen Trinkhalme und Eislöffel,
Ein Auszug aus der Bürgerrechtler-Plattform INFOS VERNUNFTDENKER:
- (hier neueste Fassung aus zeitnahem Abruf:)
Verpackungen, Abfall, Recycling, Konsum-Plastik: Die EU hat gute Ziele, totalitäre Wege.
PFAS-Belastung : Ewigkeitschemikalien in Trinkhalmen aus Papier
Sind Trinkhalme aus Papier gar nicht so umweltfreundlich? Belgische Umweltforscher haben 16 PFAS-Chemikalien in Trinkhalmen nachgewiesen. Besonders belastet waren vermeintlich umweltfreundliche Produkte aus Papier und Bambus.
Röhrchen aus Papier und Bambus: In vielen Trinkhalmen stecken fragwürdige Chemikalien.
Umweltfreundlicher sind sie wohl nicht, Seit die Europäische Union Einwegplastik verboten hatte, ersetzen Trinkhalme aus _ anderen Materialien häufig ihre früheren Plastikpendants. Im Sinne der Umwelt _ _ Doch _ können solche alternativen Trinkhalme langlebige und potenziell giftige Chemikalien enthalten, sogenannte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Das fanden belgische Forschende _ nun im Fachblatt »Food Additives & Contaminants« veröffentlicht _ _
Anti-Plastik-Zwang Der Holzlöffel ist der natürliche Feind des Speiseeises.
Plastikgeschirr ist jetzt von der EU verboten. Das betrifft nicht nur Lieferdienste und ähnliche Müll-Bomber, sondern auch Eisdielen. Dort herrscht nun Holzlöffel-Zwang. Das soll die Umwelt schützen, _ _
Womöglich dienen die Bemühungen _ _ vor allem der Bekämpfung von sinnlichem Genuss, Leichtlebigkeit und profaner Freude, wie sie im Plastikeislöffel und im Plastikstrohhalm aufbewahrt sind. Anders ist kaum zu erklären, weshalb diese Produkte komplett verschwinden sollen, während sinnlose Plastikverpackungen den Mülleimer immer schneller überquellen lassen. _ _
Der Fimmel mit dem Plastik, an dem vor allem Deutsche leiden, verdankt sich eher dem Hass auf solche Phantasien von glücklicher Verschwendung als einem entwickelten Realitätssinn.
Leserkommentare
► Das mit der calvinistischen Spaßvermeidung scheint der Pudels Kern zu sein. Alles was Spaß macht, muss verboten werden. Egal ob es ein Plastikhalm ein Staubsauger, der seinen Namen auch verdient, ein schickes Auto ein warmes Wohnzimmer oder ein gemütlicher Grillabend ist. Trösten können wir uns dann mit ner Tüte aus Hanf.
► "Bekämpfung von sinnlichem Genuss" _ Es soll uns alles ausgetrieben werden, was Spaß macht _ Irgendwann gibt’s auch kein Eis mehr, wegen des bösen Zuckers, der zu fetten Kuhsahne und der klimaschädlichen Kühlung wird das moralisch verpönt sein. Dann sind wir auch diese Holzlöffelchen endlich los.
(2) _ ...Partyverbot...Lachverbot...
(3) _ das nächste Verbot (Kaffeekapseln) ist bereits in Vorbereitung. _ _müssen wir _damit rechnen, dass Kondome bald nur noch aus Bio-Jute hergestellt werden dürfen
(4) Als nächstes kommen dann die Bambus-Kondome oder was?
► (1) Plastik braucht zig Jahre um zu verotten. Besuchen Sie mal Indonesien.
(2) War letztens da, war alles voller Plastikhalme aus Deutschland.
(3) Stand auf den Plastikhalmen in Indonesien eine Herkunftsbezeichnung drauf?
► _ dass man in Italien weiterhin Plastikstrohhalme kaufen kann. _ es gibt sie in jedem Supermarkt. Nur die Deutschen sind die Deppen, die sich an diese Vorschriften wirklich halten.
► Ich hab mir aus meinem USA-Urlaub gerade eine Packung klassischer Trinkhalme aus Plastik mitgebracht und durch den Zoll geschmuggelt. Bitte nicht verraten!!!
► Ich habe mich bei Ebay eingedeckt, Löffel und Strohhalme. --- _ Onlineshops aus China, da bekommt man z. B. auch Wattestäbchen _
► Plastiklöffel? Ha. Wenn die Grünen herausfinden,
wie viel Energie zur Herstellung und Kühlung nötig ist, wird Eis auch verboten. --- Pssst, nicht zu laut sagen...
► ((Plastik rettet Leben:)) _ "... A woman was killed when she fell onto a metal drinking straw that pierced her eye socket and entered her brain, an inquest heard. Elena Struthers-Gardner, 60, was carrying a mason-jar style drinking glass with a screw-top lid when she collapsed at her home in Poole, Dorset,..."
Mehr Info hierüber?
Umfangreich... abo-frei... durch Internet-Suche.
Vernunftdenker Don Pedro: Im Konsumbereich ist die umfangreichste "Plastik"-Verwendung: Lebensmittel-Verpackungen. Wie war des denn früher "in der guten alten Zeit"? Wann hat das denn begonnen? Um 1955? Oder früher? War vorher Papier oder Glas?
Umweltministerium, auf zur nächsten Studie für 3 Millionen Euro durch "nahestehende Wissenschaftler", wie die Menschheit einige Millionen Jahre ohne Plastikverpackungen existieren konnte. Das große Mysterium.
Bio-Läden sündigen am meisten? Je kleiner die Packungen, desto mehr Plastik pro Inhalt. Bio-Essbares wird typischerweise oft in kleineren Packungen angeboten. So fallen die höheren Preise weniger hemmend auf und irrationale Impulskäufe nehmen bei kleinen Preisen generell zu.
Am effizientesten wäre demnach, aus ökologischen Gründen nicht nur alle Eislöffel, sondern auch alle Bioläden zu verbieten? Das erfolgt sicherlich nicht. Der Verbote-Totalitarismus bezweckt erkennbar überhaupt nicht die Reduzierung der Plastik-Übermenge. Als Ziel, wenn es im wirrem Argumentieren der Sekten-Propheten überhaupt eines gibt, ist:
Den Menschen ständig ein schlechtes Gewissen zu erzeugen. Das ist ein Belehrungs-Totalitarismus nach mittelalterlichem Priester-Vorbild: Alles, was Spaß macht, wird verboten. Denn sündiges Glück der irdischen Freiheit entfernt die Menschen dem einzig totalitär zulässigen Glück: Das Erlösungsversprechen eines reinen edlen ewigen himmlischen Zukunftsparadieses dank der Ökologie-Priesterkaste.
Damit Trinkhalme halten, warum nicht aus Stroh wie das Original, die einstigen "Strohhalme"? - Trinkhalme sind aktuell meist aus Papier, durch Harze gegen Zerfasern halbwegs geschützt. Diese Harze können Schadstoffe enthalten. Und auch: Wo kommen die Harze her? Wie lange bleiben sie in der Umwelt? Wie viel ²Fossiles" braucht man für Papier? Ist der Plastikhalm vielleicht sogar weniger schädlich?
Aber man muss doch irgend etwas machen? Nur durch Technologie-Innovation kann trotz der wachsenden Überbevölkerung halbwegs die Erde vor den Menschen gerettet werden.
Beispiel: Plastikgeschirr auf Pflanzenbasis? Vielleicht genügen Agrarabfälle? Jedenfalls für die verschwindende Menge von Strohhalmen und Eislöffeln?
Ein großer Teil der eigentlich nötigen Schlacht ist bereits versäumt und verloren. Kein Wunder, wenn manche lebenslang pubertierende Studienabbrecher und Ideologen unterdessen die Welt retten wollen durch Verbote von Plastik-Strohhalmen und Eislöffelchen.
Wer denkt sich das aus? Wer kommt auf solche Ideen? Genial! Und wieso lassen nationale Regierungen sich und ihren Völkern das gefallen?
"Die Menschen sind füreinander da. Also belehre oder dulde sie." (Marc Aurel 121 -180()
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F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-GEB. Die Auseinandersetzung für Nachhaltigkeit
F-GEB.a) funktioniert nach den Regeln von religiösen Geboten:
Ein Kongress von Kirchenfürsten, die "grünen" irdischen päpstlichen Stellvertreter des Schöpfers des Universums, erfinden Regeln, denen die Gläubigen im Kirchenstaat zu folgen haben ohne das Recht, Vernunft entgegenzusetzen.
F-GEB.b) Das Kernproblem - die noch zunehmende mehrfache Überbevölkerung des Planeten -
wird ausgeklammert: Die päpstliche Weisheit hat entschieden, dass Geburtenbegrenzung unanständig ist. Die jährliche Zunahme der Nachhaltigkeits-Probleme durch wachsende Bevölkerung ist ein Vielfaches der Problem-Minderung durch Regeln für Nachhaltigkeit. (Einige vernünftige ausgenommen.)
Für diese Erkenntnis erfordert es allerdings Gehirnzellen-Kapazität, um Zahlen, einfaches Rechnen und Mengen denken zu können. Solche unanständigen Forderungen lassen die klerikalen Propheten sich nicht gefallen.
F-GEB.c) Nur Technologie-Innovation kann diesen Wettlauf gegen die Überbevölkerung in etwa gewinnen.
Wohlstand für alle auf der Erde ist nicht gottverachtende Sünde, sondern ist das Ziel fast aller Menschen der Erde und das ist gut so. Dass Menschen in Regionen mit einer Lebenserwartung unter Alter 60 oder Ureinwohner unter 50 ganz besonders glücklich leben würden, können nur wohlstandsverwahrloste oder romantisierende Komfort-Konsumenten sich ausdenken.
F-GEB.d) Der überall weltweit angestrebte Wohlstand für alle
ist mit Nachhaltigkeit zu verbinden nur durch Automatisierung und Materialforschung als Lösung für das Abfallproblem und für die Wiederverwendung von Rohstoffen. Dies erfordert eine verwendungs-neutrale Gesetzgebung und Normierung und Standardisierung auf Materialebene mit korrespondierender Verwertungs-Innovation. Der Weg ist weit, aber es ist der Weg. Ob es einen anderen gibt, das sei nicht ausgeschlossen.
F-GEB.e) Kein Weg zum Ziel sind willkürliche singuläre Verbote von diesem oder jenem
bis hin zu Plastik-Eislöffeln. Das sind sinnlose Auswüchse von Technologie-Inkompetenz und Reglungs-Inkompetenz. Mit ihrer dirigistischen Komponente sind solche Gesetze in der Nähe von totalitärer Machthybris, also keineswegs nur harmlose Realsatire von Möchtegern-Weltverbesserern.
Unterschrift:
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition für neutrale vollständige ökologische und finanzielle Analyse von Windenergie: Zu beauftragen neutrale bisher nicht "klima-subventionierte" Volkswirte und Ingenieurs-Wissenschaftler. *sb! ■ (2023-12-26) ► TEY-ZZVBW-WINDCOST _x_
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Petition für neutrale vollständige ökologische und finanzielle Analyse von Windenergie: Zu beauftragen neutrale bisher nicht "klima-subventionierte" Volkswirte und Ingenieurs-Wissenschaftler. ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/tey-aaa-de.htm#TEY-ZZVBW-WINDCOST
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
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Dieser Text ist eine erste Kurzfassung. - Erstfassung "2023-12-26", sodann Erweiterung bei geeigneter Gelegenheit mit weiteren Nachweisen.
Die Petition ist bereits in sich abgerundet
und Verwendung wird anheimgestellt. Zukünftige Erweiterungen müssen nicht abgewartet werden. Das Interessante ist bereits jetzt, wie hierauf geantwortet werden wird.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist für die aktuelle Kurzfassung sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar.
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
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Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
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Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet: Petition, erstmals wirklich neutral die Gesamtbilanz von Windkraftanlagen zu erstellen.
Das Ende des einfachen Verbrennens des fossilen Schatzes des Planeten halten viele für unvertretbar. Sie haben gute Gründe. Die Weichen für Alternatives hätten um 1900 gestellt werden können, sodann mit der Kernenergie ab etwa 1960. Es geht bei dieser Petition also nicht um Verharmlosung des Problems, sondern nur um die notwendige Optimierung der Lösung.
Denn so richtig untersucht wurde die Nutzenbilanz der Windenergie vielleicht bisher vorwiegend aus dafür subventionierten Kreisen und durch die Industrie-Lobby. Die Frage ist, ob es ein großes nicht genug berücksichtigtes Problem geben könne. In diesem Fall gäbe es politische Konsequenzen, nämlich mehr Gewicht für: Solarenergie, besser risiko-geschützte Kernenergieanlagen, innovationensuche bezüglich der Geothermie.
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
B. Anträge:
B-WIND. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
B-INTER. Interims-Antrag: So lange der Klärungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, wären Windenergie-Anlagen zu verzögern, um einer Fehlentwicklung vorzubeugen.
Begründung: Siehe Abschnitt E.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
Verstoßen wird möglicherweise gegen Haushaltsgrundsätze durch übersetzte Förderung ohne entsprechende Förderwürdigkeit. Verstoß gegen mehrere geschützte Rechte wäre zu erwägen.
Allerdings ist diese Petition nicht konfliktuell orientiert und Rechteverletzung wäre eher diffus. Es wird deshalb eine Verankerung in den Grundrechten nicht darzulegen versucht.
D. Verfahrensaspekte:
Die Bearbeitung ist ohne besonderen Eilbedarf.
Allerdings ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt, - man sei über alles gut informiert,
- halte alles für bedenkenfrei,
- und deshalb bestehe kein Nachweisbedarf.
Sofern keine neue Ermittlung veranlasst wird, sollte bitte auf bestehende Ermittlungen verwiesen werden. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass diese frm Neutralitätskriterium genügen werden. Regierungsstellen werden gewöhnlich aus strategisch verständlichen Gründen mit denjenigen Wissenschaftlern kooperieren, die die politisch benötigten Nachweise recht gut gewährleisten.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E1.a) Drohendes Recyclingproblem - Rückbau in großem Umfang: Spanien soll 7.500 Windkraftanlagen abbauen
Zitat: "Der Zahn der Zeit nagt auch an Windkraftanlagen. Laut einer Prognose des spanischen Windenergieverbandes stehen mehr als ein Drittel aller laufenden Windräder vor ihrem baldigen Ende. _ Probleme _
Ein Großteil der Materialien wie Stahl, Kupfer, Elektronik und Generatoren können problemlos wiederverwendet werden. Das Problem _ sind die glasfaserverstärkten Rotorblätter der Turbinen, die rund 15 Prozent der gesamten Anlage ausmachen."
Zitat: "_ Künstlich hergestellte faserverstärkte Verbundwerkstoffe wie Fiberglas sind deswegen schwer zu recyceln, weil sie aus einer Kombination von Materialien bestehen, die sich nicht einfach trennen lassen.
E1.b) Kommentar des Petenten:
Oder auch: Sobald die massive Förderung abgezogen wird, rentieren Windräder vielleicht nicht mehr. Die Entsorgung der Anlagen mit "Materialermüdung", soll diese dann der Steuerzahler tragen?
E1.c) Die ökologische Gesamtrechnung - eine wertvoller Kurzanalyse:
des Lesers @WerBer der epochtimES:
"Amüsant, 'spezielle Verfahren' zur Aufarbeitung der Rotorblätter der Windräder wie Pyrolyse oder Solvolyse muss man mal für die Nichtchemiker unter uns etwas klarer erklären.
Die Pyrolyse ist ein thermisches Verfahren. In Gegenwart von Sauerstoff nennt man das Verbrennung. Das heißt, es entstehen die Oxidationsprodukte des verbrannten Materials. Bei organischen Materialien, wie bei den Rotorflügeln zum relevanten Anteil,
sind das Kohlenoxide,
hoffentlich das Dioxid,
Wasser, Schwefeldioxid und
je nach Verbrennungsbedingungen unterschiedliche Stickoxide.
Was davon sinnvoll recycelt werden kann, ist zu erklären. Wird die Pyrolyse in Abwesenheit von Sauerstoff durchgeführt, ist viel Wärme zuzuführen.
Bei der hohen Temperatur werden organische Verbindungen gekräckt. Es entstehen niedermolekulare Bruchstücke und Teer. Die anorganischen Stoffe spielen chemisch keine relevante Rolle.
Zur Solvolyse: da werden die organischen Stoffe an den möglichen Bruchstellen chemisch geöffnet und es entstehen neue Moleküle, die das Solvens eingebaut haben. Diese Moleküle sind meist ziemlich undefiniert und somit äußerst schwierig wieder sinnvoll in einem Stoffkreislauf zu integrieren. Viele Stoffe lassen sich zudem nicht sinnvoll umsetzen und lösen.
Beide Vorschläge sind tote Pferde, die noch bis zum Ende der Grants geritten werden.
Im gesamten Artikel zudem kein Buchstabe zu den immensen Materialmengen der Fundamente, der Türme, der Gondeln, je nach Nabenhöhe, Leistung und Untergrund schnell im Bereich von 3000 - 6000 Tonnen Beton, Stahl und andere Stoffe. Das muss alles abgebaut werden und der Wiederverwertung oder der Deponierung zugeführt werden. Das Fazit kann nun jeder selbst machen.
E1.d) Kommentar des Petenten:
Die nötige Analyse für Windenergie lautet nun: (1) Sind die finanziellen Kosten für alles aus den 20 Jahren des finanziellen Windenergie-Ertrags gegengedeckt?
(2) Sind die ökologischen Kosten gegegedeckt?
(3) Ist der Energiegewinn oberhalb des Energereinsatzes für all dies?
E1.e) Die Industrie-Lobby dürfte behaupten, für alles von (1) bis (3) sind die Ergebnisse auf der positiven Seite. Das müsste sie dann aber Punkt für Punkt rechnerisch belegen.
Kritische Wissenschaftler müssten dies sodann auf Richtigkeit über prüfen. Die zuständigen Ministerien werden beruhigen, dass alle Analysen längst gemacht worden sind - mit natürlich zufriedenstellendem Ergebnis. Das zählt allerdings nicht, weil so gut wie immer die Gutachtet aus dem Kreis der Dauerverdiener rekrutiert werden, was Alarmismus und Nachweis der Richtigkeit der Politik anbetrifft.
E1.e) Die Aufgabe lautet also, eine Gesamtanalyse für die Fragen (1) bis (3) zu liefern, nämlich Mittelwerte, basierend auf realen Daten verschiedener Windenergie-Varianten. Besonders problematisch könnte es werden, bei Off-Shore-Windanlagen später die
E2. Schwimmende Windkraftanalgen: Vorteile, Nachteile.
Bisher fast bedeutungslos, aber stark ausweitend:
Die mit dieser Petition erfrage Analyse wäre auch auf schwimmende Windkraftwerk zu erstrecken.
E3.a) Das Ergebnis: Gesetzt den Fall, die Nutzenbilanz ist im marginalen oder negativen Bereich, Ist das überhaupt denkbar? - In der Tat, man würde es statistisch nicht ohne Weiteres merken, sofern diese Bilanz negativ ist.
E3.b) Der Petent vermutet, dass die Fragen (1) bis (3) zu einem insgesamt positiven Ergebnis für Winkraftanlagen führern, aber sehr viel verhaltener als allgemein vermeint. Die Konsequenz wäre, andere Lösungen mehr zu fördern.
Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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Wem gehört das Abendland?
*Kulturkrieg
*Abendland und
*Deutschland abschaffen?
Religionskrieg *Bürgerkrieg »
^ Ist "alte weiße Männer" eine Diskriminierung von Alter, Hautfarbe, Intelligenz, deutscher Kultur?
Auszug: Nur dies Thema +Alt-Artikel +etwaige Petitionen
infos7.org/pde/vak-aaa-de.htm (MC:) VAK-AAA-DE ( *VAK 11x-15!)
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https://infos7.org/eede/
***** _!_ Petition gegen verdeckte Parteienfinanzierung. durch ARD ZDF usw.: Verstoß gegen die Gleichbehandlungspflicht und Förderverbot für einzelne Parteiengründung. *sb! ■ (2024-01-13) ► VAK-ZZVBF-PARFIN _x_
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Petition gegen verdeckte Parteienfinanzierung. durch ARD ZDF usw.: Verstoß gegen die Gleichbehandlungspflicht und Förderverbot für einzelne Parteiengründung. ► 2024-01-13 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vak-aaa-de.htm#VAK-ZZVBF-PARFIN
► 2024-01-13 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
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An welches Gericht adressieren?
Allgemeine Information? Suche (inklusive * ): *Gerichtswahl
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Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Beantragt wird, dass durch die Rechtsaufsicht eine verdeckte Parteien-Finanzierung
verboten wird, soweit laufend erfolgend durch die Sender ARD ZDF usw.. Die aus der Rundfunkabgabe finanzierte Privilegierung einzelner politischer Parteien ist ein unzulässiger Transfer von Teilbeträgen der Rundfunkabgabe an diese Parteien: Nicht in Rechnung gestellte Marketingkosten der betreffenden Parteien.
Dies ist als unzulässig zu unterbinden, gleichgültig. zu Gunsten welcher Parteien. Vorgeworfen wird es aktuell als verdeckte Parteienfinanzierung zu Gunsten von ideologisch geprägten religionsartigen sektenartigen Parteiflügeln der Partei der "Grünen" und der "Linken". Ebenso unzulässig wäre, sofern eine solche verdeckte Parteienfinanzierung unter anderen politischen Vorzeichen beispielsweise für die Gegner-Parteien erfolgen würde.
A1.a2) Beantragt wird, dass auf Bundesebende
(1) geeignete Maßnahmen hiergegen erfolgen
(2) und den begünstigen Parteien eine Verbuchung gemäß der Gesetzgebung und Rechtsprechung über Parteienfinanzierung in Rechnung gestellt wird.
Die begünstigten Parteien können es durchaus beeinflussen, indem sie unverhältnismäßig häufige Einladungen beispielsweise zu Talkshows zurückweisen im Hinblick auf die Gefahr von Strafzahlungen zu Lasten der Partei.
A1.b1) Toleranzantrag: Beantragt wird, die vergangene Privilegierung einzelner Parteien dadurch zu kompensieren,
dass bisher benachteiligte Parteien in der nahen Zukunft von etwa zwei Jahren gegengewichtig gleichwertig zu privilegieren sind. Auf diese Weise soll die Härte vermieden werden, dass die bisher begünstigten Parteien zu Strafzahlungen verurteilt werden. Durch eine solche Zahlungspflicht könnten diese Partien ihren Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern und den Wählern nicht mehr ausreichend nachkommen. Auch würde die parlamentarische Arbeit und die Fraktionsfinanzierung unter solchen Sonderlasten leiden.
A1.c) Antrag: Insbesondere ist zu unterbinden, dass noch gar nicht bestehende Parteien in der Gründungsphase begünstigt werden.
Jede beliebige Partei mit einer derartigen intensiven intensiv denkbaren Begünstigung würde aus dem Stand heraus in der Lage sein, die 5-%-Hürde möglicherweise zu meistern, sofern das Parteiprogramm auf die Wählermehrheit kompetenz-geprägt wirkt.
Es soll nicht namentlich benannt werden, welche Partei-Neugründung aktuell gefördert wird. Es muss generell gelten, dass ARD ZDF usw. nicht selektiv einzelne Neugründungen von Parteien unterstützen dürfen. Entweder wird allgemein über verschiedene Gründungen vergleichend berichtet oder aber gar nicht.
A1.d) Frist: beantragt wird innerhalb von drei Monaten einen Entscheid über diese Eingabe mitzuteilen.
Es genügt allerdings nicht, innerhalb von drei Monaten mitzuteilen, dass irgendwann in fern liegender Zukunft darüber vielleicht in dem einem oder anderen entschieden werden wird. Das Problem ist wirksam für das Wahljahr 2024 und beeinträchtigt bereits die in Vorbereitung befindlichen Wahlkämpfe.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-INF. Informationsfreiheit, Zensurverbot:
Gegen diese Grundrechte wird verstoßen.
C-INF.a1) Synopse: "Informationsfreiheit, Zensurverbot:" --- GG Art. 5
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta - Art. 11 Info-Freiheit - Empfänger, Anbieter ; EGrCh Art. 14 Bildungsrecht - frei wählbar --- EMRK Art.11 Abs. 1 ; Art.10 Abs.1 Wahlfreiheit / Informationsquelle ; EMRK 1.ZP Art. 2 Recht auf Bildung
--_BE_ Art.14 für Verbreitung und Zugang; Zensurverbot - Art. 21 Kunst- und Wissenschaftsfreiheit --- _BR_ Art. Artikel 19 Informationsfreiheit (möglicherweise teil-nichtig wegen Kollision mit Bundesrecht); Art. 31 Wissenschaftsfreiheit ; Art. 34 Abs. 1 Wissenschaftsfreiheit --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.9 Meinungs- und Verbreitungsfreiheit - Art. 13 Info-Erlangungsfreiheit - Art.10 Wissenschaft, Kunst - Art.18 Aberkennungsmonopol: StGH --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 20 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 5 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.11 - Art.20=Bildungsrecht --- Art.29=Erwachsenenbildung
|
C-INF.a2) Artikel 5 Grundgesetz:
"(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
3Eine Zensur findet nicht statt. [---]
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. [...]"
|
C-INF.a3) Die einzigen, für die die volle Rundfunkfreiheit nicht besteht, sind ausgerechnet ARD, ZDF usw.
obgleich sie es sind, die sich am häufigsten darauf berufen. Sie sind durch ihr jeweiliges Gründungsgesetz tzr Neutralität verpflichtet. Nur Privatsender dürfen "links-grün" werden. ARD, ZDF usw. verlieren hierdurch ihren Rundfunkabgabe-Zwangsanspruch.
*C-EIN. Grundrecht "Vereinigungsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIN.a1) Synopse: "Vereinigungsfreiheit" --- GG Art. 9
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. 11
--- _BE_ Art.27 --- _BR_ Art. 20 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 Versammlungsfreiheit - Art. 15 Vereinigungsfreiheit --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 24 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.13 und 37 ---
|
C-EIN.a2) Artikel 9 Grundgesetz:
"(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. [...]"
|
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
|
C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
|
*C-DMD. Gebot "Demokratiegebot / Länder"
Im Kontext dieses Gebots liegt Verstoß vor.
Als "Ewigkeitsgarantie" könnte man interpretieren:
Unten Art. 79 Abs.3 (Bundesstaat) und Art. 20 GG (Demokratie-Gebot) und Art. 1 GG (Menschenwürde).
Allerdings: "Nichts Menschliches ist ewug" - sagen nicht nur "Reichsbürger", sondern auch Philosophen.
C-DMD.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Länder" --- GG Art. 28
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
"Demokratiegebot / Bundesländer" --- GG Art. 28
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. Art. 2, 22, 25, 97, 98 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 ; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. ?-? --- _ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-DMD.a2) Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz:
"Art. 28 (1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. [...]
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [...] 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
C-DMB.a2) Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz:
"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-INV. Der inverse Effekt sei angemerkt:
E-INV.a) Die Privilegierung von Parteien wirkt keineswegs immer im Sinne des Erfinders.
Sofern die Wähler den Eindruck haben, das eine einzelne Partei im Sender-Programm durch Ignorieren benachteiligt wird, so genießt diese Partei möglicherweise den Märtyrer Status. Sie wird möglicherweise ausgerechnet wegen der Benachteiligung zusätzliche Wählerstimmen erhalten.
E-INV.b) Die zusammenhänge sind also komplex.
Die Lösung ist, dass auf gleichwertige neutrale Begünstigung aller im Parlament vertretenen Parteien. Begünstigung den Demokratie-ORganen ist
E-INV.a) Meint man, Extremismus innerhalb einer Partei zu erkennen,
und meint man als Journalist, dies müsse bekämpft werden, so ist der beste Weg, diese Partei in Diskussion einzubinden. Um mehrheitsfähig zu werden, wird diese Partei sich parteiintern dann für mehr mittige Positionierung ausrichten. Diffamierung einer Partei begünstigt das Abgleiten in extremistische Positionen im Hinblick auf den Aufmerksamkeits-Effekt.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-LIB.
E-LIB.a) Die gängigen Irrtümer sind belegt auf der LIBRA-Plattform für "Vernunftdenker".
Geeignet erscheinende Textauszüge sind dieser Petition beigefügt.
Interne Info - bitte im Text löschen - :
Diese Nachweise sollen demnächst in diesen Text integriert werden.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition für würdegerechte Zahlungen an frühere Bundestags- *Abgeordnete, soweit und so lange sie nach Mandatsende an der politischen Willensbildung weiterhin teilnehmen. *sb! ■ (2023-12-26) ► REB-ZZVBF-PET-MPS _x_
▼ mehr! ▼
Petition für würdegerechte Zahlungen an frühere Bundestags- *Abgeordnete, soweit und so lange sie nach Mandatsende an der politischen Willensbildung weiterhin teilnehmen. ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vak-aaa-de.htm#REB-ZZVBF-PET-MPS
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dieser Text ist eine erste nicht vollwertige Kurzfassung. - Erstfassung 2023-11-30.
Sobald Anwender und Unterstützer sind, die eine fundierte Ausweitung mit Spenden fördern, soll diese Petition erweitert werde
Optimierung einer solchen Petition ist nicht wichtig. Petitionen gegen Gesetzgebungsmängel führen sowieso so gut wie nie zur ernsthaften Bearbeitung. Denn:
(1) entweder waren die Mängel gewollt
(2) oder Nur-Juristen hatten zu viel Regie-Macht.
(3) Parlamentarier sind zeitlich sehr überlastet
(4) und wollen keine deprimierende Belehrung durch sachkundiger Bürger.
Das Einreichen der Petition ist aber vorteilhaft als Diskussionsgrundlage für die Auslösung einer Erörterung in den Medien. Das Problem ist generell nicht bekannt. Sofern es gelingt, über diese Petition eine allgemeine Erörterung herbeizuführen, so wäre über diesen Umweg eine neue Regelung vielleicht erreichbar.
Adressaten:
Dies ist für die aktuelle Kurzfassung sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
D.
E.
A3. Fakten-Information.
Die Informationsquellen sind mit üblicher Internetsuche ermittelbar. Dies bedarf keines Nachweises, weil für diese Petition nicht relevant.
Für Einführung und Überblick sei verwiesen auf:
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
A5.a) Betroffen bin ich wie nachstehend angekreuzt:
.......... als früherer Abgeordneter.
..……. als Bürger mit dem Anliegen der Demokratiegewähr (Art. 20 GG).
Etwaige Besonderheiten der Legitimation für diese Beschwerde: .........................
A5.b) Zur Petition bin ich legitimiert.
Ich bin von den gerügten Rechtsmängeln betroffen. Die Würde des Parlamentes und die Erfahrung und fortgesetzten Politikarbeit der früheren Abgeordneten, dies sind wichtige Anliegen aller Bürger.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Zweck dieser Petition:
Die während des Abgeordneten-Mandats erworbene Erfahrung ist ein Wertfaktor der politischen Willensbildung. Soweit Abgeordnete auch nach dem Ausscheiden mit diesem Sonderwissen der Allgemeinheit dienen, so ist dies ein Gewinn für das Gemeinwesen deutlich oberhalb der nachstehenden Vorschläge.
Dies ist realistisch gesehen nur erreichbar, sofern mit angemessener Vergütung verbunden.
Die meisten Bürger vermuten wohl eine nachgelagerte Vergütung, jedenfalls im Rentneralter, in einer rentenmäßigen Höhe von vielleicht 70 % des Abgeordnetengehalts. Die meisten wissen nicht, dass es nicht einmal annähernd so ist für die meisten früheren Abgeordneten.
B1. Beantragt wird, dass frühere Abgeordnete deutlich höhere Bezüge erhalten
nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag. Dies soll nur gelten, soweit und so lange sie an der politischen Willensbildung weiterhin teilnehmen. Geeignete Kriterien sind dafür im Gesetz vorzusehen. Eine Eigenerklärung über Vorliegen dieser Kriterien soll genügen. Nur im Anfechtungsfall soll eine Überprüfung erfolgen.
Eine Rückforderung soll aber nur in Betracht kommen, wenn Falscherklärungen von deliktischem Charakter erfolgten.
B2. Nach dem Ausscheiden und bis zum Erreichen des Ruhealters soll die Vergütung (beispielsweise:) 50 % des aktuellen Abgeordnetengehalts betragen.
Das Gesetz könnten Kürzungen bei vorzeitigem Ausscheiden während der Legislaturperiode vorsehen, aber auch Erhöhung, sofern mehr als 1 Legislaturperiode der Abgeordnetenstatus bestand.
Der Höchstbetrag ist (beispielsweise:) 80 % des Abgeordnetengehalts.
B3. Eine Kostenpauschale von (beispielsweise) 10 Prozent
soll gewährt werden, mehr aber, sofern höhere politikbezogene Kosten nachgewiesen werden. Der erstattungsfähige Höchstbetrag ist 50 % der Kostenpauschale der amtierenden Abgeordneten.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
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*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
|
C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
|
D. Verfahrensaspekte:
D1. Altersbezüge müssen vorstehenden Regeln entsprechen,
sofern sie höher sind als die aktuelle Regelung vorsieht. Auch diese Zulage ist gebunden an die Fortsetzung der aktiven Teilnahme an der politischen Willensbildung.
D2. Anrechnungsregeln gelten im Fall sonstiger Einkommen.
Die aktuell geltenden Anrechnungsregeln sind mit den vorstehenden Erweiterungen in ausgewogenen Einklang zu bringen.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Schadensersatz wegen falscher Petitionsversprechen. *sb! ■ (2023-12-26) ► VAK-ZZUBU-PET-FALS _x_
▼ mehr! ▼
Schadensersatz wegen falscher Petitionsversprechen. ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vak-aaa-de.htm#VAK-ZZUBU-PET-FALS
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dieser Text ist im Entwurfsstadium und enthält Mängel, selbst Primitivfehler.
Die endgültig verwendete Fassung wird hier nachgetragen, sofern ein Förderbeitrag nach Wahl erfpögt aber in etwa angemessen sein sollte. Dann könnte das Nachstehende durch Verbesserungen auch für generell anwendbar umgetextet werden.
Haben Sie schon einmal eine Petition für Komplexes mit viel Mühe getextet und dann nur eine Scheinbearbeitung erhalten? Hier ist ein Beispieltext für Schadensersatz.
Dies ist eine Vergeltungshandlung Sie sollten keinen Schadensersatz erwarten. Die Vergeltungshandlung wird kompletter, sofern Sie nach Ablehnung prozessieren.
Der Richter, der das Parlament seines Bundeslandes, seines Arbeitgebers,
dann zum Schadensersatz verurteilt? Haben Sie eine Lupe im Haus, ihn zu suchen? Gegen den Bundestag steigen die Aussichten gewaltig - von Null auf Null zum Quadrat.
Also sinnlos? Nein.
Durch Ihren Antrag stellen Sie klar: "Stillstand der Demokratiepflege."
Die Beschwerde wirft ja nicht vor, das Parlament sei verpflichtet, alle erdenklichen Petitionen zeitlich und institutionell zu bearbeiten. Wenn das nicht geht, das kann man einsehen.
Das Nachstehende wirft etwas ganz Primitives vor: Täuschung beim Anbieten einer Dienstleistung.
Das ist wie ein Handyvertrag, der unbegrenzt viele Gigabyte verspricht, aber ab Gigabyte 1 so langsam wird, dass man nur ein Gigabyte bekommt. Sehr hässlich also. Bei Simulation von reail unmöglichen Demokratiediensten besonders hässlich...
Wer Komplexes beantragt, von dem wird zu Recht erwartet: Eine angemessene Begründung.
Die Wochen einer umfassenden Begründung hätte man stattdessen beispielsweise für andere Formen von Politikarbeit für das gleiche Anliegen verwenden können. Auch das steht hier im Hintergrund: Man möchte die Bürger durch Simulation von Bearbeitung ein wenig still stellen: "Lieber Bürger, gibt auf, du bist auf dem Holzweg."
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
D.
E.
KECn.x) Diese Petition ist Antrag auf Bezahlung
für die sinnlose Arbeit, verursacht wegen Täuschung durch das Versprechen von Bearbeitung.
Diese neue heutige Petition beantragt also Schadensersatz für die versprochene, aber nicht gelieferte Leistung "Petitionsbearbeitung" der eingangs bezeichneten ursprünglichen Petition.
Eine erneute Bearbeitung der ursprünglichen Petition kann nicht sinnvoll beantragt werden. Diese würde voraussehbar allenfalls dazu führen, dass eine weitere Scheinbearbeitung erfolgt, nur sorgfältiger mit juristischen Klauseln gegen Angreifbarkeit getarnt.
Es gibt für Petitionen vermutlich auch nach dem hier geltenden Verfahrensrecht keine Möglichkeit der Anhörungsrüge und sie hätte auch wenig Sinn, da durch die identische Stelle zu bearbeiten. Eine Verfassungsbeschwerde - soweit überhaupt in Betracht kommend - dürfte aus verschiedenen Gründen ziemlich aussichtslos sein.
Denn der Vorwurf der Nichtbearbeitung, obgleich meines Erachtens hier zutreffend, dürfte durch die befragte Stelle der Exekutive als "Ungehörigkeit" seitens des Bürgers personalintern abgewertet werden. Schließlich müssen die Mitwirkenden der zuständigen Abteilung sich gegenseitig solidarische Rückendeckung unter Kollegen gewähren. So funktionieren Kollegenschaft regelmäßig auf Gegenseitigkeit als Bedingung der Funktionsfähigkeit.
Zu vergütendes Zeitvolumen:
Dies ist Antrag auf Bezahlung für umgerechnet mehr als 2 Wochen Vollzeit.
Betrag: Anwaltsübliches Honorar. Nach Bewilligung noch zu spezifizieren.
Grund:. Einladung zu Petitionen trotz Kenntnis beim Einladenden über regelmäßige Nichtbearbeitung,
Einladung zu derartigen Petitionen: Ja, siehe Link ?_?
Beweis der Nichtbearbeitung: Petition mit AZ ?_?
Eventuell beigefügt als Anlage "2023-??-??"
Bearbeitungsvolumen mit Bezug auf das Beantragte: Exakt null, siehe die erhaltene Antwort wie vorstehend belegt
Dennoch Vortäuschung von Bearbeitung durch das zuständige Ministerium: Ja.
Liegt Straftat vor im Sinn von § 263 StGB? Diese Wertung sei der größeren Fachkunde der dies Lesenden überlassen. Das Strafrecht soll nicht konkret einbezogen werden. Es soll nur ein Hinweis für das konstruktive Überdenken sein, ob das Erfolgte so einwandfrei war, wie es auf den flüchtigen ersten Blick wirken könnte.
KECn.x) Petition: Verstoß gegen Rechtspflicht: ja.
Inwieweit Petitionen-Bearbeitung eine gesetzliche Rechtspflicht ist und inwieweit vielleicht nicht, bleibe offen. Wenn das Parlament mit Petitionen überlastet ist, so ist Nichtbearbeitung die einzige Option. Dann muss dies aber angekündigt werden. Es gibt kleine Petitionen für ein wenig mehr Sozialgeld und das bewilligt sich oft leicht.
Es gibt umfassende komplexe Petitionen über Komplexes und diese werden, soweit inzwischen erkennbar wurde, in der Regel nur durch Simulation von Bearbeitung einer Nicht-Bearbeitung unterworfen. Ein respektvolles "Abwimmelschreiben" ist und bleib "Abwimmeln", egal, wie sehr am Wortlaut einfühlsam geschliffen wurde.
Wenn solche Nichtbearbeitung unvereinbar ist mit der Rechtslage und dem Marketing, so liegt jedenfalls ein Fehler der Inaussichtstellung von Bearbeitung vor.
KECn.x) Petition: Täuschung liegt also insoweit vor,
als die Bürger "nicht gewarnt werden, sondern umgarnt werden", Petitionen einzureichen.
Nicht legitime Erzeugung von Schaden liegt vor. Motivation für die Schadenserzeugung liegt vor:
Man möchte dem Volk eine Anhörung vorgaukeln, die wegen der Größe des Volkes für die kleine Zahl der Bearbeiter (Parlament, Petitionsausschuss, Ministerien) gar nicht machbar und auch nicht annähernd machbar ist.
KECn.x) Funktionsfähig ist das System in erster Linie, wenn der Petent mit Geld aus den sozialen Fonds zufrieden gestellt werden kann
Dann kostet dies "niemanden" etwa (nur dem anonymen Abgabenzahler).
Die Parlamentarier haben in ihrer Statistik einen weiteren positiven rühmlichen Punkt der "abgeholfenen Petitionen".
Bedingung ist, dass ein Grund gefunden werden kann, wieso der Fall einer Bezahlung oder einer "wohlwollender Prüfung" zu unterziehen sei.
Das Einladen auch zu praktisch aussichtslosen Petitionen ist Verstoß,
Insoweit liegt Täuschung vor. Böswilligkeit wird nicht unterstellt. Es handelt sich um Gewöhnung an Gedankenlosigkeit.
Täuschung verpflichtet auch bei fehlender Böswilligkeit zum Schadensersatz. Dieser wird hiermit beantragt.
KECn.x) Liegt Strafbarkeit vor?
Dieser Gesichtspunkt sei ausgeklammert. Alle Beteiligten meinen ja, dass sie ihre Pflichten für den Bürger im besten Sinn des ihnen Möglichen erfüllen. Der Rechtsfehler ist das falsche Versprechen von Bearbeitung. Hiergegen möchte niemand vorgehen, weil es ja als schön angesehen wird, möglichst viel Bürgernähe darzustellen. Von diesem wertvollen Ziel bis zur schädigenden Täuschung ist der Weg kurz.
Es könnte jeder der Mitwirkenden einwenden:
Selbst wenn es "objektiver Straftatbestand" sein sollte, so fehlt es jedenfalls am "subjektiven Straftatbestand". Es wäre ferner zu hart, dies zu subsumieren unter den Begriff:
Niklaus Luhmanns Buch (1964): "Brauchbare Illegalität".
Die Mitwirkenden haben kein Fehlerbewusstsein, sondern bei Petitionen sogar eine kollektive Vorstellung von "guten Werken" und das ist für die mengenmäßig überwiegenden Themen der Petitionen vermutlich auch unbedingt zu bejahen.
Ob man diese Entlastung für Volljuristen unter den Beteiligten so gelten lassen muss?
Dieser Gesichtspunkt sei an dieser Stelle abgebrochen. Es führt zu keinem Ergebnis, in diesem Kontext strafrechtlich zu erörtern.
Objektiv gesehen liegt jedenfalls Täuschung vor und diese verpflichtet jedenfalls zum Schadensersatz.
So ist jedenfalls die hier bestehende Rechtsmeinung, die nciht verwehrt werden kann.
KECn.x) Petition: Gibt es Lösungen für dies Dilemma?
Wie meist bei Fehlentwicklungen in Organisationen gibt es Lösungen, oft aber nur recht komplexe, so wohl auch hierfür.
Können Parlamentsangehörige diese Lösungen konzipieren?
Schwerlich, weil zu sehr befangen und gefangen in den bisherigen Gewohnheiten und zu ihrer Funktion innerhalb des Parlaments.
KECn.x) Kann die Exekutive zur Lösungssuche beitragen?
Schwerlich. Sie funktioniert in der Vision, dass die eigene Arbeitszeit optimal abgesichert zu vergüten ist, die Arbeitszeit des Bürgers aber ein Nullwert ist.
Steht der Unterzeichner steht für Lösungssuche zur Verfügung?
Selbstverständlich - aber kann es wirklich abhelfen? Wo keine Lösung gewollt ist, da kann es keine Akzeptanz für externe Vorschläge geben.
KECn.x) Die Aussichtslosigkeit von Petitionen von wesentlicher Bedeutung
wird von hier zukünftig verbreitet. Wie es mir erging, ich hoffe, dies anderen zu ersparen, sofern sie erfahren, wie sehr Petitionen nicht-bearbeitet werden, je grundlegender und also zeitaufwendiger sie ausgerichtet sind.
War der Petent gewarnt worden?
Die Statistik von Petitionsergebnis "zur Berücksichtigung" ist bei Gesetzgebungs-Anträgen praktisch null, soweit es hier nach damaliger Sichtung in Erinnerung ist.
Der Unterzeichnet ging davon aus, dass im Hinblick auf die rechtsstaatliche Bedeutung der Fehlentwcklung "Textbaustein-Pseudo-Jura" irgend etwas geschehen würde. Mindestens eine teilweise Gesetzgebungsvorlage im beantragten Sinn wurde erwartet.
Dieser Missstand ist durch die seit etwa 1990 eingebürgerten Editier- und Kopiertechniken verankert und seit etwa 2010 durch die Zugänglichkeit von Textvorlagen zu einem Kernproblem des Rechtsstaats geworden.
Wir haben diesbezüglich ein irgendwann zu meisterndes Problem. In großen Worten wäre es bezeichenbar als "säkular durch technologie-bedingten Zivilisationswandel". Bescheidener formuliert, die Rechtsfindungsfunktion der Justiz ist aktuell hierdurch bereits beträchtlich beschädigt. Das unermüdliches Bemühen der Richter, trotzdem das nicht-schaffbare Pensum zu schaffen, ermuntert unreife schlecht gemachte Gesetze. So wird das Problem auf die Dauer gegenseitig hochgeschaukelt. Irgendwann muss man abhelfen.
Früher und jetzt wäre besser. Vielleicht muss irgend etwas besonders Gravierendes in diesem Sinn geschehen, damit Abhilfe-Bedarf sich intensiver aufdrängt. Die zahlreichen teils totalitär unsinnigen Gesetze "gegen Corona", "gegen Klimawandel" und was auch immer, das gibt die "Hoffnung", das dies System der Rechtsprechungs-Überforderung irgendwann kollabiert.
KECn.x) der Petent hatte eine frühere Erfahrung als Stütze der Auffassung, dass der Bürger nicht immer Einfältiges zum "Abwimmeln" erfragt..
Eine früher von ihm beantragte wesentliche Gesetzesänderung für Grundrechtewahrung ist inzwischen selbstverständliche Gesetzgebung geworden und dies EU-weit. Allerdings wurden auch damals alle Anträge verweigert:
Das sei überflüssig. Die bestehende Gesetzgebung genüge vollauf.
Erst einige Jahre später erfolgte entsprechende Gesetzgebung. Der Gesetzgebungs-Vorschlag kam vermutlich aus dem gleichen Justizministerium. Diese Schutzgesetzgebung gegen Grundrechtsverletzung wurde schließlich sogar viel weitergehender eine selbstverständliche Rechtslage als seinerzeit beantragt.
KECn.x) Wir haben also offenkundig ein Problem, dass Exekutive und Legislative nicht "auf Antrag" handeln wollen,
sondern nur, indem sich irgendwelche der Herrschenden als Implulsgeber rühmen können. Das darf an sich nicht abgewartet werden, wenn es um verfassungswidrige Fehlentwicklungen geht.
Aber wenn es ist wie es ist: Dann muss man das Einladen und Erleichtern von Petitionen unterlassen, soweit eine echte Bearbeitung mit dieser Konstellation der Abgehobenheit der Lenkenden unvereinbar ist.
Wenn man die Bürger nicht ernst nehmen will in vielen abgehobenen Beamten-Dienststellen,
damit finden wir Bürger uns ab. Dass man uns Bürgern aber vorgaukelt, dass man begeistert sei über Interaktion, um Demokratie zu liefern, in Wahrheit aber insoweit nur zu simulieren, diese Heuchelei ist der Fehler und inakzeptabel.
Es ist Täuschung. Wer täuscht, sollte es anerkennen und den Getäuschten entschädigen.
Dies Ehrenmann:frau -Verhalten ist, was hiermit beantragt wird. Der Petitionsausschuss hat den Spielraum, dies zu bewilligten Mache er also bitte Gebrauch davon.
Unterschrift:
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Verfassungsbeschwerde gegen Deutschlands Finanzruin über den Umweg von EU-Überschuldung. Hier bezüglich 100 Milliarden Euro; aber es dürfte um sehr viel mehr gehen, sobald man es untersucht. *sb! ■ (2024-01-15) ► VAK-ZZEEY-EUDEBT _x_
▼ mehr! ▼
Verfassungsbeschwerde gegen Deutschlands Finanzruin über den Umweg von EU-Überschuldung. Hier bezüglich 100 Milliarden Euro; aber es dürfte um sehr viel mehr gehen, sobald man es untersucht. ► 2024-01-15 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vak-aaa-de.htm#VAK-ZZEEY-EUDEBT
► 2024-01-15 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Noch nicht konkret verwendbar. Diese Verfassungsbeschwerde kann durch ein Bürgerrechtler-Team konzipiert werden, sofern Förderer für das Ehrenamts-Engagement etwas Anerkennung beitragen.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist vermutlich vorab beim Bundestag einzureichen, sodann beim Bundesverfassungsgericht. Es muss für die Vorgehensweise untersucht werden, wie und wann auf innerdeutscher Ebene die Unterwerfung unter diese Schuldenlast zustande kam.
Dieser Vorgang hat garantierten Nutzen. So lange er anhänfig ist, dürfte zusätzliche Schuldenlast-Fernerzeugung nicht gewagt werden.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist an sich nicht nötig. Wegen der nötigen Fristsetzung ist es aber sinnvoll, darauf zu verweisen. .
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a) Es muss untersagt werden, das nationale Haushaltsrecht durch außerstaatliche Schulden auszuheben.
Dies gilt insbesondere bezüglich der EU.
A1.b) Dies gilt insbesondere für den satirereif benannten "Schuldenplans 'Next Generation EU'".
Dies erzeugt dem deutschen Staat ein nicht ausgewiesene Verschuldung in Größenordnung von etwa 100 Milliarden Euro.
Die manipulative satirereife Bezeichnung "Next Generation" ist insoweit zutreffend, als es die Ungehörigkeit umfasst, die Next Generation mit immer mehr Schulden zu überhäufen, damit die heutige Generation den Wert des ihr übergebenen Tafelsilbers in Konsum zu transformieren.
A1.c) Beantragt wird, Auskunft über einen effektiven Rechtsschutz zu erteilen.
Dies erfordert Offenlegung der Konstrukte, die zur Unterwerfung des Budgetrechts des nationalen Parlaments unter EU-Exekutive-Verteilungs-Autonomie führen. Damit diese angefochten werden können, müssen sie zunächst einmal offengelegt werden. Es geht insbesondere um das Wann und Wie der Zustimmungsgesetzgebung.
A1.d) Beantragt, dass zukünftig alle Belastung durch EU-Schulden einer verwendungsbezogenen Zustimmung des nationalen Parlaments bedarf.
Das Motiv hinter dem gewählten Konzept darf vermutet werden: Die EU Schritt für Schritt "heimlich ohne Offenlegung durch die Macht der Fakten" in einen Bundesstaat zu verwandeln. Für Deutschland wäre dies dann ein 2-stufiger Bundesstaat.
Dies ist denkbar. Die versuchte Durchführung erscheint undenkbar.
Das gewählte Verfahren ist verfassungswidrig. Nötig dafür wäre, dass in allen EU-Nationalstaaten mit den jeweiligen verfassungsrechtlich gebotenen Mehrheiten durch das Volk zugestimmt wird. Dies könnte zwei-Drittel-Mehrheiten erfordern. Es ersdcheint aktuell als ausgeschlossen, dass diese Beschlussfassung der Völker erreichbar wäre.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
*C-RES. Grundrecht "effektiver Rechtsschutz"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-RES.a1) Synopse: "effektiver Rechtsschutz" --- GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ ?_= --- _BW_ Art.?_? --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 38 (wortgleich mit Art. 19 Abs.4 Satz 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-RES.a2) Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz:
"(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt."
|
*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
|
C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
|
*C-DMD. Gebot "Demokratiegebot / Länder"
Im Kontext dieses Gebots liegt Verstoß vor.
Als "Ewigkeitsgarantie" könnte man interpretieren:
Unten Art. 79 Abs.3 (Bundesstaat) und Art. 20 GG (Demokratie-Gebot) und Art. 1 GG (Menschenwürde).
Allerdings: "Nichts Menschliches ist ewug" - sagen nicht nur "Reichsbürger", sondern auch Philosophen.
C-DMD.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Länder" --- GG Art. 28
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
"Demokratiegebot / Bundesländer" --- GG Art. 28
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. Art. 2, 22, 25, 97, 98 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 ; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. ?-? --- _ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-DMD.a2) Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz:
"Art. 28 (1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. [...]
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [...] 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
C-DMB.a2) Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz:
"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-FAK. Fakten der 100-Mio-Verschuldung.
E-FAK.a) Haushaltslöcher Brüssels Schulden-Trick fällt auf Deutschland zurück
Das Verfassungsgericht zwingt den Bund zu Hause zur soliden Haushaltsführung. Die Europäische Union nimmt indes Kredite auf, die in keiner Statistik hierzulande auftauchen. Dennoch werden sie die Deutschen über kurz oder lang belasten – mit 100 Milliarden Euro zusätzlich. - Foto: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der damalige italienische Ministerpräsident Mario Draghi bei der Vorstellung des Schuldenplans „Next Generation EU“
Interne Info - bitte im Text löschen - :
Weiteres wird vermutlich demnächst in diesen Text integriert.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
|
Autos
"*Öffentliche"? *Bahn *Flugzeug
*Technik
Foto: Das ist die Lösung: Todesstrafe für Autofahrer! :-)
|
Sie sind im Unter-Menü: Nur Petitionen usw..
LIBRA Gesamtmenü? HIER!
https://infos7.org/eede/
***** _!_ Petition: Für Förderung meiner Pkw-Benutzung analog zum Personennahverkehr. Bei Nichtbewilligung Verfassungsbeschwerde. *sb! ■ (2024-01-10) ► BWW-AUTO-RIGH
▼ mehr! ▼
Petition: Für Förderung meiner Pkw-Benutzung analog zum Personennahverkehr. Bei Nichtbewilligung Verfassungsbeschwerde. ► 2024-01-10 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vak-aaa-de.htm#BWW-AUTO-RIGH
► 2024-01-10 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten und in allen Kommunen mit Pkw-feindlichen Maßnahmen.
Ferner im Fall des Einzelfalls nach Anpassung einzureichen bei jeweils zuständigen Behörden. Das kann je nach Sachlage gelegentlich genügen, um das Recht von unmittelbaren Verfassungsbeschwerden zu gewinnen.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
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Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
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Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
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A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Die Pkw-Nutzung ist in gleicher Weise zu privilegieren wie der Personen-Nahverkehr.
Die angebliche Schädlichkeit der Pkw-Nutzung relativ zum Personen-Nahverkehr beruht auf Denkfehlern der Vergleiche von Kosten und Umweltbelastung. - Siehe in Abschnitt E. und F.
A1.a2) Die Bereitstellung von Personennahverkehr ist zwingende Pflicht
gegenüber Personen unterhalb des Führerscheinalters und Personen, für die eine Pkw-Nutzung nicht in Betracht kommt oder die es nicht wünschen. Eine darüber hinausgehende "ethische ökonomische ökologische" Besserwertigkeit liegt nicht vor.
Auf lange Sicht dürfte automatisiertes Fahren den mit Zeitplan organisierten öffentlich-rechtlichen Nahverkehr überflüssig machen - ähnlich wie wahlfreies Streaming das öffentlich.rechtliche Zeitplan-Fernsehen bereits zum Auslaufmodell macht. Auf lange Sicht werden automatisierte Fahrdienst-Fahrzeuge kommen, privatisiert, weil Sozialismus Innovation nie schafft. Aber technologisch ist es noch nicht in Sichtweite.
Fahrradnutzung kann diesen Bedarf nicht überflüssig machen.
Generell ist Fahrradnutzung limitiert durch die hohe Unfallgefahr, durch Witterungsaspekte und durch das bis heute ungelöste Diebstahlproblem.
Ferner, die Zahl der Unfälle mit wesentlichem Eigenschaden, aber ohne polizeiliche Erfassung, ist möglicherweise erheblich.Inwieweit Knochenbrüche bei Senioren durch selbst verursachten Eigenunfall erfasst werden, wäre zu prüfen. Nicht immer behalten Knochen ihre Härte der Jugendjahre, lauten verbreitete Gerüchte.
A1.a3) Eine finanzielle Privilegierung des Personennahverkehrs
ist auf die vorstehenden Vorteile gezielt zu beschränken.
Wenn ein subventioniertes Nahverkehrs-Ticket von beispielsweise 9 oder 49 Euro oder was auch immer als "Erfolg" gefeiert wird, so würden die Grundrechte gebieten, den Autofahrern die gleichen Vorteile anzubieten. Das Verschenken - teilweise oder vollständig - von Steuerzahler-Geld ist nie Erfolg, sondern falls widersinnig, ist es "kollektiv beschlossene Veruntreuung".
Parlamente dürfen "Zuwendungen" (Schenkung) nur entscheiden, sofern grundrechtliche Legitimation vorliegt. Teil-Verschenken von Nahverkehr-Tickets an berufsbedingte "Pendler" ist nur zulässig, wenn gleichwertig auch für Autobenutzung durch Pendler.
Beim Verschenken von Geld oder Leistung die errechnete - nur marginale - zusätzliche Beschenktenquote als "Erfogl" zu verlautbaren und dies ohne empörten Widerspruch der Journalisten und Abgeordneten? Das Verbrennen von Steuerzahlergeld - ein "Erfolg"? Die Absurdität der Realität übertrifft zuweilen das Vorstellungsvermögen.
A1.a5) Die Sozialstaat-Pflicht - Artikel 20 Grundgesetz -
zwingt dazu, dass die Nutzung eines eigenen Pkw nicht künstlich verteuert wird. Dies Recht darf nicht "auf Millionäre beschränkt" werden. Religionsartige Pkw-Feindlichkeit legitimiert nicht, das Pkw-Haben schikanös zu verteuern. Im Personen-Nahverkehr ist ein gelegentlich genutzter preiswerter Gebrauchtwagen kostengünstiger als gelegentliche Nahverkehrs-Einzel-Tickets.
A1.b1) Aufzuheben sind Geschwindigkeitsbeschränkungen von beispielsweise 20 oder 30 Stundenkilometern,
sofern mit dem erkennbaren Hintergedanken, das Autofahren zu hemmen. Das ist allein daraus ablesbar, dass eine Anweisung "40 Stundenkilometer" so gut wie nie vorkommt, obgleich es die reale Durchschnittsgeschwindigkeit von kleineren städtischen Straßen ist.
Die Behauptungen von Geräuschminderung und ökologischem Nutzen sind irrig. Für beides sind Geschwindigkeiten von 20 bis 30 Stundenkilometern allenfalls gleichwertig oder eher nachteilig. "20 bis 30" ist ein ungünstiges Geschwindigkeitsniveau für gängige Motoren und Getriebe in der Realität des Straßenverkehrs. Die beste Optimierung ist immer ein kontinuierlicher Verkehr von etwa 50 Stundenkilometern mit ausreichenden Fahrspuren und mit optimierter Ampelschaltung,
Eine Geschwindigkeitsminderung ohne korrelierte Ampelschaltung bewirkt das Gegenteil vom Gewollten: Mehr Geräusch, erheblich mehr Luftverschmutzung, oft mehr Unfallgefahr.
A1.b2) Busspuren sind durch Parkplätze oder Fahrspuren zu ersetzen,
soweit für de betreffende Straße die Fahrgast-Frequenz deutlich unterhalb der Fahrgastfrequenz in Autos liegt.
Eine Durchsetzung von Bus-Privilegierung durch geeignete Maßnahme ist in etwa ergebnisgleich für die Bus-Geschwindigkeit. Die Mehrheit der Autofahrer wurde bisher nicht ausreichend informiert, wie Autobusse zu privilegieren sind und wie freie Bahn den Busfahrern über deren Rückspiegel zu kommunizieren ist.
Man bedenke die mittlere Auslastung von nur 20 % der Autobusse im Nahverkehr. Das subjektive mehrheitliche Empfinden von hoher Belegung beruht darauf, dass Autobusse mit voller Belegung in statistischer Konsequenz bei sehr viel mehr Benutzern eine entsprechende Erinnerung erzeugen.
A1.c1) Überall, wo Parkraum-Bewirtschaftung des Straßenrands vorliegt,
ist nach Lösungen für Parkraum-Vermehrung zu suchen. Dies muss insbesondere dann gelten, wenn das Angebot an Parkplätzen in Tiefgaragen und hinter Gebäuden voll ausgeschöpft ist.
A1.c2) Fußgängerzonen sind durch verfügbaren Parkraum im Umfeld zu fördern.
Fußgängerzonen nützen wenig, wenn Autofahrer sie kaum erreichen können, weil dann die Kaufkraft der Autofahrer fortfällt. Fußgängerzonen, die dies nicht berücksichtigen, tendieren zur sozialen Isolierung und zur Verwahrlosung, zum Abgleiten mit Drogen-Prävalenz und mit anderen Problemen. Das gewollte Ideal der Computer-Planung aus Designer-Software mit schemenhaften glücklichen Passanten vor schönen Fassaden und viel Grün wird dann irreal.
A1.d1) Langfrist-Planung: Die Bevölkerungsdichte in bereits dicht besiedelten Stadtgebieten
ist nicht durch bauliche Verdichtung zu erhöhen. Denn durch Verdichtung reduziert sich die Wirkung der Straße und des Parkraums als Infrastruktur für Bewohner und Wirtschaft.
A1.d2) Kfz-Abstellflächen bei Neubauten sind wieder generell zwingend zu machen.
Deutschlands Haushalte von aktiven Arbeitnehmern haben in der Regel mindestens 1 Pkw, oft 2 Pkw. Es muss also gelten: Pro Wohnung mindestens 1 Stellplatz - weniger allenfalls bei Kleinstwohnungen. Stellplätze sollten vorzugsweise auf dem Hofgelände oder in einer Tiefgarage sein. Garagen sind bei heutigen Kraftfahrzeugen generell weniger bedeutsam als früher.
A1.d3) Die Umwandlung von Hof- und Gartenfläche für Kfz-Stellfläche ist zu fördern,
sofern in den Anliegerstraßen ein ungedeckter Parkplatzbedarf vorliegt. Die dafür oft nötige Herbeiführung von Überfahrrechten über anderer Grundstücke ist kostensenkend zu erleichtern und mit vertraglichen Standardregeln ausreichend rechtssicher und einfach zu machen.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
|
C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
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D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-SUB. Subvention / teurer Nahverkehr
E-SUB.a) Die gängigen Irrtümer sind belegt auf der LIBRA-Plattform für "Vernunftdenker".
Geeignet erscheinende Textauszüge sind dieser Petition beigefügt.
E-SUF.b) In Arbeit ist eine Fassung dieses Textes, bei der Auszüge daraus hier eingefügt werden.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Verschrottung: Verfassungsbeschwerde gegen EU-geplante Verschrottungspflicht von älteren Autos *sb! ■ (2024-01-17) ► BWW-ZZVBW-CARSCHROTT _x_
▼ mehr! ▼
Verschrottung: Verfassungsbeschwerde gegen EU-geplante Verschrottungspflicht von älteren Autos ► 2024-01-17 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vak-aaa-de.htm#BWW-ZZVBW-CARSCHROTT
► 2024-01-17 =zuletzt aktualisiert
Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Vernunftdenker Don Pedro: Verfassungsbeschwerde "Verschrottungspflicht / Autos": Die Fristenfrage.
▼ mehr! ▼
Informationsstand 2023-12 (nicht voll abgesichert): Auf EU-Ebens soll eingeführt werden. Verschrottungspflicht oder Förderung von Verschrottung für ältere Autos. Ungeklärt ist, nach welchen Zustimmungsregeln dies beschlossen werden könnte. Genügt Mehrheitsbeschloss oder hat Deutschland ein effizientes Vetorecht?
Vermutlich ist kein vorheriges Zustimmungsgesetz in Deutschland nötig. Damit würde eine Verfassungsbeschwerde "innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten der Zustimmung" nicht in Betracht kommen.
Die 12-Monate-Frist gegen die Beschlussregeln dürfte seit langem verstrichen sein. Möglicherweise könnte nur gegen die konkrete Zustimmung ein Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht in Betracht kommen. Wie effizient, diese Rechtsfrage ist noch intern klärungsbedürftig.
Ein nationales Umsetzungsgesetz dürfte in Betracht kommen. Dies würde die 12-monatige Beschwerdefrist beim Bundesverfassungsgericht auslösen. Dann aber ist die Frage, wie die Kollision mit dem EU-Recht enden könnte, sofern nationale Sondergänge auf EU-Ebene hierfür nicht zugelassen wurden.
Hier besteht Klärungsbedarf bezüglich der Rechtslage. Mit der Klärung wird abgewartet, bis es sich konkretisiert. Die nachstehende Verfassungsbeschwerde hat einstweilen nur fiktiven Wert. Es ist noch nicht eindeutig, gegen welche Maßnahme oder welches Gesetz sie sich konkret richten müsste.
Wegen der wesentlichen Grundsatzbedeutung und des gewaltigen geplanten EU-weiten Schadens durch Wertevernichtung erschien wichtig, bereits die Startlöcher des Bürgerwiderstands gegen den gelegentlichen Politiker-Irrsinn der Wertevernichtung vorzubereiten.
An welches Gericht adressieren?
Allgemeine Information? Suche (inklusive * ): *Gerichtswahl
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Für die hier behandelten Beschwerde ist vermutlich nur und immer das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Es kämen auch Petitionen in Betracht.
Diese würden gleichartig argumentierten. Also ist kein Eilbedarf, auch bereits Petitionen zu formulieren. Es könnte allerdings durchaus sein, dass Petitionen das optimale Mittel der Wahl in dieser Sache sind.
An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
D.
E.
A3. Anlagen:
Anlage "2024-01-17": Kopie meines aktuellen Ausweises.
Anlage "2024-01-18": Zulassungsnachweis meines Autos,
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Ich bin von den gerügten Rechtsmängeln demnach persönlich betroffen.
(1) Eine vorzeitige Verschrottung - ob als Pflicht oder durch Förderung - würde den Veräußerungswert aller Gebrauchtfahzeuge in Kettenwirkung abmindern und Neufahrzeuge durch mehr Kaufbedarf verteuern.
(2) Des weiteren bin ich betroffen durch den Umweltschaden durch vorzeitige Verschrottung.
(3) Des weiteren bin ich als Abgabenzahl betroffen, sofern Verschrottung aus öffentlichen Mitteln subventioniert wird.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, dem Gesetzgeber aufzugeben,
die nachstehend belegten Grundrechte-Verletzungen von Rechtsnormen zu beheben:
B2. Antrag auf eine Übergangsregelung: Sofern der Beschwerde entsprochen wird, so muss erforderlichenfalls eine Übergangsregelung erfolgen, um irreparablen Schaden aus Wertevernichtung durch vorzeitige Verschrottung zu verhindern.
B3. Um die Funktionsweise des Gerichts nicht zu belasten, wurde auf ein Eilverfahren einstweilen verzichtet. Sollte sich abzeichnen, dass der Entscheid in der Hauptsache zu spät käme für Schadensverhinderung, so würd ein Eilverfahren beantragt werden.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
C-EIGHEIZ.a1) Hezungsoptimierung ist fallbezogen.
Man kann dies nicht mit Juristen-Klauseln über primitive Jahresgrenzen optimieren. Genau dies ist der entscheidende Fehler in der Gesetzgeber-Logik:
Dieser Fehler wird durch einen vernunftwidrigen Teil der Anforderungen den überwiegenden Gebäudebestand wertmindern. Ferner wird die Erfüllung der Anforderungen eine nur teilweise Kompensation durch Marktwertsteigerung bewirken.
Denn bei Bestandsgebäuden könnten aktuelle erzwungende Heinzungs-Modernisierung oft teurer sein als der Nutzen und dies auch rein ökologisch gesehen. Für Ministeriums-Juristen und sektenartige NGO-Aktionisten genügt es, ein Gesetz zu machen, und alle Heizungen sind alsbald neu. Aber so funktionieren Wirtschaft, Technik, Handwerk und Energieversorgung nicht.
C-EIGZEIZ.a2) Der Zwang hierbei ist der Gesetzgebungsfehler.
Würde man die Aufbesserung den einzelnen überlassen, so würden diese kosten- und nutzenbasierte Einzelentscheide treffen. Es gibt durchaus nicht-verzerrende Förderinstrumente, beispielsweise durch zinssenkende staatliche Bürgschaften.
C-EIGHEIZ.a3) Zwang ist vernunftwidrig und also Enteignung,
so lange die weltweite Nutzung von fossilen Energieträgern keineswegs sinkt. Diese bleibt wegen des Bevölkerungswachstums der Erde einstweilen auf hohem Niveau - seit Jahren in etwa unverändert. Einsparungen in Deutschland sind damit ein Sandkorn in einem einstweilen nicht aufhaltbarem Sandsturm.
Vernunftwidrig ist ferner, dass die Nutzenbilanz nicht stimmt, sofern die zukünftige Erparnis von fossilen Energieträgern bis zum Lösungszeitpunkt niedriger ist als der Einsatz von fossilen Energieträgern für die Nachrüstung des Gebäudebestands. Diese Ermittlung kann nur einzelfall-bezogen optimiert werden. Mit schematischen Anordnungs-Kategorien ist ist nicht machbar.
D. Verfahrensaspekte:
E. Weitere Begründung und Nachweise:
D. Die ökonomische Unsinnigkeit von Fahrzeug-Verschrottung.
D1. Die Umweltbelastung aus dem Verschrottungsvorgang und der Neuproduktion eines Fahrzeugs ist höher als aus etwaiger zukünftiger Weiternutzung. Ohnehin werden ältere Fahrzeuge meist nicht für Langstreckennutzung verwendet.
D2. Korruptionsgefahr: Die Lobby-Arbeit für mehr Auto-Produktion darf nicht Anlass sein, den Fahrzeugpark am unteren Ende zu zerstören. Auch Parteispenden dürfen nicht in diesem Sinn wirken.
Auf die hohen Rabatte bei Fahrzeugen für politiknahe Benutzung sei hingewiesen. Diese Rabatte sind variabel. Einerseits Rabatte und andererseits Korruption, die Grenzen sind fließend und kaum definierbar.
D3. Das Verbot von § 303 StGB "Sachbeschädigung" darf nicht durch Gesetz gegenstandslos gemacht werden. Parlamentarier haben nicht das Recht, die "fremden Sachen" von Autofahrern aus Gründen der intellektuellen Überforderung zu zerstören. Das Zerstörungsverbot ist verankert in den Grundwerten der Gesellschaft.
Genauso wenig wie das Parlament ein Brandstiftungs-Gebot vorschreiben darf (§ 306 StGB)
und nicht ein Gebot der Feuerwehr-Fahrzeuge vorschreiben darf (§ 305a Abs. 1 Ziffer 3 StGB),
so darf es auch nicht ein Fahzeug-Verschrottungs-Gebot erlassen.
Derartige Gesetze verstoßen gegen den Abgeordneten-Eid "im Namen des Volkes" und damit gegen das Demokratie-Gebot des Artikels 20 Grundgesetz.
E. Die ökonomisch richtige Sichtweise muss lauten:
Verschrottung-Entscheide müssen in bewährter Weise den Einzelbürgern freigestellt werden.
E1. Nur im Einzelfall kann optimiert werden, wenn ein Auto verschrottet wird. Die Bedingungen lauten:
Noch gut genug für die 2-jährige Sicherheitskontrolle?
Noch gut genug für die eigene Nutzung?
Reparaturbedarf noch rentabel?
E2. Die Rentabilität des Reparaturbedarfs ist nicht gesetzlich regelbar. Ältere Autos werden oft von Personen gekauft, die es zugleich als Hobby betrachten, ihr Auto selber zu reparieren. Da Ersatzteile heutzutage zu ganz niedrigen Preisen verfügbar sind, sinken die Kosten für fortdauende Benutzung auf einen Bruchteil. Das gilt für die individuellen wie auch die volkswirtschaftlichen Kosten.
Auch die Technik-Lerneffekte im Fall von älteren Autos sind ein volkswirtschaftlich relevanter Gewinn.
E3. Ältere Autos sind oft in Benutzung durch Rentner in Fortsetzung von beruflicher Nutzung. Für die Senkung von Reparaturkosten haben sie den nötigen Zeitspielraum. Damit ist es wohlstandfördernd für die Fahrzeughalter wie auch für kleinere Reparaturbetriebe.
Bestimmte politische Kreise könnten argumentieren. Wozu brauchen Rentner ein Auto? - Dies kann man zurückgeben: "Wozu braucht ein 'grüner Belehrungspolitiker eigentlich ein Auto?" - Die einfache Antwort lautet: Beide betrachten ein Auto als Wohlstand gegenüber einem Fahrrad und als sicherer. Die Unfallquote und Diebstahlquote ist für Fahrräder im kritischsten Bereich.
F. Eine möglichst lange Nutzungsdauer von Altfahrzeugen ist damit im besten Sinn des Gemeinwohls, so lange keine Gründe für Fahrzeugzerstörung bestehen.
E4. Werden ältere Fahrzeuge exportiert statt verschrottet, so ergibt sich der gleiche Effekt. Zielländer sind in aller Regel solche mit niedrigen Arbeitslöhnen. Es handelt sich damit um Wohlstandssteigerung in anderen Ländern, ohne dass es die reicheren Länder etwas kostet. Dies beschleunigt in diesen Ländern die Verringerung des Wohlstandsgefälles zu reicheren Ländern.
Die Autoindustrie dürfte das weniger gut einstufen, weil damit ihre Absatzchancen in diesen anderen Ländern sich vermindern. Diese Anliegen der Autoindustrie sind legitim, dürfen aber nicht zu Parlamentsentscheide "gegen das Gemeinwohl" führen.
Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition / *Sammelvorlage gegen Altersdiskriminierung: Erbschaftssteuer, Heizung + Dämmung, Kfz-Versicherung, Führerschein-Erneuerung, Impfmanipulation, Gesundheitsdienste,... (in mehreren Rubikf *sb! ■ (2023-12-24) ► YYF-DISKR _x_
▼ mehr! ▼
Petition / *Sammelvorlage gegen Altersdiskriminierung: Erbschaftssteuer, Heizung + Dämmung, Kfz-Versicherung, Führerschein-Erneuerung, Impfmanipulation, Gesundheitsdienste,... (in mehreren Rubikf ► 2023-12-24 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/vak-aaa-de.htm#YYF-DISKR
► 2023-12-24 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Petition "mehrere Themen"
ist dieser Sonderfall. Diese Vorlage ist deshalb in verschiedenen Rubriken der Websote gelistet. Der Inhalt ist immer total identisch.
Altersdiskriminierung kommt in vielen Formen vor. Mehrere davon sind in diesem Text behandelt. Es gibt davon noch viele weitere.
Eine Petition soll normalerweise nur ein einziges Angriffsziel haben.
Dieser Text ist also nicht für eine einfache Anwendung gedacht. Es ist eine Sammelvorlage, aus der Sie alle Themen bis auf eines streichen sollten in den Abschnitten E. und F.
Oder Sie streichen alles in den Abschnitten E. und F. und wählen stattdessen einen beliebigen eigenen ganz anderen Angriffspunkt.
Diese Vorlage ist bereits konkret verwendbar. - Erstfassung "2023-12-26", sodann Erweiterung bei geeigneter Gelegenheit mit weiteren Textabschnitten. Zukünftige Erweiterungen müssen nicht abgewartet werden.
Jeder Versand durch sie fördert ein wenig die Reduzierung der betroffenen Missstände. Auf totale wissenschaftliche Perfektion kommt es bei Petitionen nicht an. Hauptsache, man macht sie und wartet mit Interesse auf die Reaktion des Imperiums. Das sind meist die üblichen diplomatischen Abwimmel-Textbausteine. Aber wie immer sei betont, im Hintergrund bewirken Sie mit jeder fundierten Petition ein Einwirken in Richtung von verbessernder Änderung.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, sinnvoll auch bei Kommunal-Parlamenten und bei Behörden - je nachdem, was Sie gerade angreifen wollen in Sachen Altersdiskriminierung.
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................
.....................................................................
....................................................................
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1.a) . Der Antragskern lautet: Die Gesetze für Alter X als Beginn oder Ende von Vorteilen oder Nachteilen sind verfassungswidrige Diskriminierung. Es darf nur nach altersunabhängigen objektiven Kriterien eingestuft werden.
A1.b) Beispiele von nicht risiko-konformen Altersgrenzen:
(1) Die Corona-Impfempfehlung des PEI "ab Alter 60".
(2) Vorschlag "Führerschein-Neuprüfung ab Alter 70".
A1.c) Vertretbar und sinnvoll sind Altersgrenzen für das Alter von 0 bis 20 Jahren.
Bis dahin ist die Entwicklung ganz ungefähr im Gleichschritt, zumal das Ausbildungssystem den Gleichschritt verstärkt.
A1.d) Verfassungswidrig ist insbesondere die meiste altersbasierte gesetzliche Ankopplung an Jahrgänge oberhalb Alter 50,.
weil insoweit die Schere der biologischen, gesundheitlichen, kognitiven und intellektuellen Alterung weit aufgefächert ist. Der Gesundheitszustand, die Rest-Lebenserwartung und die berufliche Kompetenz haben eine Bandbreite von etwa 30 Jahren.
Wichtiges Indiz: Wenn immer das Wort "Senioren" fällt, ist Diskriminierung meist nicht fern.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt ► C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt ► D.
Wichtige Fallgruppen: Siehe Abschnitte ► E. ► F.
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung und Fallgruppen_ Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt ► D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
|
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
|
C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-IMPF. Impfempfehlungen müssten risikoorientiert sein.
E-IMPF.a) Es geht bei Altersgrenzen um die Optimierung von Vorteilen gegenüber Nebenwirkungen.
Die erforderliche Abwägung hängt regelmäßig fast nur ab von Vorerkrankungen, Lebensstil, Ernährungsweise, Aktivität.
Man kann diese Abwägung nicht einfach auf den Hausarzt auslagern. Die nötige Vorgehensweise ist subtiler.
E-IMPF.b) Es kann nicht Aufgabe dieser Eingabe sein, die alternativen Verfahrensweisen zu entwickeln.
Wenn die kostspieligen kundigen Mediziner des Bundesgesundheitsministeriums sich außerstande fühlen, dies geeignet zu regeln, so wird der Unterzeichner dieser Eingabe gerne versuchen, ein beratended Bürgerrechtler-Team vorzuschlagen. Die Vergütung muss analog zu den zuständigen Ministeriumsbeamten sein, die ja dann ersetzt werden durch externen Beirat.
E-FUH. Deutschland muss auch weiterhin Führerschein-Nachprüfung ablehnen.
E-FUH.a) "Wissing gegen 'Zwangsuntersuchungen' für ältere Autofahrer."
"Bundesverkehrsminister Volker Wissing lehnt Pläne der EU-Kommission für ältere Autofahrer deutlich ab. Diese sollen sich ab Jahren einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen, um weiterhin fahren zu dürfen. _ _ Der Entwurf einer neuen europäischen Verkehrsrichtlinie sieht vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre den Führerschein auffrischen müssen. Dabei soll auch ihr Gesundheitszustand durch eine verpflichtende ärztliche Untersuchung oder durch eine Selbsteinschätzung abgefragt werden – die EU-Mitgliedsstaaten sollen selbst entscheiden können, welche der beiden Varianten bei ihnen gelten sollen. "
Ja, es geht um "Zwangs"-Untersuchungen. Der Neo-Totalitarismus bestimmter politischer Kreise mit Macht-Hybris kennt keine Grenzen mehr. Nach der "Zwangs"-Impfung, wer Soldat der Bundeswehr bleiben will, nun die "Zwangs"-Prüfung, wer weiterhin sein Auto fahren möchte.
E-FUH.b) Die Bemühungen auf EU-Ebene, beispielsweise Nachprüfung alle 5 Jahre vorzuschreiben ab Alter X,
sind in mehrfacher Hinsicht sachfremd. Dies Thema wird immer neu erörtert werden. Darum sei es trotz aktueller Nichtanwendung in Deutschland hier behandelt. Denn die Gefahr bleibt latent.
Die Prüfer, die das untersuchen sollen, und deren Berufslobby freuen sich über die Mehreinnahmen, können derartiges aber nicht sinnvoll prüfen. Was sollen sie feststellen bei einer Prüffahrt mit einem jahrzehntelangen Autofahrer? Den Alkohol hat er einen Tag pausiert und Fehler macht mancher unter Aufsicht öfter als ohne - und sei es einfach aus Empörung über derartige staatliche sinnwidrige Übergriffigkeit.
E-FUH.c1) Ältere Autofahrer sind im statistischen Mittel unfall-ärmer,
ausgenommen wegen Alkohol und Demenz. Demenz ist nicht gut prüfbar, weil es von ersten nicht prüfbaren Anzeichen bis zur starken Auswirkung meistens nur 1 bis 2 Jahre dauert, also weit weniger als die Prüfungsintervalle.
E_FUH.c2) "Ältere Autofahrer im Straßenverkehr: Seltener in Verkehrsunfälle verwickelt als jüngere
((so das Statistische Bundesamt))
E-FUH.c3) Die erforderliche Abwägung hängt regelmäßig fast nur ab von Vorerkrankungen, Lebensstil, Ernährungsweise, Aktivität, zukünftiger Lebenserwartung
des einzelnen. Das kann man weder prüfen noch berechnen. Abhelfen kann nur ein Maßnahmenbündel auf der Empfehlungsebene.
Wenn die kostspieligen kundigen Beamten sich außerstande fühlen, dies geeignet zu regeln, so wird der Unterzeichner dieser Eingabe gerne versuchen, ein beratendes Bürgerrechtler-Team vorzuschlagen. Die Vergütung muss analog zu der der zuständigen Ministeriumsbeamten sein, die ja dann ersetzt werden durch externen Beirat, also von mindestens gleicher Qualifikation dafür.
"In Deutschland leiden rund 1,6 Millionen Menschen an einer Demenz, wobei Alzheimer mit einem Anteil von 65 Prozent die häufigste Form darstellt."
Ohne auf Berechnungdetails einzugehen, sei angenommen, dass etwa 0,5 Millionen Menschen noch ihr Auto fahren, obgleich sie bereits zu den schwerwiegenden Unfällen tendieren, beispielsweise als Geisterfahrer auf der Autobahn. Speziell dafür sind sie unfall-statistisch erheblich überrepräsentiert.
Der FAZ-Bericht zeigt Möglichkeiten, diese Personen in ihrem Übergangsstadum zur kognitiven Überforderung zu ermitteln. Dann können die Informierten im Umfeld ihren Einfluss geltend machen, das Autofahren aufzugeben. Es wird zugleich offenkundig, wieso Prüfverfahren alle 5 Jahre für das gleiche Ziel ungeeignet sind: Das wäre dann nur ein weiteres Beschäftigungsprogramm für überzählige Kontroll-Passionierte. Es wäre reich an Konflikten und Gerichtsprozessen ohne Ende, statt dass diese Kontrolleure in der Wertschöpfungskette mit ihrer Arbeitszeit etwas Produktives zu erzeugen.
E.c) Die Versicherer-Tarife für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind alters-diskriminierend.
Die demenz. und alkoholbedingten größeren Unfälle verzerren die Statistik.
Außerdem wechseln Jahrgänge ab Alter 50 selten den Versicherer. Die Versicherer lassen diese Unwilligen für online-Änderungs-Bürokratie dann durch sukzessive jährliche Tarifsteigerung quer-subventionieren, dass sie Vorzugstarife für die Wechsler der jüngeren Jahrgänge anbieten. .
Dies ist ein komplexes Statistikthema, zumal ältere Autofahrer mehr Innenstadtverkehr-Anteil haben. Da die Versicherer privatwirtschaftlich sind, kann man ihnen nicht ohne Weiteres sachgerechtere Lösungen nahelegen. Aber es sollten Rahmenregeln eintreten, dass bei 10 oder mehr unfallfreien Jahren die Alters-Aufschläge der Tarife beispielsweise maximal 30 Prozent betragen dürfen. Dies könnte gesetzlich geregelt werden. Man dürfte sehr rasch feststellen, dass die Versicherer damit ausgezeichnet klarkommen, wenn sie Tarife nicht mehr alters-diskriminierend fixieren dürfen. Denn wer schwere Unfälle erzeugt, erzeugte in der Regel in den Vorjahren bereits leichte.
Es zählt durchaus zu den Staatspflichten, privatrechtlich erfolgende Diskriminierung auf Maßvolles einzuschränken.
Man vergleiche: Zur Zeit dürfte der Aufschlag etwa 100 Prozent betragen. (Nicht vergleichend verifiziert, aber über Vergleichsrechner leicht ermittelbar, indem man das Alter zwischen 40 und 95 Jahren variiert.)
Es würde bedeuten, dass die SF-Klassen nicht nur eine schematisch prozentuale Tarifabminderung erzeugen, sondern eine altersspezifische Überlagerung im vorstehenden Sinn erhalten.
Es gibt andere Lösungen, die aber gewöhnungsbedürftig wären, also hier zu weit führen würden Ein deutscher Versicherer praktiziert beispielsweise geschickte Zusatzfragen für die versicherungsmathematische Bewertung und ist deshalb für Personen ab etwa Alter 60 der deutlich Preiswerteste.
E-REN. Die Festlegung des Rentenalters ist nicht sachgerecht.
E-REN.a) Dies Problem kann durch die politische Diskussion nicht gelöst werden.
Das staatliche Rentensystem ist weit entfernt von einer versicherungsmathematischen Richtigkeit. Die Herstellung könnte rasch erfolgen, sofern sie in vielen kleinen Schritten vollzogen wird. Von dieser Möglichkeit ist der politische Wille gegenwärtig nicht geprägt.
Also kann nur auch von hier vorgetragen werden, dass die Fixierung der festen Rentenaltersgrenze noch weitergehend aufgeweicht wird. Außerdem muss die Mutterrolle ausgewogener gewürdigt werden. Das wegen Kindern verminderte Einkommen ist für diejenigen, die heute die Rentenversicherung finanzieren.
E-SEN. Wenn immer das Wort "Senioren" fällt, ist Diskriminierung...
E-SEN.a) ... meist nicht fern. Wenn Empfehlungen von etwas Gutem "für" Senioren erfolgen.
so ist es in Wahrheit oft verbal verdeckte Diskriminierung: Verfassungswidrig ist insbesondere meist eine altersbasierte gesetzliche Ankoppelung von Vorteilen und Nachteilen an Jahrgänge oberhalb Alter 50.
Es ist die Schere der Alterung weit aufgefächert ist. Der Gesundheitszustand, die Rest-Lebenserwartung und die berufliche Kompetenz haben eine Bandbreite von etwa 30 Jahren.
Was erscheint problematisch? - Beispiele:
E-SEN.b1) Senioren sollen Fahrrad fahren für mehr Gesundheit?
Oder damit sie nicht mehr so viele Parkplätze den Nicht-Senioren nehmen?
Solche Empfehlungen sollten unterbleiben. Im Gegenteil sollte PKW-Nutzung empfohlen werden.
Fahrradfahren hat ziemlich die höchste Unfallquote und hohe Folgerisiken, zumal dann, wenn die Knochen leichter brechen. Wie sehr das vom Alter oder von der Ernährung abhängt, vielleicht zusätzlich von genetischer Komponente, soll hier nicht behandelt werden. Die Risiken sind ein Faktum.
E-SEN.b2) Senioren sollen Erfüllung im Ehrenamt erhalten? Dankeschön statt Arbeitslohn? Ehrenamts-Empfehlungen sollten für echte Arbeit unterbleiben. Es ist je nach Sachverhalt oft bereits eine verdeckte Beleidigung, dass Senioren nicht mehr Vollwertmenschen sind, indem sie nur noch für Halbwertiges taugen.
Nur zu oft ist es eine ganz besonders perfide Heuchelei: Nämlich, sofern die Koordinatoren aus der unterbezahlten Arbeit der "ehrenamtlichen Senioren" mächtige Business-Gewinne abschöpfen können. Wieso sollen Senioren die Rolle von unterbezahlten Arbeitnehmern spielen?
Was ist denn dann der Unterschied zum "strafbaren Lohnwucher durch Unterbezahlung"?
"Der Begriff Lohnwucher ist im juristischen Sprachgebrauch ein Synonym für die rechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern. Lohnwucher liegt dann vor, wenn in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis die Höhe der Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht und dieses Missverhältnis durch Ausnutzung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Arbeitnehmers zustande gekommen ist."
Da würde es lange Gesichter geben bei der kommunalen Verwaltung, wenn alle ins Ehrenamt möglicherweise unterbezahlt hinein geköderten Senioren plötzlich rückwirkend 50 Euro pro Stunde in Rechnung stellen und für den Fall der Auszahlung ("tätige Reue") auf eine Strafanzeige verzichten. Rund 50 Euro kostet die Arbeitnehmerstunde, wenn alles umfassend, siehe übliche Autowerkstatt-Tarife. Denn bei Wucher erfolgt nicht eine zaghafte Anpassung an noch so gerade eben Erlaubtes, sondern ein Ersetzen des "sittenwidrigen nichtigen Vertrags" durch den Marktpreis-Mittelwert.
E-SEN.b3) Senioren erhalten Räume und Vereinshilfen? Solche Empfehlungen sollten unterbleiben. Die sich treffen wollen, nutzen die Gastronomie und das ist gut so.
Subventionen, weil das nötig ist? Oder weil eine politische Partei sie mit Geschenken vom Geld anderer Leute zu ihren Wählern machen will?
E-SEN.b4) ARD-ZDF-Zwangsabgabe durch alle - trotz Zuschaueralter "rund 65"? Richtig, damit die einseitige politische Ausrichtung der Sender die Senioren nur weit unter Kosten belastet, um bestimmte Parteien bei dieser Klientel zu fördern.
Der Zwang der Rundfunkabgabe sollte entfallen. Die Rundfunkabgabe würde auf rund 30 Euro steigen für die Noch-Zuschauer, mittleres Alter 65. Diese haben sicherlich fast alle dies Geld verfügbar für das häufige Vollzeit-Heimkino, was man im Fall von zuvor 40 Arbeitsjahren zu Recht genießen sollte.
Wem 30 Euro zu viel ist, der darf durchaus kostenfrei alles nutzen, außer Sport und Krimis und die kostspieligen großen Spektakel.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
- hier einiges, was ältere Jahrgänge wirklich gut brauchen könnten -
F-ERB Die Erbschaftsteuer-Belastung...
... ist (auch) für eigengenutztes Eigentum erheblich gestiegen
und erschwert für Senioren die Übergabe des Eigenheims an die Nachkommen. Immobilen-Preisentwicklung und allgemeine Geldentwertung machen das Nach-Leben schwer. Wie in vielen Ländern sollte das eigengenutzte Eigentum auch in Deutschland frei von Erbschaftssteuer übertragbar sein.
Dies sollte ohne 10 Jahre Wartefrist sein und nicht beschränkt sein auf bestimmte Personen. Die 10-jährige Frist blockiert viele Objekte durch rein steuerlich bedingte Minimalnutzung statt Veräußerung an Familien. Die Bindungsfrist - real vermutlich eher 12 Jahre - trägt in Fernwirkung bei zur extremen Miethöhensteigerung.
F-ERA. Senkung der Verfahrenskosten für Erbschaftsstreite,
F-ERA.a) insbesondere auch bezüglich der Anwaltskosten.
Meist sind ältere Jahrgänge beteiligt - Ehegatten, Geschwister, oft auch bereits ältere Kinder. Rechtsstreite sind häufig und durch die Anwaltskosten derart teuer, dass sich eine spezialisierte Branche der Großverdiener herausgebildet hat. Gewiss sind bei hohen Gegenstandswerten etwas höhere Anwaltsgebühren angebracht, aber nicht bis zur Teilzerstörung des Erbschaftsvermögens.
Gerechtigkeit ist nicht erreichbar, weil weniger begüterte Erben die Anwaltskosten nicht gragen können.
Erbrecht ist kompliziert und durch Laien nicht gut meisterbar.
F-ERA.b) Die hohe Streitintensität unter den Erben ist abzumindern durch bessere Testamenthilfen.
Über 90 Prozent der Streite dürften überflüssig sein und auf unbedachten Regelungen der Testamente beruhen, insbesondere im Fall des sogenannten "Berliner Testaments". Hier muss Änderung durch geeignete Gesetzgebung erfolgen, die die Testamentgestaltung und die Hinterlegung laienfest ermöglicht.
Immer häufiger ist ein Ableben im Ausland.
Hier muss die durchaus schon seit diversen Jahren bestehende Regelung berücksichtigt werden, durch die oft ausländisches Recht anzuwenden ist - mit noch höheren Kosten, wenn die Testamente unglücklich gemacht sind, und teils mit unberechenbaren Ergebnissen.
F-UMB. Aussetzung der Umbaupflichten
F-UMB.a) ... für Heizung und Wärmedämmung.
Wenn ein alleinstehender 85-Jähriger nur noch einen Teil seines großen Hauses heizt mit einer ziemlich alten Heizung, wieso soll er das Haus modernisieren für das nächste halbe Jahrhundert? Zumal es damit mehr Risiko von hoher Erbschaftssteuer erzeugt. Die Bank wird das auch nicht unbedingt einsehen mit einem Blick auf die Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft.
Die früher vorherrschende dingliche Orientierung der Immobiliensicherheit ist den Banken in den letzten 2 Jahrzehnten zunehmend erschwert oder auch untersagt worden. Die angestrebte Rückzahl-Gewähr bis zum Erreichen des Rentenalters ist bei Alter 85 keine besonders überzeugende Forderung.
F-UMB.b) Die Gesetzgebung soll den Wegfall von Baukosten-Zwang nicht mit X Sonderregeln ansteuern.
Das Land benötigt keine unausgegorenen Gesetze für unausgegorene Ziele durch unausgegorene Vordenker.
Wenn diese Politikziele derart großartig sind, wieso dann der Zwang mit festen Verschrottungsregeln nach Heizanlagen-Alter und mit bezifferten Wärmedämmzielen unabhängig von den Einzelfallumständen?
F-FIN. Immobilienbeleihung ohne Altersgrenzen
F-UMB.a) Fehler der Regel "Immobilien-Beleihung soll abbezahlt sein bis Beginn des Rentenalters".
Es wird nicht ausreichend unterschieden zwischen
(1) "Sichere" Darlehn mit erstrangiger Sicherung im fast risikofreien Bereich bis 50 % des Verkehrswertes.
(2) "Bonitäts"-Darlehn im risikogefährdeten Bereich: Nachranging und Auslauf nahe dem Immbilienwert.
Es gibt viele vernünftige Gründe, wieso Personen der älteren Jahrgänge
eine Finanzierung gemäß (1) haben möchten. Wen dies in Maßen erfolgt, so gibt es kaum vernünftige Gründe, es zu hemmen. Beispiele:
(1) Verwendung als Schenkung, um Erbschaftssteuer den Nachkommen zu ersparen.
(2) Verwendung für Konsum vor dem Ableben, sofern kein Grund besteht, viel zu vererben.
(3) Finanzierung von Modernisierung für Heizung und Wärmedämmung.
(4) Finanzierung von gesundheitsdienlicher Behandlung.
(2) Finanzielle Hilfe für das Studium und Kindern und Enkeln.
Oder auch, Kinderlose könnten ihre Immobilie beleihen,
um mit Förderung von LIBRA die Förderung von besserer Politik zu fördern. Das hat dann Vermächtniswert, wobei man schon zu Lebzeiten die Wirkung sehen kann.
Unterschrift:
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Temporär: *VBS = Vorbereitende Sammlung
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von Aspekten von kommenden Verfassungsbeschwerden
Alle Vorbereitungen zu Beschwerden wegen gegenwärtig hochgeladen zu
- zu https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
- Dort Suche im Browserfenster mit: Strg F
--- Suche nach: *Staatsmedien
--- oder nach: *Missstände
Dor ist der Eintrag: "Vorbereitende Sammlung"
Beschwerde gegen RBB-Staatsvertrag
Können Bürger beim Bundesverfassungsgericht der Beschwerde des RBB entgegentreten? Bei den Individual-Eingaben im Grundrechte-Kontext handelt es sich um Beschwerden. In den Medien werden solche Beschwerden oft synonym als "Klage" bezeichnet. Jedoch fehlt bei der Individualbeschwerde ein Gegner im Verfahren. Dass es diesen in der Realität dann trotzdem in anderer Form geben kann, ist ablesbar am Urteil über die Rundfunkabgabe:
BVerfG 1 BvR 1675/16 (2018-07-18)
Der Aspekt der Organklage (also "Klage") bei Verfassungsgerichten zwischen Verfassungsorganen wird hier nicht behandelt.
Können Bürger beim Bundesverfassungsgericht dem RBB trotzdem "in die Parade fahren"? Der Bürgerrechtler kann dem RBB "in die Parade fahren". Hierzu könnte er beim Bundesverfassungsgericht eine eigene Beschwerde einreichen, die bei geeigneter Argumentation das RBB-Anliegne auszuhebeln versucht.
Aber für das "Wie" des "in die Parade fahren" gibt es verschiedene weitere Optionen. Beispielsweise kann der Bürgerrechtler in besserer Wahrung der Subsidiarität sich an die Landesverfassungsgerichte Berlin und Brandenburg wenden, also mit einer Landesverfassungsbeschwerde. So lange ein Bürgerrechtler nicht selber das in etwa gleiche beim Bundesverfassungsgericht einreichen, ist es wirksam.
Die weiteren Aspekte der Vorgreiflichkeit - welches Verfahren zuerst zu sein hat - sollen hier nicht behandelt werden. Jedenfalls ist Landesrecht betroffen und dies in einem konstitutionellen Kontext. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem früheren Entscheid zur einer ähnlichen medienrechtlichen Problematik für Bayern bekundete, räumt es zum ausgeprägt landesrechtlichen Medienrecht den Landesverfassungsgerichten den prioritären Gestaltungsspielraum ein. Auf diese Grundsatz-Rechtsprechung kann man verweisen.
Ungeordnete Sammlung von vorgeschlagenen Einwendungen gegen den Rundfunkstaatsvertrag Berlin-Brandenburg: Vorab: Das meiste ist inhaltlich nicht neu. Das kann dann nicht mit der besonderen auf 12 Monate begrenzten Rechtssatz-Beschwerde angegriffen werden. Allerdings ist das Neue mit dem Nichtneuen vermutlich untrennbar verzahnt und ist dann möglicherweise mit betroffen von den Einwendungen. .
Wesentlicher Punkt ist: Der RBB gehört dem Volk. Er ist Eigentum des Volks.
- Nachweis ist im Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" Abschnitt ???
Das Recht der Eigentümer auf demokratische Hauptversammlung kommt im Rundfunkstaatsvertrag nicht vor. Er hat insoweit eine enteignende Wirkung (zu Gunsten der regierenden Parteien), ohne das eine Entschädigung erfolgte oder geplant ist. Es werden wohl alle ARD-Rundfunkräte - ebenso beim ZDF - nach Parteienproporz der regierenden Parteien zugeteilt, auch wenn dies getarnt wird durch Verteilung an "Vertreter von gesellschaftlichen Gruppen",
Hart formuliert durch den Wissenschaftler Herbert von Arnim: "Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht." - Nicht nur den Staat - auch die angeblich "staatsfernen" Sender "ARD, ZDF usw.".
"Staatsfunk" wird als Beleidigung beleidigt. Wie hätten die Leitenden es gern? "Ex-Regierungssprecher-Rundfunk" wie zur Zeit der RBB, Berlin, und viele Jahre der BR, München?
Die volle Rundfunkfreiheit gilt für den RBB nicht Es besteht wegen des öffentlich-rechtlichen Konstruktes die Neutralitätspflicht statt DDR 2.0. Nur Privatsender dürfen beliebig beispielsweise "nach links-grün abdriften". Erst recht darf der RBB sich nicht auf die Rundfunkfreiheit berufen bezüglich der wohl unstreitigen Benachteiligung von Brandenburg.
Der RBB ist ein "VEB Volks-Eigener Betrieb", ein sozialistisches Unternehmen mit mittelbarer Staatsfinanzierung aus einer Zwecksteuer ("Steuer" gemäß EU-Recht und auch beim Statistischen Bundesamt). Ein Sozialismus-Unternehmen unterliegt den Regeln der Geschäftsführung, wie von den Volksvertretungen beschlossen. Es hat kein Eigenrecht, das dem entgegengesetzt werden kann.
Dass die Sender ARD, ZDF usw. durchweg Sozialismus-Unternehmen sind, dies Faktum wird gerne verdrängt. Sie sind es. Sie leben dank mittelbarem Staatshaushalt, gleichgültig, wie "genial" dies durch eine Wortgebung "Beitrag" getarnt ist.
- Nachweis der Staatsfinanzierung: "Metastudie LIBRA" Abschnitt BA...
Es darf das Volkseigentum "Hochhaus 2" nicht verkauft werden. Es ist von geschichtlicher Symbolkraft und gehört zum Volkseigentum. Es gehört zum nationalen Erbe. Nur ein Volksentscheid - Berlin und Brandenburg - könnte zum Verkauf ermächtigen. Die mehrheitliche Zustimmung des Volkes dürfte nicht erreichbar sein.
Die 8 Jahre lang "schlafmützigen" Landesparlamente haben zu büßten, dem RBB wieder Eigenkapital zu liefern. Denn nur dank ihrer"Schlafmützigkeit" - und der der Landesregierungen - konnte Intendantin Schlesinger seit 2016 mit Jahresverlusten von je etwa 30 Millionen Euro das vorher reichliche Eigenkapital vernichten. Alljährlich lieferte der RBB laut dem damaligen Rundfunkstaatsvertrag den beiden Landesparlamenten Bericht - oder war im Fall der Nichtlieferung zu dieser aufzufordern.
Konnte man es vorher wissen? Dafür besteht volle Beweiskraft: Seit Ende 2016 bis Mitte 2023 hatte ein Berliner Bürgerrechtlich per Einschreiben mit Beweiskraft zum Eingreifen aufgefordert, weil anderenfalls zukünftig der faktische Insolvenzstatus drohe. Dies ging jahrelang mit mehrfachen Aufforderungen an die RBB-Intendanten und die Referatsleiter der Medienreferate der beiden Landesregierungen.
Beweiskraft liegt vor.
Ein formales Insolvenzverfahren ist für ARD-Anstalten in wohl allen Gründungsgesetzen ausgeschlossen, was auf eine Staatshaftung hinausläuft, vielleicht interpretierbar als "Patronatshaftung".
Nun dürfen die Schuldigen nicht dem unschuldigen Eigentümer (dem Volk) seine denkmalgeschützten Symbolhäuser entwenden. Die Verfassungsbeschwerde fordert Volksabstimmung.
Unbenommen bleibt es dem RBB, nicht benötigte Flächen branchen-konform zu vermieten, beispielsweise an die Zulieferer von Sendeinhalten.
Die Auswahlkriterien für Führungskräfte und Gremien sind zur Zeit nicht demokratie-konform. Insoweit sollte der Staatsvertrag durch Änderung geeignet abhelfen. Das Wie, also "de lege ferenda", bleibt aber im Ermessen des zuständigen Verfassungsorgans, also der beiden Landesparlamente.
Beispielsweise muss für die Zukunft unterbunden werden, dass frühere Regierungssprecher nochmals Intendanten werden können.
Die aktuelle Intendantin, eine Ex-Regierungssprecherin, ist in geordneter Weise mit geeigneter Frist des Amts zu entheben. Dies geht nicht gegen ihre Person, sondern ist ein Unvereinbarkeits-Einwand.
Anzumerken ist: Die Wahl erfolgte unter Verletzung von demokratischen Regeln und unter externem Einfluss. Dies ist ausreichend durch Medienberichte bekannt geworden.
Da es politisch durch Einflussnahme bewirkt wurde, wird es als beschwerdefähig angesehen.
Da es Grundrechte aller Bürger von Berlin und Brandenburg verletzt, wird Aktivlegitimation des Beschwerdeführers angenommen.
Grundrechte des Demokratie-Gebots und der Informationsfreiheitt:
- Grundgesetz Artikel ???
- Landesverfassung Berlin Artikel ???
- Landesverfassung Brandenburg Artikel ???
Wie viele Beschwerdeführer sollten es sein? Vorzugsweise 3 für Berlin und 3 für Brandenburg. Außerdem sollten später alle Bürger der beiden Bundesländer sich anschließen können durch Mitteilung an die Landesverfassungsgerichte. Mehr ist nach Ablauf der Frist vom 31. Dezember 2024 nicht möglich.
Sollten eine große Anzahl solche Erklärungen erfolgen, so wäre dies zur Entlastung der Gerichte im Vorfeld zu bündeln.
Warum vorzugsweise immer mindestens 3 Beschwerdeführer? Weil dann nach den Regeln der Statistik-Mathematik die Wahrscheinlichkeit des Wegfalls von allen 3 nahezu null ist.
Beispiel: 1 gewinnt im Lotto, 1 wählt in Verzweiflung über die Politik die Auswanderung, dann bleibt immer noch einer übrig.
Fortwirkung von noch nie bearbeiteten Beschwerden von 2021: Der Nichtbearbeitung wurde seinerzeit durch Beschwerdeführer geeignet widersprochen. Insbesondere war das nötige Richterkollegium für Berlin zu weniger als 50 Prozent noch im Amt. So begründete Nichtigkeit des Entscheides wurde damals eingewandt.
Es ist zu erwägen, die seinerzeitigen Beschwerden gegen den Medienstaatsvertrag 2020, seither im Schwebezustand, zum erstmaligen Entscheid zu beantragen.
Die besonderen Beschwerdegründe gegen den RBB sind zu ergänzen durch die gegen alle Sender ARD, UDF usw._
Rechtsgrundlage ist der Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Sender - "ideologie-geprägtes Abdriften".
Beschwerden-Vorbereitung: Siehe das Schriftsatz-Beispiel "NEIN-BRIEF" Abschnitt M.
Aktivismus ist mit einem Status von Gemeinnützigkeit unvereinbar:
Siehe die Entscheide gegen ATTAC und andere: ???
Allerdings kann den Sendern - so auch auch dem RBB - die Gemeinnützigkeit nicht entzogen werden. weil wohl bundesweit übereinstimmend in den Gründungsgesetzen verliehen und fest verankert. Also bleibt nur die Option, den Aktivismus zu untersagen, wenn die Sender eine Zukunft haben wollen.
So lange der Aktivismus dominiert, fehlt es an der Grundlage des Zwangs der Rundfunkabgabe. Einstweilen kann sie allein aus diesem Grund nicht verlangt werden.
- Siehe hierzu das beim Bundesverwaltungsgericht seit 2024 anhängige Verfahren, Entscheide wohl frühestens Ende 2025.
- AZ: ??? - Entscheid-Zeitplan: Gemäß Verlautbarung des Gerichts.
***** _!_ Gegen *Missstände ARD, ZDF usw. und gegen den Zwang der Rundfunkabgabe. *sb! ■ (2023-12-26) ► PPE-PETITS
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Gegen *Missstände ARD, ZDF usw. und gegen den Zwang der Rundfunkabgabe. ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/ppe-aaa-de.htm#PPE-PETITS
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert
Einfach wechseln zur zentralen Koordinationsstelle:
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***** _!_ Petition: Antrag an den Rundfunkrat eines Senders ARD, ZDF usw.: Rückkehr zur Neutralitätspflicht! Erlassantrag Rundfunkabgabe für Dauer der Nichtbewirkung. Bei Nichtbewilligigung Verfassungsbeschwerde. *sb! ■ (2024-01-13) ► PPE-ZZVBJ-RUNRAT _x_
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Petition: Antrag an den Rundfunkrat eines Senders ARD, ZDF usw.: Rückkehr zur Neutralitätspflicht! Erlassantrag Rundfunkabgabe für Dauer der Nichtbewirkung. Bei Nichtbewilligigung Verfassungsbeschwerde. ► 2024-01-13 =zuletzt aktualisiert:
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► 2024-01-13 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
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Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
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Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist an den Rundfunkrat zu adressieren: Die zuständige Landesanstalt und/oder ZDF.
Nützlich ist Versand zur Kenntnisnahme an den Intendanten und an die Rechtsaufsicht über den Sender.
Adressen-Übersichten:
Stand 2023-05 https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
An ...........................................
.........................................
......................................... (Str.)
............ ............................ (Postleitzahl +ORT).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Sie werden hiermit aufgefordert, sofort die ideologische Ausrichtung
des Senders in der eigenen Berichterstattung und redaktionellen Gestaltung zu unterbinden. Eine Berufung auf die Rundfunkfreiheit ist insoweit nicht möglich.
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF usw. sind die einzigen Sender, die nicht über die volle Rundfunkfreiheit verfügen: Durch ihre jeweiligen Gründungsgesetze sind sie verpflichtet zur politischen Neutralität und zur Förderung von politik-neutraler Allgemeinbildung.
A1.a2) Sofern der Sender selber die beschriebene Rechtsverletzung nicht unterbinden kann,
soweit er Medienerzeugnisse von anderen Sendern des Verbunds ausstrahlt:
Dann ist die Verbreitung dieser mit der Neutralitätspflicht unvereinbaren Aussendungen zu unterlassen und zu ersetzen durch Sendungen in Einklang mit der Neutralitätspflicht.
A1.b1) Antrag auf Bestätigung des Fortfalls meiner Rundfunkabgabe-Pflicht:
Bitte bestätigen sie die Anweisung an den Intendanten des Senders, dass ich bis zur Entsprechung zu vorstehenden Aufforderungen nicht zur Leistung der Rundfunkabgabe verpflichtet bin. Als Grundlage der Pflicht hatte das Bundesverfassungsgericht im Entscheid vom 18 Juli 2018 die politische Neutralität der Sender fixiert.
A1.b2) Antrag auf Bestätigung der Befreiung auch mit Rückwirkung seit 2013:
Die Rechtsverletzung besteht bereits mindestens seit 2013. Ein entsprechender Betrag für die früheren Jahre ist mir gutzuschreiben. Zahlungen und etwaige Verfahrens- und Mahnkosten sind mir zu erstatten.
Verjährung konnte im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Zwangsausübung mit Selbsttitulierung beim Rundfunkabgabe-Inkasso nicht eintreten.
A1.c1) Hiermit fordere ich sie auf, den Aufwand des Senders für internetbasierte Aktivitäten zurückzusetzen auf maximal 0,75 % der Gesamtaufwands.
Demnach ist zudem jede Ausweitung und Umwidmung der Sender für das Internet unzulässig.
Akuell erreicht allein der bundesweite Teilbetrag für den bundesweit vertriebenen und finanzieren Jugendsender funk.net ungefähr diese 0,75 %.
Die EU-Genehmigung von etwa 2007 für die Rundfunkabgabe, von der EU zutreffend als Mediensteuer - nicvht "Beitrag" - eingestuft, beruhte auf der Grundlage von höchstens 0,75 % internetanteil für die Verwendung. Mit der seit mindestens etwa 2018 bestehenden Überschreitung ist die Rechtsgrundlage für den Zwangscharakter der Rundfunkabgabe erloschen: Eine staatliche Subvention ist dann Verletzung des Wettbewerbs auf dem freien EU-weiten Medienmarkt im Internet und also unzulässig. Nur noch freiwillige Beitragszahlung bleibt zulässig.
A1.c2) Beantragt wird, mir zu bestätigen, dass auch aus diesem Grund für die Zeit ab 1. Janzuar 2018
der Zwang des Rundfunkabgabe-Inkassos unzulässig ist, mir diese also rückwirkend zu erlassen ist, so lange dieser Verstoß nicht aufgehoben ist.
A1.d) Aufgefordert habe ich den Rundfunkrat, alle vorstehend dargestellten Rechtsverletzungen zu unterbinden.
Dies ist nicht nur mir gegenüber nötig, sondern es ist generelle Pflicht des Rundfunkrats, weil es sich um Verstöße gegen geltendes Recht handel.
Bei den sozialistischen VEB V_olks-E_igenen_B_etrieben ARD, ZDF usw. ist der Rundfunkrat in der Rolle der Aktionärsversammlung wie auch des Aufsichtsrats. Letzteres ist real belegt durch die bundesweite Üblichkeit von etwa monatlicher Sitzungsfrequenz. Der Verwaltungsrat entspricht teilweise der Funktion eines "erweiterten beratenden und bewilligenden Neben-Vorstands" und ist ebenfalls Kontroll-Objekt des Rundfunkrats.
A1.e2) Frist von 3 Monaten wird gesetzt, meinem Antrag zu entsprechen. Verfassungsbeschwerde
ist vorgesehen bei Nichtentsprechung.
Herrschende Rechtsprechung ist: Die Subsidiaritäts-Bedingung für Verfassungsbeschwerden ist erfüllt durch den Nachweis der Abhilfe-Verweigerung seitens des Rundfunkrats.
Nachweis: "Metastudie LIBRA" Abschnitt XXX (noch zu ergänzen).
Statt eines Auszuges wird verwiesen auf die Rechtsprechung, dese gelistet in VG CCC (noch zu ergänze).
Nichtbeantwortung ist keine Abhilfe. Im Hinblick auf die etwa monatliche Sitzungsfrequenz des Rundfunkrats wurde eine 3-monatige Beantwortungsfrist eingeräumt.
A1.e2) Der Angemessenheits-Gesichtspunkt der Frist ist wie folgt zu werten:
Es bestehen analoge mittlere Fristen für analoge nötige Vorverfahren für die bundesweit besondere Form der Bayerischen Landesverfassungsbeschwerde.
Nachweis: "Rechtsrahmen Medienfreiheit" Abschnitt BAY.
(Wegen nur begrenzter Antrags-Relevanz nicht beigefügt.)
A1.e3) Im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Status des Senders
ist der Rundfunkrat nicht nur berechtigt, sondern zur Antwort verpflichtet, weil er dem Grundrecht des Petitions-Rechtsanspruch unterworfen ist. Ein Schweigen innerhalb der gesetzten Frist wäre also Verstoß, wird angemerkt.
A1.f) Bis zur abschließenden Entscheidung in dieser Sache
meine ich, nach der geltenden Regelung ein Recht auf Aussetzung der Zahlung der Rundfunkabgabe zu haben. Da das Verfassungsgericht hier dir Funktion eines erstinstanzlichen Gerichts hat, meine ich, dass Aussetzung auch bis zum Abschluss des Verfahrens zu gelten habe, dies auch für die Folgeverfahren, möglicherweise erst abgeschlossen durch ein EuGH-Verfahren.
Dies ist hier nur Anmerkung. ich werde abwägen, ob ich die Aussetzung bei der ARD-Anstalt beantragen werde.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-GEW. Gewissens- und Religionsfreiheit:
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GEW.a1) Synopse: "Gewissens- und Religionsfreiheit" --- GG Art. 4
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art.10 Freiheit / Denken, Gewissen --- EMRK Art. 9
--- _BE_ Art.29 Abs.1 --- _BR_ Srt. 13, ferner Art. 12 Abs. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' und derner Art.5 --- _BY_ Art.?-?
--- HB_?-? --- _HE_ Art.9 Gewissen, Religion - Art. 49 bis 54 Kirchenfreiheit --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art.19=Religionsfreiheit; Art. 22 und 23: Import Art. 140 GG, Sonderregel für früheres Preußen von NRW --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 19 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.25 und 39; Art.40 importiert Art.140 GG, hierdurch als Kaskade Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919
|
C-GEW.a2) Artikel 4 Grundgesetz:
"(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
|
C-GEW.a3) Definitionsproblem: Was ist "Gewissen", "Religion"?
Hier hilft nur Rückgriff auf die Philosophie und auch sie bringt uns kaum weiter für den juristischen Alltag.
Einkreisung für Religion: Wer sich auf allgemein anerkannte Glaubensbekenntnisse beruft, hat Punkte für Anerkennbarkeit: Formelle oder praktizierende Zugehörigkeit zur katholischen oder evangelischen Kirche, zum Judentum, zum Islam. Ansonsten ist es für vieles schwer definierbar.
Stattdessen nur mit "Gewissen" argumentieren? Veranschaulichung, dass auch das nicht Klarheit bewirkt: Jemand erklärt, dass ihm das Gewissen seine Wertordnung gebietet, beispielsweise, dass er für das aktuelle politische System nur ein Drittel der Steuern zahlten muss, weil zwei Drittel nur gewissens-unverträgliche Veruntreuung sind? Das Strafgesetzbuch verbiete ihm "Beihilfe" hierzu.
*C-INF. Informationsfreiheit, Zensurverbot:
Gegen diese Grundrechte wird verstoßen.
C-INF.a1) Synopse: "Informationsfreiheit, Zensurverbot:" --- GG Art. 5
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta - Art. 11 Info-Freiheit - Empfänger, Anbieter ; EGrCh Art. 14 Bildungsrecht - frei wählbar --- EMRK Art.11 Abs. 1 ; Art.10 Abs.1 Wahlfreiheit / Informationsquelle ; EMRK 1.ZP Art. 2 Recht auf Bildung
--_BE_ Art.14 für Verbreitung und Zugang; Zensurverbot - Art. 21 Kunst- und Wissenschaftsfreiheit --- _BR_ Art. Artikel 19 Informationsfreiheit (möglicherweise teil-nichtig wegen Kollision mit Bundesrecht); Art. 31 Wissenschaftsfreiheit ; Art. 34 Abs. 1 Wissenschaftsfreiheit --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.9 Meinungs- und Verbreitungsfreiheit - Art. 13 Info-Erlangungsfreiheit - Art.10 Wissenschaft, Kunst - Art.18 Aberkennungsmonopol: StGH --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 20 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 5 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.11 - Art.20=Bildungsrecht --- Art.29=Erwachsenenbildung
|
C-INF.a2) Artikel 5 Grundgesetz:
"(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
3Eine Zensur findet nicht statt. [---]
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. [...]"
|
C-INF.a3) Die einzigen, für die die volle Rundfunkfreiheit nicht besteht, sind ausgerechnet ARD, ZDF usw.
obgleich sie es sind, die sich am häufigsten darauf berufen. Sie sind durch ihr jeweiliges Gründungsgesetz tzr Neutralität verpflichtet. Nur Privatsender dürfen "links-grün" werden. ARD, ZDF usw. verlieren hierdurch ihren Rundfunkabgabe-Zwangsanspruch.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
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C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
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*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
|
C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
|
*C-DMD. Gebot "Demokratiegebot / Länder"
Im Kontext dieses Gebots liegt Verstoß vor.
Als "Ewigkeitsgarantie" könnte man interpretieren:
Unten Art. 79 Abs.3 (Bundesstaat) und Art. 20 GG (Demokratie-Gebot) und Art. 1 GG (Menschenwürde).
Allerdings: "Nichts Menschliches ist ewug" - sagen nicht nur "Reichsbürger", sondern auch Philosophen.
C-DMD.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Länder" --- GG Art. 28
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
"Demokratiegebot / Bundesländer" --- GG Art. 28
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. Art. 2, 22, 25, 97, 98 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 ; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. ?-? --- _ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
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C-DMD.a2) Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz:
"Art. 28 (1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. [...]
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [...] 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
C-DMB.a2) Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz:
"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-XXX. ?_?
E-XXX.a) ?_?
?_?
E-LIB.
E-LIB.a) Die gängigen Irrtümer sind belegt auf der LIBRA-Plattform für "Vernunftdenker".
Geeignet erscheinende Textauszüge sind dieser Petition beigefügt.
Interne Info - bitte im Text löschen - :
Diese Nachweise sollen demnächst in diesen Text integriert werden.
´
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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Sie sind im Unter-Menü: Nur Petitionen usw..
LIBRA Gesamtmenü? HIER!
https://infos7.org/eede/
***** _!_ Petition für "artgerechte Kinderhaltung": Familien mit Kindern: Vorzugsförderung Eigenheim. Oder Großstädte: Für Eigentumswohnung, sofern Kinderspielplatz *sb! ■ (2024-01-11) ► WWF-ZZREB-EIGENT _x_
▼ mehr! ▼
Petition für "artgerechte Kinderhaltung": Familien mit Kindern: Vorzugsförderung Eigenheim. Oder Großstädte: Für Eigentumswohnung, sofern Kinderspielplatz ► 2024-01-11 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/wwf-aaa-de.htm#WWF-ZZREB-EIGENT
► 2024-01-11 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dies Textbeispiel kommt in mehr als einer Kategorie vor. Völlig identisch.
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Zuständigen werden die besondere Förderung für Familien mit Kindern und gesichertem Einkommen ablehnen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, besonders sinnvoll auch bei Kommunen.
Ferner im Fall des Einzelfalls nach Anpassung einzureichen bei jeweils zuständigen Behörden. Das kann je nach Sachlage gelegentlich genügen, um das Recht von unmittelbaren Verfassungsbeschwerden zu gewinnen.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet:
# Für "artgerechte Kinderhaltung":
A1.a1) Für Familien mit Kindern im Alter bis zu 15 Jahren ist Eigenheimförderung besonders wichtig,
damit medizinische wie auch mentale Gesundheit und Begreifen der Natur und der Entstehung von Obst und Gemüse erlernt werden können. Dies schützt gegen ideologische Übertreibungen und verankert freiheitliches Denken lebenslang.
A1.a2) Die Förderung soll der Allgemeinheit keine Lasten oder Subventionspflichten erzeugen.
Die ganz wichtige Finanzierungsförderung soll Darlehn oberhalb 60 % der Verkehrswerte gegen eine niedrige Bürgschaftsgebühr verbürgen. Vollfinanzierung soll im Fall eines ausreichenden Familieneinkommens möglich sein. Bankgebühren sind zeitverteilt umzulegen.
Maklermitwirkung ist meistens nicht erforderlich, da Förderprogramme es koordinieren. - Maklerkosten sind auf maximal 1 Prozent zu begrenzen. Sie werden mitfinanziert. Makler, die dies trotz der hohen Gegenstandswerte ablehnen, können diesen Markt nicht bedienen.
A1.a3) Eine Risikoregelung muss die Familie vor Zahlungsausfall-Problemen schützen.
Dies selten zu erwartende Risiko bei ausreichendem Einkommen ist aus den Bürgschaftsgebühr-Einnahmen zu decken. Zu standardisieren sind Lösungsmodelle für den Fall der Partner-Trennung.
A1.b1) Grunderwerbsteuer muss entfallen.
Notarkosten sind auf einen niedrigen Betrag abzumindern, da die Verträge wegen Standardisierung keine Besonderheiten aufweisen und die Gegenstandswerte in der Regel hoch sind.
A1.b2) Baulandbereitstellung ist zu fördern.
Es ist genügend viel Land verfügbar. Es muss nur die Bereitstellung gewollt sein und koordiniert werden. Die Baulandpreise sind auszurichten nach landwirtschaftlichem Bodenpreis zuzüglich Erschließungskosten, also ohne Verkäufer- und Bauträger-Sondergewinne.
Die irrige Berechnung, wodurch Eigenheime die Versiegelung der meisten Fläche erzeugen würden, ist durch exakte Berechnung widerlegt. Der Anteil bleibt verschwindend, verglichen mit der Summe der versiegelten Flächen, beispielsweise durch Verkehrswege und gewerbliche Nutzung.
A1.c1) Eine Staffelung der Förderung nach Zahl der Kinder ist anzuwenden.
Oberste Förderstufe beginnt ab 3 Kindern - immer aber auch gebunden an ausreichendes Familieneinkommen mit erkennbarer Arbeitsplatz-Treue.
A1.c2) Sofern Kinder später studieren, sind Entlastungen der Eltern
bezüglich der Finanzierungsdauer vorzusehen, so dass ihr Einkommen in dieser aufwendigen Phase vorwiegend der Studienzeit-Finanzierung dient.
A1.d1) In Ballungsgebieten oberhalb von etwa 500.000 Einwohnern
kann die mögliche Verfügbarkeit von Eigenheim-Bauland begrenzt sein. In diesem Fall müsste die Förderung von Eigentumswohnungen hinzutreten, sofern verbunden mit Spielplätzen für Kinder oder in der Nähe von Grünflächen.
A1.d2) Zur Entlastung der Zentren müssen die Verkehrswege für Pendler ausgebaut werden.
Dies gilt unabhängig von Fördergebieten auch für den Bestand. Die irgendwann kommende Automatisierung des Pkw-Fahrens kann für diese Strecken technisch mitgedacht werden. Sofern die Straßen Kraftfahrzeugen vorbehalten werden können, könnte dies den sehr teuren klassischen Personennahverkehr überflüssig machen und die Vorstadt-Nachteile weitgehend aufheben.
A1.e) Die einzelnen Elemente dieser Petiton sind als Denkanstöße zu verstehen.
Sie können als Gesamtpaket vollzogen werden, aber auch einzeln zur Anwendung gelanden.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
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C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
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*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
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C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
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*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
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C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
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C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
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*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-LIB. Begründende Nachweise
E-LIB. In der Anlage beigefügt: Auszüge aus LIBRA VERNUNFTDENKER
für die verschiedenen in diese Petition enthaltenen Argumente.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-VER. - vorgesehen: -
F-VER. Einfügung von Textauszügen in diese Petition:
Dies ist noch nicht verfügbar, dürfte aber später nachreichbar sein.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition: Untersagen des übertriebenen Genderns - beispielsweise Sonderzeichen - für ARD, ZDF usw. und die staatliche Verwaltung und staatsfinanzierte Schulen und Hochschulen. *sb! ■ (2023-12-26) ► WWF-GENDEND _x_
▼ mehr! ▼
Petition: Untersagen des übertriebenen Genderns - beispielsweise Sonderzeichen - für ARD, ZDF usw. und die staatliche Verwaltung und staatsfinanzierte Schulen und Hochschulen. ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/wwf-aaa-de.htm#WWF-GENDEND
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Bereits konkret verwendbar. - Erstfassung "2023-12-26", sodann Erweiterung bei geeigneter Gelegenheit mit weiteren Textabschnitten. Zukünftige Erweiterungen müssen nicht abgewartet werden. Jeder Beitrag gegen das Gendern fördert das Ende dieser orchestrierten Kulturzerstörung. Dies Thema bleibt uns leider vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, sinnvoll auch bei Kommunal-Parlamenten.
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................
.....................................................................
....................................................................
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet: Anweisungen und Übereinkünfte für übertriebene Gendern sollen gesetzlich untersagt werden
für alle Stellen, die aus staatlichen Haushalten oder aus Zwangsbeiträgen finanziert werden. Hierzu zählen insbesondere ARD, ZDF usw..
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt ► C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt ► D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitte ► E. ► F.
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt ► D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-INF. Informationsfreiheit, Zensurverbot:
Gegen diese Grundrechte wird verstoßen.
C-INF.a1) Synopse: "Informationsfreiheit, Zensurverbot:" --- GG Art. 5
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta - Art. 11 Info-Freiheit - Empfänger, Anbieter ; EGrCh Art. 14 Bildungsrecht - frei wählbar --- EMRK Art.11 Abs. 1 ; Art.10 Abs.1 Wahlfreiheit / Informationsquelle ; EMRK 1.ZP Art. 2 Recht auf Bildung
--_BE_ Art.14 für Verbreitung und Zugang; Zensurverbot - Art. 21 Kunst- und Wissenschaftsfreiheit --- _BR_ Art. Artikel 19 Informationsfreiheit (möglicherweise teil-nichtig wegen Kollision mit Bundesrecht); Art. 31 Wissenschaftsfreiheit ; Art. 34 Abs. 1 Wissenschaftsfreiheit --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.9 Meinungs- und Verbreitungsfreiheit - Art. 13 Info-Erlangungsfreiheit - Art.10 Wissenschaft, Kunst - Art.18 Aberkennungsmonopol: StGH --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 20 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 5 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.11 - Art.20=Bildungsrecht --- Art.29=Erwachsenenbildung
|
C-INF.a2) Artikel 5 Grundgesetz:
"(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
3Eine Zensur findet nicht statt. [---]
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. [...]"
|
C-INF.a3) Die einzigen, für die die volle Rundfunkfreiheit nicht besteht, sind ausgerechnet ARD, ZDF usw.
obgleich sie es sind, die sich am häufigsten darauf berufen. Sie sind durch ihr jeweiliges Gründungsgesetz tzr Neutralität verpflichtet. Nur Privatsender dürfen "links-grün" werden. ARD, ZDF usw. verlieren hierdurch ihren Rundfunkabgabe-Zwangsanspruch.
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
Das Trauerspiel:
Eine Wissenschaftskultur der Naturwissenschaften, vor 100 Jahren weltweit führend, schafft sich ab.
"Deutschland: Es gibt 8 Lehrstühle für Kernforschung, aber 173 Lehrstühle für Genderforschung."
"Im Sommersemester 2023 gab es insgesamt 173 Professuren
an deutschen Hochschulen über eine Voll- oder Teildenomination in der Frauen- und/oder Geschlechterforschung. Davon entfielen 127 auf Universitäten, darunter 18 mit Volldenomination."
F. Beispiele:
Weitere im LIBRA VERNUNFTDENKER CENTER.
Auf der Menüseite im BrowserfensTer suchen nach: Gendern
Gender-Spott
Es wird immer das Gute vom Gendern vergessen: Worüber haben wir in diesen Jahren am meisten gelacht?
▼ mehr! ▼
Don Pedro archiviert laufend dies Absudistan der Sekte der Kulturschänder. Zwar, das linguistische soziologische und grundrechtliche Problem ist echt, ist ernsthaft - wissenschaftlich und politisch.
"Gendern ist, wenn der Sachse mit dem Boot umkippt-" (Volksmund - wieder einmal schändlich diskriminierend!)
Die propagandistische Aufblähung zur Hysterie, spezifisch für das Deutsche,
stammt aber aus der massiven Menge der Mitläufer von links-außen: Rund 10 % Sektenrest gibt es im Land. Gendern ist willkommener Dominostein auf dem Rache-Pfad.
Kulturschädigung zählt zur Rache wegen des Sieges des Werte-Traditionalismus über die menschenfremde Sekte der Sozialismus-Illusion. Das Gendern wurde hierfür nicht erfunden, aber passt ins Programm.
Nun ein Auszug aus Don Pedros Archiv über lustigste Stilblüten beim Gendern:
"Auf die Mitarbeiter*innen der Justizministerien wartet viel Arbeit:
§ 11 Strafgesetzbuch ist Beweis, dass vieles bisher Männern vorbehalten ist:
Angehöriger, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte. Amtsträger, Beamter, Richter, Europäischer Amtsträger, Bediensteter, Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter.
Auch gibt es im Gesetzestext nur den Verurteilten, nicht die Verurteile.
Der Kraftfahrzeugführer und der Dritte, alles immer nur Männer.
Da ist ferner der Amtsinhaber oder der Vorgesetzte. Keine Vorgesetztin? --- § 100 Strafgesetzbuch: Wer als Deutscher, der... oder zu einem ihrer Mittelsmänner ... wenn der Täter ...
So etwas machen also nur Männer? Deutschinnen und Mittelsfrauen gibt es schon gar nicht?
Befreit werden kann nur ein Gefangener, keine Gefangene. --- Laut Gesetz gibt es nur Männer
in Berufen wie: Der Arzt, der Apotheker, der Anwalt, der Wirtschaftsprüfer, der Seelsorger, der Geistliche. Keine Geistlichin? --- Nur der Zeuge, nur ein Mann also, kann Eidesdelikte begehen.
Ferner gibt es: Der Vormund, der Berechtigte, der Genötigte. --- Nach § 255 StGB wird der Täter gleich einem Räuber bestraft.
Kreditbetrug, das macht nur ein Mann - der Kreditnehmer.
Straffällig werden können ein Arbeitgeber, ein Kaufmann, ein Gläubiger, ein Eigentümer, ein Reeder, ein Schiffsführer, ein Angestellter, ein Beauftragter - Frauen in diesen Rollen nie. .
Parteiverrat machen nur Männer - der Anwalt oder der Rechtsbeistand. Eine Rechtsbeiständin gibt es nicht laut Gesetz.
In den §§ 212, 213 StGB ist der Totschläger - eine Totschägerin bleibt straffrei? § 211 stellt klar, nur Männer werden für Mord bestraft: Der Mörder. " (Pedro)
"Formulare unterzeichnen war nie so zeitraubend wie heutzutage:
Wir müssen zu dem Text ja stehen. Also Männer müssen alle gesternten "*innen"-Anhängsel durchstreichen, Frauen müssen sie bei Bedarf hinzufügen." (Pedro)
"Wie reduziert man seine Lesezeit auf intelligente Autoren?
Hoch lebe das Gender*in-Sternchen! Sobald ein Text damit loslegt, weiß ich, dass ich mir die Zeit für die weitere Lektüre sparen kann. Einen kleinen Vorteil hat korrekte Sprache immerhin: Streiks enden immer sofort, denn es gibt ja nur noch 'Streikende'." (Pedro)
Studenten und Studierende, Pausierende*innen
und Pausende, Bäcker und Backende, Köche und Kochende, Fleischer und Fleischende, einstige Gastarbeiter und Gastarbeitende, Diktatoren und Diktierende, Maurer und Mauernde, Handwerker und Handwerkende,
Laufburschen und Laufburschende, Maler und Malende, Männer und Mannende, Frauen und Frauende, Professoren und Professorende, Polizisten und Polizeiende, Bürgerrechtler und Bürgerinnenrechtlerinnen; und Bürger*innenmeister*innen.
Leser berichtet - Giffey Berlin (SPD) nannte sich Oberbürger:inmeister:in - auf dem Briefkopf ... bei offiziellen Veranstaltungen sei er schon rausgeflogen, weil bei der Hickserei durch fürchterliche Lachanfälle befallen. Glückliches Cottbus, du hast es einfacher: Es gibt Cottbuser und Cotttbusen. Allerdings wurde dort die Umbenennung der Thomas-Mann-Straße in Thomas-Frau-Straße bisher durch einige Ewig-Gestrige blockiert. Den Bürgern ist es egal, sie finden für Gaumenfreuden immer und überall eine Italiener*in oder eine Inder*in." (Pedro)
"Sprache lebt!
Studierende sind Mitmenschende, später als Arbeitnehmende sind sie Mitarbeitende und irgendwann Mitrentnende." (Pedro ) --- "Rassismus tarnt sich subtil. Seid wachsam! Schrieb doch kürzlich ein Journalist einer an sich honorigen Zeitung über eine Sportlerin: 'Sie ist eine rassige Brasilianerin.'" (Pedro)
Liebe Mitglieder und Mitgliederinnen und Ohnegliederinnen,
für die Ponys unseres Vereins ist immer genug Vorrat an Hafer und Haferin, auch für die Jungen und Junginnen unserer Ponys und Ponyinnen. Und unsere Maskottchinnen, die Eichhörnchinnen Klothilda and Margreta, werden auch immer dickerin.
Wir sind eine echte Familie der Kumpelinnen und Kumpel, der Burschinnen und Burschen. Egal, ob Ausländer oder Ausländerinnen, Deutsche oder Deutschinnen, Grüne oder Grüninnen, Linke oder Linkinnen, Rechte oder Rechtinnen.
Was glücklicherweise fehlt, keine Bekloppt*innen, keine Bescheuert*innen, keine Kostgänger*innen, keine Wüter*innen, keine Kinderschänder*innen.
(Textvorschlag für eine Vereinsversammlung, erfunden von Pedro)
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Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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bitte, bitte!
Bürgerrechtler-Schatzkiste:
RATIO Bürgerrechtler Kooperation:
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für sofortige eigene
Petitionen /
Beschwerden an Parlamente, Verfassungsgerichte, Ministerien, Behörden...
Link dieses Menüs: https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
10 Bürgerrechtler-Gebote:
▼ mehr! ▼
1. Bürgerrechtler-Ehrenpflicht:
Jeden Monat 1 "Liebesbrief" oder mehrere:
• Petition, Widerspruch, Beschwerde an Abgeordnete,
• oder Verfassungsbeschwerde,
• Eingabe an Behörden.
2. Wahre Rechtsstaats-Liebe kommt von unten.
Alle Macht geht vom Volk aus.
Die Regierenden müssen immer neu daran erinnert werden. Zwar: Interne Aufarbeitung von fundierter Kritik wird meist verheimlicht: Meist nur fade Abwimmel-Antworten aus der Textbaustein-Kiste der Abwimmel-Abteilung.
3.a) Nicht beeindrucken lassen! Jede fundierte Eingabe
bewegt in Wahrheit durchaus etwas. Nur betrachtet das "Imperium der Abgehobenen" es meist als Erniedrigung, diese Änderung "den einfachen Leuten aus dem einfachen Volk" ehrlich mitzuteilen.
3.b) Nörgler meckern. Bürgerrechtler handeln.
Vernunftdenker überlassen den Internet-Stammtisch der Sozialen Netzwerken den Stammtischlern. Vernunftdenker handeln. Gezielt so, dass es die Abgehobenen der Politik zum Besserwerden nicht nur ermächtigt, sondern rechtlich und politisch sogar zwingt.
4. Ein einziger Individual-Brief ist effizienter
als 100 bequeme Lehnstuhl-Klicks auf Massenpetitionen. Solche Klicks sind meistens rechtlich wirkungslos. Die Fehlermacher sitzen das vorzugsweise einfach aus: Nichts wird geändert.
5. Ihr scharfes Schreiben - und es kommt nur eine stumpfe Abwimmel-Antwort?
Dann fordern Sie scharf eine echte Antwort. Berufen Sie sich auf echte Bearbeitungspflicht aller bürger-finanzierten Stellen: Berufen Sie sich auf das sogenannte "Petitionsrecht" im Grundgesetz und in allen 16 Landesverfassungen.
Fordern Sie eine solche grundrechtskonforme Bearbeitung "Punkt für Punkt" aller (!) Ihrer nummerierten Anträge oder Gründe, sofern es mehrere waren.
Der Job des Bürgerrechtlers ist erst vollbracht, wenn er/sie den Staat ein Fünkchen besser macht.
6.a) Immer Anträge nummerieren, falls mehrere! Anderenfalls bekommen Sie die berüchtigten summarische Blabla-Abwimmel-Antworten der "amtsinternen professionellen Abwimmel-Beauftragten".
Ja, diese gibt es fast überall bei größeren Ämtern und Unternehmen. Es heißt offiziell nur anders: "Beschwerdestelle", "Beschwerdebeauftragte".
6.b) Auf dieser Seite finden Sie die nötigen Anregungen.
Entstanden im Team von Bürgerrechtlern - meist hergeleitet aus tatsächlichen Briefbeispielen und Gutachten. Nichts ist bindend. Kein Autor ist absolut perfekt. Machen Sie etwas Eigenes daraus. Andern Sie, kürzen Sie, erweitern Sie, fügen Sie eigene Ideen hinzu. Hauptsache, wir Bürgerrechtler und Vernunftdenker handeln.
7.a) Alles Handeln ist eigenverantwortlich.
Die Bürgerrechtler, die 1989 die friedliche Wiedervereinigung erzwungen haben, sie riskierten viel. Solche Risiken haben wir nicht im aktuell sicherlich (noch) funktionierenden Rechtsstaat.
7.b) Aber es gibt keinen Versicherungsschutz
gegen Fehlverhalten der Macht. Nutzen Sie die scharfe Waffe der Diplomatie: Höflichkeit. Vermeiden Sie also aggressive Formulierungen, Schimpfwörter, persönliche Beschuldigungen.
Damit bewirken Sie nur eine solidarische Abwehrfront der Kollegen im Amt. Der unhöflich Angegriffene beklagt sich über den "Querulanten" und schon fließen mitleidvolle Krokodilstränen der Kollegen inklusive Chef.
Das hat also Methode. Wer verbal aggressiv formuliert, hat bereits verloren.
8. Verzichten Sie auf Strafanzeigen,
sofern Sie deren Risiken nicht kennen. Bleiben Sie höflich, respektvoll, diplomatisch - und immer strategisch listig vorgehen, das Fehlverhalten beweiskräftig belegen, Verschleierung erschweren.
9. Spenden Sie für die Produzenten
der Arbeitshilfen. Was es hier gibt, gibt es nirgends sonst. Nirgends.
10. Niemand wird Ihre Arbeit Ihnen lohnen?
Sprechen Sie mit anderen. Motivieren Sie andere. Werden Sie Koordinator für: "Alle Macht geht vom Volk aus".
Im Stolz auf die Würde, nicht mehr Herdenschaf zu sein.
Hat das Volk 25 Jahre versagt?
▼ mehr! ▼
Alle Fehlentwicklungen waren absehbar seit langem.
Erst seit 2020 (Corona) und 2023 (Regierungsfehler ohne Ende) formoert sich Widerstand aus der Bürgergesellschaft heraus.
Allerdings, "das Volk" ist hierzu ja nicht verpflichtet. Es wählt eine Regierung für intelligente Poltiik und im übrigen, "das Volk" muss arbeiten, will zum Lohn komfortabel leben und will Kinder großziehen und im Beruf erfolgreich leisten.
Das Versäumnis ist aber: Zu wenig fördernde Finanzierung der Stellvertreter-Kriege,
ständig schon vorher von hier verfügbar im Internet, für bessere Politik. Jetzt fängt die Spendenbereitschaft ganz verhalten an. Noch ist es leider viel zu wenig finanzielle Förderung für Bereitstellung von allem, was bereitstellbar ist.
Jetzt ist zudem die ungehemmte Fehlentwicklung
derart weit fortgeschritten, dass nur noch bereit gelagerter Widerstand abhelfen kann. Die hier angebotenen Arbeitshilfen ermöglichen jedem / jeder, hierbei mitzuwirken.
▼ Druckfertige Dateien der Petitionen / Beschwerden: ▼
Dieses Menü liefert Vorentwürfe, teils nahezu verwendbar, teils nur als Ideen-Konzept. Vor konkreter Anwendung ist immer sogfältige Optimierung nötig.
Die einzelnen Texte lassen sich recht gut kopieren in die Textverarbeitung hinein. Bequemer wären ausdruckfertige Dateien für jedes Textbeispiel. Softwaretechnisch ist es kein Problem, dies für jeden Text automatisiert einzurichten.
Sobald ausreichendes Interesse erkennbar ist, sollen druckfertige Fassungen abrufbar sein - .htm
Diese könnten Sie selber exportieren als .pdf
Beides wäre sofort ausdruckbar für Einsetzen der Adressen von Hand.
Und es wäre änderbar: .htm mit Text-Editor;
- - oder nach .pdf Erstellung: Mit PDF-Editor.
Das Eintragen von Adressen und Datum an den vorbereiteten Stellen, dies kann auch IT-Laien im übersichtlichen HTML-Quellcode gelingen.
Ausdruck wäre im Format A4,
ansonsten alles wie hier im Original, auch alle Rahmen und Farben.
- Ein Drucker für Farbdruck ist aber nicht zwingend - S/W genügt.
Besteht Interesse an ausdruckfertigen Vorlagen?
Dies bitte mitteilen an: ok @ volxweb.com
Sobald genug Interesse vorliegt, wird es gemacht.
|
meine Auswahlhilfe
Mindestens 1x alle 7 Tage komme ich! (2024-12-15)
Wie finde ich Neues? Im Browserfenster Suche 5! : !!!!!
🖐🖐 🖐 (neu+) _!!!!!_ letzte ~3 Tage Neues: 5_!
🖐🖐 (neu) _!!!!!_ letzte ~10 Tage Neues: 5_!
🖐 _!!!!_ bis ~1 Monat vorher aktualisiert: 4_!
_!!!_ bis ~2 Monate vorher: 3_!
_!!_ bis ~4 Monate vorher
_!_ bis ~12 Monate vorher
Kein _!_ Noch länger her.
Wie erkenne ich Analyse-Qualität + Umfang?
Markiert wie beim täglichen Medienservce für Chefs:
***** TOP5 und Titel in rot: Wichtigissimo.
***** TOP5 Hochwertige Analyse oder Skandal
**** TOP4 ähnlich besonders hochwertig
*** TOP3 sehr allgemein wichtig
** TOP2 generell interessante Information
* TOP1 lesen, sofern Interesse am Thema
Aktualisiert wird für Themenkreise mit aktuell hier koordinierten Verfassungsbeschwerden, Petitionen, Förderspenden.
|
Sie sind im Unter-Menü: Nur Petitionen usw..
LIBRA Gesamtmenü? HIER!
https://infos7.org/eede/
***** _!_ Verfassungsbeschwerde gegen die Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Hauptwohnung. Ähnlich auch als Petition verwendbar. *sb! ■ (2023-15-26) ► REB-TAY-GREST _x_
▼ mehr! ▼
Verfassungsbeschwerde gegen die Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Hauptwohnung. Ähnlich auch als Petition verwendbar. ► 2023-15-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-TAY-GREST
► 2023-15-26 =zuletzt aktualisiert
Vernunftdenker Don Pedro:
Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Dies ist hier angelegt als Verfassungsbeschwerde.
Diese kann gegen des Bundesrecht gerichtet werden, kann aber auch gegen die Ermessensregeln der Bundesländer gerichtet werden.
Mit ähnlichen Gründen könnte es zudem als Petition beim Bundestag wie auch bei Landesparlamenten eingereicht werden.
An das Landesverfassungsgericht
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................
.....................................................................
....................................................................
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
D.
E.
A3. Anlagen:
Anlage "2024-01-17": Kopie meines aktuellen Ausweises.
Anlage "2024-01-18": . Etwa 3 Seiten als Nachweis, betroffen zu sein.
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
ich bin von den gerügten Rechtsmängeln persönlich betroffen. Etwa 3 Seiten als Nachweis. Weiterer Nachweis auf Anforderung.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Grunderwerbsteuer ist Diskriminierung von Nicht-Erben. Die Benachteiligung der Nachkommen von nicht-reichen Eltern ist ein bis heute ungelöstes Problem, unter üblichen Rahmenbedingungen nicht lösbar. Es ist Unrecht, aber ohne erkennbaren Lösungsweg.
Dies Unrecht wird staatlich verstärkt durch die Grunderwerbsteuer. Erben müssen diese in der Regel nicht bezahlen. Das stimmt so einfach zwar nicht, stimmt aber im Prinzip.
Der Staat verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Erben-Privilegierung ist mindestens insoweit staatlich geschaffen durch Gesetzgebung.
B2. Die zunehmende Ausschöpfung der Bundesländer in Richtung auf den Maximalsteuersatz korreliert mit dem zunehmenden Bedarf für Grenzen-Übertreter. Es werden damit die indigenen Eingeborenen beeinträchtigt durch die Verwendung von deren Abgabenfleiß auf abgabenfrei oder abgabenarm lebende Grenzen-Übertreter.
Das Problem ist, dass die Bundesländer durh die hohen Abgabensätze nun in Abhängigkeit von diesen Einnahmen gelangt sind. Die Grunderwerbsteuer ist aktuell die wichtigste Finanzierungsquelle aus eigener Befugnis der Bundesländer. Ohne die könnten die Lasten für die Grenzen-Übertreter nicht gemeistert werden.
B3. Der Staat privilegiert Großkapital gegenüber Familienvermögen.
Tricks gegen Grunderwerbsteuer: Nur für Kundige anwendbar.
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
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C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
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C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
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C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
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*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
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C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
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*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
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C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
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D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-LIB.
E-LIB.a) Die gängigen Irrtümer sind belegt auf der LIBRA-Plattform für "Vernunftdenker".
Geeignet erscheinende Textauszüge sind dieser Petition beigefügt.
Interne Info - bitte im Text löschen - :
Diese Nachweise sollen demnächst in diesen Text integriert werden.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-GLE. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Sozialpflicht sind verletzt.
F-GLE.a) Investoren in zahlreiche Immobilien praktizieren Grunderwerbsteuerfreiheit
über bestimmte Regeln der Anteilsverteilung und der Anteilsveräußerung. Auch Steuerfreiheit der thesaurierten Wertsteigerung rechnet zum Instrumentarium. Des weiteren können ausländische Gesellschaften auftreten, um die Besteuerung der laufenden Erträge zu vermeiden.
Einzeleigentümer können dies nicht sinnvoll gestalten. Sie sind infolgedessen gleichheitswidrig benachteiligt.
F-GLE.b) Bei Stiftungen führt die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre zu einer hohen Besteuerung.
Ausführliche Information: - Aufruf 2024-01 - Text von 2023-10-23
Dies kann jedoch durch eine zweite Stiftung umgangen werden, heißt es animierend auf:
- Aufruf 2025-01 - Text von 2023-10-12 :
Einzeleigentümer können dies nicht sinnvoll gestalten. Sie sind infolgedessen gleichheitswidrig benachteiligt.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechteverstoß durch das neue aktuelle Grundsteuerrecht. *sb! ■ (2023-12-26) ► REB-ZZVBW-VBS-GRUNDENT _x_
▼ mehr! ▼
Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechteverstoß durch das neue aktuelle Grundsteuerrecht. ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-ZZVBW-VBS-GRUNDENT
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert
Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Vernunftdenker Don Pedro:
Verfassungsbeschwerde "Grundsteuer": Fristen verstrichen?
▼ mehr! ▼
Sofern sofortige Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsnormen in Sachen Grundsteuer nicht mehr ohne weiteres möglich sind: Dann sind fachgerichtliche Verfahren zu unterstützen und andere parallele Beschwerdewege zu konzipieren.
Listige Unterwanderung der 12-Monate-Frist: Regelungen werden gerne so gemacht, dass sie erst nach der nächsten Bundestagswahl viele Bürger in bittere Existenznot treiben könnten - also erst nach Verstreichen der 12-monatigen Fristen für die besonders effizienten Verfassungsbeschwerden gegen neue Gesetze.
Für die Grundsteuer könnte es sein, dass die Frist der 12 Monate trotz des langen Vorlaufes noch nicht verstrichen ist. Denn die Frage des Termins des Inkrafttretens erfordert eine vertiefte Analyse. die noch nicht erfolgt ist. .
Nachstehend ist nur Denkmodell und ist noch nicht so hilfreich wie an sich wünschenswert. Bei jeder finanziellem Förderbeitrag für dies Thema soll es intensiver ausgestattet werden.
Der Inhalt zur Sache der Verfassungsbeschwerde fehlt noch. Man kann zurückgreifen für den Text in Sachen "Grundsteuer / Petition". Allerdings genügt das nicht den elementaren Regeln von Verfassungsbeschwerden.
Immerhin kann der Bürger bereits erkennen, etwa wie andere das beispielsweise für ähnliche Anliegen bereits machten.
An welches Gericht adressieren?
Allgemeine Information? Suche (inklusive * ): *Gerichtswahl
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Die Gesichtspunkte von Zuständigkeit und Fristen sind für das neue Grundsteuerrecht noch nicht voll geklärt.
Die Beschwerde ist einstweilen an das Landesverfassungsgericht adressiert, um erst einmal ein Denkmodell formulieren zu können.
An das Landesverfassungsgericht
(Ort, Str., Nr.).
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....................................................................
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
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.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
D.
E.
A3. Anlagen:
Anlage "2024-01-17": Kopie meines aktuellen Ausweises.
Anlage "2024-01-18": . Etwa 3 Seiten als Nachweis, betroffen zu sein.
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
ich bin von den gerügten Rechtsmängeln persönlich betroffen. Etwa 3 Seiten als Nachweis. Weiterer Nachweis auf Anforderung.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, dem Gesetzgeber aufzugeben,
die nachstehend belegten Grundrechte-Verletzungen von Rechtsnormen zu beheben:
B2. Antrag auf eine Übergangsregelung: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, muss dem Beschwerdeanliegen durch eine Übergangsregelung entsprochen werden.
Die Ausgestaltung muss der Beschwerdeführer dem Gericht anheimstellen, da sie Kohärenz zum noch nicht bekannten Entscheid zu B1. haben muss.
B3. Antrag auf Einholung von Vorschlägen: Ausführungen über Vorschläge zu B1. ("de lege ferenda") und B2. unterbleiben. Sofern das Gericht die Meinungen des informierten Beschwerdeführers für seine Abwägung beiziehen möchte, werden geeignet erscheinende Optionen auf Anforderung beigetragen.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
D. Verfahrensaspekte:
D-INT.a) Interims-Antrag:
D-INT.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:
D-INT.b) Interimsregelung: Gegen Grundrechte darf auch temporär nicht verstoßen werden,
sofern es dafür keinen übergeordneten Notstand gibt.
D-INT.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.
Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.
D-INT.b2) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung des Rundrechteschutzes, ohne dass ein Eilbedarf erkennbar ist.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E1. Mieter: Bis hin zur Verdoppelung der Miethöhe.
Die meisten Bestandsmieten
würden möglicherweise um 10 bis 30 % steigen, unter ungünstigen Umständen sogar noch mehr. Und zwar rechtlich zwangsweise durch politik-gemachte Gesetze.
E2. Neuvermietung: Das Hauptproblem ist allerdings, dass die bereits extrem gestiegenen Neuvermietungs-Mieten noch mehr steigen werden. Schon jetzt liegen sie in vielen Regionen beim Doppelten der Bestandsmieten.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition gegen Enteignung und Willkür durch das neue aktuelle Grundsteuerrecht. *sb! ■ (2023-12-26) ► REB-ZZVBW-PET-ENTEIG _x_
▼ mehr! ▼
Petition gegen Enteignung und Willkür durch das neue aktuelle Grundsteuerrecht. ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-ZZVBW-PET-ENTEIG
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dieser Text ist eine erste nicht vollwertige Kurzfassung. Erstfassung "2023-11-10", etwas erweitert "2023-12-26, seither laufend etwas Fortentwicklung
Die Thematik ist voll verzahnt. Sobald etwas Förderung dafür ist, soll erweitert werden, vorzugsweise in Forma eines Standard-Gutachtens, Arbeitsbezeichnung "METASTUDIE REAL".
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist für die aktuelle Kurzfassung sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar.
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
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Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
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Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet: Petition, das neue Grundsteuerrecht von wesentlichen Rechtsmängeln zu befreien.
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) Nachweis, dass ich Eigentümer bin.
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) - oder alternativ, dass ich Mieter bin.
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
A5-GRUST. Persönliche Legitimation für Heizung, Dämmung, Grundsteuer:
Bezüglich der von mir bewohnten Räume unter vorstehendes Adresse bin ich betroffen:
A5-GRUST.a) An sich ist kein Bedarf der individuellen Legitimierung.
Denn alle Bürger sind den gerügten Rechtsmängeln persönlich betroffen, nämlich:
(1) Eigentümer mit Eigennutzung: Eine übersetzte Grundsteuerforderung würde den Veräußerungswert des Eigentums wesentlich abmindern und mein verfügbares Einkommen vermindern. Insoweit sind alle Eigentümer betroffen.
(2) Mieter: : Betroffen durch die Umlegung der Modernisierungsksoten für das Steigen der Summe von Kaltmiete und Heizkosten, für die Grundsteuer betroffen durch die Umlage in der Betriebskostenabrechnung.
(3) Vermieter sind für vermietete Wohnungen durchaus ebenfalls betroffen. Der Vermietungsmarkt funktioniert nach den Regeln der Bruttomiete. Im Fall von unangebracht hoher Grundsteuer geht dies deshalb zu Lasten der erzielbaren und fair verlangbaren Kaltmiete.
A5-GRUST^.b) Bezüglich der von mir bewohnten Räume unter vorstehendes Adresse bin ich wie nachstehend angekreuzt (alleinig oder Teil von):
......... Eigentümerhaushalt (nicht Mieter)
..…… oder Mieterhaushalt (nicht Eigentümer)
......... oder Bewohnerhaushalt einer Genossenschaftswohnung.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B-EIGEN.a1) Beantragt wird, zu betreiben, die Grundsteuergesetzgebung enteignungsfrei zu gestalten, was die Hebesätze anbetrifft.
(1) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:
B-EIGEN.a2 (2) Der Hebesatz-Spielraum ist zu ausgedehnt. Er wird von den Kommunen zu sehr ausgeschöpft, dies überwiegend für Quersubventionierung der Finanzierung der Kosten von staatlich geduldeten illegalen Formen des Eintritts Dritter in das deutsche Staatsgebiet. Dies rechnet nicht zu den legitimen Zwecken von Grundsteuern, nämlich Finanzbeitrag zur kommunalen Infrastruktur zu Gunsten der dort legitim ansässigen und wertschöpfend leistenden Bürger.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
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C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
C-HAND.b1) Die Frage, ob etwas als Bauland hoch zu bewerten ist, darf sich nicht schematisch danach richten, in welcher Weise es als solches ausgewiesen ist, zumal es eine breite Palette von Ausweisungsformen, von Verwertbarkeit und Wertbildung gibt.
C-HAND-b2) Die Grundsteuer darf nicht als Hebel eingesetzt werden, einen Veräußerungszwang auszulösen.
also eine solche Handlung vom Bürger über einen Umweg zu erzwingen. Auch kann vom Schreibtisch aus nicht bewertet werden, ob eine Bebaubarkeit überhaupt nach den örtlichen Umständen in Betracht kommt und ob sie städtebaulich und ökologisch zu befürworten ist.
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
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C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
C-EIGEN.b1) Schleichende Enteignung der "Indigenen" für den Zweck der schenkungsweisen Finanzierung von nicht ermächtigten Eindringlingen, dies ist weder durch das Grundgesetz noch durch die Landesverfassungen gedeckt, ebenso wenig durch die EU-Charta und die Europäische Menschenrechtskonvention.
C-EIGEN.b2) Es ist durch den Mengenaspekt nun faktisch ein "umgekehrter Kolonialismus".
Die angegebenen Kodifizierungen des Grundrechteschutzes untersagen Kolonialismus. Damit untersagen sie ebenfalls einen "umgekehrten Kolonialismus" gegen die deutschen "indigenen Eingeborenen".
D. Verfahrensaspekte:
D-INT.a) Interims-Antrag:
D-INT.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:
D-INT.b) Interimsregelung: Gegen Grundrechte darf auch temporär nicht verstoßen werden,
sofern es dafür keinen übergeordneten Notstand gibt.
D-INT.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.
Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.
D-INT.b2) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung des Rundrechteschutzes, ohne dass ein Eilbedarf erkennbar ist.
B4.d) Ferner ist für Erbschaften eine Interimsregelung nötig. Bei rund 1 Million Todesfällen pro Jahr und rund einer Quote von familiären Immobilieneigentum von etwa 40 Prozent gibt es pro Jahr über 300.000 potentiell betroffene Fälle.
Probleme ergeben sich beim Überschreiten der Freigrenzen des Erbschaftssteuerrechts.
Das könnte über 100.000 Erben pro Jahr betreffen. Die finanzbehördliche Entscheidung der Bewertung ist aktuell erschwert. Sollte verfassungsrichterlich eine Änderung des neuen Grundsteuerrechts erzwungen werden, so ist bis zur neuen Rechtssicherheit eine Interimsregelung nötig bezüglich der finanzbehördlichen Bewertung von vererbten Immobilien.
Jeder private Immobilieneigentümer und jeder potentielle Erbe
hat Aktivlegitimation für diesen Beschwerdeteil.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Immobilien-Kreditverträge! Je mehr Protokollpflichten, desto schlechter werden Kunden beraten und Kredite werden nicht optimiert. *sb! ■ (2023-12-30) ► VAE-BUR-ZZEBR-CRED _x_
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Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Immobilien-Kreditverträge! Je mehr Protokollpflichten, desto schlechter werden Kunden beraten und Kredite werden nicht optimiert. ► 2023-12-30 =zuletzt aktualisiert:
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► 2023-12-30 =aktuelle Fassung
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Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die wegfallenden Bürokratie-Kontrolleure werden ihre Einkommen heftig verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
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Adressaten?
Dies ist beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundesministerien. Inwieweit andere Stellen involviert sind, wurde einstweilen außer Acht gelassen.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a) Zur Zeit verliert das Beratungsgespräch für Immobilienfinanzierung und Vertragsabschluss wesentlich an inhaltlicher Qualität durch das Überladen mit unsinnigen bürokratischen formalen Pflichten. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
A1.b) Vorlesepflichten mit Tonaufnahme sind aufzuheben und dies ist zu untersagen
Es ist eine den Laien vom Kern der Vertraglslektüre ablenkende Unsinnigkeit, zudem unvereinbar mit den Rechten der Würde und Privatheit beider Seiten. Die nötige Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes bei echter Beratung wird beschädigt.
Die Laien lassen es genervt an sich vorbeirauschen, fühlen sich durch die hochtrabende Prozedur optimal geschützt - und nach dem Ende der nervenden Vorlesestunde unterschreiben sie ohne viel Rückfrage "blind", um es hinter sich zu bringen. Sogar das eigene Todesurteil käme so zur sofortigen Unterschrift.
Die entsprechende Notarpflicht ist anders gelagert, weil der Notar eine neutrale Warnpflicht hat.
Volle Beweiskraft von Tonaufnahmen ist im AI-Zeitalter nicht mehr gegeben, da Protokolle nun echt wirkend mit Stimmen-Identität manipuliert werden können.
A1.c) Nach Durchsetzen der Interimsregelung:
Sodann sind die ursächlichen Rechtsgrundlagen durch den üblichen Gesetzgebungsprozess aufzuheben.
A1.d) Für 1 Informationsblatt von 1 Seite kann im Gesetz eine Liste von Mndestinformationen
fixiert werden, beispielsweise Laufzeit, Kündigungsfrist, Fortsetzungsrecht, Kostenrisiken bei vorzeitiger Kündigung, gesamtschuldnerische Haftung, Vollstreckungsregeln.
A1.e) Insbesondere sind beim gemeinsamen Erwerb durch Lebenspartner
wichtige Hinweise über einen zugleich nötigen Auseinandersetzungsvertrag geboten, ferner Zweckmäßigkeit eines Testaments, zum Schutz der Familie, der Kinder, des Erbes, des Eigentums. Wichtig ist dies insbesondere beim inzwischen häufiger werdenden Ableben im Ausland eines Miteigentümers.
Alles Erdenkliche wird juristen-bürokratisch vorgegeben, nur nicht das Allerwichtigste, beispielsweise dieses.
Allgemeine Regel ist, je mehr Bürokratie, Formalien und Papier
einen Abschluss begleiten, desto weniger kann der Laie begreifen, worauf es im Kern ankommt.
A1.f) Die Vorteile für Darlehnsnehmer sind erheblich.
Durch übersichtliche Reduzierung auf das Wesentliche können Laien mitdenken, sich darüber im Internet informieren und den besten Anbieter suchen und wählen. Der Kreditnehmer wird vom Objekt der bank-herrschaftlichen Jura-Prozedur zum Entscheider über seine ökonomischen und Zukunftsinteressen, zum Vertrags-"Partner".
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Jeder Bürger, der Immobilieneigentum hat oder erwerben möchte, ist geeignet legitimiert für diese Petition (und auch für eine eventuelle Verfassungsbeschwerde).
Ein fachgerichtlicher Rechtsweg existiert vermutlich nicht. Das Gesetz ist staatliches Recht, die Verträge sind privat.
Geignet legitimiert sind für Petitionen ferner Kredtinstitute, Bankmitarbeiter, Berufstätige der Immobilien- und Finanzbranche.
Nachweis bezüglich meiner Person: Siehe die in der Anlage beigefügte Kopie.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
|
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
|
C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
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*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
D. Verfahrensaspekte:
D-INT. Zur Zeit verlieren Pflegekräfte fast die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
A1.c) Nach Durchsetzen der Interimsregelung: Sodann sind die ursächlichen Rechtsgrundlagen durch den üblichen Gesetzgebungsprozess aufzuheben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-VOR. VORTEILE:
- hierher kopiert von A1.d) und A1.e) :
A1.d) Für 1 Informationsblatt von 1 Seite kann im Gesetz eine Liste von Mndestinformationen
fixiert werden, beispielsweise Laufzeit, Kündigungsfrist, Fortsetzungsrecht, Kostenrisiken bei vorzeitiger Kündigung, gesamtschuldnerische Haftung, Vollstreckungsregeln.
A1.e) Insbesondere sind beim gemeinsamen Erwerb durch Lebenspartner
wichtige Hinweise über einen zugleich nötigen Auseinandersetzungsvertrag geboten, ferner Zweckmäßigkeit eines Testaments, zum Schutz der Familie, der Kinder, des Erbes, des Eigentums. Wichtig ist dies insbesondere beim inzwischen häufiger werdenden Ableben im Ausland eines Miteigentümers: Gegen unerwartete Ergebnisse des Auslands-Erbrechts für das Darlehn und die Immobilie und die Familie kann man und sollte man vorzubeugen.
Alles Erdenkliche wird juristen-bürokratisch vorgegeben, nur nicht das Allerwichtigste, beispielsweise dieses.
Allgemeine Regel ist, je mehr Bürokratie, Formalien und Papier
einen Abschluss begleiten, desto weniger kann der Laie begreifen, worauf es im Kern ankommt.
A1.f) Die Vorteile für Darlehnsnehmer sind erheblich.
Durch übersichtliche Reduzierung auf das Wesentliche können Laien mitdenken, sich darüber im Internet informieren und den besten Anbieter suchen und wählen. Der Kreditnehmer wird vom Objekt der bank-herrschaftlichen Jura-Prozedur zum Entscheider über seine ökonomischen und Zukunftsinteressen, zum Vertrags-"Partner".
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E-BUR. Bürokratie- "Bürokratur!"
E-BUR.a) Inzwischen ist ein spürbarer Tell der Arbeitszeit in Kreditinstituten für Bürokratie.
Die Sinnhaftigkeit wird für zu vieles zu wenig überdacht.
Oft sind auch heuchlerische Motive involviert. Wer nach "Geldwäsche" sucht,
tut es offiziell gegen üble Gewerbe. Tatsächlich sind die Professionellen der Geldwäsche nie verlegen, alternative Lösungen zu finden.
Die Folgen treffen normale Bürger, die zuweilen viele Wochen warten müssen, bis eine Auslandsanweisung eintrifft. Unterdessen enden möglicherweise Fristen für Immobilienkaufverträge und Bankverträge und die Verkäufer-Forderung wird vollstreckbar. Manche finanzielle Katastrophe dürfte so ihren Ursprung haben.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition für "artgerechte Kinderhaltung": Familien mit Kindern: Vorzugsförderung Eigenheim. Oder Großstädte: Für Eigentumswohnung, sofern Kinderspielplatz *sb! ■ (2024-01-11) ► WWF-ZZREB-EIGENT _x_
▼ mehr! ▼
Petition für "artgerechte Kinderhaltung": Familien mit Kindern: Vorzugsförderung Eigenheim. Oder Großstädte: Für Eigentumswohnung, sofern Kinderspielplatz ► 2024-01-11 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#WWF-ZZREB-EIGENT
► 2024-01-11 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dies Textbeispiel kommt in mehr als einer Kategorie vor. Völlig identisch.
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Zuständigen werden die besondere Förderung für Familien mit Kindern und gesichertem Einkommen ablehnen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, besonders sinnvoll auch bei Kommunen.
Ferner im Fall des Einzelfalls nach Anpassung einzureichen bei jeweils zuständigen Behörden. Das kann je nach Sachlage gelegentlich genügen, um das Recht von unmittelbaren Verfassungsbeschwerden zu gewinnen.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet:
# Für "artgerechte Kinderhaltung":
A1.a1) Für Familien mit Kindern im Alter bis zu 15 Jahren ist Eigenheimförderung besonders wichtig,
damit medizinische wie auch mentale Gesundheit und Begreifen der Natur und der Entstehung von Obst und Gemüse erlernt werden können. Dies schützt gegen ideologische Übertreibungen und verankert freiheitliches Denken lebenslang.
A1.a2) Die Förderung soll der Allgemeinheit keine Lasten oder Subventionspflichten erzeugen.
Die ganz wichtige Finanzierungsförderung soll Darlehn oberhalb 60 % der Verkehrswerte gegen eine niedrige Bürgschaftsgebühr verbürgen. Vollfinanzierung soll im Fall eines ausreichenden Familieneinkommens möglich sein. Bankgebühren sind zeitverteilt umzulegen.
Maklermitwirkung ist meistens nicht erforderlich, da Förderprogramme es koordinieren. - Maklerkosten sind auf maximal 1 Prozent zu begrenzen. Sie werden mitfinanziert. Makler, die dies trotz der hohen Gegenstandswerte ablehnen, können diesen Markt nicht bedienen.
A1.a3) Eine Risikoregelung muss die Familie vor Zahlungsausfall-Problemen schützen.
Dies selten zu erwartende Risiko bei ausreichendem Einkommen ist aus den Bürgschaftsgebühr-Einnahmen zu decken. Zu standardisieren sind Lösungsmodelle für den Fall der Partner-Trennung.
A1.b1) Grunderwerbsteuer muss entfallen.
Notarkosten sind auf einen niedrigen Betrag abzumindern, da die Verträge wegen Standardisierung keine Besonderheiten aufweisen und die Gegenstandswerte in der Regel hoch sind.
A1.b2) Baulandbereitstellung ist zu fördern.
Es ist genügend viel Land verfügbar. Es muss nur die Bereitstellung gewollt sein und koordiniert werden. Die Baulandpreise sind auszurichten nach landwirtschaftlichem Bodenpreis zuzüglich Erschließungskosten, also ohne Verkäufer- und Bauträger-Sondergewinne.
Die irrige Berechnung, wodurch Eigenheime die Versiegelung der meisten Fläche erzeugen würden, ist durch exakte Berechnung widerlegt. Der Anteil bleibt verschwindend, verglichen mit der Summe der versiegelten Flächen, beispielsweise durch Verkehrswege und gewerbliche Nutzung.
A1.c1) Eine Staffelung der Förderung nach Zahl der Kinder ist anzuwenden.
Oberste Förderstufe beginnt ab 3 Kindern - immer aber auch gebunden an ausreichendes Familieneinkommen mit erkennbarer Arbeitsplatz-Treue.
A1.c2) Sofern Kinder später studieren, sind Entlastungen der Eltern
bezüglich der Finanzierungsdauer vorzusehen, so dass ihr Einkommen in dieser aufwendigen Phase vorwiegend der Studienzeit-Finanzierung dient.
A1.d1) In Ballungsgebieten oberhalb von etwa 500.000 Einwohnern
kann die mögliche Verfügbarkeit von Eigenheim-Bauland begrenzt sein. In diesem Fall müsste die Förderung von Eigentumswohnungen hinzutreten, sofern verbunden mit Spielplätzen für Kinder oder in der Nähe von Grünflächen.
A1.d2) Zur Entlastung der Zentren müssen die Verkehrswege für Pendler ausgebaut werden.
Dies gilt unabhängig von Fördergebieten auch für den Bestand. Die irgendwann kommende Automatisierung des Pkw-Fahrens kann für diese Strecken technisch mitgedacht werden. Sofern die Straßen Kraftfahrzeugen vorbehalten werden können, könnte dies den sehr teuren klassischen Personennahverkehr überflüssig machen und die Vorstadt-Nachteile weitgehend aufheben.
A1.e) Die einzelnen Elemente dieser Petiton sind als Denkanstöße zu verstehen.
Sie können als Gesamtpaket vollzogen werden, aber auch einzeln zur Anwendung gelanden.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
|
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-LIB. Begründende Nachweise
E-LIB. In der Anlage beigefügt: Auszüge aus LIBRA VERNUNFTDENKER
für die verschiedenen in diese Petition enthaltenen Argumente.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-VER. - vorgesehen: -
F-VER. Einfügung von Textauszügen in diese Petition:
Dies ist noch nicht verfügbar, dürfte aber später nachreichbar sein.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
|
***** _!_ Verfassungsbeschwerde gegen die Erbschaftsteuer für die eigengenutzte Hauptwohnung. Ähnlich auch als Petition verwendbar. . *sb! ■ (2023-12-26) ► REB-TAX-HERIT _x_
▼ mehr! ▼
Verfassungsbeschwerde gegen die Erbschaftsteuer für die eigengenutzte Hauptwohnung. Ähnlich auch als Petition verwendbar. . ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-TAX-HERIT
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert
Vernunftdenker Don Pedro:
Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
▼ mehr! ▼
Dies ist hier angelegt als Verfassungsbeschwerde.
Diese muss gegen des Bundesrecht gerichtet werden, obgleich die Bundesländer diese Steuer voll vereinnahmen.
Mit ähnlichen Gründen könnte es als Petition beim Bundestag eingereicht werden.
Mit ähnlichen Gründen könnte es zudem als Petition beim Bundestag wie auch bei Landesparlamenten eingereicht werden.
An das Landesverfassungsgericht
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................
.....................................................................
....................................................................
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
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.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Anlage "2024-01-17": Kopie meines aktuellen Ausweises.
Anlage "2024-01-18": . Etwa 3 Seiten als Nachweis, betroffen zu sein.
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
ich bin von den gerügten Rechtsmängeln persönlich betroffen. Etwa 3 Seiten als Nachweis. Weiterer Nachweis auf Anforderung.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Erbschaftsteuer auf die eigengenutzte Wohnimmobilie der Verstorbenen ist Diskriminierung von Familienerbe. Die Benachteiligung von nicht-reichen Nachkommen ist Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
B2. Die zunehmende Abhängigkeit der Bundesländer korreliert mit dem zunehmenden Bedarf für Grenzen-Übertreter. Durch die steigenden Immobilienpreise - deutlich oberhalb der allgemeinen Geldentwertung - decken die Bundesländer ihren wachsenden Bedarf: Eine implizite beträctliche Steuererhöhung.
Zunehmend erzeugt es für Erbschaften schwer lösbare Probleme.
Der Staat privilegiert Großkapital gegenüber Familienvermögen. 'Ausgenommen bei Familienstiftungen:
Warum nicht bei Kapitalgesellschaften? Diskriminierung der Familie - Grundgesetz-Verstoß.
Wer teure Antwälte einkauft, kauft sich frei von dieser noch viel teuereren Steuer.
Das Problem ist, dass die Bundesländer durfh die hohen Abgabensätze nun in Abhängigkeit von diesen Einnahmen gelangt sind. Die Erbschafsteuer ist aktuell unter den wichtigste Finanzierungsquelle aus eigener Befugnis der Bundesländer. Ohne die könnten die Lasten für die Grenzen-Übertreter nicht gemeistert werden.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
D. Verfahrensaspekte:
E. Weitere Begründung und Nachweise:
D-INT.a) Interims-Antrag:
D-INT.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:
D-INT.b) Interimsregelung: Gegen Grundrechte darf auch temporär nicht verstoßen werden,
sofern es dafür keinen übergeordneten Notstand gibt.
D-INT.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.
Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.
D-INT.b2) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung des Rundrechteschutzes, ohne dass ein Eilbedarf erkennbar ist.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition: Für Erbschaften: *Senkung der Anwalts- und Notarkosten, ferner der Gerichtskosten, soweit sehr hoch. *sb! ■ (2024-01-10) ► REB-HERit-ADVOCA _x_
▼ mehr! ▼
Petition: Für Erbschaften: *Senkung der Anwalts- und Notarkosten, ferner der Gerichtskosten, soweit sehr hoch. ► 2024-01-10 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-HERit-ADVOCA
► 2024-01-10 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
t
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien,
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
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An das Landesverfassungsgericht
(Ort, Str., Nr.).
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An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
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Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Die Rechtsanwaltskosten für Erbschaftsverfahren
sind Herstellung von Gleichheit und Gerechtigkeit und sozialer Ausgewogenheit auf einen Bruchteil zu senken im Fall der häufig sehr hohen Gegenstandswerte, insbesondere beim Vererben von Immobilien.
Die anwaltliche Kostenordnung mal gelten für Gegenstandswerte bis zu 5.000 Euro, weil in dieser Größenordnung ein eventuelles Unrecht in Kauf genommen werden könnte.
Übersteigende Gegenstandswerte könnten mit nur beispielsweise 5 Prozent anrechenbar gemacht werden, Beträge oberhalb 105.000 Euro mit nur beispielsweise 1 Prozent.
Beispiel: Eigenheim 705.000 Euro: 5.000 + 5.000 + 6.000 = 11.000 Bemessungs-Gegenstandswert.
Dies Ergebnis ist immer noch ein reichlich hohes Anwaltshonorar für den relativ maßvollen Arbeitsbedarf bei Erbsachen für Fachanwälte.
A1.a2) Sinngemäß sollten Notarkosten abgesenkt werden.
Aber statt oben 5 Prozent auf beispielsweise 50 Prozent, statt oben 1 Prozent auf beispielsweise 5 Prozent.
Beispiel: Eigenheim 705.000 Euro: 5.000 + 50.000 + 30.000 Bemessungs-Gegenstandswert.
Resultat: 85.000 Euro. - Diese Absenkung ist zu rechtfertigen unter dem Gesichtspunkt, dass es bei Erbsachen in der Regel nur darum begeht, den Übergang des Eigentums zu begleiten.
Zwar können kundige Erben die Umschreibung beim Nachlassgericht viel günstiger bewirken. Aber dies geht nicht unter beliebigen realen Rahmenbedingungen. Ferner, die Notarfunktion ist immer nützlich, sofern mehrere Erben beteiligt sind und das ist der Regelfall.
Zugleich sollten die Notargebühren für andere Aufgaben in Erbschaftssachen auf ein Vielfaches angehoben werden, beispielsweise für umfangreiche notarielle Nachlassverzeichnisse. Für manche notarielle Leistungen in Erbsachen ist nicht einmal der gesetzliche Mindestlohn erreichbar.
A1.b1) Alle Betragsregeln sollten angepasst werden, sobald die Geldentwertung
seit der letzten Anpassung 10 % übersteigt. Diese Anpassung sollte automatisiert werden auf den Ersten eines Kalenderjahres. Die Automatisierung soll durch das Parlament aussetzbar sein. Dies kann in Zeiten der Bekämpfung von Geldentwertung wünschenswert sein.
A1.b2) Bei den Gerichtskosten ist die Absenkung
bereits gegeben bei den Nachlassgerichten und beim Beschwerdeverfahren und Mediationsverfahren. Man erkennt, dass derartiges grundsätzlich möglich ist.
Das Problem der Gerichtskosten beginnt, sobald das Landgericht angerufen wird. Auch diesbezüglich muss auf beträchtliche Kostensenkung hingewirkt werden. Denn der Streit über die hohen Summen beruht nicht auf wirtschaftlicher Leistungfähigkeit aller Beteiligten. Ein Erbschaftsstreit ist wider Willen durch die Umstände aufgezwungen, meist wegen mangelnder Testament-Gestaltung, also unabänderlich.
Die Gerichtskosten der Fachgerichte könnten nach den gleichen umgerechneten Bemessungsgrundlagen bestimmt werden wie bei den Notargebühren.
A1.c1) Das Ziel: Mögliche Kostentragung durch Normalverdiener beim Erbschaftsverfahren und bei Erbschaftsstreiten.
Das Ziel wäre in etwa wie folgt: Ein Pflichtteilsberechtigter mit einem mittleren Normaleinkommen sollte den gesamten Erbrechtsstreit mit etwa drei Monaten Arbetseinkommen finanzieren können, bezogen auf einen typischen Wert von privatem Immobilieneigentum zwischen 0,4 und 1,2 Millionen Euro. Das wären zeitverteilt insgesamt etwa 10.000 Euro nach Stand Anfang 2024 in leicht willkürlicher Rundung.
A1.c2) Einkommensteuer: Als weitere Erleichterung sollten Kosten
für Erbschaftsverfahren freigestellt werden von der Einkommensteuer. Wünschenswert wäre auch ein Abzug beim Arbeitnehmer-Anteil der Sozialversicherung. Der Arbeitgeberanteil sei nicht berücksichtigt, weil unter buchhalterischen Gesichtspunkten nicht ohne Weiteres ermittelbar und weil kein Mehrnutzen für den Arbeitnehmer entstünde.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
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Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) Nachweis, dass ein Erbfall zu Meinen Gunsten vorliegt oder zukünftig irgendwann eintreten wird.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
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C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
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*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
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C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
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C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
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C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
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*C-RES. Grundrecht "effektiver Rechtsschutz"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-RES.a1) Synopse: "effektiver Rechtsschutz" --- GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ ?_= --- _BW_ Art.?_? --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 38 (wortgleich mit Art. 19 Abs.4 Satz 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
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C-RES.a2) Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz:
"(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt."
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*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
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C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
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D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-ANW. Anwaltskosten für Erbschaften senken
E-ANW.a1) Anwaltskosten für Erbschaften für erstmalige Herstellung von Gleichheit und Gerechtigkeit sen
Erbrechtler-Seminare bewirken, dass die relativ wenigen Fachanwälte für Erbrecht relativ viel Gelegenheit haben, einander persönllich kennenzulernen. Wegen der hohen Kosten gibt es nur wenig Mandatierung, also nur wenige Fachanwälte hierfür. Außerdem begegnen diese wenigen sich öfter beim Gericht.
E-ANW.a2) Die Mandanten können nie wissen,
die Anwälte untereinander einen der angeblichen gelegentlichen Anrufe tätigen: "Herr Kollege, wir haben da einen gemeinsamen Fall. Wie sehen Sie das, wie das ausgehen könnte..."
Und plötzlich erhalten möglicherweise beide Streitparteien einen etwa gleichlautenden Vorschlag? Nämlich, was die richtige Erbaufteilung sein würde - und sie wäre "dank anwaltlicher kriegerischer Kompetenz voraussichtlich gegen den ganz scharfen Gegner durchsetzbar".
Mediationsverträge über hohe Streitwerte, dies ohne Schriftsatzbedarf und ohne Gerichtstermine, damit ist Anwälten oft gut gedient, oft aber nicht der Gerechtigkeitsfindung.
E-ANW.a3) Die Anwaltskosten für hohe Gegenstandswerte sind vertretbar im Fall
im Fall von wirklich umfangreichen komplexen Rechtsstreiten des Geschäftslebens mit entsprechender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit beider Seiten und von verworrenen Sachverhalten, weil Streitvermeidung immer ein Ziel ist im Geschäftsleben.
E-ANW.b1) Hohe Anwaltskosten sind ein Ausschlusskriterium für Gerechtigkeit im Fall von Erbschaften.
Nur finanziell ohnehin Begünstigte können dann ein nur scheinbares Recht auf "noch mehr Geld" durchsetzen. Personen mit Normaleinkommen oder mit weniger können ihre Rechte nicht durchsetzen. Sie könnten durch geeignete Strategie zum weitgehenden oder vollständigen Verzicht ihrer Recht gedrängt werden. Strategisch gesehen könnte eine geringe Abfindung das Mittel der Wahl sein, weil dann eine dauerhaft bindende Zustimmungserklärung bewirkt wird.
Der Verzicht kann dann später kaum oder gar nicht mehr angefochten werden.
E-ANW.b2) Prozesskostenhilfe: Es versagt die im System vorgesehenen L'ösung:
Prozesskostenhilfe wird im Hinblick auf die hohen Kosten kaum gewährt.
Geht es bis zum BGH, so könnten die Kostenrisiken auf über 100.000 Euro anwachsen. Ein Normalverdiener hat keiner Chance, dies durchzuhalten. Die Rechtsprechung wird ziemlich bemüht sein, den eigenen Arbeitgeber - und damit die Justizkasse - von Prozesskostenhilfe freizuhalten.
Gericht werden also zögern, die aussichtsreiche Zukunft von Verfahren zu bestätigen.
E-RSV. Rechtsschutzversicherung hilft nur selten.
E-RSV.a) Man könnte bei erkennbarem Ableben eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Das geht meistens ausreichend lange vor einem krankheitsbedingten Ableben. - Beispiel: 6 Monate Wartezeit.
E-RSV.b) Jedoch: Rechtsschutzversicherer: Erbschaft ist gewöhnlich ausgeklammert.
Aufruf 2024-01-10 https://www.transparent-beraten.de/rechtsschutzversicherung/arten/erbrecht/#:~:text=Für das Erbrecht existiert keine,beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten.
"Für das Erbrecht existiert keine gesonderte Rechtsschutzversicherung. Erbrechtsschutz ist in der Regel der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten. Einige Rechtsschutzversicherer versichern aber allein eine Erstberatung beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten."
E-RSV.c) (noch Zitat:) "Wer einen Rechtsstreit um ein Erbe befürchtet,
sichert sich mit einer Erbrechtsschutzversicherung ab. Wichtig: Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein. Eine Erbrechtsschutzversicherung kostet je nach Anbieter ab 19 € im Monat. Eine Erbrechtsschutzversicherung kann nicht separat abgeschlossen werden – sie ist immer Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung."
E-RSV.d1) (Weitere Fundstelle.) "Einige Rechtsschutzversicherungen decken Erbrecht umfangreich ab."
Auruf 2024-01-10: https://www.tarif-testsieger.de/rechtsschutzversicherung/erbrecht/
"Auch wenn die meisten Rechtsschutz-Anbieter im Erbrecht nur Erstberatungen abdecken, gibt es durchaus private Rechtsschutzversicherungen, die den üblichen Leistungsumfang des Rechtsschutzes auch bei Erbangelegenheiten bieten. Damit profitieren Sie von deutlich umfangreicheren Leistungen, die Sie z. B. auch vor den Kosten langwieriger Gerichtsprozesse schützen."
E-RSV.d2) (noch Zitat:) "Mögliche Rechtsschutzleistungen bei Erbangelegenheiten:
Anwalts- und Gerichtskosten: Wird der Erbstreit vor Gericht geführt, fallen Anwalts- und für den Verlierer auch Gerichtskosten an. Ein guter Erbrechtsschutztarif übernimmt diese Kosten für Sie. Achten Sie allerdings darauf, ob und ab welchem Betrag jährliche Kostenerstattungen gedeckelt sind."
E-RSV.d3) Sind die jährlichen Kosten "gedeckelt",
dann ziemllch sicher weit unterhalb der 50.000 oder 100.000 oder mehr Euro, auf die es hinauslaufen kann.
E-RSV.d4) Die Finanzierung von Erstberatung ist ein völlig untauglich
für Aufweisen von Lösungen. Allein die Information über Sachverhalt und Beteiligte und die Konfliktlinien ist in einer einzigen Beratungsstunde nicht bewirkbar. Es handelt sich im besten Fall um ein Anbahnungsgespräch zwecks Anwaltsauswahl Das kann man in der Regel aber bei den meisten Rechtsanwälten kostenlos erhalten, sofern man dem Anwalt beispielsweise eine kurz gefasste übersichtliche Seite vorab liefert, worum es geht, und geeignet anfragt.
Die rund 300 Euro vom Rechtsschutzversicherer helfen wenig im Vergleich mit 10.000 bis 30.000 Euro eines wie so oft verbissenen Erbschaftsstreit für ein Eigenheim von vielleicht 800.000 Euro mit den üblichen diversen Komplikationen,
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-RES. Resultat: Ziemlich hoffnungslos...
F-RES.a) Endergebnis: Der Miterbe mit dem größten Vermögen bekommt alles,
also noch mehr Geld dank Geldvermögen, was er/sie durchsetzen möchte, wenn die Verhältnisse nicht ganz einfachst gelagert sind. Das sind sie bei Erbschaften selten:
Oft ist das Testament anfechtbar, weil schlecht konzipiert und weil oft mehrere Testamente auftauchen, manche möglicherweise später, und dann beginnt alles von Neuem.
Oft sind Bankkonten und Wertpapierkonten im Spiel und den Zugriff hat möglicherweise nur die Witwe - im klassischen Fall, dass der Ehemann zuerst verstirbt. Die Bank ist nicht berechtigt, den Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Saldo zu geben, noch nicht einmal andeutungsweise, ob rund 500 Euro oder rund 2 Millionen Euro auf dem Aktienkonto lagern.
Besonders schwierig wird es, wenn der Verstorbene im Ausland verstorben ist, selbst wenn alle erbrechtlich Beteiligten im Inland sind. Dann kommt hinzu, dass das ausländische Erbrecht zu berücksichtigen ist. Die Anwälte, die dies können, lassen sich dies am liebsten sogar durch eine Verdoppelung oder mehr der sowieso schon hohen Honorare vergüten.
F-RES.b) Die Pflichtteilsberechtigten haben wenig Aussichten,
weil Immobilienversteigerung alles nur noch viel teurer macht und sich jahrelang hinzieht, wenn mehrere Termine nötig sind und wenn darüber prozessiert wird.
F-STE. Steuerliche Absetzbarkeit:
F-STE.a) Aktuelle Regeln der Absetzbarkeit im Todesfall:
Aufruf 2024-01-10 - von 2021-10-06 https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Erben-beim-Finanzamt-absetzen-duerfen-article21618123.html
Neben Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal und für die übliche Grabpflege sind auch Kosten absetzbar, die dem Erben unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung des Nachlasses entstehen. Der Fiskus erkennt pauschal - also ohne Nachweis - insgesamt 10.300 Euro an.
F-STE.b) Das geht jedoch nicht für hohe Rechtsstreitkosten:
Aufruf 2024-01-10 - von 2022-12-16 - : https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/p/prozesskosten/
"Mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde § 33 Abs. 2 EStG um einen Satz 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt: »Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren [...]"
F-STE.c) Wie ist der verschwommene Begriff "Existenzgrundlage" zu deuten?
Wie meist, wenn der Gesetzgeber mit verschwommenen Begriffen arbeitet, wird die Verwaltung sie maximal dehnen, wenn es um hohe Steuerbeträge geht. Man erwarte keine Wunder, sondern beantrage eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass nun einmal plötzlich aufgezwungene beträchtliche Erbstreitkosten immer abziehbar sind. Das ist in Abschnitt A1. erfolgt.
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Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ *Grundschulden: Eine kurze Einführung für Verständnis, was Banken und Notare insoweit machen. *sb! ■ (2024-04-07) ► REB-GRB-SCHULDEN
▼ mehr! ▼
*Grundschulden: Eine kurze Einführung für Verständnis, was Banken und Notare insoweit machen. ► 2024-04-07 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#REB-GRB-SCHULDEN
► 2024-04-07 =zuletzt aktualisiert
Grundschuld: Einführung Dieser Text ist ohne juristischen und qualitativen Anspruch. Es ist eine Erstinformation für jedermann. Der Autor behauptet nicht Notarkompetenz - etwas Irrtum also vorbehalten.
Zur späteren Vertiefung der nachstehenden Einführung sei hingewiesen auf:
A1. Wieso will die Bank eine Grundschuld? Vertraglich ist nur bindend, was im Kreditvertrag steht. Die Grundschuld ist nur die Absicherung der Bank für den Konfliktfall der Nichtzahlung: Dann kann sie das Geld über eine Zwangsvollstreckung erreichten.
Das ist analog zum Teilzahlungsvertrag für den Autokauf: Das Auto dient als Sicherheit für den Kredit, bis er abgezahlt ist.
A2. Die Bank erhält maximal das, was sich aus dem Kreditvertrag ergibt. Meist ist durch Tilgung nach einigen Jahren die Rückzahlpflicht niedriger als der Betrag der Grundschuld. Die Bank darf in der Zwangsvollstreckung nur den vertraglich vereinbarten Betrag beim Vollstreckungsgericht geltend machen.
Bei privater Absicherung durch Grundschulden sind die Verträge oft weniger klar. Besonders bei Erbschaften kann das zu Problemen führen - siehe am Ende dieses Textes.
Banken könnten nur begrenzt mit nachrangigen Grundschulden abgesichert werden, sofern die vorrangigen Rechte die üblichen hochverzinslichen Grundschulden sind. Bei der Immobilienfinanzierung strebt der Hauptfinanzierer - beispielsweise eine Volksbank - eine erstrangige Sicherheit an und kann ein Gesamtpaket mit einer Bausparkasse schnüren. Dann funktioniert das Paket durch die Vertragsklauseln gegen das Aufblähen des vorrangigen Grundrechts durch jahrelang sich kumulierende fiktive Zinsansprüche.
B1. Es gibt 2 sehr verschiedene Arten: Die Buch- oder die Briefgrundschuld. Das, was Laien immer etwas Hineindenken abfordert, ist dieser Unterschied.
Eine "Buch"-Grundschuld heißt so, weil das "Grundbuch" einst wirklich ein Buch war. Deshalb heißt die entsprechende Abteilung des Amtsgerichts Grund-"buch"-amt. "Buchgrundschuld" bedeutet, dass die Eintragungen in diesem amtlichen Verzeichnis ausweisen, für wen die Grundschuld bestellt wurde und an wen sie möglicherweise später abgetreten wurde.
(Besonderheiten werden hier fortgelassen.)
B2. Eine "Brief"-Grundschuld ist deutlich anders: Im Grundbuch steht in der Regel nur, dass diese Grundschuld existiert. Die Kernangaben sind durchaus ersichtlich, insbesondere der Zinssatz. Das ist aber nur eine Rahmeninformation. Die eigentliche Darlehnsbeziehung ist daraus nicht ersichtlich.
B3. Das Grundbuchamt fertigt bei Eintragung einen Grundschuld-"Brief", was wörtlich interpretiert heutzutage sprachlich keinen Sinn abgibt. Es ist eine Urkunde in gelber Druckfarbe, die von der Bundesdruckerei für das Amtsgericht geliefert wird und durch dieses an den Notar oder unmittelbar an den Berechtigten weitergegeben wird.
B4. Ausschlaggebend ist: Aus dem Grundbuch ist nicht zuverlässig ersichtlich, wer aus der Briefgrundschuld berechtigt ist. Berechtigt ist,
- wer den "Grundschuldbrief" - also diese Urkunde - besitzt
- und eine Vereinbarung hat, wodurch ihm eine Forderung zusteht
- und zwar noch zusteht, also nicht im Rahmen von Rückzahlung gegenstandslos wurde.
C1. Realer Ablauf bei Grundschuld-Verwendung: Auf die zahlreichen denkbaren Konflikt-Konstellationen, dies insbesondere im Erbfall, soll hier zunächst einmal nicht eingegangen werden. Der friedliche Normalfall ist:
(1) Darlehnsvertrag oder Ähnliches.
(2) Übergabe des Grundschuldbriefes an den Gläubiger
(3) - inklusive beglaubigter Abtretungserklärung.
(4) Auszahlung eines Darlehns (sofern dies der Zweck ist).
C2. Abtretung: Beide Grundschuld-Formen können abgetreten werden - also der Sicherungsanspruch gegen die Immobilie. Aber nur bei der Buchgrundschuld ist die Abtretung (jedenfalls im Prinzip) zwingend aus dem Grundbucheintrag ersichtlich.
C3. Die "Eigentümer-Grundschuld" ist ein mächtiges Instrument. Der Eigentümer kann sich durch Abtretung und Aushändigung jederzeit bei Banken oder privaten Geldgebern Finanzierung gewähren lassen. Ist der Vorgang abgeschlossen, so erhält der Eigentümer den Grundschuldbrief zurück und kann ihn mit den ganz geringen Beglaubigungskosten an einen anderen abtreten.
Ob die aktuellen Politiktendenzen diese unkontrollierte Privatheit dauerhaft dulden werden? Bei Dispositionen berücksichtige man, dass diese Möglichkeiten durch Gesetze kontrollierbar gemacht werden könnten.
D1. Wofür ist ein Notar nötig? Überhaupt nicht. Im Prinzip. In der Regel werden Rechtslaien den Notar für alles beauftragen: Erstbestellung und Abtretung und Einreichung beim Grundbuchamt.
Alternativ kann man den Notar auf die sehr kostengünstige Beglaubigung der Unterschriften begrenzen. Das macht Notaren Arbeit, Terminblockierung und wenig Einnahmen. Die Begeisterung hält sich dafür in Grenzen. Macht man davon Gebrauch, so muss man sich auskennen.
: Kann man beim Grundbuchamt selber einreichen? - Dies wird hier informativ angemerkt. Es ist nicht der Normalfall.
D2. Der Notar ist zwingend nötig, sofern eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung enthalten ist. Da Banken dies möchten, ist der Notar dann nötig. Auf Details soll auch hier nicht nähere eingegangen werden.
Eine gleichartige Unterwerfung gegenüber Privatpersonen ist generell problematisch im Hinblick auf die hohe Missbrauchsgefahr. Juristen denken über die Konsequenzen wenig nach und man hat dies in der Regel nur zu oft bei Immoblien-Kaufverträgen. Das kann man anders handhaben, benötigt dann aber einen Berater, der dies gegenüber den Beteiligten verständlich macht und durchsetzt. Das ist ein immer neuer Konfliktpunkt bei Immobilien-Kaufverträgen.
D3. Beglaubigung Für die Abtretung einer Grundschuld genügt Beglaubigung beim Notar. Es gibt auch andere Beglaubigungsmöglichkeiten. Aber Regelfall ist die seitens des Notars.
Man beachte, dass die hohe Stellung des Notars des deutschen Rechts nicht ohne Weiteres im Ausland gegeben ist. Bei Beteiligung von Notaren im Ausland kläre man die Anerkennungsregeln. Deutsche Konsulate im Ausland können darüber Auskunft geben und erforderlichenfalls mitwirken.
E1. Grundschuld oder Hypothek? Geschichtlich betrachtet:
Vorab: International ist vermutlich vorherrschend: Eine Analogie zur deutschen Hypothek, beispielsweise die angelsächsische "mortgage". Das führt leicht zu allerlei Komplikationen im Fall von internationalen Erbschafts-Vorgängen. Hierauf soll hier nicht näher eingegangen werden. Auch in Deutschland gab es die besondere Flexibilität der Grundschuld früher kaum.
Obwohl das Wort Hypothek noch häufig vorkommt, funktionieren Bankfinanzierungen und private Finanzierungen heutzutage so gut wie immer mit Absicherung durch Grundschuld, nicht durch Hypothek. Der Wandel erfolgte um 1970 und zwar, weil allgemeine Geschäftsbanken damals die frühere Funktion der reinen Immobilienfinanzierung übernahmen. So konnten sie die zunehmende Ersparnisbildung breiter Bevölkerungskreise auf normalen Bankkonten eigenständig und regional in Anlageformen kanalisieren.
Das setzt einen geeigneten gesetzlichen Rechtsnahmen voraus. Dieser ist international nicht einheitlich.
E2. Durch die vorherigen reinen Hypothekenbanken wurde bis zu rund 60 % des Verkehrswertes beliehen - "mündelsicher" zum Weiterverkauf als "Pfandbrief". Mit der Rückzahlung nach beispielsweise 30 Jahren war die erste und meist einzige Kundenverbindung zur Hypothekenbank abgeschlossen und es wurde das Recht im Grundbuch gelöscht.
Damals resultierte daraus die Bedeutung der Bausparkassen, darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf zu decken.
E3. Die Geschäftsbanken können bis zu 80 Prozent beleihen, bei Bausparkassenmitwirkung und hoher Bonität bis zu nahezu 100 Prozent. Sie unterhalten meist eine allgemeine Kreditverbindung, beispielsweise auch für Pkw-Finanzierung und Umbau-Finanzierung. Diese Finanzierungsvariante hat nun im Lauf von einem halben Jahrhundert die Dominanz übernommen.
Für Finanzierung durch Geschäftsbanken ist die Grundschuld geeignet, weil sie nicht den Kreditvertrag darstellt, sondern die gesamt Vertragsbeziehung absichert.
Kurz gesagt: Die einst vorherrschende Hypothek von Hypothekenbanken erlischt mit der Rückzahlung. Die Grundschuld kann für neue Kreditaufnahme erneut zur Absicherung herangezogen werden.
F1. Die unübersichtlichen Effekte der üblichen hohen Zinssatz-Einträge von Grundschulden können in der Realität aber dennoch durchaus bedeutsam werden, beispielsweise bei Erbschaften. Denn bei Grundschulden wird normalerweise ein an sich zu zu hoher Zinssatz registriert, damit alle zukünftig nötigen Vertragsklauseln und Marktentwicklungen abgedeckt sind.
Nach längerem Zeitraum erreichen Grundschulden durch die hohen Zinssätze einen mehrfachen theoretischen Maximalwert. Beispielsweise das 8-fache des eingetragenen Grundschuldbetrages ist für Klarheit in manchen Erbschaftssachen nicht optimal.
F2. Wer uner den Erben die die Grundschuldbriefe hat, kann die hohen Zinsen hinzurechnen und versuchen, eine ausgewogene Regelung zu verhindern, indem entsprechende Forderungen gegen den Verstorbenen behauptet werfen.
Werden die Grundschuldbriefe als verschwunden erklärt, so ergibt sich bei der Erbschaft die Frage, ob ein unbekannter Gläubiger plötzlich auftreten kann - möglicherweise "ein:e Strohmann:frau" eines der Erben. Das Aufgebotsverfahren hiergegen hat seine Tücken. Wer es vor seinem Tod einrichten kann, sollte für alle eventuellen Grundschulden für klare Verhältnisse sorgen.
G. Dieser Kurzeinblick entstand 2024 in Gesprächen über Elementares von Absicherungsformen, um das Konzept mit wenigen Sätzen verständlich zu machen. Es waren die Antworten auf gestellte Fragen - zugleich bemüht um Freiheit von Fehlern. Juristische Tiefe wird nicht behauptet. Dafür gibt es kompetentere Autoren. Jeder Notar ist kompetenter.
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition / *Sammelvorlage gegen Altersdiskriminierung: Erbschaftssteuer, Heizung + Dämmung, Kfz-Versicherung, Führerschein-Erneuerung, Impfmanipulation, Gesundheitsdienste,... (in mehreren Rubikf *sb! ■ (2023-12-24) ► YYF-DISKR _x_
▼ mehr! ▼
Petition / *Sammelvorlage gegen Altersdiskriminierung: Erbschaftssteuer, Heizung + Dämmung, Kfz-Versicherung, Führerschein-Erneuerung, Impfmanipulation, Gesundheitsdienste,... (in mehreren Rubikf ► 2023-12-24 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/reb-aaa-de.htm#YYF-DISKR
► 2023-12-24 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Petition "mehrere Themen"
ist dieser Sonderfall. Diese Vorlage ist deshalb in verschiedenen Rubriken der Websote gelistet. Der Inhalt ist immer total identisch.
Altersdiskriminierung kommt in vielen Formen vor. Mehrere davon sind in diesem Text behandelt. Es gibt davon noch viele weitere.
Eine Petition soll normalerweise nur ein einziges Angriffsziel haben.
Dieser Text ist also nicht für eine einfache Anwendung gedacht. Es ist eine Sammelvorlage, aus der Sie alle Themen bis auf eines streichen sollten in den Abschnitten E. und F.
Oder Sie streichen alles in den Abschnitten E. und F. und wählen stattdessen einen beliebigen eigenen ganz anderen Angriffspunkt.
Diese Vorlage ist bereits konkret verwendbar. - Erstfassung "2023-12-26", sodann Erweiterung bei geeigneter Gelegenheit mit weiteren Textabschnitten. Zukünftige Erweiterungen müssen nicht abgewartet werden.
Jeder Versand durch sie fördert ein wenig die Reduzierung der betroffenen Missstände. Auf totale wissenschaftliche Perfektion kommt es bei Petitionen nicht an. Hauptsache, man macht sie und wartet mit Interesse auf die Reaktion des Imperiums. Das sind meist die üblichen diplomatischen Abwimmel-Textbausteine. Aber wie immer sei betont, im Hintergrund bewirken Sie mit jeder fundierten Petition ein Einwirken in Richtung von verbessernder Änderung.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, sinnvoll auch bei Kommunal-Parlamenten und bei Behörden - je nachdem, was Sie gerade angreifen wollen in Sachen Altersdiskriminierung.
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................
.....................................................................
....................................................................
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1.a) . Der Antragskern lautet: Die Gesetze für Alter X als Beginn oder Ende von Vorteilen oder Nachteilen sind verfassungswidrige Diskriminierung. Es darf nur nach altersunabhängigen objektiven Kriterien eingestuft werden.
A1.b) Beispiele von nicht risiko-konformen Altersgrenzen:
(1) Die Corona-Impfempfehlung des PEI "ab Alter 60".
(2) Vorschlag "Führerschein-Neuprüfung ab Alter 70".
A1.c) Vertretbar und sinnvoll sind Altersgrenzen für das Alter von 0 bis 20 Jahren.
Bis dahin ist die Entwicklung ganz ungefähr im Gleichschritt, zumal das Ausbildungssystem den Gleichschritt verstärkt.
A1.d) Verfassungswidrig ist insbesondere die meiste altersbasierte gesetzliche Ankopplung an Jahrgänge oberhalb Alter 50,.
weil insoweit die Schere der biologischen, gesundheitlichen, kognitiven und intellektuellen Alterung weit aufgefächert ist. Der Gesundheitszustand, die Rest-Lebenserwartung und die berufliche Kompetenz haben eine Bandbreite von etwa 30 Jahren.
Wichtiges Indiz: Wenn immer das Wort "Senioren" fällt, ist Diskriminierung meist nicht fern.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt ► C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt ► D.
Wichtige Fallgruppen: Siehe Abschnitte ► E. ► F.
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung und Fallgruppen_ Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt ► D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
|
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
|
C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-IMPF. Impfempfehlungen müssten risikoorientiert sein.
E-IMPF.a) Es geht bei Altersgrenzen um die Optimierung von Vorteilen gegenüber Nebenwirkungen.
Die erforderliche Abwägung hängt regelmäßig fast nur ab von Vorerkrankungen, Lebensstil, Ernährungsweise, Aktivität.
Man kann diese Abwägung nicht einfach auf den Hausarzt auslagern. Die nötige Vorgehensweise ist subtiler.
E-IMPF.b) Es kann nicht Aufgabe dieser Eingabe sein, die alternativen Verfahrensweisen zu entwickeln.
Wenn die kostspieligen kundigen Mediziner des Bundesgesundheitsministeriums sich außerstande fühlen, dies geeignet zu regeln, so wird der Unterzeichner dieser Eingabe gerne versuchen, ein beratended Bürgerrechtler-Team vorzuschlagen. Die Vergütung muss analog zu den zuständigen Ministeriumsbeamten sein, die ja dann ersetzt werden durch externen Beirat.
E-FUH. Deutschland muss auch weiterhin Führerschein-Nachprüfung ablehnen.
E-FUH.a) "Wissing gegen 'Zwangsuntersuchungen' für ältere Autofahrer."
"Bundesverkehrsminister Volker Wissing lehnt Pläne der EU-Kommission für ältere Autofahrer deutlich ab. Diese sollen sich ab Jahren einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen, um weiterhin fahren zu dürfen. _ _ Der Entwurf einer neuen europäischen Verkehrsrichtlinie sieht vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre den Führerschein auffrischen müssen. Dabei soll auch ihr Gesundheitszustand durch eine verpflichtende ärztliche Untersuchung oder durch eine Selbsteinschätzung abgefragt werden – die EU-Mitgliedsstaaten sollen selbst entscheiden können, welche der beiden Varianten bei ihnen gelten sollen. "
Ja, es geht um "Zwangs"-Untersuchungen. Der Neo-Totalitarismus bestimmter politischer Kreise mit Macht-Hybris kennt keine Grenzen mehr. Nach der "Zwangs"-Impfung, wer Soldat der Bundeswehr bleiben will, nun die "Zwangs"-Prüfung, wer weiterhin sein Auto fahren möchte.
E-FUH.b) Die Bemühungen auf EU-Ebene, beispielsweise Nachprüfung alle 5 Jahre vorzuschreiben ab Alter X,
sind in mehrfacher Hinsicht sachfremd. Dies Thema wird immer neu erörtert werden. Darum sei es trotz aktueller Nichtanwendung in Deutschland hier behandelt. Denn die Gefahr bleibt latent.
Die Prüfer, die das untersuchen sollen, und deren Berufslobby freuen sich über die Mehreinnahmen, können derartiges aber nicht sinnvoll prüfen. Was sollen sie feststellen bei einer Prüffahrt mit einem jahrzehntelangen Autofahrer? Den Alkohol hat er einen Tag pausiert und Fehler macht mancher unter Aufsicht öfter als ohne - und sei es einfach aus Empörung über derartige staatliche sinnwidrige Übergriffigkeit.
E-FUH.c1) Ältere Autofahrer sind im statistischen Mittel unfall-ärmer,
ausgenommen wegen Alkohol und Demenz. Demenz ist nicht gut prüfbar, weil es von ersten nicht prüfbaren Anzeichen bis zur starken Auswirkung meistens nur 1 bis 2 Jahre dauert, also weit weniger als die Prüfungsintervalle.
E_FUH.c2) "Ältere Autofahrer im Straßenverkehr: Seltener in Verkehrsunfälle verwickelt als jüngere
((so das Statistische Bundesamt))
E-FUH.c3) Die erforderliche Abwägung hängt regelmäßig fast nur ab von Vorerkrankungen, Lebensstil, Ernährungsweise, Aktivität, zukünftiger Lebenserwartung
des einzelnen. Das kann man weder prüfen noch berechnen. Abhelfen kann nur ein Maßnahmenbündel auf der Empfehlungsebene.
Wenn die kostspieligen kundigen Beamten sich außerstande fühlen, dies geeignet zu regeln, so wird der Unterzeichner dieser Eingabe gerne versuchen, ein beratendes Bürgerrechtler-Team vorzuschlagen. Die Vergütung muss analog zu der der zuständigen Ministeriumsbeamten sein, die ja dann ersetzt werden durch externen Beirat, also von mindestens gleicher Qualifikation dafür.
"In Deutschland leiden rund 1,6 Millionen Menschen an einer Demenz, wobei Alzheimer mit einem Anteil von 65 Prozent die häufigste Form darstellt."
Ohne auf Berechnungdetails einzugehen, sei angenommen, dass etwa 0,5 Millionen Menschen noch ihr Auto fahren, obgleich sie bereits zu den schwerwiegenden Unfällen tendieren, beispielsweise als Geisterfahrer auf der Autobahn. Speziell dafür sind sie unfall-statistisch erheblich überrepräsentiert.
Der FAZ-Bericht zeigt Möglichkeiten, diese Personen in ihrem Übergangsstadum zur kognitiven Überforderung zu ermitteln. Dann können die Informierten im Umfeld ihren Einfluss geltend machen, das Autofahren aufzugeben. Es wird zugleich offenkundig, wieso Prüfverfahren alle 5 Jahre für das gleiche Ziel ungeeignet sind: Das wäre dann nur ein weiteres Beschäftigungsprogramm für überzählige Kontroll-Passionierte. Es wäre reich an Konflikten und Gerichtsprozessen ohne Ende, statt dass diese Kontrolleure in der Wertschöpfungskette mit ihrer Arbeitszeit etwas Produktives zu erzeugen.
E.c) Die Versicherer-Tarife für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind alters-diskriminierend.
Die demenz. und alkoholbedingten größeren Unfälle verzerren die Statistik.
Außerdem wechseln Jahrgänge ab Alter 50 selten den Versicherer. Die Versicherer lassen diese Unwilligen für online-Änderungs-Bürokratie dann durch sukzessive jährliche Tarifsteigerung quer-subventionieren, dass sie Vorzugstarife für die Wechsler der jüngeren Jahrgänge anbieten. .
Dies ist ein komplexes Statistikthema, zumal ältere Autofahrer mehr Innenstadtverkehr-Anteil haben. Da die Versicherer privatwirtschaftlich sind, kann man ihnen nicht ohne Weiteres sachgerechtere Lösungen nahelegen. Aber es sollten Rahmenregeln eintreten, dass bei 10 oder mehr unfallfreien Jahren die Alters-Aufschläge der Tarife beispielsweise maximal 30 Prozent betragen dürfen. Dies könnte gesetzlich geregelt werden. Man dürfte sehr rasch feststellen, dass die Versicherer damit ausgezeichnet klarkommen, wenn sie Tarife nicht mehr alters-diskriminierend fixieren dürfen. Denn wer schwere Unfälle erzeugt, erzeugte in der Regel in den Vorjahren bereits leichte.
Es zählt durchaus zu den Staatspflichten, privatrechtlich erfolgende Diskriminierung auf Maßvolles einzuschränken.
Man vergleiche: Zur Zeit dürfte der Aufschlag etwa 100 Prozent betragen. (Nicht vergleichend verifiziert, aber über Vergleichsrechner leicht ermittelbar, indem man das Alter zwischen 40 und 95 Jahren variiert.)
Es würde bedeuten, dass die SF-Klassen nicht nur eine schematisch prozentuale Tarifabminderung erzeugen, sondern eine altersspezifische Überlagerung im vorstehenden Sinn erhalten.
Es gibt andere Lösungen, die aber gewöhnungsbedürftig wären, also hier zu weit führen würden Ein deutscher Versicherer praktiziert beispielsweise geschickte Zusatzfragen für die versicherungsmathematische Bewertung und ist deshalb für Personen ab etwa Alter 60 der deutlich Preiswerteste.
E-REN. Die Festlegung des Rentenalters ist nicht sachgerecht.
E-REN.a) Dies Problem kann durch die politische Diskussion nicht gelöst werden.
Das staatliche Rentensystem ist weit entfernt von einer versicherungsmathematischen Richtigkeit. Die Herstellung könnte rasch erfolgen, sofern sie in vielen kleinen Schritten vollzogen wird. Von dieser Möglichkeit ist der politische Wille gegenwärtig nicht geprägt.
Also kann nur auch von hier vorgetragen werden, dass die Fixierung der festen Rentenaltersgrenze noch weitergehend aufgeweicht wird. Außerdem muss die Mutterrolle ausgewogener gewürdigt werden. Das wegen Kindern verminderte Einkommen ist für diejenigen, die heute die Rentenversicherung finanzieren.
E-SEN. Wenn immer das Wort "Senioren" fällt, ist Diskriminierung...
E-SEN.a) ... meist nicht fern. Wenn Empfehlungen von etwas Gutem "für" Senioren erfolgen.
so ist es in Wahrheit oft verbal verdeckte Diskriminierung: Verfassungswidrig ist insbesondere meist eine altersbasierte gesetzliche Ankoppelung von Vorteilen und Nachteilen an Jahrgänge oberhalb Alter 50.
Es ist die Schere der Alterung weit aufgefächert ist. Der Gesundheitszustand, die Rest-Lebenserwartung und die berufliche Kompetenz haben eine Bandbreite von etwa 30 Jahren.
Was erscheint problematisch? - Beispiele:
E-SEN.b1) Senioren sollen Fahrrad fahren für mehr Gesundheit?
Oder damit sie nicht mehr so viele Parkplätze den Nicht-Senioren nehmen?
Solche Empfehlungen sollten unterbleiben. Im Gegenteil sollte PKW-Nutzung empfohlen werden.
Fahrradfahren hat ziemlich die höchste Unfallquote und hohe Folgerisiken, zumal dann, wenn die Knochen leichter brechen. Wie sehr das vom Alter oder von der Ernährung abhängt, vielleicht zusätzlich von genetischer Komponente, soll hier nicht behandelt werden. Die Risiken sind ein Faktum.
E-SEN.b2) Senioren sollen Erfüllung im Ehrenamt erhalten? Dankeschön statt Arbeitslohn? Ehrenamts-Empfehlungen sollten für echte Arbeit unterbleiben. Es ist je nach Sachverhalt oft bereits eine verdeckte Beleidigung, dass Senioren nicht mehr Vollwertmenschen sind, indem sie nur noch für Halbwertiges taugen.
Nur zu oft ist es eine ganz besonders perfide Heuchelei: Nämlich, sofern die Koordinatoren aus der unterbezahlten Arbeit der "ehrenamtlichen Senioren" mächtige Business-Gewinne abschöpfen können. Wieso sollen Senioren die Rolle von unterbezahlten Arbeitnehmern spielen?
Was ist denn dann der Unterschied zum "strafbaren Lohnwucher durch Unterbezahlung"?
"Der Begriff Lohnwucher ist im juristischen Sprachgebrauch ein Synonym für die rechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern. Lohnwucher liegt dann vor, wenn in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis die Höhe der Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht und dieses Missverhältnis durch Ausnutzung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Arbeitnehmers zustande gekommen ist."
Da würde es lange Gesichter geben bei der kommunalen Verwaltung, wenn alle ins Ehrenamt möglicherweise unterbezahlt hinein geköderten Senioren plötzlich rückwirkend 50 Euro pro Stunde in Rechnung stellen und für den Fall der Auszahlung ("tätige Reue") auf eine Strafanzeige verzichten. Rund 50 Euro kostet die Arbeitnehmerstunde, wenn alles umfassend, siehe übliche Autowerkstatt-Tarife. Denn bei Wucher erfolgt nicht eine zaghafte Anpassung an noch so gerade eben Erlaubtes, sondern ein Ersetzen des "sittenwidrigen nichtigen Vertrags" durch den Marktpreis-Mittelwert.
E-SEN.b3) Senioren erhalten Räume und Vereinshilfen? Solche Empfehlungen sollten unterbleiben. Die sich treffen wollen, nutzen die Gastronomie und das ist gut so.
Subventionen, weil das nötig ist? Oder weil eine politische Partei sie mit Geschenken vom Geld anderer Leute zu ihren Wählern machen will?
E-SEN.b4) ARD-ZDF-Zwangsabgabe durch alle - trotz Zuschaueralter "rund 65"? Richtig, damit die einseitige politische Ausrichtung der Sender die Senioren nur weit unter Kosten belastet, um bestimmte Parteien bei dieser Klientel zu fördern.
Der Zwang der Rundfunkabgabe sollte entfallen. Die Rundfunkabgabe würde auf rund 30 Euro steigen für die Noch-Zuschauer, mittleres Alter 65. Diese haben sicherlich fast alle dies Geld verfügbar für das häufige Vollzeit-Heimkino, was man im Fall von zuvor 40 Arbeitsjahren zu Recht genießen sollte.
Wem 30 Euro zu viel ist, der darf durchaus kostenfrei alles nutzen, außer Sport und Krimis und die kostspieligen großen Spektakel.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
- hier einiges, was ältere Jahrgänge wirklich gut brauchen könnten -
F-ERB Die Erbschaftsteuer-Belastung...
... ist (auch) für eigengenutztes Eigentum erheblich gestiegen
und erschwert für Senioren die Übergabe des Eigenheims an die Nachkommen. Immobilen-Preisentwicklung und allgemeine Geldentwertung machen das Nach-Leben schwer. Wie in vielen Ländern sollte das eigengenutzte Eigentum auch in Deutschland frei von Erbschaftssteuer übertragbar sein.
Dies sollte ohne 10 Jahre Wartefrist sein und nicht beschränkt sein auf bestimmte Personen. Die 10-jährige Frist blockiert viele Objekte durch rein steuerlich bedingte Minimalnutzung statt Veräußerung an Familien. Die Bindungsfrist - real vermutlich eher 12 Jahre - trägt in Fernwirkung bei zur extremen Miethöhensteigerung.
F-ERA. Senkung der Verfahrenskosten für Erbschaftsstreite,
F-ERA.a) insbesondere auch bezüglich der Anwaltskosten.
Meist sind ältere Jahrgänge beteiligt - Ehegatten, Geschwister, oft auch bereits ältere Kinder. Rechtsstreite sind häufig und durch die Anwaltskosten derart teuer, dass sich eine spezialisierte Branche der Großverdiener herausgebildet hat. Gewiss sind bei hohen Gegenstandswerten etwas höhere Anwaltsgebühren angebracht, aber nicht bis zur Teilzerstörung des Erbschaftsvermögens.
Gerechtigkeit ist nicht erreichbar, weil weniger begüterte Erben die Anwaltskosten nicht gragen können.
Erbrecht ist kompliziert und durch Laien nicht gut meisterbar.
F-ERA.b) Die hohe Streitintensität unter den Erben ist abzumindern durch bessere Testamenthilfen.
Über 90 Prozent der Streite dürften überflüssig sein und auf unbedachten Regelungen der Testamente beruhen, insbesondere im Fall des sogenannten "Berliner Testaments". Hier muss Änderung durch geeignete Gesetzgebung erfolgen, die die Testamentgestaltung und die Hinterlegung laienfest ermöglicht.
Immer häufiger ist ein Ableben im Ausland.
Hier muss die durchaus schon seit diversen Jahren bestehende Regelung berücksichtigt werden, durch die oft ausländisches Recht anzuwenden ist - mit noch höheren Kosten, wenn die Testamente unglücklich gemacht sind, und teils mit unberechenbaren Ergebnissen.
F-UMB. Aussetzung der Umbaupflichten
F-UMB.a) ... für Heizung und Wärmedämmung.
Wenn ein alleinstehender 85-Jähriger nur noch einen Teil seines großen Hauses heizt mit einer ziemlich alten Heizung, wieso soll er das Haus modernisieren für das nächste halbe Jahrhundert? Zumal es damit mehr Risiko von hoher Erbschaftssteuer erzeugt. Die Bank wird das auch nicht unbedingt einsehen mit einem Blick auf die Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft.
Die früher vorherrschende dingliche Orientierung der Immobiliensicherheit ist den Banken in den letzten 2 Jahrzehnten zunehmend erschwert oder auch untersagt worden. Die angestrebte Rückzahl-Gewähr bis zum Erreichen des Rentenalters ist bei Alter 85 keine besonders überzeugende Forderung.
F-UMB.b) Die Gesetzgebung soll den Wegfall von Baukosten-Zwang nicht mit X Sonderregeln ansteuern.
Das Land benötigt keine unausgegorenen Gesetze für unausgegorene Ziele durch unausgegorene Vordenker.
Wenn diese Politikziele derart großartig sind, wieso dann der Zwang mit festen Verschrottungsregeln nach Heizanlagen-Alter und mit bezifferten Wärmedämmzielen unabhängig von den Einzelfallumständen?
F-FIN. Immobilienbeleihung ohne Altersgrenzen
F-UMB.a) Fehler der Regel "Immobilien-Beleihung soll abbezahlt sein bis Beginn des Rentenalters".
Es wird nicht ausreichend unterschieden zwischen
(1) "Sichere" Darlehn mit erstrangiger Sicherung im fast risikofreien Bereich bis 50 % des Verkehrswertes.
(2) "Bonitäts"-Darlehn im risikogefährdeten Bereich: Nachranging und Auslauf nahe dem Immbilienwert.
Es gibt viele vernünftige Gründe, wieso Personen der älteren Jahrgänge
eine Finanzierung gemäß (1) haben möchten. Wen dies in Maßen erfolgt, so gibt es kaum vernünftige Gründe, es zu hemmen. Beispiele:
(1) Verwendung als Schenkung, um Erbschaftssteuer den Nachkommen zu ersparen.
(2) Verwendung für Konsum vor dem Ableben, sofern kein Grund besteht, viel zu vererben.
(3) Finanzierung von Modernisierung für Heizung und Wärmedämmung.
(4) Finanzierung von gesundheitsdienlicher Behandlung.
(2) Finanzielle Hilfe für das Studium und Kindern und Enkeln.
Oder auch, Kinderlose könnten ihre Immobilie beleihen,
um mit Förderung von LIBRA die Förderung von besserer Politik zu fördern. Das hat dann Vermächtniswert, wobei man schon zu Lebzeiten die Wirkung sehen kann.
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Sie sind im Unter-Menü: Nur Petitionen usw..
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***** _!_ Verschrottung: Verfassungsbeschwerde gegen Verschrottungspflicht von Heizanlagen. *sb! ■ (2024-01-12) ► RET-ZZVBW-HEATSCHROTT _x_
▼ mehr! ▼
Verschrottung: Verfassungsbeschwerde gegen Verschrottungspflicht von Heizanlagen. ► 2024-01-12 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/ret-aaa-de.htm#RET-ZZVBW-HEATSCHROTT
► 2024-10-00 =zuletzt aktualisiert
► 2024-01-12 (ABOx) xS. H
Vernunftdenker Don Pedro: (Warnung! 😇 Teils Satire in Texten seit Frühjahr 2024.) ---
Grundlegende Analysen von besonderem Wert sind selten selbst bei Bestenauslese. In nachstehender Linkliste zu finden unter (Datum):
|
Vertiefende Analyse wäre nützlich. Machbar bei etwas Spendeneingang mit Zweckangabe für dieses Thema.
|
" " ()
Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Vernunftdenker Don Pedro:
Verfassungsbeschwerde "Verschrottungspflicht / Heizanlagen":
▼ mehr! ▼
Die Fristenfrage; Wegen der Vielzahl der Regelungen und Änderungen ist nicht ohne Weiteres erkennbar, wenn die Frist 12 Monate für Anfechtbarkeit nach Inkrafttreten endet.
Beschwerderecht bei zuständigen Verfassungsgerichten für alle möglicherweise Betroffenen.
Die Fristenfrage wird einstweilen offen gelassen, bis sich ein konkreter Klärungsbedarf für konkrete Rechtsnormen ergibt.
Wegen der wesentlichen Grundsatzbedeutung und des gewaltigen geplanten EU-weiten Schadens durch Wertevernichtung war zunächst wichtig, schon einmal eine erste Denkvorlage entstehen zu lassen.
An welches Gericht adressieren?
Allgemeine Information? Suche (inklusive * ): *Gerichtswahl
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Diese Beschwerde ist an das bundesverfassungsgericht zu richten. Jedenfalls ist das nach jetzigem Informationsstand als ziemlich sicher anzunehmen. Im Hinblick auf die noch offene Fristenfrage ist diese Meinung aber noch nicht endgültig.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) Nachweis, dass ich Eigentümer bin
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) - oder alternativ, dass ich Mieter bin.
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) Nachweis von traditioneller Heizanlage
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) Foto des Gebäudes - macht Wärmedämmaufgabe plausibel
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Ich bin von den gerügten Rechtsmängeln demnach persönlich betroffen.
(1) Eine vorzeitige Verschrottung - ob als Pflicht oder durch Förderung - würde den Veräußerungswert meines Eigentums wesentlich abmindern.
(2) Des weiteren bin ich betroffen durch den Umweltschaden durch vorzeitige Verschrottung.
(3) Des weiteren bin ich als Abgabenzahl betroffen, sofern Verschrottung aus öffentlichen Mitteln subventioniert wird.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, dem Gesetzgeber aufzugeben,
die nachstehend belegten Grundrechte-Verletzungen von Rechtsnormen zu beheben: - Zur näheren Begründung siehe Abschnitte E. ff..
B2. Antrag auf eine Übergangsregelung: Sofern der Beschwerde entsprochen wird, so muss erforderlichenfalls eine Übergangsregelung erfolgen, um irreparablen Schaden aus Wertevernichtung durch vorzeitige Verschrottung zu verhindern.
B3. Um die Funktionsweise des Gerichts nicht zu belasten, wurde auf ein Eilverfahren einstweilen verzichtet. Sollte sich abzeichnen, dass der Entscheid in der Hauptsache zu spät käme für Schadensverhinderung, so würd ein Eilverfahren beantragt werden.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
C-EIGHEIZ.a1) Hezungsoptimierung ist fallbezogen.
Man kann dies nicht mit Juristen-Klauseln über primitive Jahresgrenzen optimieren. Genau dies ist der entscheidende Fehler in der Gesetzgeber-Logik:
Dieser Fehler wird durch einen vernunftwidrigen Teil der Anforderungen den überwiegenden Gebäudebestand wertmindern. Ferner wird die Erfüllung der Anforderungen eine nur teilweise Kompensation durch Marktwertsteigerung bewirken.
Denn bei Bestandsgebäuden könnten aktuelle erzwungende Heinzungs-Modernisierung oft teurer sein als der Nutzen und dies auch rein ökologisch gesehen. Für Ministeriums-Juristen und sektenartige NGO-Aktionisten genügt es, ein Gesetz zu machen, und alle Heizungen sind alsbald neu. Aber so funktionieren Wirtschaft, Technik, Handwerk und Energieversorgung nicht.
C-EIGZEIZ.a2) Der Zwang hierbei ist der Gesetzgebungsfehler.
Würde man die Aufbesserung den einzelnen überlassen, so würden diese kosten- und nutzenbasierte Einzelentscheide treffen. Es gibt durchaus nicht-verzerrende Förderinstrumente, beispielsweise durch zinssenkende staatliche Bürgschaften.
C-EIGHEIZ.a3) Zwang ist vernunftwidrig und also Enteignung,
so lange die weltweite Nutzung von fossilen Energieträgern keineswegs sinkt. Diese bleibt wegen des Bevölkerungswachstums der Erde einstweilen auf hohem Niveau - seit Jahren in etwa unverändert. Einsparungen in Deutschland sind damit ein Sandkorn in einem einstweilen nicht aufhaltbarem Sandsturm.
Vernunftwidrig ist ferner, dass die Nutzenbilanz nicht stimmt, sofern die zukünftige Erparnis von fossilen Energieträgern bis zum Lösungszeitpunkt niedriger ist als der Einsatz von fossilen Energieträgern für die Nachrüstung des Gebäudebestands. Diese Ermittlung kann nur einzelfall-bezogen optimiert werden. Mit schematischen Anordnungs-Kategorien ist ist nicht machbar.
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
D. Verfahrensaspekte:
D-INT.a) Interims-Antrag:
D-INT.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:
D-INT.b) Interimsregelung: Gegen Grundrechte darf auch temporär nicht verstoßen werden,
sofern es dafür keinen übergeordneten Notstand gibt.
D-INT.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.
Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.
D-INT.b2) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung des Rundrechteschutzes, ohne dass ein Eilbedarf erkennbar ist.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E. Die ökonomische Unsinnigkeit von Heizanlagen-Verschrottung.
E1. Die Umweltbelastung aus dem Verschrottungsvorgang und der Neuproduktion einer Heizanlage ist höher als aus etwaiger zukünftiger Weiternutzung. Ohnehin werden ältere Heizanlagen oft maßvoller verwendet.
E2. Korruptionsgefahr: Die Lobby-Arbeit für mehr Heizanlagen´-Produktion darf nicht Anlass sein, den Heizanlagen-Bestand am unteren Ende zu zerstören. Auch Parteispenden dürfen nicht in diesem Sinn wirken.
Ein Randaspekt: Auf die möglichen hohen Rabatte bei Heizanlagen für politiknahe Bauherren sei hingewiesen. Diese Rabatte sind variabel. Einerseits Rabatte und andererseits Korruption, die Grenzen sind fließend und kaum definierbar. Zwar braucht nicht jeder Teilnehmer am Politikbetrieb gerade seine neue Heizanlage. Aber immerhin irgend jemand im Umfeld oftmals.
E3. Das Verbot von § 303 StGB "Sachbeschädigung" darf nicht durch Gesetz gegenstandslos gemacht werden. Parlamentarier haben nicht das Recht, die "fremden Sachen" von Eigentümern aus Gründen der intellektuellen Überforderung zu zerstören. Das Zerstörungsverbot ist verankert in den Grundwerten der Gesellschaft.
Genauso wenig wie das Parlament ein Brandstiftungs-Gebot vorschreiben darf (§ 306 StGB)
und nicht ein Gebot der Feuerwehr-Fahrzeuge vorschreiben darf (§ 305a Abs. 1 Ziffer 3 StGB),
so darf es auch nicht ein Heizungs-Verschrottungs-Gebot erlassen.
Derartige Gesetze verstoßen gegen den Abgeordneten-Eid "im Namen des Volkes" und damit gegen das Demokratie-Gebot des Artikels 20 Grundgesetz.
F. Die ökonomisch richtige Sichtweise muss lauten:
Verschrottung-Entscheide müssen in bewährter Weise den Einzelbürgern freigestellt werden.
F1. Nur im Einzelfall kann optimiert werden, wenn eine Heizungsanlage verschrottet wird. Die Bedingungen lauten:
Noch gut genug für die Sicherheitskontrollen und Umweltschutz-Kontrollen?
Noch gut genug für die eigene Nutzung?
Reparaturbedarf noch rentabel?
Wird die Heizung überhaupt intensiv genutzt?
Ein Rentner im familien- und kinderlos gewordenen großen Eigenheim wird nur teilweise heizen. Dann ist es am besten für die Umwelt, erst einmal gar nicht zu ändern, damit die begrenzte Neuanlagen-Kapazität des Handwerks für die effizientere Mehrheit der fälle reserviert bleibt.
Verschieben ist in mehrfacher Hinsicht sinnvoll. Insbesondere ist laufend rascher technischer Fortschritt und immerhin ist eine Neueinrichtung nicht besonders umwelt-effizient, so lange ohnehin die Energielieferung überwiegend auf fossilen Energieträgern beruht.
F2. Die Rentabilität des Reparaturbedarfs ist nicht gesetzlich regelbar. Ältere Heizanlagen werden oft von Personen genutzt, die mit den Umständen und den zu reduzierenden Reparaturkosten gut umzugehen wissen.
F3. Eine möglichst lange Nutzungsdauer von Heizanlagen ist im besten Sinn des Gemeinwohls, so lange keine Gründe für Zerstörung bestehen und das Handwerk überlastet ist.
Die industriellen Heizanlagen-Anbieter dürfte das weniger gut einstufen, weil damit ihre Absatzchancen sich vermindern. Diese Anliegen der industriellen Hersteller sind legitim, dürfen aber nicht zu Parlamentsentscheide "gegen das Gemeinwohl" führen.
G. Sofern Energie irgendwann
kein knapper gewordenes Gut mehr ist,
G1. .... so wäre die Verschrottung von noch vollwertigen Heizungsanlagen ein Fehler,
rückschauend betrachtet. Es muss immer neu daran erinnert werden, dass der Verzicht auf Kernenergie das Kernproblem für Deutschlands Energieerzeugung ist.
G2. Irgendwann wird man die Spar-Priorität dieser Jahre vielleicht belächeln. Das Energieproblem könnte durchaus mehr von der Angebotsseite gelöst werden statt des jetzigen Schwerpunkts der Nachfrageseite. - Es ist nicht Aufgabe dieses Textes, zu den vielen kundigen Prognosen eine eigene hinzu zu fügen.
G3. Fest steht nur, dass die fossilen Energieträger durch anderes ersetzt werden müssen.
Wir, die gegenwärtigen Generationen, haben nicht das Recht, in 200 Jahren diesen kollektiven Schatz der Erde zu verfeuern. Im Fall von technologischem Fortschritt dürfte Energie zukünftig preiswerter sein als die aktuellen Marktpreise der fossilen Energieträger.
G4. Die schematische Verschrottung von Heizanlagen "ab Alter X"
in einem Gesetz leistet zu diesem nötigen Fortschritt keinen Beitrag. Das ist der erste Schrift vor dem zweiten. So lange de fossilen Energieträger dominieren, kommt es auf die Reihenfolge der Neuorientierung nicht an, weil si´e noch nicht möglich ist. Der Staat sollte nur Rahmenregeln setzen und im übrigen auf die rentabilitäts-orientierte Eigenintelligenz der jeweils Betroffenen vertrauen. Wer die Einzelbürger als dumm unterstellt, ist vor allem selber dumm.
Unterschrift:
........................................................................
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***** _!_ Petition: Gegen Enteignung der Heizanlage durch Anschlusspflicht an ein Fernwärmenetz. Im Gesetzgebungsfall könnte es zur Verfassungsbeschwerde werden. *sb! ■ (2024-01-19) ► RET-HEATNET-INVES _x_
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Petition: Gegen Enteignung der Heizanlage durch Anschlusspflicht an ein Fernwärmenetz. Im Gesetzgebungsfall könnte es zur Verfassungsbeschwerde werden. ► 2024-01-19 =zuletzt aktualisiert:
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► 2024-01-19 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
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Dies ist nur Textbeispiel.
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Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
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An welches Gericht adressieren?
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Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
Ferner im Fall des Einzelfalls nach Anpassung einzureichen bei jeweils zuständigen Behörden. Das kann je nach Sachlage gelegentlich genügen, um das Recht von unmittelbaren Verfassungsbeschwerden zu gewinnen.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Antrag: Eine Anschlusspflicht an Fernwärme für bestehende Wohngebäude darf nicht vorgesehen werden.
Diese Pflicht würde einen Wertverlust des Gebäudes in Höhe der funktionierenden Heizanlage bedeuten. Mieter wie auch Vermieter wären finanziell belastet, zusätzlich der Eigentümer durch Teil-Enteignung. Sehr konkret würde der Sachwert sinken, sofern die vorhandene Heizanlage-Investition abgeschrieben werden muss. Für Mieter dürfte es anschließend teurer werden, entweder durch die tarif-integrierte Amortisation der zentralen Wärmeerzeugung oder mittelbar über den Hebesatz der Grundsteuer der Kommune als Subentionsquelle.
A1.a2) Antrag: Dass im Fall einer EU-weiten Regelung die deutsche Zustimmung verweigert wird.
Es liegt Kollision mit dem bundesdeutschen Grundgesetz vor. Der Bund vertritt Deutschland gegenüber der EU. Falls die Zustimmung erteilt wird, wird vorbehalten, gegen diese Zustimmung eine fristgerechte Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Beschwerde erfolgt gegebenenfalls alternativ für ein Unterlassen der deutschen Verweigerung.
A1.b) Beantragt wird, zu klären, ob die Fernwärmeplanung überhaupt zu einem Vorteil führt oder nur Illusion ist.
Fernwärme wird zentral erzeugt ohne die möglichen Vorteile der Immobilien vor Ort, beispielsweise Solarenergie und Wärmepumpen. Dem Grundsatz nach gilt, dass dezentrale Lösungen den zentralen Lösungen gegenüber vorzuziehen sind, nicht zuletzt als Krisen- und Risikovorsorge.
Beim konkreten Sachgebiet sind die wesentlichen Übertragungsverluste der Netzweiterleitung zu berücksichtigen. Eine eventuelle Beschränkung auf Neubaugebiete ist ebenfalls fragwürdig: Ziemlich alle Neubauten mit Eignung für Wärmepumpen werden bereits mit Wärmepumpen ausgestattet.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
|
C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
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*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
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C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
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*C-RES. Grundrecht "effektiver Rechtsschutz"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-RES.a1) Synopse: "effektiver Rechtsschutz" --- GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ ?_= --- _BW_ Art.?_? --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 38 (wortgleich mit Art. 19 Abs.4 Satz 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
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C-RES.a2) Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz:
"(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt."
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*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
|
C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
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*C-DMD. Gebot "Demokratiegebot / Länder"
Im Kontext dieses Gebots liegt Verstoß vor.
Als "Ewigkeitsgarantie" könnte man interpretieren:
Unten Art. 79 Abs.3 (Bundesstaat) und Art. 20 GG (Demokratie-Gebot) und Art. 1 GG (Menschenwürde).
Allerdings: "Nichts Menschliches ist ewug" - sagen nicht nur "Reichsbürger", sondern auch Philosophen.
C-DMD.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Länder" --- GG Art. 28
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
"Demokratiegebot / Bundesländer" --- GG Art. 28
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. Art. 2, 22, 25, 97, 98 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 ; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. ?-? --- _ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
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C-DMD.a2) Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz:
"Art. 28 (1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. [...]
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [...] 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
C-DMB.a2) Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz:
"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
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D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-CALC. Vergleichsrechnung
E-CALC.a) "Fernwärme: Kosten und Berechnungsbeispiele"
"Wer Fernwärme bezieht, ist in der Regel über mehrere Jahre hinweg vertraglich gebunden. Daher ist er von der Preisstruktur des Anbieters abhängig."
"_ _ Bei einem Jahresverbrauch in einem Einfamilienhaus von 20.000 kWh ergeben sich Jahresenergiekosten von: Gas: 4.200 Euro --- Öl: 3.200 --- Pellets: 3.200 --- Fernwärme: 2.200 "
"Über den Autor: Phil R., M.A. - Phil R. hat mehrere Jahre in der Marketing-Abteilung eines Unternehmens für Heiz- und Kamintechnik gearbeitet. Dort hat er tiefe Einblicke in die Technik und Branche bekommen und gelernt, komplexe Heizungsthemen für Laien verständlich aufzubereiten."
E-CALC.b1) Kommentar: Folgende Faktoren machen den Vergleich weniger einfach:
Die Vergleichsrechnung muss aus volkswirtschaftlicher Sicht erfolgen: die üblichen finanziellen Vorteile eines kommunalen Unternehmens sind dem Ergebnis zuzuschlagen.
Die hohen Verluste der Übertragungsleistungen benachteiligen die Bilanz zu Lasten der Fernwärme.
Die dezentralen Möglichkeiten von Solarenergie, Wärmepumpen und Speicherwirkung sind zu berücksichtigen.
Ferner: Eventuelle Unterschiede der Abgabenbelastung sind dem Betrag für Fernwärme zuzuschlagen.
E-CALC.b2) Es ist demnach fraglich, ob Fernwärme außerhalb von dicht bebauten Innenstadtstraßen
vorteilhaft ist, zumal eine vertragliche Langzeitbindung eintritt. Sinken die Kosten für Solaranlagen im Gartenbereich und für Wärmepumpen beträchtlich, was zu vermuten ist, so verliert Fernwärme möglicherweise die aktuellen rechnerischen Vorteile: Volkswirtschaftlich, kostenmäßig für den Eigentümer, wie such ökologisch.
Der zu erwartende langfristige Preisverfall betrifft auch Wärmepumpen, auch solche für nachträglichen Einbau in Etagenwohnungen.
E-CALC.b3) Zu prüfen wäre intensiver: Ist Fernwärme vorteilhaft,
wenn ganz spezifische Gründe für ausreichende Langfristvorteile vorliegen. Beispiele:
- Dauerhaft gesicherte Wärmepumpe für Flusswasser.
- Geothermie, sofern dauerhaft gesichert "unerschöpflich" und ohne die allgemein bekannten Probleme.
- Für hochgeschossige dichte Bebauung, sofern Geschoss-Wärmepumpen nicht in Betracht kommen.
E-CALC.c) Alle vorstehenden Fragen sind ohne Antwort gelassen.
Sie beruhen nicht auf fachwissenschaftlicher Kompetenz. Sie haben nur Wert von Denkanstößen. Mit diesem Fachgebiet betraute Wissenschaftler müssen es bewerten. Das Vorstehende hat nur den Wert, Fragestellungen zu formulieren und auf mögliche Mängel der Vergleichsberechnung hinzuweisen.
Zukünftige Technologie-Innovation ist ein schwer bewertbarer Faktor. Dieser begründet Skepsis gegen Fernwärme-Anlagen, weil diese auf dauerhafte Inanspruchnahme einer wesentlichen Anfangsinvestition ausgerichtet sind.
E-CALC.d1) Wenn immer kommunale Lösungen in Betracht kommen,
gibt es eine kommunale Lobby der hierdurch dann Privilegierten. Dies ist das bekannte Planwirtschafts-Risiko. Wärmepläne zu entwickeln ist Planwirtschaft zu Gunsten der bestehenden geeigneten Unternehmen. Die Gefahr von Irrationalität und von politisch motivierten Entscheiden unter Kleinrechnen der Kosten ist groß.
E-CALC.d2) Der politisch gewählte Strategie-Entscheid der kommunalen Wärmepläne
wird sehr viel Geld im aus öffentlichen Kassen verlagern in die Gewinn- und Verlustrechnung von Unternehmen, die der jeweiligen politischen Führung "wählbar erscheinen", um es zurückhaltend zu formulieren. Um diese Ausgaben rückwirkend zu rechtfertigen, wird erwartet, dass die Wärmepläne einen Nutzen ihrer Erstellung ausweisen. Also dürften sie so gut wie nie ausweisen, dass es am besten wäre, gar nichts zu machen und dass die erhaltenen Gelder also sinnlos verausgabt wurden.
Nochmals sei betont: Vorstehende Fragen beruhen nicht auf geeigneter fachlicher Kompetenz.
Es sind laienmäßige Denkanstöße, über die besser Kompetente zu befragen ist.
E-CALC.e1)
Eine hervorragende Darstellung. Ergebnisse und Meinungen ähnlich wie vorstehe´nd angegeben.
Über den Autor: Andreas Wurm absolvierte seinen Bachelor of Science in Maschinenbau an der RWTH Aachen University und schloss einen Master in Energietechnik (Spezialisierung Erneuerbare Energien) an derselben Universität an. Nach seinem Studium war er von 2014 bis 2016 Projektingenieur in der Branche Heizungs- und Klimatechnik.
E-CALC.e2) Alles über Heizen mit Fernwärme: Was ist das?
Demnach Fernwärme versorgte nach Stand 2019 nur etwa 6.6 Prozent der Haushaltsheizungen.
Autor: Phil R., M.A. - Angaben siehe oben .
Quelle: "Fernwärmenetz in Berlin:
Demnach: In Berlin werden etwa 2 Millionen Personen durch Fernwärme versorgt, was bereits rund die Hälfte der bundesweiten 6,6 Prozent darstellen dürfte.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-WAR. "Kollektive Planwirtschaft" ist nicht "edler" und nicht automatisch "kostenkünstiger".
F-WAR.a) Ideologie hat sich in die Idee verrannt,
wenn der Staat etwas großartig sozialistisch organisiert, wird es billiger oder besser.
Unter welchen Rahmenbedingungen dies stimmen kann, soll hier nicht erörtert werden. Es soll nur beispielhaft gezeigt werden, wofür es nicht stimmt:
(1) Nahverkehr: Bei nur rund 20 Prozent mittlerer Auslastung sind Busse des Personennahverkehrs nicht günstige pro Personenkilometer als vorhandene private PKW. Man benötigt das aufwendige defizitäre System für Kinder und für Leute ohne Auto und für solche ohne Führerschein; oder wer gesundheitlich oder wegen Alkohol oder sonstigen Drogen nicht fahrfähig ist.
(2) ARD, ZDF usw.: Es ist schwer schätzbar, aber sie dürften für ihre Leistung, soweit nachgefragt, mindestens etwa das Dreifache kosten, verglichen mit privaten wettbewerbsstarken Medienanbietern für Gleichartiges.
Unterschrift:
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***** 🖐🖐 (neu) _!!!!!_ Petition gegen das *GEG *Heizungs-Totalitarismus und Zwangs-Enteignung ohne Entschädigung. wklichkeitsfremd bis absurd für Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Fernwärme, Wärmepumpen, Solardächer, Fenster, Baumaterialien. GEG - zweitschlechtestes Gesetz? Nur das Sozialgesetzbuch ist schlimmer? *sb! ■ (2024-12-06) ► REB-ZZVBW-PET-STRICT
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Petition gegen das *GEG *Heizungs-Totalitarismus und Zwangs-Enteignung ohne Entschädigung. wklichkeitsfremd bis absurd für Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Fernwärme, Wärmepumpen, Solardächer, Fenster, Baumaterialien. GEG - zweitschlechtestes Gesetz? Nur das Sozialgesetzbuch ist schlimmer? ► 2024-12-06 =zuletzt aktualisiert:
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- Erstfassung 2023-12-17. Wenn immer Anwender sind, die eine Ausweitung mit Spenden fördern, soll diese Petition erweitert werden, zweckmäßig später durch ein laufend sich erweiterndes Gutachten "METASTUDIE REAL".
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Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar. Nachstehend ist die Variante "Landesparlament".
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
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Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet: Petition gegen Enteignung durch wirklichkeitsfremde Einheitsregeln für Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Fernwärme, Wärmepumpen, Solardächer, Fenster, Baumaterialien.
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) Nachweis, dass ich Eigentümer bin
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) - oder alternativ, dass ich Mieter bin.
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) Nachweis von traditioneller Heizanlage
... Anlage "20jj-mm-dd" (...S.) Foto des Gebäudes - macht Wärmedämmaufgabe plausibel
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
A5-GRUST. Persönliche Legitimation für Heizung, Dämmung, Grundsteuer:
Bezüglich der von mir bewohnten Räume unter vorstehendes Adresse bin ich betroffen:
A5-GRUST.a) An sich ist kein Bedarf der individuellen Legitimierung.
Denn alle Bürger sind den gerügten Rechtsmängeln persönlich betroffen, nämlich:
(1) Eigentümer mit Eigennutzung: Eine übersetzte Grundsteuerforderung würde den Veräußerungswert des Eigentums wesentlich abmindern und mein verfügbares Einkommen vermindern. Insoweit sind alle Eigentümer betroffen.
(2) Mieter: : Betroffen durch die Umlegung der Modernisierungsksoten für das Steigen der Summe von Kaltmiete und Heizkosten, für die Grundsteuer betroffen durch die Umlage in der Betriebskostenabrechnung.
(3) Vermieter sind für vermietete Wohnungen durchaus ebenfalls betroffen. Der Vermietungsmarkt funktioniert nach den Regeln der Bruttomiete. Im Fall von unangebracht hoher Grundsteuer geht dies deshalb zu Lasten der erzielbaren und fair verlangbaren Kaltmiete.
A5-GRUST^.b) Bezüglich der von mir bewohnten Räume unter vorstehendes Adresse bin ich wie nachstehend angekreuzt (alleinig oder Teil von):
......... Eigentümerhaushalt (nicht Mieter)
..…… oder Mieterhaushalt (nicht Eigentümer)
......... oder Bewohnerhaushalt einer Genossenschaftswohnung.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
Der folgende Text ist noch im ungeordneten Stadium der Stoffsammlung.
Der Text ist keineswegs optimiert, keineswegs fehlerfrei, keineswegs vollständig.
Vorgesehen ist Auslagerung von Fakten und Rechts-Analyse in eine "Metastudie ENERGIE" - Dann wären die unterzeichnungsbedürftigen Texte nur sehr kurz.
Das Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/GEG.pdf
Das Änderungsgesetz von Oktober 2023: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/280/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile
B_1. Beantragt wird, eine grundgesetzkonforme Neufassung des Gesetzes anzuordnen, Frist 12 Monate nach dem Entscheid. Wenn und soweit diese Frist nicht eingehalten wird, sind die betreffenden nicht aufgehobenen Rechtsnormen des GEG als außer Kraft gesetzt zu behandeln. Der Fehler ist, dass DIN-Normen zum Bestandteil der Gesetrzgebung gemacht wurden, obgleich sie nicht öffentlich verfügbar sind.
Zudem sind DIN-Normen das ziemlich "teuerste bedruckte Papier, das im Land zum Kauf angeboten wird".
Normen sind im Sinn der ökonomischen Theorie tendenziell ein "natürliches Monopol". Natürliche Monopole sollten
- entweder ein intensiv staatlich zu begleitendes Staatsunternehmen sein
--- Beispielsweise die Deutsche Bahn (nicht ausreichend investiv begleitet)
- oder ein intensiv zu begleitendes Privatunternehmen
- --- Beispiel: Post beziehungsweise DHL (Beispiel: Portotarif-Kntrolle).
Die Buchstabenfolge " DIN " kommt im GEG 153 mal vor. An 153 Stellen ist das Gesetz zu ändern.
Wie ermittelt man diese Zahl?
Den Inhalt des GEG (Fassung .pdf) hinüber kopieren in eine Datei .txt
Mit einem beliebigen Text-Editor austauschen: " DIN " durch " DIN2 ".
Das Gesetz muss demnach an 153 Stellen überarbeitet werden.
Die Seitenzahl des Gesetzes in der .pdf-Fassung: 85 Seiten.
Der Mittelwert ist "2 Änderungen pro Seite" Im eigentlichen Text.
B1.a) Das Gesetz verstößt gegen Art. 20 Abs. ?_? Grundgesetz: Gesetze müssen öffentlich verfügbar sein und die Abgeordneten müssen die Texte lesen können. Das Gesetz basiert auf Verweisen zu DIN-Merkblättern und macht diese zum Bestandteil des Gesetzes. Sie sind aber kostenpflichtig und rechnen zum teuersten bedruckten Papier im Land. Alles, was Bestandteil des Gesetzes ist, muss als Anlage dem Gesetz beigefügt werden.
B1.y) Es liegt Verstoß gegen einen EuGH-Entscheid vom 5. März 2024 vor, weil die Kostenlosigkeit eines Teiles der DIN-Normen durch das Gesetz nicht durchgesetzt wird.
B1.y) Zwar, Wandel fort von fossilen Energieträgern ist mindestens seit einem halben Jahrhundert überfällig. Genau deshalb zwangs-finanzierten die Bürger damals die teuren Kernkraftwerke. Nun mussten sie deren Zertrümmerung zwangs-finanzieren. Seither erfordert Deutschlands Energiebedarf EU-weit mehr fossile Energieträger als je zuvor?
Es geht also nur um die fehlende Vernunft und Intelligenz der Politik hinter diesem konkreten Gesetz. "Irrsinn zum Quadrat"?
Versprochen wurde, die neue Bundesregierung werde die Fehler abschaffen. Auch NACH der Wahl? Wer glaubt das? ... und der Storch bringt die Kinder? Und die Erde ist eine Schreibe? Und Zitronenfalter falten Zitronen?
Nur durch aktive Bürgerrechtler-Streite kann abgeholfen werden.
Ulkig: Wenn der Vermieter staatliche Zuschüsse nicht in Anspruch nimmt, darf er die Mieten um 10 Prozent der dann selber getragenen Kosten erhöhen. Es dürfte für den Vermieter in der Regel günstiger sein, auf den Staat zu verzchten?
B1.y) Information über den Verlag DIN MEDIA GmbH - bis 2024 BEUTH VERLAG GmbH: /wiki/DIN_Media
DIN-Normen-Urheberrecht sind ein staatsgestütztes Privatmonopol. mit ausgeprägter privatwirtschaftllcher Gewinnorientierung:
Zwar besteht, wie dort gezeigt, eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, welches dies Monopol für alle Normenarten für zulässig erklärt, also öffentlichen kostenfreien Zugang verbietet. Dieser Entscheid auf LG-Ebene wird der Bedeutung des Problems aber nicht gerecht.
Es ist dem Staat im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz und die Handlungsfreiheit untersagt. hohe Monopolgewinne zu Lasten der Bürger und der potentiellen Wettbewerber zu erzwingen, indem er den Bezug der Monopolerzeugenisse gesetzlich mittelbar anordnet. Die gewiss sehr teuren Erwerbungen von Verlagsunternehmen durch die DIN Media GmbH verdeutlichen das Problem.
Wie wird dies Monopol finanziert? Auch staatlich:
Nämlich durch Zuwendungen des Staates, ferner durch die hohen Einnahmen durch, wie Kritiker sagen könnten: "das teuerste bedruckte Papier des deutschen Verlagswesens".
Am 5. Juni 1975 unterzeichneten das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. und die Bundesrepublik Deutschland den Normenvertrag. Dadurch wurde dem DIN eine erhebliche öffentliche Anerkennung zuteil, denn die Bundesrepublik verpflichtete sich, sich bei einschlägigen Fragen und Aufgaben, die vom Staat gestellt werden, ausschließlich an ihn zu wenden. Ebenso ausschließlich empfiehlt die Bundesrepublik für internationale Normungsarbeit nur das DIN. Im Gegenzug machte das DIN seine bisher nach innen geltenden Grundprinzipien (DIN 820) öffentlich verbindlich und verpflichtete sich, vom Staat angeregte Normungsaufgaben nicht nur aufzugreifen, sondern sie bevorzugt zu behandeln.
_..._ Heute ist die Normungsarbeit zunehmend europäisch und international geprägt: Nur noch 15 % aller Normungsprojekte sind rein nationaler Natur.
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Getrennt zu sehen ist die staatliche Förderung der Normenarbeit von der unternehmerischen verlagsmäßiogen Verbreitung der Ergebnisse. Das Verbreitungsmonopol für eine einelne privaatwirtschafltiche GmbH dürfte als verfassungswidrig einzustufen sein.
Diese Beschwerde beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht den Bund und die Länder verpflichtet, öffentlich frei verbreitbare Normenwerke zschaffen zu lassen. Der Beschwerdeführer gibt als Erwägung an, dass anordenbar wäre, dass pro Jahr 20 % der DIN-Normen-Seitenmenge zu ersetzen sei, soweit solche Wirkung nach Gesetz oder Richterrecht entfalten. DIN-Normen der DIN-Media-GmbH dürfen nur noch als ausdrückliche Vertragsbestandteile in Betracht kommen - wie allgemein im privaten Recht. Wirksam wäre diese nur, sofern allen Vertragspartnern 1 Exemplar zur Verfügung steht. Wegen der hohen Kosten würde das im publikumsnahen Umfeld dann auslaufen.
DIN-Normen snd keine staatlichen Rechtsnormen, sondern privatrechtliche Empfehlungen. BGH, Urteil vom 14. Mai 1998, Az. VII ZR 184/97, Volltext = BGHZ 139, 16
Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben
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Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall wegen Sachmängeln (Kauf- und Werkvertragsrecht) als Entscheidungshilfe. Hierbei besteht grundsätzlich die Vermutung, dass die DIN-Normen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Eine solche Vermutung kann dennoch erschüttert oder widerlegt werden, etwa wenn erst ein unfertiger Normentwurf besteht oder durch ein Sachverständigengutachten.
B1.y) Das Verbot der kostenlosen Verbreitung ist bereits unzulässig für EU-weit harmonisierten Normen.
Am 5. März 2024 verkündete der Europäische Gerichtshof das Urteil in der Klage von Public.Resource.Org-Gründer Carl Malamud bezüglich dem freien Zugang zu harmonisierten Normen (sog. Malamud-Entscheidung).[4][5]
Allgemeinverständliche deutschsprachige Beschreibung dieser Aufhebung im Jahr 2024 für die bisherigen Publizierverbote:
Europäischer Gerichtshofs (EuGH) im Urteil entschieden (C-588/21 P
Dies erfordere "eine völlige Neuordnung des europäischen Normungssystems". Die europäischen Normungsorganisationen, aber auch nationale Organisationen wie das DIN in Deutschland, könnten künftig von Unternehmen und Privatpersonen nicht mehr verlangen, harmonisierte Normen für viel Geld zu kaufen.
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'"Allmende" / "public domain" für Gesetze und amtliche Normen-Texte: Bewirkt wurde der EuGH-Entscheid durch die maßgebliche Vereinigung dafür:
B1.y) Infolgedessen darf ein Gesetz diese Normen im Anhang veröffentlichen. Der Gesetzgeber darf nur auf diesen Teil der Normen verweisen. Im Fall der sehr teuren DIN-Normen bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, durch zuständige Ministerien analoge Regelungstexte zu schaffen.
B1.y) Das Gesetz verstößt gegen das Willkürverbot und dies durchgängig an derart vielen Stellen der insgesamt etwa ?_400_? Seiten, dass eine Einzelfall-Aufzählung und Nachweisung sich erübrigt. Ein Punkt-für-Punkt-Nachweis würde über 10.000 Seiten erfordern.
Beispiel: Wenn eine Heizung zwangsweise nach ... Jahren auszutauschen ist, so ist dies Willkür. Es darf nur angeordnet werden, dass Heizungen mit Kriterien auszutauschen sind, die bestimmte Grenzwerte nicht erfüllten.
Aber selbst das wäre Willkür. Wenn ein finanziell begrenzter Rentner das das Wohnzimmer beheizt im Eigenheim mit 200 Quadratmetern, so würde ein Heizungsumbau viel mehr Umweltbelastung erzeugten als die Umwelt-Schutzwirkung diese "Heizung auf Sparflamme".
Das im Gesetz durchgehend praktizierte Konzept, durch eine rein bürokratische Messbarkeit zu regulieren ist durchgehend aufzuheben. Anzuweisen ist durchz das Gericht, dass nur sachverhalts-konforme Messbarkeit zur Anwendung gelangen darf.
Beantragt wird, das das Gericht alle derartigen Regelungen suspendiert bis zur grundrechtskonformen Neuregelung. Das Gerät kann vom Beschwerdeführer ein Gutachten erstellt erhalten, welche Regelungen betroffen sind,
B1.y) Das Gesetz verstößt gegen das Grundrecht auf artgerechte Menschenhaltung. Es sieht vor, dass Menschen in pratkisch luftdichten Plastik-Käfigen zu leben leben. Der Sauerstoff darf nur durch Stoßlüftung oder besondere Vorrichtungen limitiert ausgetauscht werden. Zwei prinzipielle Fehler liegen vor:
Durchlässige Ritzen an Fensterrändern sorgen für einen kontinuierlichen leichten Sauerstoffstrom. Dies ist elementar für menschliches Wohlbefinden und geistige Leistungsfähigkeit, weil konform zu seiner Biologie und seiner evfolutionären genetischen Ausstattung.
Traditionelles Mauerwerk - auch in seinen fortenwickelten Varianten - "atmest": Es stabilisiert das Ambiente im Raum, beispielsweise die Luftfeuchtigkeit.
B1.y) Das Konzept der Referenzbauten als Pflichten-Definition verstößt gegen das Demokratie-Prinzip (Art. 20 GG). Denn die Referenzbauten unterliegen einer Kriterien-Gestaltung und einem definitorischen Wandel, der der parlamentarischen Willensbildung entzogen ist.
B1.y) Das Gesetz verstößt gegen das Grundrecht der Handlungsfreiheit. Wenn die aktuelle kostengünstigste Heizungsform aus fossilen Energeieträgern vom Bürger gewählt wurde, so könnte erlaubt erscheinen, zu Grundsunt von nicht-fossilen Energieträgern unmittelbaren oder mittelbaren Zwang oder Anreiz auszuüben selbst dann, wenn es den Bürger mehr oder sogar das Doppelte kostet.
Das Problem ist aber, dass einstweilen die Summe der erneuerbaren Energieträger nur einen Bruchteil des Bedarfes deckt - vielleicht nur 20 Prozent. Der Strom für die Wärmepumpen stammt zu vielleicht 80 Prozent aus fossilen Energieträgern oder aus Nuklearenergie. Wegen der Übertragungsverluste und anderer Aspekte führt der Fortfall der individuellen Fossil-Nutzung möglicherweise sogar zur Mehrung der Summe von Fossil- und Nuklearenergie.
B1.y) Es müssen also ganzheitliche Sichtweisen im Verbund der Aspekte die Gesetzgebung bestimmen, so lange die Übergangsphase noch nicht bereitstellen kann, was die Politik den Bürgern vorschreibt. Es ist abwegig, die Nutzung von erneuerbaren Energien vorzuschreiben, so lange diese noch gar nicht verfügbar sind,
B1.y)
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B1.y)
B1. Beantragt wird Dämmmaterial-Differenzierung für Wohngebäude.
B1.a) Für Zeilenbebauung - Großstädte, Reihenhäuser - dürfen keine Dämmungs-Materialien mit Feuersturm-Gefahr verwendet werden. Die Genehmigungen dieser Materialien sind meist sehr "wohlwollend" und es finden sich immer auskömmlich bezahlte Gutachter, die die Gefahrlosigkeit bestätigen. Verschiedene Einzelfälle belegen bereits, dass die Realität uns nicht den Gefallen tut, den Gutachten bedingungslos zu folgen.
B1.b) "Im Falle eines Feuers kann dies tödliche Folgen haben." "Unzählige Häuser in Deutschland sind mit Polystyrol gedämmt. Im Falle eines Feuers kann dies tödliche Folgen haben. Experten haben die Gefährlichkeit statistisch bewertet – mit alarmierendem Ergebnis."
B1.c) Feuersturm-Gefahr ist Realität, wo mit Holzdächern und Holzdecken gebaut wurde - für Eigenheime nur bei Holzbauweise (heutzutage die meisten "Fertighäuser") und bei zudem relativ dichter Bebauung:
B1.e) Folgerung für erlaubte Wärmedämmmaterialien:
Bei aller Regierung durch gesetzliche Rechtsnormen und Ausführungs-Rechtsregeln muss differenziert werden. Wo Reihenbebauung ist, insbesondere innerstädtische mehrgeschossige Häuser, muss entweder auf Dämmung verzichtet werden oder es müssen (aktuell teurere) Dämmstoffe mit ausreichend Schutzwirkung verwendet werden, beispielsweise mineralische Materialien.
Für Brandschutz durch chemische Zusatzstoffe muss immer die Langfristwirkung und die mögliche Schädigungswirkung berücksichtigt werden. Es muss immer kritisch gesichtet werden, ob die gefahrlos machenden Hersteller-Gutachten auch die Realität gefahrlos machen.
Ein Gesetz über Dämmung, das diese Problematik nicht berücksichtig, ist ein schlechtes Gesetz. Eine Neuausrichtung von politischen Entscheiden, auch auf EU-Ebene, könnte die nötige Folgewirkung sein.
B1.d) Beispiele: Bekannte historische Feuerstürme:
Aufruf:
Stadtbrand von London im Jahr 1666.
Hamburger Brand im Jahr 1842.
Stadtbrand von Chicago sowie der Feuersturm von Peshtigo (Wisconsin, USA), im Jahr 1871.
Kantō-Erdbeben im Jahr 1923: 140.000 Tote.
Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg
Im Zweiten Weltkrieg gab es eine Vielzahl von durch Flächenbombardements herbeigeführten Feuerstürmen als Teil des Luftkriegs, zum Beispiel (alphabetisch):
Braunschweig nach dem Luftangriff am 14./15. Oktober 1944
Darmstadt nach dem Luftangriff am 11./12. September 1944
Dresden nach den Luftangriffen am 13. Februar 1945
Düren nach dem Luftangriff am 16. November 1944
Düsseldorf nach dem Luftangriff am 12. Juni 1943
Frankfurt am Main nach den Luftangriffen am 22./23. März 1944
Halberstadt nach dem Angriff vom 8. April 1945
Hamburg nach den Luftangriffen am 27./28. Juli 1943
Hanau nach dem Luftangriff am 19. März 1945
Heilbronn nach dem Luftangriff am 4. Dezember 1944
Hildesheim nach dem Luftangriff am 22. März 1945
Kaiserslautern nach dem Luftangriff vom 14. Juli 1944
Kassel nach dem Luftangriff am 22./23. Oktober 1943
Kōbe nach dem Luftangriff am 17. März 1945
Köln nach dem Luftangriff vom 30./31. Mai 1942
Königsberg nach dem Luftangriff am 29./30. August 1944
Koblenz nach dem Luftangriff am 6. November 1944
Leipzig nach dem Luftangriff am 3./4. Dezember 1943
London nach dem Luftangriff vom 29./30. Dezember 1940
Lübeck nach dem Luftangriff vom 28./29 März 1942
Magdeburg nach dem Luftangriff am 16. Januar 1945
Mainz nach dem Luftangriff am 27. Februar 1945
Nagoya nach dem Luftangriff vom 16./17. Mai 1945
Pforzheim nach dem Luftangriff vom 23./24. Februar 1945
Remscheid nach dem Luftangriff vom 30./31. Juli 1943
Stuttgart nach dem Luftangriff vom 12./13. September 1944
Tokio nach dem US-amerikanischen Luftangriff vom 9. März 1945
Ulm nach dem Luftangriff am 17./18. Dezember 1944
Würzburg nach dem Luftangriff am 16. März 1945
Wuppertal nach den Luftangriffen am 29./30. Mai 1943 und am 24./25. Juni 1943
Ein nuklear erzeugter Feuersturm
entstand am 6. August 1945 beim Atombombenabwurf auf Hiroshima.
B2. Beantragt wird Revision der irrigen Negativ-Entscheide, bezogen auf freistehende Eigenheime. Die üblichen schematischen Berechnungen als Begründung für eigenheim-feindliche Politik sind regelmäßig gravierend falsch. Das ausgerechnet die Partei der "Grünen" der schärfste Gegner von Eigenheimen im Grünen sind, ist sehr aussagekräftig für naturwissenschaftliche Kompetenzbegrenzung, um es taktvoll zu umschreiben. Vernachlässigt wird in der Regel:
- Gartenkinder - glücklichere und gesündere Kinder.
- Mögliche Solarenergie-Fläche.
- Fahrzeug und Solarenergie verkoppelbar. Batterieeffekt.
- Energetische Optimierung ist durch das Erdreich erreichbar.
- Wärmepumpen-Abstände ausreichend (Geräuschbelastung).
- Notzeit-Puffer: Selbstversorger-Garten: ~800 qm reichen bei Optimierung für eine 4-köpfige Familie.
- Artenschutz - Insekten, Vögel und anderes.
- Regenwasser-Nutzung - Entsiegelungs-Wirkung.
- Heizbedarf steuerbar: Die Fiktion von Vollhaus-Heizung ist realitätsfremd.
- Bei traditioneller Massivbauweise gilt eine Benutzungsdauer von einigen hundert Jahren, weil laufend modernisierbar.
- Der Versiegelungsbedarf für Eigenheime ist für Deutschlands Bevölkerungsdichte kein Problem. Dieser Einwand erweist sich bei einfacher Überschlagsrechnung als falsch. Landwirtschaft ist nachteiliger, weil ohne Gartengrün.
B3. Zu schematische Gesetze schaffen möglicherweise mehr Umweltschaden als Umweltnutzen. Die Freiheit des Einzelnen, die bauliche Entwicklung seiner Immobilie zu bestimmen, ist die beste Optimierung "je nach Umständen". Die 'Überheblichkeit, dass man von Großstadt-Dienststellen mit ein paar Auflagen eine bessere Welt definieren könne, ist sachfremd.
Energetische Optimierung ist gut, sofern dem jeweiligen Gebäude angepasst als Gesamtrechnung der Vor- und Nachteile. Zu berücksichtigen sind:
(1) Das spezifische Gebäude: Die baulichen Bestandteile.
(2) Das Gebäudealter. Aktuelle und zukünftige Nutzung.
(3) Die Sanierungsformen und deren Kosten.
(4) Die real genutzte Heizleistung.
(5) Vor Sanierung der Vergleich von deren Kosten, Nutzen und Energiebedarf gegenüber Nicht-Sanierung.
(6) Reale Möglichkeiten und Kosten der Finanzierung.
Auch die persönlichen Verhältnisse sind bedeutsam.
Wer mit dem Ableben in den nächsten 10 Jahren rechnen muss, hat wenige Interesse, unter großen Einschränkungen seinen Erben ein modernisiertes Haus zu liefern, für das diese dann möglicherweise auch noch viel mehr Erbschaftsteuer zahlen müssten. .
Eine Auflagen-Störung dieser elementaren Handlungsfreiheit ist verfassungswidrig.
B4. Enteignungsschutz: Durch starre Vorgaben könnten Eigenheime hohen Wertverlust erleiden bis hin zu Halbierung, im Extremfall bis zur Auslöschung des Veräußerungswertes. Das Tröstliche ist, dass die Bürger sich dies nicht gefallen lassen werden. Beim nächsten Wahltermin werden sie besser wissen, bei welche Partei sie am besten ankreuzen, und bis dahin werden sie mit dem Staat streiten.
B5. Überforderung durch Beiträge und Kontrollauflagen und anderes mehr.
B5.a) Die allgemeine Fehlentwicklung der Politik zu Kontrollsystemen des Bürgerverhaltens müssen enden. Alle Kontroll- und Registrierpflichten müssen auf dasjenige reduziert werden, was als ausreichend nützlich erweisbar ist.
B5.b) Dass die Herrschenden den Bürgern das eigene Wohnung kaputt regulieren, derartiges ist vielleicht das erste Mal seit tausenden von Jahren: Staatlich detaillierte generalisierte Umbauzwänge mit festen Fristen.
B5.c) Verschrottungspflichten für Heizungen, Häuser und Familienheime, das ist genial: Aus Wohlstand für alle wird Verschrottung für alle. Auf solche Ideen muss man kommen. Dass der Staat Verschrottung erwartet und finanziell fördert, ist allerdings eine zunehmende Mode. Man denke an die überflüssigen und schädlichen Verschrottungsprämien für Autos, ferner die unvertretbare Zerstörung von Wohngebäuden bis etwa 2010.
B5.d) Der Immobilieneigentümer ist der Feind. Sein Fehler ist, dass Eigentümer überwiegend nicht "links" und nicht "ideologisch grün" wählen. Ferner, sie sind im Mittel in Wirtschaftssachen relativ kompetent, so dass sie etwaige Illusionen der Politik besser durchschauen.
Derartige Politik ist in der Regel eine hassähnliche Verachtung für die Arbeitenden und Leistenden im Land. Die Motive sind fast immer geprägt irrational und eher sektenhaft.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
C-EIGHEIZ.a1) Hezungsoptimierung ist fallbezogen.
Man kann dies nicht mit Juristen-Klauseln über primitive Jahresgrenzen optimieren. Genau dies ist der entscheidende Fehler in der Gesetzgeber-Logik:
Dieser Fehler wird durch einen vernunftwidrigen Teil der Anforderungen den überwiegenden Gebäudebestand wertmindern. Ferner wird die Erfüllung der Anforderungen eine nur teilweise Kompensation durch Marktwertsteigerung bewirken.
Denn bei Bestandsgebäuden könnten aktuelle erzwungende Heinzungs-Modernisierung oft teurer sein als der Nutzen und dies auch rein ökologisch gesehen. Für Ministeriums-Juristen und sektenartige NGO-Aktionisten genügt es, ein Gesetz zu machen, und alle Heizungen sind alsbald neu. Aber so funktionieren Wirtschaft, Technik, Handwerk und Energieversorgung nicht.
C-EIGZEIZ.a2) Der Zwang hierbei ist der Gesetzgebungsfehler.
Würde man die Aufbesserung den einzelnen überlassen, so würden diese kosten- und nutzenbasierte Einzelentscheide treffen. Es gibt durchaus nicht-verzerrende Förderinstrumente, beispielsweise durch zinssenkende staatliche Bürgschaften.
C-EIGHEIZ.a3) Zwang ist vernunftwidrig und also Enteignung,
so lange die weltweite Nutzung von fossilen Energieträgern keineswegs sinkt. Diese bleibt wegen des Bevölkerungswachstums der Erde einstweilen auf hohem Niveau - seit Jahren in etwa unverändert. Einsparungen in Deutschland sind damit ein Sandkorn in einem einstweilen nicht aufhaltbarem Sandsturm.
Vernunftwidrig ist ferner, dass die Nutzenbilanz nicht stimmt, sofern die zukünftige Erparnis von fossilen Energieträgern bis zum Lösungszeitpunkt niedriger ist als der Einsatz von fossilen Energieträgern für die Nachrüstung des Gebäudebestands. Diese Ermittlung kann nur einzelfall-bezogen optimiert werden. Mit schematischen Anordnungs-Kategorien ist ist nicht machbar.
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
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C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
D. Verfahrensaspekte:
D1.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:
D1.b) Interimsregelung: Gegen den Eigentumsschutz darf auch temporär nicht verstoßen werden.
D1.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.
Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.
D1.b2) Dies basiert auf Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
D1.b3) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung des Eigentumsschutzes. Beispielsweise werden Veräußerungspreise im Fall einer völlig übersetzten Besteuerungsabsicht bereits deutlich abgemindert.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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Weitere Liebesbriefe gegen Immobilien-Enteignung Verbesserung und Weiteres soll folgen, sofern ausreichend viele Förderspenden eine optimale Arbeit ermöglichen.
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***** _!_ Petition gegen Mietflation: Übergamgsweise eine Förderung von Untervermietung, insbesondere durch überwiegend ungenutzte Senioren-Wohnungen, um die Miethöhen zu senken. *sb! ■ (2024-01-07) ► REF-RENT-STIMU _x_
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Petition gegen Mietflation: Übergamgsweise eine Förderung von Untervermietung, insbesondere durch überwiegend ungenutzte Senioren-Wohnungen, um die Miethöhen zu senken. ► 2024-01-07 =zuletzt aktualisiert:
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Dies ist nur Textbeispiel.
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Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
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Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Anreize sind eine Jahre lang zu setzen für Untervermietung von teilweise leerstehenden Wohnungen.
Jede zusätzliche Untervermietung ersetzt einen Bedarf von 1 Wohnung. 10.000 zusätzliche Untervermietungen
in einer Großstadt erzeugen spürbare Senkung der Miethöhen bei Neuvermietung.
A1.a2) Die aussichtslose Bemühung, Senioren zum Auszug aus preiswerten Großwohnungen zu bewegen,
ist zu ersetzen durch spezifische Anreize für Untervermietung: Freistellung von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen bei den Vermietern, soweit unterhalb von maßvollen Haushaltseinkommen. Diese Grenze ist nicht als Festbetrag im Gesetz festzuschreiben, sondern als jährliche Neufestsetzung auf Grundlage der Geldentwertung.
A1.a2) Für die Dauer der Regleung sind Untermietverbote gesetztlich auszusetzen,
sofern nicht im Einzelfall spezifisch begründet.
Den Eigentümern sind die gleichen Kündigungsrechte zu gewährleisten wie den Hauptmietern, sofern die Hauptmieter die Wohnung aufgeben. Ferner müssen den Eigentümern Eingriffsrechte ermöglicht werden, sofern Untermieter zu einer Belastung der Hausgemeinschaft oder der Eigentümer werden.
A1.b1) Begleitende Maßnahmen:
A1.b1) Das hohe Konfliktpotential bei Mitbewohnern
ist zu senken durch ein effizientes Kündigungsrecht ohne Begründungsbedarf mit Fristen von maximal 3 Monaten. Dies ist abzusichern durch ein kommunales Auffangsystem für das Wohnen von kurzfristig Gekündigten.
A1.b2) Regeln der Möbliertvermietung
sind mit Standardisierung auszustatten: Vollmöblierung, Minimalmöblierung, Untervermietung ohne Möblierung. Die Abgrenzung muss in einer Weise erfolgen, dass Anbieter wie auch Rechtsprechung eine eindeutige Zuordnung vornehmen können (Verträge, Rechtsprechung).
A1.b3) Die gemeinschaftliche Nutzung von Räumen und Einrichtung
muss ebenfalls standardisiert werden. Hierbei können die Erfahrungen der Rechtsprechung über Wohngemeinschaften den Ansatz der Standardisierung bilden.
A1.c) Die Vermietervorteile sollten als ein Ausnahmerecht zeitlich befristet werden.
Für Planungssicherheit ist immer für 5 Jahre vorzusehen. damit Vermietern eine Gegendeckung ihrer vorbereitenden Investitionen gewährleistet wird (Abtrennung, Sanitärräume und anderes).
Ferner sollte für eine Aufhebung ein schrittweises Vorgehen vorgesehen werden mit anfänglicher Halbierung der Abgabenvorteile.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
|
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
|
C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-FRI. Fristen:
E-FRI.a) Die Frist der Planungssicherheit von 5 Jahren ist ausgewogen:
Die Miethöhensteigerung ist vorwiegend bedingt durch ungenehmigte Grenzen-Übertritte. Eine eventuelle Politik der Rückkehr zu rechtskonformer Durchsetzung uner Beachtung von Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) erfordert schätzungsweise mindestens 5 Jahre.
Sobald danach Neuvermietungsmieten unterhalb von Bestandsmieten sinken sollten, wäre Förderung von Untervermietung ein Systemfehler. Förderung von ´Untervermietung ist eine übergangsweise Notlösung. Die abgeschlossene normale Wohnung ist immer zu privilegieren.
E-FRI.b) Die Vermietervorteile belasten die öffentlichen Haushalte nicht.
Sie entlasten diese, indem soziale und / oder marktwirtschaftlich orientierte Lasten der staatlichen Haushalte für Wohnungsmieten sinken würden.
E-ZWA. Keine Zwangsmaßnahmen gegen wenig genutzte Wohnflächen.
E-ZWA.a) Die Diskussion über indirekten Zwangs,
dass Senioren in kleinere Wohnungen umziehen, missachtet Grundrechte wie die Handlungsfreiheit und die Menschenwürde. Außerdem ist es nicht durchsetzbar, sofern die halb so große Wohnung ebenso viel oder mehr Miete kosten soll als die große.
Verdeckte Altersdiskriminierung ist mit derartigen Vorschlägen fast immer verbunden. Die emotionale Bindung eines jeden an seine Wohnung und sein Wohnumfeld wird bewusst unterdrückt. Es entsteht eine rein materielle Sicht des Menschseins als ein Objekt der Staatsplanung. Das ist links-extremer Totalitarismus.
E-ZWA) Klarere Zwangsausübung gegen Wohnraumbesitzer muss ausscheiden.
Es liefe darauf hinaus, dass der Staat eine Zwangsbewirtschaftung der Wohnungswahl und der Wohnraumnutzung vornimmt wie in den Jahren nach 1945. Der Unterschied ist, dass die nun den Wohnungsmarkt Belastenden überwiegend ungenehmigte Grenzen-Übertreter sind. Nach 1945 war es kollektive Lastenaufteilung innerhalb der Volksgemeinschaft der Kriegsfolgen nach einem verlorenen Krieg.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
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**** _!_ Petition gegen Mietflation: Pflegeheime nicht mehr für Unterbringung von Grenzen-Übertretern umwandeln. *sb! ■ (2024-01-08) ► REF-ZZYBB-PFLE _x_
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Petition gegen Mietflation: Pflegeheime nicht mehr für Unterbringung von Grenzen-Übertretern umwandeln. ► 2024-01-08 =zuletzt aktualisiert:
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Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Besitzenden der aktuellen Privilegien werden diese heftig verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
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Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei kommunalen Parlamenten und kirchlichen Pflegeheimbetreibern.
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(Name, Ort, Str. Nr.)
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Datum: ........................................................
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A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Pflegeheime dürfen nicht in Immigranten-Unterkünfte verwandelt werden.
Die wesentlich höheren möglichen Einnahmen aus Unterbringung für Grenzen-Übertreter dürfen nicht dazu führen, das Pflegeplatz-Angebot zu vermindern. Dies bezieht sich auf Asylanten, Zugewanderte, Flüchtlinge, durchaus auch auf legal gekommene Immigranten.
A1.a2) Zur Durchsetzung genügt, den für Unterbringung zuständigen Stellen
zu untersagen, Verträge mit vorherigen Anbietern von Pflegeplätzen abzuschließen.
A1.b) Der Schutz von Handlungsfreiheit und Eigentum ist nicht zu beeinträchtigen.
Der Vertrags-Nichtabschluss hindert Pflegeheimbetreiber nicht, über Besitz und Eigentum frei zu verfügen. Abschluss ist zu erlauben gilt für Pflegeheime, die mehrere Jahre unterbelegt waren trotz wettbewerbskonformer Angebote, und zwar in Regionen mit einem niedrigen Mietpreisniveau, so dass eine Umwandlung zur normalen Vermietung den Wohnungsmarkt nicht fördert und Vermietbarkeit nicht gewährleistet ist.
A1.c) Die zu berücksichtigenden Grundrechte:
Die Handlungsfreiheit umschließt das Recht, einen Pflegeplatz zu finden, sofern vorhandene Anbieter diese Möglichkeit regional bereitstellen können. Die Würde der Wehrlosen (Artikel 1 Grundgesetz) gebietet, diese Möglichkeit nicht zu erschweren. Der Schutz der Familie gebietet, dass ortsnahe Pflegeplätze verfügbar bleiben sollen, sofern das Vorhandensein von Pflegeplätzen den Nutzen durch eine normale Inanspruchnahme belegt.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
|
*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
|
C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
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C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
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D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-ABS. Umwandlungsfälle:
E-ABS.a) Mehrere Medienberichte zeigten das Schema:
Die Kommune schließt mit dem Pflegeplatzbetreiber einen hoch rentablen Unterbringungsvertrag für Grenzen-Übertreter. Der Pflegeplatzbetreiber macht von seinem üblicherweise möglichen Kündigungsrecht Gebrauch.
. Die Angehörigen der Pflegeheim-Betreuten werden ziemlich plötzlich mit dem
Problem konfrontiert. Da die Kommunen durch solche Verträge das regionale Pflegeplatz-Angebot verknappen, ist das Problem für Angehörige dann kaum vertretbar lösbar.
E-ABS.b) Eigentliche Ursache ist, dass die Kommunen die Unterbringungs-Auflagen
nicht sinnvoll erfüllen können. Allen Beteiligten ist bewusst, dass es unerträglich erscheinen muss, die Pflegebedürftigen nach einem Leben mit üblicher Arbeit zu vertreiben, um die Plätze teuer anzumieten für Personen, die überwiegend ohne Erlaubnis die Grenzen übertreten haben.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
E-MIET. Die Umwandlung steigert das Miethöhen-Niveau.
F-MIET.a) Die Pflegeheim-Bewohner stellten ihre frei werdenden Wohnungen
allen Wohnugnssuchenden zur Verfügung. In der Regel bedeutet jede Pflegeplatz-Zimmerbelegung das Freiwerden einer Wohnung - meistens eine langjährig benutzte Wohnung, zu groß für eine Einzelperson.
F-MIET.b) Vermindert man das Angebot der Pflegeplätze in einer Region,
so werden die mittelgroßen Wohnungen einstweilen weiter belegt durch Einzelpersonen. Dies kann man nur dadurch kompensieren, dass die Pflegeheimanbieter die Heim-Wohnflächen in From von Kleinwohnungen am Markt anbieten: Wie vorher, aber ohne Pflege-Service.
f-MIET.c) Indem Kommunen nicht mehr frühere Pflegeheime für Grenzen-Übertreter
anmieten können, sorgen sie also für ein etwa gleichbleibendes Angebot von Mieteinheiten. Sie wirken nicht mehr miethöhen-treibend. Folglich ist das Verbot nur geboten, sofern der Wohnungsmarkt ohne Leerstand ist und im unteren Bereich der Miethöhe des Bundesdurchschnitts liegt.
E-DEF. Defizitäre Pflegeheime
F-DEF.a) Das Defizit von vielen Pflegeheim-Betreibern
zwingt nach Stand Anfang 2023 viele zur Suche nach Alternativen. Ob es gut und preiswerter wäre, weniger Pflegeheime zu haben und mehr Versorgung in der bisherigen Wohnung unter wesentlicher Angehörigen-Beteiligung, diese Frage sei hier ausgeklammert.
F-DEF.b) Als Ursachen für Pflegeheim-Defizite werden oft dargestellt:
(b1) Fast die Hälfte der Pflegekräfte-Arbeitszeit ist für Dokumentierungts-Bürokratie.
(b2) Möglicherweise hohe Krankheitsquote - so wird der an sich schöne Beruf eine gehobene Tortur.
(b3) Durch den Corona-Impfzwang hat man rund ein Drittel von medizinisch kundigen Pflegekräften verloren. Diese Verantwortungsbewussten fanden überwiegend andere Dauer-Arbeitgeber. Sie dürften überwiegend nie wieder in die staatlich erzeugte "Bürokratur" der Pflegeberufe zurückkehren.
F-DEF.c) Wie sehr die staatlichen Fehler die Pflegeheim-Tarife weniger gut bezahlbar machten,
ist ohne nähere Analyse nicht bewertbar. Auch kam es über Jahre verteilt und wirkt nur mit Zeitverzug für die teils für mehrere Jahre in Pflegeplätzen betreuten Personen.
F-ZAH. Die Probleme sind untereinander verzahnt.
E-ZAH. Diese Probleme werden durch Umwandlung in Heime für Grenzen-Übertreter vermehrt wie gezeigt.
Diese Umwandlung muss demnach verhindert werden wie zuvor beschrieben. Dies ist also ohne eine Gesetzgebung des Umwandlungsverbots für die Betreiber möglich. Wenn die bisherigen Pflegeheim-Betreiber keine kommunalen Gesamtmieter mehr finden, bleibt ihnen als Ertragsoptimierung beispielsweise die Umwandlung in Studentenzimmer oder Studenten-Kleinwohnungen. Dies würde das Angebot von Wohneinheiten am Markt mehren, also senkend auf das regionale Miethöhen-Niveau wirken.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Verfassungsbeschwerde gegen Mietflation: Von deutschem indigenen Eingeborenen auf gleiche Wohnraumhilfe und Miethöhensenkung wie für Grenzen-Übertreter. *sb! ■ (2023-12-26) ► REF-RENT-EQUAR _x_
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Verfassungsbeschwerde gegen Mietflation: Von deutschem indigenen Eingeborenen auf gleiche Wohnraumhilfe und Miethöhensenkung wie für Grenzen-Übertreter. ► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/ref-aaa-de.htm#REF-RENT-EQUAR
► 2023-12-26 =zuletzt aktualisiert
Vernunftdenker Don Pedro:
Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
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Dies ist ohne übersetzte Erwartungen für juristischen Erfolg. Aber die Behörden werden sich möglicherweise etwas einfallen lassen, um einem Skandalrisiko entgegenzuwirken.
Dies ist hier angelegt als Verfassungsbeschwerde.
Diese kann gegen das Bundesrecht wie auch Landesrecht gerichtet werden. Bei der Wohnraum-Regulierung haben die Bundesländer den maßgeblichen Spielraum. Die Rahmenregeln kommen aber über Bundesrecht, beispielsweise das Wohngeldrecht und das limitierte Erhöhungsrecht der Vermieter.
Mit ähnlichen Gründen könnte es zudem als Petition beim Bundestag wie auch bei Landesparlamenten eingereicht werden.
An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
D.
E.
A3. Anlagen:
Anlage "2024-01-17": Kopie meines aktuellen Ausweises.
Anlage "2024-01-18": Zulassungsnachweis meines Autos,
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
B. Anträge:
B1. Staatliche Wohnraumhilfe: Gleiches Recht für alle!
Antrag: Kostenfreie staatliche Mietgarantie auch für mich
- nämlich auch für alle arbeitenden leistenden "indigenen Eingeborenen"!
(Nicht nur für einfach ins Land Gekommene und für Beihilfeempfänger.)
Der Staat garantiert Mieten und privilegiert Sozialwohnungen nur für Beihilfeempfänger und Neubürger. Alle Bürger haben Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung.
Aus einer Publizierung habe ich die gängigen Dienste für in Grenzen-Übertretung auf deutschen Boden gelangte Personen.
B2. . Im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz beantrage ich, den Bund und die Bundesländer zu verpflichten, auch den eigenen Bestandsbürgern die gleichen Rechte und Dienste zu gewähren.
Hiermit beantrage ich eine bundesrechtliche Regelung für Gleichbehandlung Hier ist eine kleine Liste von Dingen, bei denen "ehrenamtliche Rentnerlotsen“ Deutschlands Senioren helfen könnten:
B3. Neuvermietung: Das Hauptproblem ist allerdings, dass die bereits extrem gestiegenen Neuvermietungs-Mieten noch mehr steigen werden. Schon jetzt liegen sie in vielen Regionen beim Doppelten der Bestandsmieten.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
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C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
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C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
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C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
D. Verfahrensaspekte:
D-INT.a) Interims-Antrag:
D-INT.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:
D-INT.b) Interimsregelung: Gegen Grundrechte darf auch temporär nicht verstoßen werden,
sofern es dafür keinen übergeordneten Notstand gibt.
D-INT.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.
Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.
D-INT.b2) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung des Rundrechteschutzes, ohne dass ein Eilbedarf erkennbar ist.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
Unterschrift:
........................................................................
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Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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Sie sind im Unter-Menü: Nur Petitionen usw..
LIBRA Gesamtmenü? HIER!
https://infos7.org/eede/
***** _!_ Petition: Die wahren Kosten für Grenzen-Übertreter sind auf einer Plattform ständig zu aktualisieren. Schätzwert: Rund 100.000 Euro zahlt zeitverteilt jeder Arbeitnehmer in Deutschland. *sb! ■ (2024-01-11) ► WUV-ZZVAE-COST _x_
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Petition: Die wahren Kosten für Grenzen-Übertreter sind auf einer Plattform ständig zu aktualisieren. Schätzwert: Rund 100.000 Euro zahlt zeitverteilt jeder Arbeitnehmer in Deutschland. ► 2024-01-11 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/wuv-aaa-de.htm#WUV-ZZVAE-COST
► 2024-01-11 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
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Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die für diese Schuldenlast Verantwortlichen werden das Nicht-Publizieren verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
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A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Die realen Gesamtkosten für Grenzen-Übertreter sind zu ermitteln und laufend zu aktualisieren.
Vorgeschlagene Berechnungsmethode: Siehe Abschnitt E.
A1.a2) Die Ausgabenseite ist aufzuschlüsseln nach Zahlungszeitraum_
Aktuelles Jahr, vergangenes Jahr und Prognose für 20 bis 50 Jahre.
A1.a3) Aufzuschlüsseln ist nach Kostenarten
und welche Arbeitnehmer die höchsten Kosten tragen werden.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
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C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
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C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
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C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
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*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
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C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
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C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
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C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
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*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
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C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
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*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
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C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
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*C-DMD. Gebot "Demokratiegebot / Länder"
Im Kontext dieses Gebots liegt Verstoß vor.
Als "Ewigkeitsgarantie" könnte man interpretieren:
Unten Art. 79 Abs.3 (Bundesstaat) und Art. 20 GG (Demokratie-Gebot) und Art. 1 GG (Menschenwürde).
Allerdings: "Nichts Menschliches ist ewug" - sagen nicht nur "Reichsbürger", sondern auch Philosophen.
C-DMD.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Länder" --- GG Art. 28
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
"Demokratiegebot / Bundesländer" --- GG Art. 28
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. Art. 2, 22, 25, 97, 98 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 ; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. ?-? --- _ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
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C-DMD.a2) Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz:
"Art. 28 (1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. [...]
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [...] 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
C-DMB.a2) Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz:
"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
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D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-VER. Verlust von 5,8 Billionen Euro.
E-VER.a) Bernd Raffelhüschen "bezeichnet die Migrationspolitik als „dumm wie Stroh“.
Abrechnung mit Migrationspolitik: Raffelhüschen:
Zuwanderung kostet 5,8 Billionen Euro Deutschland Der Renten- und Sozialexperte Raffelhüschen errechnet den gesamtwirtschaftlichen Preis der Zuwanderung.
_ _ räumte mit dem von allen etablierten Parteien vertretenen Mythos auf,
die Zuwanderung rette die Renten- und Sozialkassen. Schon jetzt gebe es in der alternden deutschen Gesellschaft eine große Lücke zwischen dem, was Arbeitgeber und -nehmer an Steuern, Pflege-, Renten-, Krankenversicherungsbeiträgen einzahlten und dem, was sie künftig ausbezahlt bekommen, so Raffelhüschen.
Diese „Nachhaltigkeitslücke“ werde _ auf 19,2 Billionen Euro
anwachsen, wenn Deutschland weiterhin 300.000 Ausländer jährlich aufnehme. Würden wir dagegen keine Migranten mehr ins Land lassen, läge sie nur bei 13,4 Billionen. Die Zuwanderung vergrößert das Loch also um 5,8 Billionen Euro. Raffelhüschen: „Das ist der Preis der Zuwanderung in unserem bisherigen System.“
„Das rechnet sich nicht. Das ist alles viel zu teuer.“
_ _ Für die bisher sowohl von der Merkel- als auch jetzt von der Scholz-Regierung betriebene Migrationspolitik fand Raffelhüschen deutliche Worte: „Machen wir weiter wie bisher, sind wir dumm wie Stroh!“
E-BER. Berechnung und: "Gold oder Stroh?"
Berechnung: "100.000 Euro"? Übung im Kopfrechnen: Rund 55 Millionen Arbeitnehmer.
- mal 1.000 wäre 55 Milliarden Euro.
- mal 10.000 wäre also 550 Milliarden.
- mal 100.000 ist also 5,5 Billionen Euro.
"Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold" (Martin Schulz)
Ebenso hier:
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-SYS. Systematisch ist zu analysieren:
F-SYS.a) Statt Polemik muss es systematisch analysiert werden.
Die Berechnungen zeigen ein erhebliches Zukunftsdefizit von etwa 300.000 Euro pro Arbeitnehmer, hiervor rund ein Drittel durch Grenzen-Übertreter.
Dies Defizit wird gegenwärtig mit seinem jetzt schon anfallenden Teil aus dem allgemeinem Steueraufkommen gedeckt. Im Ergebnis ist es ziemlich gleich, ob aus Steuern oder aus Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge: Das eine wie das andere zahlen überwiegend die Arbeitnehmer.
F-SYS.b) Bisher wird den Bürgern dies nicht kommuniziert.
Eine offizielle Plattform ist nötig, die in ständiger Fortrechnung eine Erfassung der nicht gedeckten Zukunftslasten der Sozialausgaben darstellt: Zahlenreihen und Schaubilder.
F-SYS.c) Die Miethöhen-Steigerung: Einer der größten Posten fehlt
in der Billionen-Berechnung: Die Massen-Immigration erzeugt durch die "Explosion" der Neuvermietungsmieten einen gewaltigen Geldtransfer von den Mietern unter den Arbeitnehmern zu Zufallsgewinnen eines Teiles der Eigentümer.
Grober Schätzung: 10.Millionen Betroffene mit rund 5.000 Euro mehr Mietausgaben pro Jahr, das macht 50 Milliarden Euro pro Jahr. In 20 Jahren eine weitere Billion Euro.
Insoweit ist das Geld nicht weg. Es hat nur ein anderer. Von den weniger Wohlhabenden fließt das Geld auf Grund der Massen der Grenzen-Übertreter an die sehr Wohlhabenden - Investoren aus dem In- und Ausland. Das könnte man verhindern, wenn wie in manchen anderen Ländern fast alle Bürger im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung oder in einer Genossenschaftswohnung wohnen.
Das verhindern in Deutschland manche Kreise der Politik, wird gelegentlich behauptet: Weil Eigentümer überwiegend mittig und freiheitlich wählen, nicht Ideologen für "Sozialismus" oder was auch immer. Diese Begründung ist umstritten wie üblich bei summarischen Wertungen. Fakt ist aber, für wesentliche Regionen in Deutschland ist die Eigentümerquote seht niedrig.
Unterschrift:
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***** _!_ *Remigration: Bitte um richtige Einordnung und um polemikfreie Lösungssuche. *sb! ■ (2024-01-17) ► WUV-AANA-RMIG _x_
▼ mehr! ▼
*Remigration: Bitte um richtige Einordnung und um polemikfreie Lösungssuche. ► 2024-01-17 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/wuv-aaa-de.htm#WUV-AANA-RMIG
► 2024-01-17 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
Dies ist Denkhilfe für selbst zu formulierende Mitteilungen, sofern man in die Erörterung über Migration und Remigration konstruktiv einwirken möchte. Mit einem Text wie diesem kann man nie zufrieden sein. Man möchte ständig daran berichtigen. Das hat die Gefahr, dass der Text immer länger und immer gehaltloser wird.
Jedenfalls beansprucht dieser Text nicht, optimal oder mängelfrei zu sein.
▼ mehr! ▼
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Nötig ist, den Begriff von Polemik freizuhalten, Das betroffene essentielle Zukunftsproblem für Deutschland würde durch Polemik verdrängt werden statt durch alle Seiten nach Lösungen zu suchen.. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist generell verwendbar, beispielsweise auch für Versand an Journalisten nach Berichten über "Remigration". Einreichung ist ebenso möglich bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
Ferner im Fall des Einzelfalls nach Anpassung einzureichen bei jeweils zuständigen Behörden.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente wie auch an Journalisten ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An ...........................................
.........................................
......................................... (Str.)
............ ............................ (Postleitzahl +ORT).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Mein Diskussionsbeitrag lautet:
- dies durchaus mit Selbstzweifeln, ob alles richtig gesehen wird -
A1.a1) Bei aller Erörterung von Remigration ist die Würde
der potentiell Betroffenen in ausdrücklicher Form und aufrichtig gemeint klarzustellen und darzustellen. Diskutiert wird es oft wie über Sachen, aber Menschen kamen. Grenzen-Übertretung ist für die Betreffenden mühsam und ist ein Kompliment für das aufnehmende Land.
An Helfer dürften die Grenzen-Übertreter im Mittel etwa 5.000 Euro gezahlt haben. Im Hinblick auf Wechselkurseffekte und andere Verzerrung entspricht es im Herkunftsland gefühlten etwa 20.000 Euro, oft oder meistens von Angehörigen gesammelt. Das Zurückkehrenmüssen ist für die Betreffenden also finanziell wie emotional gesehen sehr schwer.
Die Erinnerung an unser Land werden Remigranten im Herkunftsland verbreiten. Wenn die Remigration respektvoll und verständnisvoll begleitet wird, so werden sie zu Botschaftern im anderen Land für Deutschland. Mit ihren erworbenen Sprachkenntnissen bewirken sie nach Rückkehr eine Brücke vom Herkunftsland zu Deutschland.
A1.a2) Es wird vorgeschlagen, den Begriff "Remigration"
als eine erlaubte Beschreibung der Rückkehr in das Heimatland zu behandeln. Die Regeln für Wortbildung sind respektiert: Immigration - also hinein - und Remigration, also zurück. Remigration ist eine wertneutrale Bezeichnung für die Umkehr von Immigration. Behauptung, es sei eine Erfindung von Rechtsextremisten, ist für diese zu viel der Ehre.
"Das Unwort des Jahres 2023 ist Remigration"
Begründung: " Wenn Rechtsextremisten den Begriff Remigration verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang."
Gegenfrage: Und wenn Anti-Rechtsextremisten - beispielsweise hier LIBRA - diesen Begriff benutzen? Und "Zwang" gibt es schon immer - im gesetzlichen Abschiebungsrecht. Sind unter den Bundestagsabgeordneten also 95 % Rechtsextremisten?
Die Kreise, die den Begriff "Remigration" verdächtigen, benutzen zugleich wie selbstverständlich den Begriff "Abschiebung".
´Genau dieser Begriff ist mit der Menschenwürde unvereinbar: Er assoziiert Menschen mit den Spielklötzen von Brettspielen: Menschen werden zu Sachen. Diese Begriffswahl ist als solcher ein Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz "Menschenwürde" und gegen die analog definierten Grundrechte der EU-Charta und der beiden maßgeblichen Menschenrechts-Konventionen. Der Begriff "Abschiebungsrecht" ist ein Widerspruch in sich. Es kann kein "Recht" geben, Menschen zu "verschieben".
in eigenen Texten kommt das Wort "abschieb"... kein einziges Mal vor - nur in zitierten Texten.
Es ist nicht überzeugend, einen demgegenüber ganz normalen Sachbegriff "Remigration" zu diffamieren, weil der Hintergedanke ja manipulatorisch ist: Die Diffamierer - eine zu einem wesentlich Teil ideologisch geprägte Belehrer-Minorität- - wollen durch Diskriminierung des Begriffes "Remigration" diesen zum nicht-verwendbaren Unwort machen, um die wichtige abwägende allgemeine Diskussion zur damit umschriebenen Sache zu verhindern.
A1.b1) Anzumerken ist: Der Staat hat Möglichkeiten für Remigration geschaffen.
Der Staat bereitet selber diese Möglichkeit vor, indem er bei Ausweiserstellung (Personalausweis oder Vergleichbares) immer erfragt, ob die betreffende Person (nur oder auch) über eine anderweitige Staatsbürgerschaft verfügt. Es ist also staatlich datenmäßg registriert, welche Personen für eine Remigration in Betracht kommen.
Die Parallelen zur Judenverfolgung und dem anfänglichen Versucht nach 1933, Juden in andere Länder zu verbreiten, sind offenkundig. Wachsamkeit ist also geboten.
A1.b2) Es gibt in einigen Ländern durchaus Remigrationsprogramme
mit finanziellen Zuwendungen für die Betreffenden: Damit sie mit ihrem erworbenen Fachwissen - wenig oder viel - in der Heimat kleinbetriebliche Existenzen gründen. Die Europa und Deutschland zur Zeit belastende Immigration können auf diese Weise in eine bestmögliche Form von Entwicklungshilfe verwandelt werden.
Gelingen kann es zwar nur für einen kleinen hierfür geeigneten Teil der Grenzen-Übertreter. Aber es wären genügend viele, um Im Herkunftsland etwas Wandel für mehr Wohlstand zu fördern. Idealisiert werden kann dieser Ansatz nicht. Es hat sich nicht als massentauglich erwiesen und hat keinen spürbaren Beitrag zur nötigen Lösung geleistet.
A1.c1) Die jetzigen Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt
durch eine unkontrollierten Anzahl von unkontrollierten Grenzen-Übertretern wird mit einer ein Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit irgendwann zu wesentlichen Bemühungen der Politik um Remigration führen. Der Arbeitsmarkt der entwickelten Industrieländer hat keine Angebotsbreite für einige Millionen Personen in Deutschland ohne gleichwertige Schulbildung, ohne gleichwertige berufliche Grundbildung, ohne ausreichende Sprachkompetenz, ohne kulturelle Integration.
Es kann davon ausgegangen werden. dass über 90 % der Parlamentarier möglicherweise später um Remigration bemüht sein werden. Soweit Umfragen einen Rückschluss zulassen, dürften bereits etwa 50 bis 70 % der Wahlberechtigten ein Bemühen um mehr Remigration gutheißen. Der die Würde verletzende Begriff "Abschiebung" wird oft verwendet, was würdewahrend Teil von Remigration sein könnte.
A1.c2) Kriminalitätsstatistik: Die überdurchschnittliche Beteiligung von Grenzen-Übertretern darf nicht verheimlicht werden.
Die fehlende Arbeitserlaubnis für viele von ihnen rechnet zu den Ursachen. Die Finanzierung des Lebensunterhalts ist auch deshalb mit Gegenleistung zu verbinden. Wo ein Recht auf Arbeit ist, ist mehr Würde und ist weniger Zeitspielraum und Ursache, an Delinquenz teilzunehmen. Hierdurch allein ist das Delinquenz-Problem nicht lösbar, aber reduzierbar.
Wenn die monatlichen Kosten von etwa 2.000 Euro pro Grenzen-Übertreter durch eigene Arbeit verdient werden müssen, wer dies nicht möchte, wird gehen. Dieser Teil der Remigration gelänge also problemfrei. Der Umfang dieser denkbaren Remigration wegen Arbeitsbedarf ist nicht prognostizierbar.
Zu bedenken ist allerdings, dass der gängige leichtfertige Begriff von "gemeinwohldienlicher" Arbeit nicht anwendbar ist. Das Land hat nicht unbegrenzt viele zu bezahlende "gemeinwohldienliche" Arbeitsplätze. Arbeit muss immer eine Mitwirkung an der volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette sein.
A1.d1) Das Verleihen der Staatsbürgerschaft eines entwickelten Landes muss auch zukünftig an wichtige Hürden gebunden sein.
Die gängigen Einbürgerungskurse mit ihrem Wissenskurs-Anforderungsprofil sind nicht verfehlt, können aber nicht ausreichend überzeugen. diejenigen, die durch diese Kurse ihren Lebensunterhalt verdienen, werden sie verteidigen. Viele "Bio-Deutsche" dürften am Fragenkatalog der Prüfer scheitern?
Wichtiger ist: Es muss eine beispielsweise mindestens 10-jährige Aufenthaltsdauer mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine ausschlaggebende Bedingung sein, ferner ein Fehlen von Delinquenz. Bei Verheirateten darf es für Frauen außerhalb der Zeit der Kindererziehung kein faktisches familiäres Arbeitsverbot geben.
Sofern Staatsbürgerschaften an manchen Stellen möglicherweise im Schnellverfahren ohne ernsthaft gewollte Prüfung von Voraussetzungen vergeben werden und Probleme noch vorliegen, muss die Erörterung des Umgangs mit solchen Problemen als vertretbar angesehen werden. Schließlich geht es um einen Rechtsprinzipien-Verstoß.
1.d2) Dies ist wichtiger als die Frage, ob die Grenzen-Übertreter wissen,
wer Goethe und Schiller ist und wie diese oder jene Fakten lauten. Einwanderer werden in der ersten Generation nie das Land und seine Institutionen und seine Geschichte gleichwertig kennen. Die Identität bleibt lebenslang mit dem Herkunftsland verbunden. Das ist normal und war nie anders. Wichtig ist für die erste Generation der Lernwille der Sprache und der Lernwille der Fachkunde für den Arbeitsmarkt.
Des weiteren ist der Religionsbegriff und der entsprechende Grundrechteschutz nicht eine unerhebliche Bagatelle. Dir Religion als bestimmender Faktor der Gesellschaft, dies wurde ein Mitteleuropa als überwunden angesehen. Wollen wir ein Wiederaufleben dieser Problematik? Ebenso wichtig ist die Frage der Gleichberechtigung der Frau, was beispielsweise mit einem familiären Kopftuchzwang nicht vereinbar ist. - Für diese sensiblen Themen bleibe es bei der kurzen Anmerkung. Die Aufzählung war keineswegs erschöpfend.
A1.d3) Wird das Verleihen der Staatsbürgerschaft zu leichtfertig behandelt,
so wird irgendwann von den meisten Parteienvertretern erwogen werden, wie eine Aberkennung konkretisierbar ist. Es ist nicht rechtsextrem, diese Frage bereits jetzt zu erörtern. Es wird ziemlich sicher eine generalisierte Meinungsbildung werden, darüber zu erörtern. Die Bedeutung ist möglicherweise geringer als jetzt zu vermuten. Viele Grenzen-Übertreter werden vermutlich von sich aus in das Herkunftsland zurückkehren, in ihre Heimat und zu ihren Familien, wenn ihnen die Integration nicht gelingt.
A1.d4) Die Verleihung der Staatsbürgerschaft könnte als bedenklich
angesehen werden für Personen, die ihre Identität und Herkunft nicht von Beginn an offengelegt haben. Diese Frage muss offen diskutierbar bleiben. Diesbezüglich sind die Abgeordneten gehalten, die mehrheitliche Meinung des Volkes zu erfragen und zu berücksichtigen.
A1.e1) Die gerichtlichen Verfahren sind zu vereinfachen
und zu beschleunigen, was Bleiberecht anbetrifft, und sie dürften nicht zu einem steuerzahler-finanzierten Massengeschäft für Anwälte werden. Die jetzige Konstellation ist unvertretbar und dürfte von der großen Mehrheit des wahlberechtigten Volkes abgelehnt werden.
A1.e2) Die einwandfrei beruflich integrierten Immigranten
wären intensiver zu befragen, wie sie es sehen, mit ihrer hohen Abgabenlast einige Millionen Nichtarbeitende zu finanzieren. Möglicherweise sehen sie das noch kritischer als die sogenannten Bio-Deutschen, zumal sie aus diesem Grund nur noch mit deutlich mehr Mühe als Mieter anerkannt werden. Nach punktuellen Erfahrungen kommt in Betracht, dass sie viel sensibler gegen die aktuellen Missstände eingestellt sind, weil sie ihre Anstrengungen wissen, die für volle Integration in einem fremden Land zu meistern sind.
A1.e3) Die Grundrechte-Deutung muss gewandelt werden,
was Aufnahme und Schutz anbetrifft. Die industriell entwickelten Staaten in Europa sind nach Fläche und Bevölkerungsdichte und Bevölkerungszahl nicht mehr in der Lage, den Anforderungen zu entsprechen, die 1940 bis 1950 entwickelten wurden. In vielen anderen Ländern ist die Einwohnerzahl unterdessen auf das Fünf- bis Zehnfach gestiegen. Die Schutzpflichten müssen neu definiert werden.
Die Schutzpflichten sind auf politisch wegen Meinungsverbreitung verfolgte Personen,
beispielsweise verfolgte Journalisten, sicherlich aufrechtzuerhalten. Das ist von der Zahl her allerdings eine unbedeutende Minorität. Deren Einwanderung ist für aufnehmende Länder ein Gewinn, soweit es sich nicht um Verfolgung wegen extremistischer Ideologie handelt. Für diese stellt die Frage der Remigration sich nicht. Sie werden immer Brückenbilder zwischen Herkunftsheimat und Zweitheimat sein und das ist gut so.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
´
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-INF. Informationsfreiheit, Zensurverbot:
Gegen diese Grundrechte wird verstoßen.
C-INF.a1) Synopse: "Informationsfreiheit, Zensurverbot:" --- GG Art. 5
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta - Art. 11 Info-Freiheit - Empfänger, Anbieter ; EGrCh Art. 14 Bildungsrecht - frei wählbar --- EMRK Art.11 Abs. 1 ; Art.10 Abs.1 Wahlfreiheit / Informationsquelle ; EMRK 1.ZP Art. 2 Recht auf Bildung
--_BE_ Art.14 für Verbreitung und Zugang; Zensurverbot - Art. 21 Kunst- und Wissenschaftsfreiheit --- _BR_ Art. Artikel 19 Informationsfreiheit (möglicherweise teil-nichtig wegen Kollision mit Bundesrecht); Art. 31 Wissenschaftsfreiheit ; Art. 34 Abs. 1 Wissenschaftsfreiheit --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.9 Meinungs- und Verbreitungsfreiheit - Art. 13 Info-Erlangungsfreiheit - Art.10 Wissenschaft, Kunst - Art.18 Aberkennungsmonopol: StGH --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 20 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 5 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.11 - Art.20=Bildungsrecht --- Art.29=Erwachsenenbildung
|
C-INF.a2) Artikel 5 Grundgesetz:
"(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
3Eine Zensur findet nicht statt. [---]
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. [...]"
|
C-INF.a3) Die einzigen, für die die volle Rundfunkfreiheit nicht besteht, sind ausgerechnet ARD, ZDF usw.
obgleich sie es sind, die sich am häufigsten darauf berufen. Sie sind durch ihr jeweiliges Gründungsgesetz tzr Neutralität verpflichtet. Nur Privatsender dürfen "links-grün" werden. ARD, ZDF usw. verlieren hierdurch ihren Rundfunkabgabe-Zwangsanspruch.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
|
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
|
C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
|
*C-DMD. Gebot "Demokratiegebot / Länder"
Im Kontext dieses Gebots liegt Verstoß vor.
Als "Ewigkeitsgarantie" könnte man interpretieren:
Unten Art. 79 Abs.3 (Bundesstaat) und Art. 20 GG (Demokratie-Gebot) und Art. 1 GG (Menschenwürde).
Allerdings: "Nichts Menschliches ist ewug" - sagen nicht nur "Reichsbürger", sondern auch Philosophen.
C-DMD.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Länder" --- GG Art. 28
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
"Demokratiegebot / Bundesländer" --- GG Art. 28
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. Art. 2, 22, 25, 97, 98 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 ; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. ?-? --- _ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-DMD.a2) Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz:
"Art. 28 (1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. [...]
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. [...] 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
C-DMB.a2) Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz:
"(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-LIB. Täuschungs-Nachweis:
E-LIB.a) Die Widerlegung der manipulierenden diffamierenden Irreführung ist hier:
Es ist ein beeindruckendes Beispiel, wie sehr ein an sich gutmenschlich gemeinter Journalismus sich gegenseitig hochschaukeln kann zu einem konstruierten übersetzten Feindbild - ideologisch motiviert.
Chronik des Deportations-Mythos: Wie öffentlich-rechtliche Medien eine „Wahrheit“ etablierten, die sie nicht belegen können
Analyse: Eine zweifelhafte Correctiv-Geschichte schaukelte sich in den Medien in einer Woche heftig hoch. Am Ende eskaliert _ _ mit _ Auschwitz-Vorwurf.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-HIS. Geschichte des Begriffes: Positiv besetzt.
Was dort 4 als Experten benannte Personen als Unwort erfinden, ist ein wertneutraler Ausdruck, so auch gemäß Wikipedie. Dieser Begriff ist keineswegs so problematisch wie "abschieben" oder wie in der Schweiz und in Österreich "ausschaffen".
Außerdem kann es gar nicht das Unwort des Jahres 2023 sein, weil öffentliche Wirkung erst Januar 2024 begann.
Vielleicht sollte man einmal "Unwort" zum Unwort erklären? Schließlich hat man damit - vermutlich entgegengesetzt zur vermutlichen Absicht - Wahlkampfwerbung für eine sogenannte "alternative" Partei gemacht.
Als neutral und sachlich belegt auch ein WELT-Artikel den Begriff "Remigration". Hier Zitate:
"„Unwort des Jahres“: Die Geschichte des Begriffs „Remigration“
Überraschend ist nur, dass das Wort viel älter ist als gedacht. Seine Spuren führen zu verfolgten Protestanten und antiken Philosophen.
_ _ Remigration mit der Bedeutung „Rückkehr“ existierte seit dem frühen 17. Jahrhundert
im Englischen und Französischen mit politischer und metaphysischer Bedeutung.
Ins Deutsche kommt es später. 1697 ist in der Wiener kaiserlichen Hofkanzlei von der Remigration Vertriebener in der Walachei die Rede. _ _ Häufiger wird es dann in den 1730er-Jahren im Zusammenhang mit den Protestanten genannt, die aus dem Erzbistum Salzburg vor der Rekatholisierung flohen. Einige entschieden sich angesichts von widrigen Umständen in ihren Zielregionen Hannover oder Holland für die Remigration.
In den folgenden 200 Jahren bleibt es selten, wird in keinem großen Wörterbuch verbucht,
weder im Grimm, noch im „Deutschen Fremdwörterbuch“. Auch der Online-Duden kennt nur Remigrant.
Remigranten nennt man die Menschen, die nach 1945 aus dem Exil nach Deutschland zurückkehren.
Diese Remigration fanden natürlich alle Demokraten von links bis rechts gut. _ _ wird Remigration als geisteswissenschaftlicher Fachausdruck durch ein Buch von Marita Krauss aus dem Jahre 2001 über die „Geschichte der Remigration nach 1945“ eingeführt."
F-HIS. Einigung auf Begriffe.
Unvereinbar mit Artikel 1 Grundgesetz ("Menschenwürde" sind Begriffe, die den Menschen zur Sache degradieren: "Abschieben", in Schweiz und in Österreicht "aussschaffen".
Der neutrale Begriff "Remigration" wäre in Ordnung, weil würde-vereinbar. Er ist nun zum aktivistischen Kampfbegriff geworden und deshalb für mehrere Jahre emotional entwürdigt. Mit diesem Faktum muss man sich abfinden.
Der Begriff "Repatriierung" ist an sich enger gefasst:
Siehe die Varianten: https://de.wikipedia.org/wiki/Repatriierung
Jedoch könnte er einvernehmlich und gesetzlich verankert generalisiert werden. Allerdings müsste man auf Einklang der begrifflichen Nutzung mit internationalen Abkommen achten.
Wie kann man Personen "repatriieren", die die Auskunft über das Herkunftsland verweigert hatten?
Die KI Künstliche Intelligenz löst ein Problem insoweit ausnahmsweise einmal zuverlässig. Es genügt, die Sprachvarianten aller betroffenen Sprachen lernen zu lassen, soweit das nicht schon längst der Fall ist.
Sodann, es genügen 10 Minuten Gespräch mit dem Roboter. Sodann geht es um Rechtsgrundlagen für jeweilige Ergebnis-Konsequenzen.
Sogar der Wortschatz hilft viel. Ein Beispiel zur Verdeutlichung, der Semmeltest: Wo in Deutschland sagt man ²Semmeln", wo "Brötchen", wo "Weckle"?
Für die besonders von Ermittlungsbedarf betroffenen arabisch sprechenden Personen sind die regionalen Varianten deutlich ausgeprägt. Eine zusätzliche Bestätigung durch genetische Analyse wäre nicht nötig und ist nicht unbedingt, was man anwenden möchte.
Der Begriff der (umgekehrten) "Familienzusammenfürung"
ist aus offensichtlichen Gründen statt Remigration nicht besonders hilfreich.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition: Staatliche nicht-minimale Beihilfe nur gegen Leistung: Statt "Bürgergeld" ein "Ehren-Bürgergeld": Nur, falls Ehrenamt-Leistung. ---- Arbeitslose: Freie Eigenwahl aus breiter Job-Palette für Sofortarbeit. --- Grenzen-Übertreter müssen für ihr Geld begrenzt arbeiten. *sb! ■ (2024-01-12) ► VAE-XXJOB-WAHL _x_
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Petition: Staatliche nicht-minimale Beihilfe nur gegen Leistung: Statt "Bürgergeld" ein "Ehren-Bürgergeld": Nur, falls Ehrenamt-Leistung. ---- Arbeitslose: Freie Eigenwahl aus breiter Job-Palette für Sofortarbeit. --- Grenzen-Übertreter müssen für ihr Geld begrenzt arbeiten. ► 2024-01-12 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/wuv-aaa-de.htm#VAE-XXJOB-WAHL
► 2024-01-12 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Dieser Text ist identisch in 2 verschiedenen Kategoiren.
Dies ist nur Textbeispiel.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Textbeispiel
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
An welches Gericht adressieren?
Allgemeine Information? Suche (inklusive * ): *Gerichtswahl
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
Ferner im Fall des Einzelfalls nach Anpassung einzureichen bei jeweils zuständigen Behörden. Das kann je nach Sachlage gelegentlich genügen, um das Recht von unmittelbaren Verfassungsbeschwerden zu gewinnen.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
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A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Zwangsarbeit ist mit der menschlichen Würde unvereinbar.
So gemäß Grundgesetz. Geld der Arbeitenden an arbeitsfähige Nichtarbeitende ist aber ebenfalls verfassungswidrig. Für Beihilfen eine zumutbare Gegenleistung zu verlangen, dies ist verfassungsrechtliche Pflicht der Regierenden.
Die nachstehenden Vorschläge sind als Machbarkeits-Nachweise zu diesen Themen. Außerdem stellen sie die grundlegenden verfassungsrechtlichen Irrtümer der Versorgungspflicht und Zwangsarbeits-Verbot richtig. Die gängige Falschinterpretation ist politisch gewollt. Versorgung abhängig zu machen von Arbeitsgegenwert mit mittlerer übliche Vergütung, das ist nicht "Zwangsarbeit" im Sinn der Grundrechte und der Menschenrechtskonvention.
Sondern Zwangsarbeit ist durchaus, andere - die vielen arbeitenden Arbeitnehmer im Land - zu zwingen, Geschenke an Dritte mit einem Teil ihrer Arbeitsleistung zu finanzieren, also ganz ohne ihnen belassene Vergütung für diesen Arbeitsanteil zu erarbeiten
A1.a2) Arbeitslose: Soweit das Versicherungsprinzip greift. ist es von dieser Petition ausgeklammert.
Wer jahrelang oder jahrzehntelang einzahlte, muss eine zeitliche befristete Sonderstellung erhalten in Korrelation zur Einzahlungsdauer.
A1.b1) Für Bürgergeld-Empfänger sind Formen der ehrenamtlichen Tätigkeit zu konzipieren.
Regelmäßig soll es sich nicht um irgendwie überflüssige Aufgaben handeln, sondern um das Ersetzen von zu bezahlender Arbeitnehmer-Tätigkeit. Ein möglichst breites Spektrum von geeigneten ehrenamtlich ausführbaren Aufgaben muss aufbereitet werden. Die anzuwendende übliche Vergütung führt mit maßvoll wenigen Arbeitsstunden zum Betrag des Bürgergelds. Es wird zum Ehren-Bürgergeld statt eines Lebens vom Geld anderer Leute.
Wer dies nicht möchte, dem möchten
die anderen normal arbeitenden Bürger auch kein Bürgergeld zahlen. Es trotzdem politisch zu gestalten, dies verletzt verschiedene Grundrechte. Im geltenden Recht fehl es dafür am deshalb nötigen "Gesetzesvorbehalt"
Altersgrenzen sind kaum sinnvoll. Im Alter häufige Gesundheitsgrenzen erfordern dahingegen ein gut durchdacess Konzept dies Konzept erschweren.
A1.c1) Für Langzeit-Arbeitslose ist eine Angebotsliste von Arbeitgeber-Angeboten
zu gestalten, aus denen dar Langzeit-Arbeitslose wählen kann. Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich. Aus geeigneten Budgets wird dem Arbeitnehmer die Differenz zum Mindestlohn gezahlt.
Derartige Instrumente existieren bereits in verschiedenen Varianten. Nur muss der Bürger aus einer Vielzahl von Angeboten selber wählen können. Die die Würde wahrende freie Wahl ist nicht durch Beratung und Betreuung ersetzbar.
Diese Thematik müsste vertieft werden. Diese Ausweitung wird jedoch nicht zur Aufgabe der Petition gewählt.
A1.d) Für Grenzen-Übertreter
hat das vorherrschende anfängliche Arbeitsverbot vernünftige Gründe, führt aber zur bekannten Fehlentwicklung. Es muss bewirkt werden, dass niemand Geld erhält ohne angemessene Gegenleistung. Dann dürfte die Fallzahl sich durch viel Fortzug rasch verringern. Diese Auflage ist nicht Zwangsarbeit, sondern grundrechtlich verankert. Das Leben von anderer Leute Geld, dies durch den Staat in großem Maß zu organisieren und Arbeit (und Lohn im Rahmen des Existenzminimums) für Neuankömmlinge zu unterbinden, dies ist verfassungswidrig.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
|
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
*C-DMB. "Demokratiegebot / Bund"
Gegen dies Gebot wird verstoßen.
C-DMB.a1) Synopse: "Demokratiegebot / Bund" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta: Präambel --- EMRK Art. 3 Zusatzprotokoll
--- _BE_ Art.3 Volksvertretung --- _BR_ Art. 2, Art. 76 bis 78 --- _BW_ Art.23 --- _BY_ Art. Art. 2, 4, 5, und 11 Abs. 4 uns Art. 16a; insbes. Art. 2 Abs. 2; Art. 16a
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 2 und 3; Art. 11 Staatsbürgerliche Bildung und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 3 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.9 und 10 ---
|
C-DMB.a2) Artikel 20 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-LIB. Argumente-Nachweis:
E-LIB.a) Durch LIBRA VERNUNFTDENKER
sind viele der berührten Fragen näher analysiert worden. Entsprechende Auszüge sind in der Anlage beigefügt.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-VER. - vorgesehen: -
F-VER. Einfügung von Textauszügen in diese Petition:
Dies ist noch nicht verfügbar, dürfte aber später nachreichbar sein.
"Was der Mensch mit großer Arbeit erstreiten muss, das wird ihm eine Herzensfreude." ( “ (Meister Eckhart 1260-1327)
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
|
***** Verfassungsbeschwerde von deutschem indigenen Eingeborenen auf Gleichbehandlung mit der allgemeinen staatlichen Betreuung von Grenzen-Übertretern. *sb! ■ (2023-12-06) ► WUV--IMIG-EQIAR _x_
▼ mehr! ▼
Verfassungsbeschwerde von deutschem indigenen Eingeborenen auf Gleichbehandlung mit der allgemeinen staatlichen Betreuung von Grenzen-Übertretern. ► 2023-12-06 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/wuv-aaa-de.htm#WUV--IMIG-EQIAR
► 2023-12-06 =zuletzt aktualisiert
Vernunftdenker Don Pedro:
Dies ist nur Denkmodell.
Bedeutung? Suche (inklusive * ): *Denkmodell
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
▼ mehr! ▼
Dies ist ohne übersetzte Erwartungen für juristischen Erfolg. Aber die Behörden werden sich möglicherweise etwas einfallen lassen, um einem Skandalrisiko entgegenzuwirken.
Dies ist hier angelegt als Verfassungsbeschwerde.
Diese kann gegen das Bundesrecht wie auch Landesrecht gerichtet werden. Bei der Wohnraum-Regulierung haben die Bundesländer den maßgeblichen Spielraum. Die Rahmenregeln kommen aber über Bundesrecht, beispielsweise das Wohngeldrecht und das limitierte Erhöhungsrecht der Vermieter.
Mit ähnlichen Gründen könnte es zudem als Petition
beim Bundestag wie auch bei Landesparlamenten eingereicht werden.
An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
B. Anträge:
B1. Antrag auf Rechte und Dienste:
B1.a) Im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz
beantrage ich, den Bund und die Bundesländer zu verpflichten, auch den eigenen Bestandsbürgern die gleichen Rechte und Dienste zu gewähren.
B1.a) Aus einer Publizierung habe ich die gängigen Dienste für in Grenzen-Übertretung auf deutschen Boden gelangte Personen ersehen:
B1.b) Hiermit beantrage ich eine bundesrechtliche Regelung für Gleichbehandlung Hier ist die kleine Liste von Dingen, die demnach bei denen Verwaltungsmitarbeiter oder alternativ "ehrenamtliche Bürger- und Rentnerlotsen“ Deutschlands indigenen Eingeborenen helfen könnten:
► Wohnungssuche
► Umzug
► Ausstattung der Wohnung
► Kommunikation mit dem Vermieter
► Orientierung am Wohnort
► als Begleitung bei Arztbesuchen
► beim Einkaufen
► bei der Mobilität im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
► bei Freizeitaktivitäten
► beim Familiennachzug
► bei Vertragsangelegenheiten
► bei Gerichts- oder Behördenterminen
► und bei vielem anderen mehr.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
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C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
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C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
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C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
D. Verfahrensaspekte:
D-INT.a) Interims-Antrag:
D-INT.a) Interims-Antrag: So lange der Gesetzgebungsprozess dafür noch nicht abgeschlossen ist, ist durch die Exekutive effizient gegen Fehlentwicklungen einzugreifen.
Begründung:
D-INT.b) Interimsregelung: Gegen Grundrechte darf auch temporär nicht verstoßen werden,
sofern es dafür keinen übergeordneten Notstand gibt.
D-INT.b1) Antrag für die Zeit bis zur Neuregelung.
Oben Abschnitt ► B. beinhaltet Anträge auf gesetzgeberisches Handeln für ein Ergebnis. Hier. wird die bis dahin zu verfügende Nichtigkeit der geltenden Rechtsnormen beantragt, so lange das als geboten beantragte gesetzgeberische Handeln noch keine Wirksamkeit entfaltet.
D-INT.b2) Die gegenwärtige Rechtslage erzeugt bereits beträchtliche Verletzung des Rundrechteschutzes, ohne dass ein Eilbedarf erkennbar ist.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
Unterschrift:
........................................................................
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***** _!_ Petition: Allen Bürgern ist der Wechsel in die GKV zu ermöglichen. Die Folgewirkung einer Zusatzlast ist durch ein Maßnahmenbündel gegen aktuelle Systemmängel zu kompensierne. Für den Verweigerungsfall wird Verfassungsbeschwerde erwogen. *sb! ■ (2024-01-19) ► YBB-GKV-OPT _x_
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Petition: Allen Bürgern ist der Wechsel in die GKV zu ermöglichen. Die Folgewirkung einer Zusatzlast ist durch ein Maßnahmenbündel gegen aktuelle Systemmängel zu kompensierne. Für den Verweigerungsfall wird Verfassungsbeschwerde erwogen. ► 2024-01-19 =zuletzt aktualisiert:
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Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte aber schon jetzt möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die Privilegien-Besitzenden werden den aktuellen Stand verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
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Adressaten?
Dies ist sowohl beim Bundestag einreichbar, ebenso bei zuständigen Bundesministerien.
Hinweis auf das Petitionsrecht Art. 17 GG ist hilfreich bei Ministerien, bei Behörden. Bei Briefen an Parlamente ist das am besten zu streichen, weil überflüssig.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a1) Antrag: Die Blockade des Übergangs in die GKV,
ein staatlich getragene gemeinschaftliche Versicherungssystem, ist verfassungswidrig. Modalitäten sind zu entwickeln, die die legitimen Interessen des GKV-Systems ausreichend schützen.
A1.a2) Antrag: Insbesondere ist die Begrenzung für Personen mit Alter oberhalb von 55 Jahren aufzuheben.
Sofern sie vorher in der PKV versichert waren, so ist der Ansparwert von der PKV an die GKV zu übertragen. Fehlte es an Vorversicherung, so könnte bei ausreichendem Einkommen ein Ansparzuschlag erhoben werden. Dieser soll im Ermessen der Krankenkasse liegen, dies im Rahmen einer Ermessens-Bandbreite.
A1.b) Aufzuheben ist die Mitversicherung von Angehörigen durch 1 einzige versicherte Person.
Diese Subventionierung seitens der Allgemeinheit ist auf Kinder zu beschränken, ferner auf ganz kleine Härtefallgruppen.
A1.c1) Ein Bonussystem ist zu gestalten,
indem Personen mit niedriger Inanspruchnahme von Leistungen zum Jahresende eine Rückbuchung erhalten. Hierbei ist der Mittelwert der letzten 3 Jahre maßgeblich. Auf diese Weise können Personen oberhalb Alter 55 für einen späten Wechsel zur GKV einerseits zusätzlich belastet werden, andererseits bei gutem Verlauf wieder entlastet werden.
Das Gesetz muss festlegen, welche Bonussysteme in Betracht kommen, und Bandbreiten festlegen, was hierbei zulässig ist.
A1.c2) Selbstbeteiligungen müssen entfallen,
sofern nur eine geringe Inanspruchnahme von Leistungen vorliegt. Der Gesetzgeber muss eine Bandbreite des Zulässigen festlegen. - Dies muss auch für Zahnersatz gelten.
A1.d) Die Quersubventionierung von Beihilfeempfängern ist aufzuheben.
Die Sozialkassen müssen die mittlere reale Beitragslast tragen. Diese ergibt sich als statistischer Mittelwert der Beiträge der gleichen Alterskategorie.
A1.e) Psychotherapeutische Behandlungen dürfen nur zu Lasten der GKV
und der Arbeitgeber gehen, sofern ausgeprägte Symptome der bekannten schwerwiegenden Formen vorliegen. Bei Widerspruch gegen eine Verweigerung entscheidet ein schweigepflichtiger Prüfungsausschuss, dem Absolventen der Psychologiewissenschaft nur als Berater und Auskunftgeber angehören dürfen.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E. ++
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
*C-RES. Grundrecht "effektiver Rechtsschutz"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-RES.a1) Synopse: "effektiver Rechtsschutz" --- GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ ?_= --- _BW_ Art.?_? --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 38 (wortgleich mit Art. 19 Abs.4 Satz 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-RES.a2) Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz:
"(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt."
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-LIB.
E-LIB.a) Die gängigen Irrtümer sind belegt auf der LIBRA-Plattform für "Vernunftdenker".
Geeignet erscheinende Textauszüge sind dieser Petition beigefügt.
Interne Info - bitte im Text löschen - :
Diese Nachweise sollen demnächst in diesen Text integriert werden.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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***** _!_ Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Pflegekräfte! - zur Zeit fast die Hälfte der Arbeitszeit. Sofortige Tarifsenkung der Pflegeversicherung! Sofortige Entlastung von Angehörigen! *sb! ■ (2023-12-30) ► VAE-BUR-ZZYBB-PFLEG _x_
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Petition gegen Bürokratur: Aufhebung von Bürokratiepflichten für Pflegekräfte! - zur Zeit fast die Hälfte der Arbeitszeit. Sofortige Tarifsenkung der Pflegeversicherung! Sofortige Entlastung von Angehörigen! ► 2023-12-30 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/ybb-aaa-de.htm#VAE-BUR-ZZYBB-PFLEG
► 2023-12-30 =aktuelle Fassung
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Bereits konkret verwendbar. Vermutlich zukünftige Ausweitung mit weiteren Fakten, Anträgen, Lösungen. Diese Diskussion sollte möglichst rasch ausgelöst werden und dann dauerhaft fortgesetzt werden. Die wegfallenden Bürokratie-Kontrolleure werden ihre Einkommen heftig verteidigen. Dies Thema bleibt uns deshalb leider und vermutlich jahrelang erhalten.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, ebenso bei Bundes- und Landesministerien, sinnvoll auch bei Großstadt-Parlamenten.
An den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestags
Platz der Republik 1
11011 Berlin).
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A1. Der Antragskern lautet:
A1.a) Zur Zeit verlieren Pflegekräfte fast die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
A1.b) Sodann sind die ursächlichen Rechtsgrundlagen durch den üblichen Gesetzgebungsprozess aufzuheben.
A1.c) Die zu erwartende Ersparnis ist als Schätzwert zu ermitteln. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind ab dem Monatsersten des nächsten Kalenderquartals entsprechend zu senken.
A1.d) Die Pflegedienst-Anbieter sind verpflichtet, bei Beginn der Konkretisierung der Ersparnisse die vereinbarten Vergütungen abzusenken. Eine Beeinträchtigung der Ertragslage darf hierdurch nicht erfolgen. Die Details regelt eine Verordnung.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt D.
Nähere Begründung: Siehe Abschnitt E.
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
A5. Persönliche Legitimation
für dies Verfahren:
Jeder Bürger, der die Pflegeversicherung zahlen muss, ist durch die unsinnigen Bürokratiekosten belastet. Dies betrifft Versicherte der GKV und de PKV.
Nachweis einer meiner Zahlungen für Pflegeversicherung: Siehe die in der Anlage beigefügte Kopie.
Oder aber eine andere Form des Betroffenseins:
...................................................................
Weitere Angaben, wie ich betroffen bin:
..................................................................
..................................................................
Sofern ausführlichere Nachweise zweckdienlich erschienen, ergeben diese sich aus dem Anlagenverzeichnis, siehe Abschnitt ► A3.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung: Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
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C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
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*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
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C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
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*C-PET. "Petitionsrecht"
C-PET.a1) Synopse: "Petitionsrecht" --- GG Art. 17
- und implizites Antwort-Recht, teils ausdrücklich benannt -
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
(1) --- EU-GrCharta Art. 44 (EU-Grundrechte-Charta: Petitionsrecht zum EU-Parlament) - Auslegung und Normenkollision: Gemäß Art. 52
--- Artikel 20 Abs. 2 AEUV garantiert Antwortrecht durch EU-Organe (AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) - auch für Petitionen gemäß vorstehend Art. 44 EU-GrCharta - Artikel 227 entspricht dem vorgenannten Artikel 44 EU-GrCharta
(2) --- EMRK Art. 13 "... Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."
(3) Bundesländer (vermutlich durchweg ohne Landesbürger-Beschränkung:)
--- _BE_ Art. 34 --- _BR_ Art. 24 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.14 an zuständ.Behörde oder Volksvertret. --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 35 - in Satz 2: "Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.14 mit Antwortpflicht ---
|
C-PET.a2) (4) Artikel 17 Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
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*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
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C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
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*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
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C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-INT. Zur Zeit verlieren Pflegekräfte fast die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Bürokratie. Diese Bürokratielast ist wegen des mehrfachen Grundrechte-Verstoßes durch Interimsregelung mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-BUR. Bürokratie- "Bürokratur!"
E-BUR.a) Inzwischen geht fast die Hälfte der Arbeitszeit in der Pflege in die Bürokratie.
Diese Petition kann nur den offenkundigen Missstand anfechten. Es seit aber angemerkt: Der Missstand ist nur Symptom. Die Ursachenlage ist komplex und zeitlich weiträumig:
(1) Die Zahl der beruflichen Arbeitsstunden pro Kopf hat sich gegenüber 1950 fast halbiert.
(2) Kinderhaben und die Elternrolle und die Mutterrolle, dies wurde durch einflussreiche politische Gruppen abgewertet. Der Anteil der Pflegebedürftigen ist hierdurch zu hoch: Die Nachhaltigkeit der Demographie ist verletzt.
(3) Der Krankenstand des Pflegepersonals ist hoch, dies nicht zuletzt wegen der Bürokratie.
(4) Der widersinnige Impfzwang der Corona-Zeit hat viele verantwortungsbewusste und erfahrene und medizinkundige Pflegekräfte veranlasst, den Beruf zu wechseln.
Nun konkret zur Problematik:
E-BUR.b) Arbeitskräftemangel : Deutschland ist völlig überarbeitet.
_ _ . „Die Dokumentationspflichten in der Pflege haben enorm zugenommen“,
sagt sie. Die Zeit, die Mitarbeiter mit dem Ausfüllen von Formularen verbringen, ist Zeit, die anderswo fehlt. „Aber im Pflegebereich kann man nichts ausfallen lassen.“ Inzwischen geht fast die Hälfte der Arbeitszeit in der Pflege in die Bürokratie, wie Marktforscher im Auftrag der Krankenhauskette Asklepios ermittelt haben.
In den deutschen Pflegeheimen wird deutlich, was die warnenden Worte der Ökonomen in der Wirklichkeit bedeuten.
Susanne Brockmann ist Pflegedirektorin der Bremer Heimstiftung.
Sie arbeitet seit dreißig Jahren in der Branche und steht vor der Aufgabe, den Betrieb mit 3500 Senioren zu organisieren – und für qualifizierten Mitarbeiternachwuchs zu sorgen. Ihr Ansatz: „Ausbilden, ausbilden, ausbilden.“
Pro Jahr beginnen etwa 60 junge Menschen ihre Ausbildung im Betrieb. Am Ende bleiben 30 bis 40
– mit den Arbeitsbedingungen kommt eben nicht jeder zurecht, sagt Brockmann. Mit einem Springerteam von 30 Vollzeitkräften, das Krankheitsfälle und offene Stellen kompensieren soll, versucht Brockmann, ihre Mitarbeiter zu entlasten.
Es gibt Arbeitszeitkonten und feste Regeln, an welchen Wochenenden die Mitarbeiter frei haben müssen. Trotzdem:
„Es gibt zunehmend psychische Erkrankungen in der Belegschaft, zusätzlich zu den Muskel- und Skeletterkrankungen.“
Arbeitszeitfresser Bürokratie
Wenn sie die heutigen Zeiten mit früheren vergleiche, sei der Personalschlüssel gar nicht viel anders, sagt Brockmann. Mit der alternden Gesellschaft wurden auch Stellen in der Pflege aufgebaut, die Löhne sind seit 2010 rund 40 Prozent gestiegen, bereits im ersten Ausbildungsjahr verdient man über 1000 Euro. Aber die Arbeit selbst sei anspruchsvoller geworden, die Anforderungen hätten sich gewandelt.
„Die Dokumentationspflichten in der Pflege haben enorm zugenommen“,
sagt sie. Die Zeit, die Mitarbeiter mit dem Ausfüllen von Formularen verbringen, ist Zeit, die anderswo fehlt. „Aber im Pflegebereich kann man nichts ausfallen lassen.“ Inzwischen geht fast die Hälfte der Arbeitszeit in der Pflege in die Bürokratie, wie Marktforscher im Auftrag der Krankenhauskette Asklepios ermittelt haben.
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F. Weitere Begründung und Nachweise:
F-BUD. Wirkung auf staatliche Haushalte?
Eine unmittelbare Auswirkung auf die staatlichen Haushalte hat diese Petition nicht.
"Als Sparbeitrag zur Haushaltssanierung fällt ein erst 2022 eingeführter Zuschuss für die Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro weg."
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Es ist aber zu vermuten, dass es für einige Haushaltsansätze für andere Sozialbudgets sinkend wirkt.
Unterschrift:
........................................................................
______________________________________________________________________________________________
Wichtig? Vielleicht kleine Spende, z.B. 5 €, mit Vermerk, was sie belohnt. Das motiviert für mehr davon.
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(Briefbeispiele nicht mehr geplant. Hinweise für Selbsthilfe:)
Über Corona-Liebesbriefe
Die Corona-Krise zeigte die genetische Fehlkonstruktion
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des "homo sapiens": Die Anfälligkeit für Totalitarismus-Machthybris über Menschen, ausweitend zu einem kollektivem Delirium mit manipulativ erzeugten Kollektiv-Hysterien. Mag sein, dass das in Lehrbüchern der Politik-Soziologie warnend analysiert wird.
Eine Analyse "Pandemie-Soziologie" aus Sommer 2020, als der Politik-Irrsinn schon einsetzte, aber in seiner späteren Ausweitung noch nicht vorstellbar war:
Eine Übersicht von möglichen Verfahren:
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entstand im Eiltempo Dezember 2021 bis Januar 2022, als Politiker-Hybris und Machttrieb "über Menschenmassen" es wagte, einen allgemeinen Impfzwang zu erwägen. - Die Gegenstatistik-Schaubilder zu amtlichen Statistiken zeigen die Wahrheiten-"Modifzierung" durch Politiker-Macht-Hybris. - Alle erdenklichen Verfahrensformen für Protestverhalten wurden damals dort für den Ernstfall auf 2 Seiten gelistet und sollen dauerhaft dort bleiben als zeithistorisches Stimmungs-Abbild:
"Man folge der Spur des Geldes:"
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sofern man Unbegreifliches begreifen will: Auch dies ntstand im Eiltempo Dezember 2021 bis Januar 2022, als Politiker-Hybris und Machttrieb "über Menschenmassen" es wagte, einen allgemeinen Impfzwang zu erwägen. Aufzuzeigen war, wie die Pharmaindustrie mit der Eitelkeit von Politiker-Ruhmbedürfnis eine unheilige Allianz bildete.
Das wurde bis Ende 2022 gelegentlich fortgeschrieben. Seit Frühjahr 2023 ist Weiterverfolgung auf "LIBRA VERNUNFTDENKER" https://infos7.org/eede/ - siehe dort unter *CORONA.
Corona-Streite:
Mustertexte: - Impfschäden. - Bußgeld-Rückzahlung:
▼ mehr! ▼
Denkbar wäre eine Bestenauslese von Briefbeispielen im Internet für entsprechende Anträge. Wer braucht das? Wer will das? Wer gibt dafür eine kleine Einmalspende?
Vermutlich niemand. Die meisten haben damit abgeschlossen oder haben bereits Hilfe bei Rechtsanwälten gesucht und vereinbart. Ferner gibt es viele Mustertexte im Internet. Also wird es von hier aus vermutlich nie gemacht.
Ausgeklammert: Verfahren mit Anwaltsbedarf.
▼ mehr! ▼
Zahlreiche Anwälte sind auf Corona spezialisiert.
Beispiele: Strafverfahren, Rückzahlpflicht von Subventionen, Anfechtung von hohen Bußgeldern, Schadensersatz für erhebliche Nebenwirkungen von Impfung. Vor den normalen Fachgerichten sollte der Bürger nicht ohne Anwalt streiten.
Die erste Frage des Anwalts könnte sein: "Besteht Rechtsschutzversicherung?"
Denn die Erfahrung ist, dass die Bürger nur sehr zögerlich selber Anwalts- und Gerichtskosten finanzieren, erst recht, wenn die Aussichten ungewiss sind und wenn mächtige staatsnahen Stellen die Gegner sind. Diese Zurückhaltung ist meist je nach Anliegen recht vernünftig.
Rechtsschutzversicherer aber müssen zahlen,
sofern der Fall in den Rahmen des Versicherungsvertrags fällt. Die entsprechende Deckungsbestätigung holt der Rechtsanwalt ein vor Beginn des Tätigwerdens. Das könnte einer der Gründe sein, wenn von vielen anfänglichen Mandatserteilungen an Corona-Rechtsanwälte am Ende nur wenige Kläger übrig bleiben.
Es ist ist die Finanzierbarkeit durch Versicherer ein Anwalts-Privileg.
Diesem Privileg gegenüber sind alternative Lösungshilfen nicht besonders wettbewerbsfähig.
Wie immer bei Rechtsanwälten: Die Anwaltssuche ist das Wichtigste.
Man wähle sorgfältig. Die Faustregel lautet: Nur ein auf das Thema spezialisierter Anwalt ist ein überdurchschnittlich effizienter Anwalt. Der Allrounder ohne Spezialisierung kann sich bei Fachthemen kaum gut genug einarbeiten im Fall eines maßvollen Honorars.
Leider waren die auf Corona wirklich spezialisierten und voll engagierten Anwälte in den Irrsinnsjahren der staatlichen Corona-Hybris ziemlich überlaufen. Allmählich dürften sie besser ansprechbar sein für die Betreuung von weiteren Mandanten für maßvolle Honorare. Allerdings schwinden durch Verjährung und Vergessenwollen die interessierten potentiellen Mandanten.
Besonderheit: Corona-Verfassungsbeschwerden.
▼ mehr! ▼
Gemein ist damit im weiteren Sinn: Verfassungsbeschwerden - Landesverfassungsgerichte und Bundesverfassungsgerichte - und Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, schließlich EuG.- / EuGH-Verfahren nach Anträgen auf Richtervorlage oder bei der EU-Kommission.
Der generelle anwaltliche Vorsprung, nämlich bezüglich Verfahrensrecht, zählt bei Grundrechte-Beschwerden wenig. Denn die zu beachtenden Prinzipien sind relativ klar:
(1) Nachweis der Beschwerdeberechtigung. - Bei Landesverfassungsgerichten nur, sofern Landesrecht betroffen ist.
(2) Nachweis der erfolglosen Erschöpfung anderer zumutbarer Möglichkeiten. Gemeint in der Regel vorherige normale gerichtliche Verfahren. Hiervon kann es Ausnahmen geben.
(3) Fristwahrung für die Beschwerde. Meist 1 Monat, aber nicht einheitlich bei Landesverfassungsbeschwerden.
(4) Fristwahrung, falls das vereinfachte Verfahren gegen neue Gesetze in Betracht kommt. Meist 12 Monate seit Inkrafttreten. Diese Möglichkeit wird immer zunehmend abnehmen- Bei Corona-Themen ist sie wohl inzwischen erloschen.
Der Kern solche Beschwerden ist der Bedarf von strukturierter Information
mit Sachkompetenz, dies mit wissenschaftlicher Darstellungsweise. Fakten sind zu belegen, Quellen zu benennen, juristische Lehrmeinungen einzubringen.
Die juristenübliche Form von mehrseitiger ungegliederter Jura-Prosa ist gut für Juristen unter Juristen über Alltagsrecht. Wenn ein Gericht aber gegen den Staat entscheiden soll, dann muss die Darstellung in die Tiefe gehen. Meist ist zu belegen, wieso die subtilen Grenzen des Grundrechteschutzes verletzt wurden. Das ist nie auf reiner Paragrafenebene abhandelbar.
Wichtig ist Routine und Erfahrung
mit solchen Verfahren. Das wohl häufige laienübliche Vorgehen, mit mehrseitigem Prosatext das Unrecht und die erbetene Gerechtigkeit vorzutragen und zu hoffen, dass das kostenlose Gericht sich des Bürgers erbarmt, dies genügt in der Regel nicht. Ein Verfassungsgericht darf nicht mit dem Petitionsausschuss des Landesparlaments verwechselt werden.
Es genügt ebenfalls nicht, wenn auch immerhin besser, verletzte Grundrechte zu benennen, aber dann nur ein paar Fakten zu listen und vom Gericht eine Vertiefung seitens des Gerichts zu erhoffen. Das Gericht erwartet eine prüfbare vertiefte Aufbereitung der maßgeblichen Gesichtspunkte, so dass es seine Arbeit auf die rechtliche Wertung beschränken kann.
Generell waren die Erfahrungen für Qualität beim Streiten unbefriedigend,
sofern in Sachen Corona nicht nur emotional, sondern wissenschaftlich fundiert vorgegangen werden sollte.
Siehe https://vox7.org/ccs/
Es war nicht gelungen, dass die Bürger dies über die einschlägigen Kanälen - beispielsweise telegram - aktiv verbreiteten. Die Bürger wollen lustige Bilder und Sprüche auf ihrem Smartphone und wollen das Wir-Gefühl und den leichten Nervenkitzel von Demonstrationen.
Es wird als nicht mehr sinnvoll angesehen, bezüglich Corona noch
ein Konzept für Bürger-Verfassungsbeschwerden zu erarbeiten und zu koordinieren:
"Corona ist Geschichte und vorbei für immer.
Derartiges an Neo-Totalitarismus und Hybris der Regierenden und Medien-Gleichschaltung wird auf absehbare Zeit wohl nicht wieder gewagt werden."
Bußgeld zurück verlangen.
▼ mehr! ▼
Rückzahlung von bestimmten Bußgeldern kommt in Betracht gemäß Rechtsprechung von Anfang 2023. Nur für bestimmte Fallgruppen hat das also Aussicht. Ansonsten ist es vielleicht nicht empfehlenswert.
Wer Beispielbriefe hierfür mit finanzieren möchte:
- relativ wenig Geld genügt, aber intern subventioniert werden soll diese Arbeit nicht -
Mitteilung per E-Mail an ok @ aha7.com
einfach im Betreff und im Textfeld und unverbindlich vorgeschlagene kleine Spende:
*ASK: YPF-BURUECK ---
Auch hierfür gilt; "Corona ist nun 'Geschichte'."
Es besteht keine Neigung, gering bezahlte ideelle Arbeitszeit einzusetzen für Arbeitshilfen, deren eventuelle Anwender kaum ermittelbar sind und für Maßnahmen immer weniger ansprechbar sind.
Im Internet gibt es mit etwas Suche genügend viele Anbieter für derartiges. Das ist die Nachhut der wichtigen Streithilfe in den goldbringenden Zeiten des Corona-Widerstands. Das ist vorbei für immer und das ist gut so.
Corona als Widerstands-Thema ist "tot".
Viele Medienanbieter und Koordinatoren wühlen noch in den alten Wunden ihrer damaligen Gefolgschaft. Das ist begründet. Die Wunden bei den Impfverweigerern gegenüber dem übergriffig gewordenen Staat, das heilt nie. Es vagabundiert lebenslang im Unterbewusstsein. Für manipulative Politiker sind diese rund 25 Prozent im Land auf Lebenszeit verloren und das ist gut so.
Entschädigung wegen übersetzter Maßnahmen.
▼ mehr! ▼
Zu erwägen ist das beispielsweise für diejenigen Maßnahmen, die inzwischen offiziell als fehlerhaft eingestanden wurden: Übersetzte Masken- und Abstandpflicht im Freien, unverhältnismäßig dauerhafte Schließung von Schulen und Kitas.
Eindeutige Gesetze für Schadensersatz
gegenüber dem Staat und gegenüber Behörden bestehen selten und eher so gut wie nie, so auch diesbezüglich. Der deutsche Staat zahlt Schadensersatz bei Schäden durch staatliche Fehler selten und mager, meistens überhaupt nicht. Man beklage sich nicht. Denn in den meisten anderen Staaten der Erdenzivilisation dürfte das nicht besser und oft noch aussichtsloser sein.
Solche Anträge sind in erster Linie sinnvoll,
wenn ein anderes strategisches Interesse vorliegt. Motiv ist oft einfach der Wunsch der Vergeltung durch Konfrontation "des Staates" mit der Wahrheit - mit der ganz winzigen Aussicht, dass es sogar finanziell etwas erbringen könnte.
Ein anderes Motiv könnte sein,
dass Personen, die die Übertreibungen noch zusätzlich übertrieben haben, aus ihrer Funktion entfernt oder entlassen werden sollten, auf jeden Fall aber einen Karrierenachteil zugefügt erhalten sollten. Jedes störungs-orientierte Antragsverfahren dient einem solchen Vergeltungsbedürfnis für vergangenes Unrecht. .
Wer Beispielbriefe hierfür mit finanzieren möchte:
- keine Sorge, recht wenig Geld genügt -
Mitteilung per E-Mail
an ok @ aha7.com
einfach im Betreff und im Textfeld und unverbindlich vorgeschlagene kleine Spende:
*ASK: YPF-MASSLOS ---
Auch hierfür gilt; "Corona ist nun 'Geschichte."
Es besteht wenig Neigung, gering bezahlte ideelle Arbeitszeit einzusetzen für Arbeitshilfen, deren eventuelle Anwender kaum ermittelbar und schlecht ansprechbar sind.
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*Geheimnisse der
*100 -Jährigen »
für artgerechte Menschenhaltung - für langes Leben. Wissenschafts-basierte Regeln: Zurück zur Natur. - Foto: Schweben in Harmonie
Egoismus, damit Sie möglichst lange kleine Spenden an LIBRA zuwenden könnten.
Auszug: Nur dies Thema +Alt-Artikel +etwaige Petitionen
infos7.org/pde/yyf-aaa-de.htm (MC:) YYF-AAA-DE ( *YYF 4x-15!)
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Sie sind im Unter-Menü: Nur Petitionen usw..
LIBRA Gesamtmenü? HIER!
https://infos7.org/eede/
***** Petition / *Sammelvorlage gegen Altersdiskriminierung: Erbschaftssteuer, Heizung + Dämmung, Kfz-Versicherung, Führerschein-Erneuerung, Impfmanipulation, Gesundheitsdienste,... (in mehreren Rubikf *sb! ■ (2020-08-31) ► YYF-DISKR _x_
▼ mehr! ▼
Petition / *Sammelvorlage gegen Altersdiskriminierung: Erbschaftssteuer, Heizung + Dämmung, Kfz-Versicherung, Führerschein-Erneuerung, Impfmanipulation, Gesundheitsdienste,... (in mehreren Rubikf ► 2020-08-31 =zuletzt aktualisiert:
Link im Volltext-Archiv: (Spalte 1, 2 oder 3; Buch-Lesebreite) ► https://infos7.org/pde/yyf-aaa-de.htm#YYF-DISKR
► 2023-12-24 =zuletzt aktualisiert
LIBRA Vernunftdenker: Vorbemerkungen:
▼ mehr! ▼
Petition "mehrere Themen"
ist dieser Sonderfall. Diese Vorlage ist deshalb in verschiedenen Rubriken der Websote gelistet. Der Inhalt ist immer total identisch.
Altersdiskriminierung kommt in vielen Formen vor. Mehrere davon sind in diesem Text behandelt. Es gibt davon noch viele weitere.
Eine Petition soll normalerweise nur ein einziges Angriffsziel haben.
Dieser Text ist also nicht für eine einfache Anwendung gedacht. Es ist eine Sammelvorlage, aus der Sie alle Themen bis auf eines streichen sollten in den Abschnitten E. und F.
Oder Sie streichen alles in den Abschnitten E. und F. und wählen stattdessen einen beliebigen eigenen ganz anderen Angriffspunkt.
Diese Vorlage ist bereits konkret verwendbar. - Erstfassung "2023-12-26", sodann Erweiterung bei geeigneter Gelegenheit mit weiteren Textabschnitten. Zukünftige Erweiterungen müssen nicht abgewartet werden.
Jeder Versand durch sie fördert ein wenig die Reduzierung der betroffenen Missstände. Auf totale wissenschaftliche Perfektion kommt es bei Petitionen nicht an. Hauptsache, man macht sie und wartet mit Interesse auf die Reaktion des Imperiums. Das sind meist die üblichen diplomatischen Abwimmel-Textbausteine. Aber wie immer sei betont, im Hintergrund bewirken Sie mit jeder fundierten Petition ein Einwirken in Richtung von verbessernder Änderung.
Wie nützlich ist eine Petition?
Suche (inklusive * ): *Petitionen
im Browserfenster ► https://infos7.org/pde/eeaa-de.htm
Adressaten?
Dies ist sowohl bei Landesparlamenten wie auch beim Bundestag einreichbar, sinnvoll auch bei Kommunal-Parlamenten und bei Behörden - je nachdem, was Sie gerade angreifen wollen in Sachen Altersdiskriminierung.
An den Petitionsausschuss
des Landesparlaments
(Ort, Str., Nr.).
.....................................................................
.....................................................................
....................................................................
Absender (gemeldeter Wohnsitz):
(Name, Ort, Str. Nr.)
.....................................................................
.....................................................................
.....................................................................
Telefon, E-Mail (oder wird freigelassen)
Beigefügt: Personalausweis-Kopie (Vorder- +Rückseite)
Datum: ........................................................
´
A1.a) . Der Antragskern lautet: Die Gesetze für Alter X als Beginn oder Ende von Vorteilen oder Nachteilen sind verfassungswidrige Diskriminierung. Es darf nur nach altersunabhängigen objektiven Kriterien eingestuft werden.
A1.b) Beispiele von nicht risiko-konformen Altersgrenzen:
(1) Die Corona-Impfempfehlung des PEI "ab Alter 60".
(2) Vorschlag "Führerschein-Neuprüfung ab Alter 70".
A1.c) Vertretbar und sinnvoll sind Altersgrenzen für das Alter von 0 bis 20 Jahren.
Bis dahin ist die Entwicklung ganz ungefähr im Gleichschritt, zumal das Ausbildungssystem den Gleichschritt verstärkt.
A1.d) Verfassungswidrig ist insbesondere die meiste altersbasierte gesetzliche Ankopplung an Jahrgänge oberhalb Alter 50,.
weil insoweit die Schere der biologischen, gesundheitlichen, kognitiven und intellektuellen Alterung weit aufgefächert ist. Der Gesundheitszustand, die Rest-Lebenserwartung und die berufliche Kompetenz haben eine Bandbreite von etwa 30 Jahren.
Wichtiges Indiz: Wenn immer das Wort "Senioren" fällt, ist Diskriminierung meist nicht fern.
Verletzte Rechte: Siehe Abschnitt ► C.
Interims-Lösungen: Siehe Abschnitt ► D.
Wichtige Fallgruppen: Siehe Abschnitte ► E. ► F.
A2. Inhaltsverzeichnis:
A1. Betreff und Antragskern.
A2. Inhalt
A3. Anlagen.
A4. Kosten.
A5. Persönliche Legitimation für dies Verfahren.
B. Anträge
C. Verletzte Rechte / Übersicht
D. Verfahrensaspekte
Weitere Begründung und Nachweise: (je nach Bedarf)
E.
F.
....
A3. Anlagen:
Die Unterlagen-Beifügung ist geordnet nach Datum, Seitenzahl siehe unten (fortlaufende Nummerierung deshalb überflüssig).
Beigefügt wird, worauf in den einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird, insbesondere:
A5. Beschwerdeberechtigung
D. Verfahren und bisherige Vorgänge
E. und folgende: Sachverhalt, Gutachten u.a.m.
Anlage "2024-mm-dd" (1S.) Kopie meines Personalausweises.
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
Anlage "2024-mm-dd" (...S.) ...............
A4. Kostenfreiheit:
Es wird von der Kostenfreiheit für diese Anträge ausgegangen. Das Anliegen wird als legitim angesehen, ferner begründet und substanziiert.
Sollte dennoch Kostenentstehung vorgesehen sein,
so wird beantragt, die Kostenhöhe vor Eintritt in die Bearbeitung aufzugeben. Es wird dann abgewogen werden,
ob die Beschwerde aufrechterhalten wird, beispielsweise dank Crowdfunding im Internet.
B. Anträge:
B1. Beantragt wird, wie unter A1. angegeben.
Begründung und Fallgruppen_ Siehe Abschnitte E. und F.
Hilfsweise Interims-Regelung: Siehe Abschnitt ► D.
*C-AAA. Verletzte Rechte:
Einführung: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte
"Grundrechte": Artl. 1 bis 19 GG (so https://handbookgermany.de/de/basic-law )
Grundrechte-Synopsis: GG, GrCharta, EMRK, (LVerfG)
erfolgt in "LIBRA VERNUNFTDENKER" für Antrags-Beispiele, soweit betroffen. Gesamtliste: Im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", dort Abschnitt ► AD4
(Software synchronisiert mit den LIBRA-Synopsen.) - Dies monatliche Sammelgutachten pm-rec-(Datum).pdf ist für einen maßvollen Jahresbeitrag abonnierbar, beispielsweise für Bibliotheken, Ministerien, Verwaltung. ok @ volxweb.com
*C-WUR. Grundrecht "Würde"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WUR.a1) Synopse: "Würde" --- GG Art. 1
(Noch unvollständig. Letzte Ergänzung: 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.1--- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.6 --- _BR_ Art. 7, Art. 27 Abs. 1: insbesondere Art. 7 Abs. 2 in Verbindung .mit Art. 5 Abs. 1 letzter Halbsatz - Entsprechung fehlt im GG, auch Dritte sind mögliche Verpflichtete
--- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 100
--- HB_?-? --- _HE_ Art. 3 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 14 - Zusatz Abs. 2: "Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Quelle aller Grundrechte." ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 1 ---
|
C-WUR.a2) Artikel 1 Grundgesetz:
" (1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
*C-HAN. Handlungsfreiheit
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-HAN.a) Synopse: "Freie Entfaltung" --- GG Art. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-28.)
--- EU-GrCharta Art. 10 Denken, Gewissen ; Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreih., Subv..Teilhabe --- EMRK Art. 14 (Diskrim.)
--- _BE_ Art.7 ; Art.8 Freiheit --- _BR_ Art. 48 Abs. --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- HB_?-? --- _HE_ Art.2 Abs.1 Entfaltung - Art.10 Wissenschaft, Kunst -- Art.5 Freiheit ---- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 15 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 1 GG) - Art. 16 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 2 Abs. 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 3 und 4 ---
|
C-HAN.b) Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
*C-GLE. Gleichheitsgrundsatz:
(auch: Willkürverbot, Bestimmtheits-Grundsatz)
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-GLE.a1) Synopse: "Gleichheit" --- GG Art. 3 :
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.10 --- _BR_ Art. ?-? --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 118
--- _HB_?-? --- _HE_ Art.1 Abs.1 --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 18 Abs. 1 (wortgleich mit Art. 3 Abs. 1 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.2 ---
|
C-GLE.a2) Artikel 3 Grundgesetz:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung [...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]
|
C-GLE.b) Dieser Grundsatz ist oft verletzt. Gegen das Willkürverbot wird verstoßen.
Kern des Problems ist in die Regel die unzulängliche Definitionsqualität der vom Gesetz verwendeten Begriffe. Verstoßen wird gegen das Prinzip, Begriffe zu wählen, die sich klar abgrenzen lassen. Begriffe, die sich beliebig weit oder eng auslegen lassen, verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot für Gesetzgebung.
Wenn es im Ermessen der Sachbearbeiter und Gerichte liegt, eine Bewertung auf das Doppelte oder gar bis zum Zehnfachen zu fixieren, so verstößt es gegen das Willkürverbot, und zwar bereits das Gesetz, nicht etwa erst der falsche verwaltungsrechtliche Anwender.
C-GLE.c) "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Mit diesem Gesetz hat Deutschland vier europäische Richtlinien umgesetzt. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen Benachteiligungen erfahren."
"Niemand darf in Deutschland aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden."
C-GLE.d1) Art. 14 der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention):
"Diskriminierungsverbot. - Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten."
C-GLE.d2) Man beachte die größere Erstreckung der EMRK:
"Anti-Kapitalisten-Hassrede" ist Verstoß, ebenso die Benachteiligung von mancher politischer Anschauung durch ARD, ZDF usw.
Politisch motivierte Diffamierung ist Verletzung, siehe Art. 17 EMRK.
*C-FAM. Grundrecht "Familie, Privatheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FAM.a1) Synopse: "Familie, Privatheit" --- GG Art. 7
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.7 Familie, Wohnung, Kommunikation ; Art. 8 Datenschutz --- EMRK Art.8 Abs. 1 Privatheit
--- _BE_ Art.12 Familie ; Art. 16 Brief-,Post-,Fernmelde-Geheimnis - --- _BR_ Art. 26 bis 30, Datenschutz Ar. 11 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.4 Abs.1 Familie - Art.8 Wohnung - Art.12 Postgeheimnis - Art.13 Datenschutz, Gesetzesvorbehalt --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ Art. 5 und wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 22 Familie - Ar. 27 Brief-,P.,F.---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art. 6, 17 ---
|
C-FAM.a2) Artikel 6 Grundgesetz:
"(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. [...]
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. [...]"
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*C-FRE. "Berufsfreiheit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-FRE.a1) Synopse: "Berufsfreiheit" --- GG Art. 12
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.15 Info-Anbieter: Beruhfsfreiheit, Subventions-Teilhabe ; Art. 17 Güterschutz --- EMRK Art. 10 Abs. 1 monopolisierende Subvention unzulässig ; EMRK Art. 16 gegen Missbrauch
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 49 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 28 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.35 ---
|
C-FRE.a2) Artikel 12 Grundgesetz:
"(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig."
|
*C-WHN. Grundrecht "Wohnung / Unverletzlichkeit"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-WHN.a1) Synopse: "Wohnung / Unverletzlichkeit" --- GG Art. 13
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art.28 Abs.2 --- _BR_ Art. 15, Art. 7 in Verb.mit Art. 47 Abs. 1 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art.13 -- HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 30 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.8 ---
|
C-WHN.a2) Artikel 13 Grundgesetz:
"(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."
|
*C-EIG. Eigentum
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-EIG.a1) Synopse: "Enteignung" (Wirtschaftssystem...) --- GG Art. 14
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. 17 Güterschutz --- EMRK 1.ZP Art. 1 Schutz Immaterialgüter
--- _BE_ Art. 23 Enteignung - Art.24 gegen Monopolmissbrauch --- _BR_ Art. 41 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 159 Satz 1
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art.45 Abs.1 gegen Enteignung - Art.46 Schutz von Immaterialgütern "Wissen, Kunst" - Art. 39 bis 42 Sozialismus gegen Wirtschaftsmacht --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 32 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.34 ; Art. 38 Soziale Marktwirtschaft! ---
|
C-EIG.a2) Artikel 17 Absatz 1 Grundgesetz:
"Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. _ ... _ "
|
C-EIG.a3) Wichtig ist, dass bei "indirekten"
Enteignungen durch vernunftwidrige Gesetze regelmäßig:
- Teilenteignung zwar vorliegt;
- aber es an der Entschädigung fehlt.
*C-WES. "Gesetzesvorbehalt"
Gegen dies Prinzip wird verstoßen.
C-WES.a1) Synopse: "Gesetzesvorbehalt" --- GG Art. 19 Abs. 1
--- --- "Wesensgehalt" --- GG Art. 19 Abs. 2
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art. ?-? --- EMRK Art. ?-?
--- _BE_ Art. ?-? --- _BR_ Art. 5 --- _BW_ Art. 58 --- _BY_ Art. ?-?
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 37 Abs. 1 und 2 (wortgleich mit Art. 19 Abs. 1 und 2 GG) ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-? ---
|
C-WES.a2) Artikel 19 Absatz 1 bis 3 Grundgesetz:
"(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. [...]"
|
*C-SZP. Grundrecht "Sozialstaat"
Gegen dies Grundrecht wird verstoßen.
C-SZP.a1) Synopse: "Sozialstaat (Sozialpflicht)" --- GG Art. 20
(Unvollständig. Letzte Ergänzung 2023-12-24.)
--- EU-GrCharta Art.21 Abs.1 soziale Diskriminierung --- EMRK Art.14 Soziale Diskriminierung
--- _BE_ Art.22 --- _BR_ Art. 2 --- _BW_ Art. 2: 'wie GG' --- _BY_ Art. 3 Bayern als Rechts-, Kultur- und Sozialstaat
--- HB_ ?-? --- _HE_ Art. ?-? --- _HH_ ?-?
--- _MV_wie GG ---- _NI_ ?-? --- _NW_ wie GG --- _RP_ ?-?
--- _SH_Art. ?-? --- _SL_ ?-? --- _SN_ Art. 1 und Art. 7 Abs. 1 ---_ST_ Art. ?-? --- _TH_ Art.?-?; Art.16 (Obdach-Garantie) ---
|
C-SZP.a2) Artikel Sozialpflicht Absatz 1 Grundgesetz:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."
|
D. Verfahrensaspekte:
D-NICHT. Bitte nicht "Nicht-Bearbeitung". Es ist nicht hilfreich, wenn ein Ministeriumsbeamter mitteilt,
(1) Man bedanke sich für den Bürgerbeitrag,
(2) mit vollem Verständnis für die Besorgnis
(3) und habe alles aufmerksam gelesen.
(4) Man sei über die Problematik gut informiert, (5) halte alles für ausreichend bedenkenarm
(6) und deshalb bestehe kein akuter Änderungsbedarf.
(7) Der engagierte Beitrag des Bürger bleibe aber vorgemerkt, (8) sofern die betreffende Frage sich konkreter stellen werde.
Bürgerrechtler sind nicht mehr bereit, sich mit derartiger gängiger diplomatisch verbal umkleideter Nichtbearbeitung für wesentliche Fehler abzufinden. Das Land ist in Gefahr. Ideologen und Unkundige und sektenartige Heilslehren haben in zu großer Zahl den Eintritt in Machtpositionen erhalten und den Zugriff auf staatliche Fördergelder.
Bürgerrechtler erwarten die Rückkehr zu verantwortungsbewusster Politik, mehrheitlich parlamentarisch zu verantworten durch mehrheitliche Besetzung mit Personen, die irgendwann einige Jahre an der produktiven volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskette teilgenommen haben.
E. Weitere Begründung und Nachweise:
E-IMPF. Impfempfehlungen müssten risikoorientiert sein.
E-IMPF.a) Es geht bei Altersgrenzen um die Optimierung von Vorteilen gegenüber Nebenwirkungen.
Die erforderliche Abwägung hängt regelmäßig fast nur ab von Vorerkrankungen, Lebensstil, Ernährungsweise, Aktivität.
Man kann diese Abwägung nicht einfach auf den Hausarzt auslagern. Die nötige Vorgehensweise ist subtiler.
E-IMPF.b) Es kann nicht Aufgabe dieser Eingabe sein, die alternativen Verfahrensweisen zu entwickeln.
Wenn die kostspieligen kundigen Mediziner des Bundesgesundheitsministeriums sich außerstande fühlen, dies geeignet zu regeln, so wird der Unterzeichner dieser Eingabe gerne versuchen, ein beratended Bürgerrechtler-Team vorzuschlagen. Die Vergütung muss analog zu den zuständigen Ministeriumsbeamten sein, die ja dann ersetzt werden durch externen Beirat.
E-FUH. Deutschland muss auch weiterhin Führerschein-Nachprüfung ablehnen.
E-FUH.a) "Wissing gegen 'Zwangsuntersuchungen' für ältere Autofahrer."
"Bundesverkehrsminister Volker Wissing lehnt Pläne der EU-Kommission für ältere Autofahrer deutlich ab. Diese sollen sich ab Jahren einer Tauglichkeitsprüfung unterziehen, um weiterhin fahren zu dürfen. _ _ Der Entwurf einer neuen europäischen Verkehrsrichtlinie sieht vor, dass Autofahrerinnen und Autofahrer ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre den Führerschein auffrischen müssen. Dabei soll auch ihr Gesundheitszustand durch eine verpflichtende ärztliche Untersuchung oder durch eine Selbsteinschätzung abgefragt werden – die EU-Mitgliedsstaaten sollen selbst entscheiden können, welche der beiden Varianten bei ihnen gelten sollen. "
Ja, es geht um "Zwangs"-Untersuchungen. Der Neo-Totalitarismus bestimmter politischer Kreise mit Macht-Hybris kennt keine Grenzen mehr. Nach der "Zwangs"-Impfung, wer Soldat der Bundeswehr bleiben will, nun die "Zwangs"-Prüfung, wer weiterhin sein Auto fahren möchte.
E-FUH.b) Die Bemühungen auf EU-Ebene, beispielsweise Nachprüfung alle 5 Jahre vorzuschreiben ab Alter X,
sind in mehrfacher Hinsicht sachfremd. Dies Thema wird immer neu erörtert werden. Darum sei es trotz aktueller Nichtanwendung in Deutschland hier behandelt. Denn die Gefahr bleibt latent.
Die Prüfer, die das untersuchen sollen, und deren Berufslobby freuen sich über die Mehreinnahmen, können derartiges aber nicht sinnvoll prüfen. Was sollen sie feststellen bei einer Prüffahrt mit einem jahrzehntelangen Autofahrer? Den Alkohol hat er einen Tag pausiert und Fehler macht mancher unter Aufsicht öfter als ohne - und sei es einfach aus Empörung über derartige staatliche sinnwidrige Übergriffigkeit.
E-FUH.c1) Ältere Autofahrer sind im statistischen Mittel unfall-ärmer,
ausgenommen wegen Alkohol und Demenz. Demenz ist nicht gut prüfbar, weil es von ersten nicht prüfbaren Anzeichen bis zur starken Auswirkung meistens nur 1 bis 2 Jahre dauert, also weit weniger als die Prüfungsintervalle.
E_FUH.c2) "Ältere Autofahrer im Straßenverkehr: Seltener in Verkehrsunfälle verwickelt als jüngere
((so das Statistische Bundesamt))
E-FUH.c3) Die erforderliche Abwägung hängt regelmäßig fast nur ab von Vorerkrankungen, Lebensstil, Ernährungsweise, Aktivität, zukünftiger Lebenserwartung
des einzelnen. Das kann man weder prüfen noch berechnen. Abhelfen kann nur ein Maßnahmenbündel auf der Empfehlungsebene.
Wenn die kostspieligen kundigen Beamten sich außerstande fühlen, dies geeignet zu regeln, so wird der Unterzeichner dieser Eingabe gerne versuchen, ein beratendes Bürgerrechtler-Team vorzuschlagen. Die Vergütung muss analog zu der der zuständigen Ministeriumsbeamten sein, die ja dann ersetzt werden durch externen Beirat, also von mindestens gleicher Qualifikation dafür.
"In Deutschland leiden rund 1,6 Millionen Menschen an einer Demenz, wobei Alzheimer mit einem Anteil von 65 Prozent die häufigste Form darstellt."
Ohne auf Berechnungdetails einzugehen, sei angenommen, dass etwa 0,5 Millionen Menschen noch ihr Auto fahren, obgleich sie bereits zu den schwerwiegenden Unfällen tendieren, beispielsweise als Geisterfahrer auf der Autobahn. Speziell dafür sind sie unfall-statistisch erheblich überrepräsentiert.
Der FAZ-Bericht zeigt Möglichkeiten, diese Personen in ihrem Übergangsstadum zur kognitiven Überforderung zu ermitteln. Dann können die Informierten im Umfeld ihren Einfluss geltend machen, das Autofahren aufzugeben. Es wird zugleich offenkundig, wieso Prüfverfahren alle 5 Jahre für das gleiche Ziel ungeeignet sind: Das wäre dann nur ein weiteres Beschäftigungsprogramm für überzählige Kontroll-Passionierte. Es wäre reich an Konflikten und Gerichtsprozessen ohne Ende, statt dass diese Kontrolleure in der Wertschöpfungskette mit ihrer Arbeitszeit etwas Produktives zu erzeugen.
E.c) Die Versicherer-Tarife für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind alters-diskriminierend.
Die demenz. und alkoholbedingten größeren Unfälle verzerren die Statistik.
Außerdem wechseln Jahrgänge ab Alter 50 selten den Versicherer. Die Versicherer lassen diese Unwilligen für online-Änderungs-Bürokratie dann durch sukzessive jährliche Tarifsteigerung quer-subventionieren, dass sie Vorzugstarife für die Wechsler der jüngeren Jahrgänge anbieten. .
Dies ist ein komplexes Statistikthema, zumal ältere Autofahrer mehr Innenstadtverkehr-Anteil haben. Da die Versicherer privatwirtschaftlich sind, kann man ihnen nicht ohne Weiteres sachgerechtere Lösungen nahelegen. Aber es sollten Rahmenregeln eintreten, dass bei 10 oder mehr unfallfreien Jahren die Alters-Aufschläge der Tarife beispielsweise maximal 30 Prozent betragen dürfen. Dies könnte gesetzlich geregelt werden. Man dürfte sehr rasch feststellen, dass die Versicherer damit ausgezeichnet klarkommen, wenn sie Tarife nicht mehr alters-diskriminierend fixieren dürfen. Denn wer schwere Unfälle erzeugt, erzeugte in der Regel in den Vorjahren bereits leichte.
Es zählt durchaus zu den Staatspflichten, privatrechtlich erfolgende Diskriminierung auf Maßvolles einzuschränken.
Man vergleiche: Zur Zeit dürfte der Aufschlag etwa 100 Prozent betragen. (Nicht vergleichend verifiziert, aber über Vergleichsrechner leicht ermittelbar, indem man das Alter zwischen 40 und 95 Jahren variiert.)
Es würde bedeuten, dass die SF-Klassen nicht nur eine schematisch prozentuale Tarifabminderung erzeugen, sondern eine altersspezifische Überlagerung im vorstehenden Sinn erhalten.
Es gibt andere Lösungen, die aber gewöhnungsbedürftig wären, also hier zu weit führen würden Ein deutscher Versicherer praktiziert beispielsweise geschickte Zusatzfragen für die versicherungsmathematische Bewertung und ist deshalb für Personen ab etwa Alter 60 der deutlich Preiswerteste.
E-REN. Die Festlegung des Rentenalters ist nicht sachgerecht.
E-REN.a) Dies Problem kann durch die politische Diskussion nicht gelöst werden.
Das staatliche Rentensystem ist weit entfernt von einer versicherungsmathematischen Richtigkeit. Die Herstellung könnte rasch erfolgen, sofern sie in vielen kleinen Schritten vollzogen wird. Von dieser Möglichkeit ist der politische Wille gegenwärtig nicht geprägt.
Also kann nur auch von hier vorgetragen werden, dass die Fixierung der festen Rentenaltersgrenze noch weitergehend aufgeweicht wird. Außerdem muss die Mutterrolle ausgewogener gewürdigt werden. Das wegen Kindern verminderte Einkommen ist für diejenigen, die heute die Rentenversicherung finanzieren.
E-SEN. Wenn immer das Wort "Senioren" fällt, ist Diskriminierung...
E-SEN.a) ... meist nicht fern. Wenn Empfehlungen von etwas Gutem "für" Senioren erfolgen.
so ist es in Wahrheit oft verbal verdeckte Diskriminierung: Verfassungswidrig ist insbesondere meist eine altersbasierte gesetzliche Ankoppelung von Vorteilen und Nachteilen an Jahrgänge oberhalb Alter 50.
Es ist die Schere der Alterung weit aufgefächert ist. Der Gesundheitszustand, die Rest-Lebenserwartung und die berufliche Kompetenz haben eine Bandbreite von etwa 30 Jahren.
Was erscheint problematisch? - Beispiele:
E-SEN.b1) Senioren sollen Fahrrad fahren für mehr Gesundheit?
Oder damit sie nicht mehr so viele Parkplätze den Nicht-Senioren nehmen?
Solche Empfehlungen sollten unterbleiben. Im Gegenteil sollte PKW-Nutzung empfohlen werden.
Fahrradfahren hat ziemlich die höchste Unfallquote und hohe Folgerisiken, zumal dann, wenn die Knochen leichter brechen. Wie sehr das vom Alter oder von der Ernährung abhängt, vielleicht zusätzlich von genetischer Komponente, soll hier nicht behandelt werden. Die Risiken sind ein Faktum.
E-SEN.b2) Senioren sollen Erfüllung im Ehrenamt erhalten? Dankeschön statt Arbeitslohn? Ehrenamts-Empfehlungen sollten für echte Arbeit unterbleiben. Es ist je nach Sachverhalt oft bereits eine verdeckte Beleidigung, dass Senioren nicht mehr Vollwertmenschen sind, indem sie nur noch für Halbwertiges taugen.
Nur zu oft ist es eine ganz besonders perfide Heuchelei: Nämlich, sofern die Koordinatoren aus der unterbezahlten Arbeit der "ehrenamtlichen Senioren" mächtige Business-Gewinne abschöpfen können. Wieso sollen Senioren die Rolle von unterbezahlten Arbeitnehmern spielen?
Was ist denn dann der Unterschied zum "strafbaren Lohnwucher durch Unterbezahlung"?
"Der Begriff Lohnwucher ist im juristischen Sprachgebrauch ein Synonym für die rechtswidrige Ausbeutung von Arbeitnehmern. Lohnwucher liegt dann vor, wenn in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis die Höhe der Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht und dieses Missverhältnis durch Ausnutzung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Arbeitnehmers zustande gekommen ist."
Da würde es lange Gesichter geben bei der kommunalen Verwaltung, wenn alle ins Ehrenamt möglicherweise unterbezahlt hinein geköderten Senioren plötzlich rückwirkend 50 Euro pro Stunde in Rechnung stellen und für den Fall der Auszahlung ("tätige Reue") auf eine Strafanzeige verzichten. Rund 50 Euro kostet die Arbeitnehmerstunde, wenn alles umfassend, siehe übliche Autowerkstatt-Tarife. Denn bei Wucher erfolgt nicht eine zaghafte Anpassung an noch so gerade eben Erlaubtes, sondern ein Ersetzen des "sittenwidrigen nichtigen Vertrags" durch den Marktpreis-Mittelwert.
E-SEN.b3) Senioren erhalten Räume und Vereinshilfen? Solche Empfehlungen sollten unterbleiben. Die sich treffen wollen, nutzen die Gastronomie und das ist gut so.
Subventionen, weil das nötig ist? Oder weil eine politische Partei sie mit Geschenken vom Geld anderer Leute zu ihren Wählern machen will?
E-SEN.b4) ARD-ZDF-Zwangsabgabe durch alle - trotz Zuschaueralter "rund 65"? Richtig, damit die einseitige politische Ausrichtung der Sender die Senioren nur weit unter Kosten belastet, um bestimmte Parteien bei dieser Klientel zu fördern.
Der Zwang der Rundfunkabgabe sollte entfallen. Die Rundfunkabgabe würde auf rund 30 Euro steigen für die Noch-Zuschauer, mittleres Alter 65. Diese haben sicherlich fast alle dies Geld verfügbar für das häufige Vollzeit-Heimkino, was man im Fall von zuvor 40 Arbeitsjahren zu Recht genießen sollte.
Wem 30 Euro zu viel ist, der darf durchaus kostenfrei alles nutzen, außer Sport und Krimis und die kostspieligen großen Spektakel.
F. Weitere Begründung und Nachweise:
- hier einiges, was ältere Jahrgänge wirklich gut brauchen könnten -
F-ERB Die Erbschaftsteuer-Belastung...
... ist (auch) für eigengenutztes Eigentum erheblich gestiegen
und erschwert für Senioren die Übergabe des Eigenheims an die Nachkommen. Immobilen-Preisentwicklung und allgemeine Geldentwertung machen das Nach-Leben schwer. Wie in vielen Ländern sollte das eigengenutzte Eigentum auch in Deutschland frei von Erbschaftssteuer übertragbar sein.
Dies sollte ohne 10 Jahre Wartefrist sein und nicht beschränkt sein auf bestimmte Personen. Die 10-jährige Frist blockiert viele Objekte durch rein steuerlich bedingte Minimalnutzung statt Veräußerung an Familien. Die Bindungsfrist - real vermutlich eher 12 Jahre - trägt in Fernwirkung bei zur extremen Miethöhensteigerung.
F-ERA. Senkung der Verfahrenskosten für Erbschaftsstreite,
F-ERA.a) insbesondere auch bezüglich der Anwaltskosten.
Meist sind ältere Jahrgänge beteiligt - Ehegatten, Geschwister, oft auch bereits ältere Kinder. Rechtsstreite sind häufig und durch die Anwaltskosten derart teuer, dass sich eine spezialisierte Branche der Großverdiener herausgebildet hat. Gewiss sind bei hohen Gegenstandswerten etwas höhere Anwaltsgebühren angebracht, aber nicht bis zur Teilzerstörung des Erbschaftsvermögens.
Gerechtigkeit ist nicht erreichbar, weil weniger begüterte Erben die Anwaltskosten nicht gragen können.
Erbrecht ist kompliziert und durch Laien nicht gut meisterbar.
F-ERA.b) Die hohe Streitintensität unter den Erben ist abzumindern durch bessere Testamenthilfen.
Über 90 Prozent der Streite dürften überflüssig sein und auf unbedachten Regelungen der Testamente beruhen, insbesondere im Fall des sogenannten "Berliner Testaments". Hier muss Änderung durch geeignete Gesetzgebung erfolgen, die die Testamentgestaltung und die Hinterlegung laienfest ermöglicht.
Immer häufiger ist ein Ableben im Ausland.
Hier muss die durchaus schon seit diversen Jahren bestehende Regelung berücksichtigt werden, durch die oft ausländisches Recht anzuwenden ist - mit noch höheren Kosten, wenn die Testamente unglücklich gemacht sind, und teils mit unberechenbaren Ergebnissen.
F-UMB. Aussetzung der Umbaupflichten
F-UMB.a) ... für Heizung und Wärmedämmung.
Wenn ein alleinstehender 85-Jähriger nur noch einen Teil seines großen Hauses heizt mit einer ziemlich alten Heizung, wieso soll er das Haus modernisieren für das nächste halbe Jahrhundert? Zumal es damit mehr Risiko von hoher Erbschaftssteuer erzeugt. Die Bank wird das auch nicht unbedingt einsehen mit einem Blick auf die Sterbetafeln der Versicherungswirtschaft.
Die früher vorherrschende dingliche Orientierung der Immobiliensicherheit ist den Banken in den letzten 2 Jahrzehnten zunehmend erschwert oder auch untersagt worden. Die angestrebte Rückzahl-Gewähr bis zum Erreichen des Rentenalters ist bei Alter 85 keine besonders überzeugende Forderung.
F-UMB.b) Die Gesetzgebung soll den Wegfall von Baukosten-Zwang nicht mit X Sonderregeln ansteuern.
Das Land benötigt keine unausgegorenen Gesetze für unausgegorene Ziele durch unausgegorene Vordenker.
Wenn diese Politikziele derart großartig sind, wieso dann der Zwang mit festen Verschrottungsregeln nach Heizanlagen-Alter und mit bezifferten Wärmedämmzielen unabhängig von den Einzelfallumständen?
F-FIN. Immobilienbeleihung ohne Altersgrenzen
F-UMB.a) Fehler der Regel "Immobilien-Beleihung soll abbezahlt sein bis Beginn des Rentenalters".
Es wird nicht ausreichend unterschieden zwischen
(1) "Sichere" Darlehn mit erstrangiger Sicherung im fast risikofreien Bereich bis 50 % des Verkehrswertes.
(2) "Bonitäts"-Darlehn im risikogefährdeten Bereich: Nachranging und Auslauf nahe dem Immbilienwert.
Es gibt viele vernünftige Gründe, wieso Personen der älteren Jahrgänge
eine Finanzierung gemäß (1) haben möchten. Wen dies in Maßen erfolgt, so gibt es kaum vernünftige Gründe, es zu hemmen. Beispiele:
(1) Verwendung als Schenkung, um Erbschaftssteuer den Nachkommen zu ersparen.
(2) Verwendung für Konsum vor dem Ableben, sofern kein Grund besteht, viel zu vererben.
(3) Finanzierung von Modernisierung für Heizung und Wärmedämmung.
(4) Finanzierung von gesundheitsdienlicher Behandlung.
(2) Finanzielle Hilfe für das Studium und Kindern und Enkeln.
Oder auch, Kinderlose könnten ihre Immobilie beleihen,
um mit Förderung von LIBRA die Förderung von besserer Politik zu fördern. Das hat dann Vermächtniswert, wobei man schon zu Lebzeiten die Wirkung sehen kann.
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Form-Abweichungen unerheblich.
Beliebig vermehrbar / reduzeirbar: Kombination $ETIT $ETXT
(Im Betreff einfach:) E_ditor
$ECITAT
".&EDATA ("2024-01-xx (ABOx) xS. " , "ht" )."
$ETIT
$ETXT
$ETIT
$ETXT
$ECOMM $ETIT
$ETXT
$ETIT
$ETXT
EINTERN:
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ab hier keine Publizierung - und alles optional:
von:
verschickt am:
Kategorie:
EEND
Beispiel für Ihre E.Mail
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(Im Betreff einfach:) E_ditor
$ECITAT Klimawandel. Weltuntergang zwischen 2130 / 2140.
".&EDATA ("2023-01-25 ABO-frei 4S" , "https://www.tyconn.de/weltuntergang-bald/")."
$ETIT DIe Erde wird verdampfen: Klima-Überhitzung.
$ETXT So das mathematische Modell des Schildaer "Instituts für Weltuntergangsforschung", Institutsleiter Prof. Dr. Dres. h.c. Kuno Geltmacker. - Gefördert vom Bundes-Grünreligion-Ministerium.
$ETIT Seine wissenschaftliche Studie bewies:
$ETXT 0,0007 % Wahrscheinlichkeit für das Eintreten dieser Prognose. Die TÜNCHMER RÜCKVERSICHERUNG, Auftraggeberin des Gutachtens, wird deshalb Elementarschaden-Tarife um 50 % anheben.
$ECOMM $ETIT Also rasch das Haus verkaufen?
$ETXT Auf Mallorca versaufen?
$ETIT In der Tat: Nichts Irdisches dauert ewig.
$ETXT Weltuntergang ist nur eine Frage des Wann.
EINTERN:
----------------------------------------
ab hier keine Publizierung - und alles optional:
von <maxina@gmal.com> Maxina Tucholskina
verschickt am: 2024-01-30
Kategorie:
EEND
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Also kann voll automatisiert publiziert werden.
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Beliebig änderbar.
Auch der Website-Name und anderes mitten im Text ist automatisch austauschbar.
Sofern nur Links zu Ihren eigenen Artikeln
sein sollen, das ist machbar, aber weniger einfach.
Alles erfolgt mit proprietärer Sofortware.
Ergebnis reines HTML: Null Toolboxen, null Bugs, null Software auf dem Server. Auch nicht Stylesheet-Dateien .css, auch nicht Javascript .js.
Kontakt und Näheres: ok @ aha7.com
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Das war und bleibt an sich die Absicht: Artikel ohne öffentlichen Zugang zu vermeiden ("paywall": "Plus-Artikel" oder "Abonnement" oder "premium".
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Zudem, meistens genügen Wörter des öffentlich einsehbaren Artikel-Stummels, um einige Tage später über Internet-Suche ähnliches anderweitig zu finden.
Sofern ein Abonnement allerdings nur beispielsweise 0,50 Euro im Monat kostet und monatlich kündbar ist, so wird bei einzigartigem hochwertigem Inhalt trotz Abonnementpflicht ohne Abwägen dorthin verlinkt.
Anleitungen für alternativen Zugang gibt es.
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Zu finden durch Internet-Suche für beispielsweise
how to acess paywall pages?
oder:
wie kann man Abonnement-Seiten lesen?
oder auch: Wie paywall umgehen?
Eine Webseite für besten Journalismus sollte aber nicht derartige Hilfen empfehlen oder anleitend erläutern.
Abonnementpflicht ist weder gut noch böse.
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Journalismus ist Menschenarbeit und also teuer. Allein aus Werbung ist eine Kostendeckung für wertvolle Inhalte meist nicht zu erreichen. Zentrale Websites mit Cent-Zugang von vielen Verlagen gab und gibt es. Das funktioniert anscheinend nicht gut. Das ist vermutlich, weil wesentliche Verlage zu hohe Beträge pro Artikel-Abruf wünschen.
Aktuell vorherrschend ist bei wesentlichen Nachrichten-online-Mediensites, dass ohne Abonnementpflicht angeboten wird, was von den Nachrichtenagenturen kommt, beispielsweise von dpa. Eigene Berichte der Redaktion sind überwiegend abonnementpflichtig. Dies ist in der Regel mit einer Monatspauschale.
Das Monatsabonnement mit rund 20 Euro Festbetrag ist aus der Zeit der Papierpresse: Die Fixkosten und der Vertrieb bleiben identisch, egal, ob der Empfänger es liest oder nicht. Bei online-Abonnements wären verschiedene alternative Modelle denkbar.
Ob solche Alternativen den Verlagen besser dienen könnten, ist hier nicht zu behandeln. Manager schauen von anderen Managern ab. Externe Ideengeber für Alternativen wird das digitale Vorzimmer nicht zu Managern durchdringen lassen.
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Vertragmuster für Wichtiges: (eventuell zukünfitg)
Vertragsvorlagen, Konzepthilfen gibt es viezähltig im Netz. Für die Themen dieser Liste werden zusätzliche Arbeitshilfen nur entstehen, soweit Interessierte es finanziell fördern würden.
Mietvertrag / beste Vorlagen ('REF. ) - bald -
Hilfreich für faire Vermieter und dankbare Mieter.
▼ mehr! ▼
Mit Hilfeinfo über ausgewogene faire Formulierung Indexklauseln
*Testament ('EEW )
Ein kurzes Testamente ist besser als gar keines.
▼ mehr! ▼
Man kann es also rasch machen, um überhaupt ein Testament zu haben. Später kann man es durch ein neues ersetzen.
Man bedenke aber immer die Gefahr, dass später nur das ältere auftauchen könnte, so weit der Finder darin günstiger gestellt ist. Also könnte man alle Testamente am gleichen Ort aufbewahren. Man das bisherige aufgehobene so kennzeichnen und darin as Datum des neuen Testaments vermerken.
Kurze Testamente werden allerdings meistens die Vielfalt der Familienrealität und der Vermögensformen nicht optimal abdecken.
Hierfür benötigt der Rechtslaie Hilfe vom Juristen. Wenn Anwälte solche Texte kostenlos ins Internet stellen, so dürfte das in der Regel sein, um als Berater hinzugezogen zu werden. Das ist richtig gedacht und fair.
Aufruf 2023-04:
Links zu den kostenlosen Texten: Nur in Sonder-Datei für Spender.
Alternative für Rechtslaien: Unterschrift Beim Notar.
▼ mehr! ▼
Alternativ kann der Rechtslaie sich an einen Notar wenden. Die notarielle Form sichert das Testament besser ab. Insoweit sind die Kosten maßvoll.
Dies könnte aber auch aus anderem Grund vorteilhaft sein: Der Notar dürfte von sich aus Hinweise äußern, wenn er Bedenken zum Inhalt erkennt. Dafür sorgt möglicherweise bereits das Eigeninteresse des Notars durch die Aussicht von mehr Mitwirkung.
*Ehevertrag ('WWU )
Mustertexte sind hierfür nicht optimal.
▼ mehr! ▼
Das gilt hier wie bei Testamenten. Die Besonderheit bei Eheverträgen: Man muss sie meistens gemeinsam machen. Das ist meistens eine emotional belastende schwierige Aufgabe.
Im Gegensatz zum Testament kann man also nicht einfach das bisherige Exemplar verwerfen und durch einen neuen Text ersetzen. Ein Ehevertrag sollte also schon in der Erstfassung von sorgfältig überdacht sein.
Kostenlose Vorlagen und viel Erläuterung gibt es hier:
▼ mehr! ▼
Anmerkung: Kurz die Kernelemente, ferner auf der Website Warnhinweise gegen Formfehler.
Aufruf 2023-04:
Links zu den kostenlosen Texten: Nur in Sonder-Datei für Spender.
*Bankvollmacht/Angehörige ('EEW. ) - bald -
Plötzlicher Unfalltod. Und dann?
▼ mehr! ▼
Es wäre gut, für diesen Fall eine Bankvollmacht wirksam werden zu lassen. Das gilt also nicht nur als Vorbereitung für Erbfälle. Man bedenke die weiterlaufenden Daueraufträge bei der Bank. Die Rückforderung von erfolgten Zahlungen gelingt oft nicht.
In Vorbereitung ist: Links zu geeigneten Beispieltexten.
*Gemeinnützigkeit: ('SNV. ) - bald -
Die Regeln sind klar. Sie sind komplex - oder auch nicht.
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Die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist keineswegs immer wünschenswert. Das einfache Für und Wider wird dargelegt.
Ferner, wie die Reihenfolge sein könnte: Finanzamt, Satzung, Vereinsbeschluss, Amtsgericht, Finanzamt.
Ferner, wie man vorbeugt gegen spätere Aberkennung; besonders hässlich, sofern mit Rückwirkung. Das kann das Ende des Vereins bedeuten.
Gründervertrag ('SUE. ) - bald -
Für kleine Existenzgründung; also nicht "Startup-Hype".
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Das muss einfach und klar sein und eine Trennung ohne Krieg ermöglichen, Es geht also nicht um den möglichst langen Vertrag mit allen erdenklichen Klauseln.
Solche Verträge sollen nur Erinnerungsstütze sein, wie man es zu Beginn gemeint hatte. Der Rest muss auf Vertrauensbasis sein.
Arbeitsvertrag ('SWU. ) - bald -
... zur Vollständigkeit für Gelegenheits-Kleinverträge.
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Für professionelle Arbeitsverträge ist das Internet reicht an Vorlagen und reich an Anwälten, die ihre jeweilige Vorlage gegen Vergütung vertiefen. Das ist dafür die richtigere Lösung.
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FFF - Fridays for Freedom
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